Aktuelles zu den ÖH-Wahl-Anfechtungen

Nach der letzten Übersicht über die Einsprüche gegen die ÖH-Wahlen nun aktuelle Nachrichten zu den Anfechtungen:

Der Verband Sozialistischer StudentInnen (VSStÖ) geht nun wegen der abgelehnten Bescheide (Beschwerden wegen E-Voting an Unis Linz und Innsbruck sowie an TUs Graz und Wien) in Berufung (die Futurezone berichtet). Wird diese vom Ministerium zurückgewiesen, kann der nächst höhere Schritt – eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof – angegangen werden. Die Grünen und Alternativen StudentInnen (GRAS) wollen den gleichen Weg einschlagen.

Die neue Wissenschaftsministerin Beatrix Karl (ÖVP) tritt nun in die Fußstapfen Hahns:

Karl hatte sich zuletzt am 18. Jänner noch in ihrer Funktion als Wissenschaftssprecherin der Volkspartei für das E-Voting ausgesprochen und es als „korrekt durchgeführt“ bezeichnet. Die Mängel hätten nicht mit dem System an sich zu tun, sondern hätten organisatorische Gründe gehabt.

Die AktionsGemeinschaft (AG) hat Berufung gegen die Aufhebung der Wahl an der Uni Wien durch die Bundeswahlkommission eingelegt (Artikel in der Futurezone).

ÖH-Wahl an Uni Wien wird vermutlich nicht wiederholt, berichtet diePresse.

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Einsprüche gegen die ÖH-Wahlen – eine Übersicht

Wie im letzten Beitrag berichtet wurde das Ergebnis der ÖH-Wahl auf der Uni Salzburg heute, am 18.01.2010, in erster Instanz aufgehoben, weil die Doktoratsstudierenden aufgrund von Fehlern in der Wahlsoftware am ersten der drei Wahltage nicht wählen konnten.

Ebenfalls heute wurden die Einsprüche der GRAS gegen das Wahlergebnis an den drei noch ausstehenden Unis (Uni Klagenfurt, Med-Uni Graz und Uni f. Musik u. darst. Kunst Wien) abgewiesen. Der Einspruch an der TU Wien wurde letzten Freitag, den 15.01.2010, abgelehnt. Am Tag davor wurden die Einsprüche an sieben weiteren Unis abgewiesen, papierwahl.at berichtete davon.

Nun zur Übersicht:

Insgesamt wurden die Reklamationen gegen die ÖH-Wahlen an 11 von 13 Unis von der Wahlkommission abgewiesen. Das Wahlergebnis an der Uni Salzburg wie auch an der Uni Wien (Bescheid der Uni Wien) wurde aufgehoben. Diese beiden HoschülerInnenschaften müssten also binnen zwei Monaten (Update: die Inskriptionszeiten werden allerdings nicht dazugezählt, sodass die „60 Tage“ bis Mai dauern) ihre Wahl wiederholen – sofern keine Fraktion Berufung gegen die Bescheide einlegt.

Bei beiden Unis sind Fehler in der Wahlsoftware der Grund für die Wiederholung – nicht jedoch die von der GRAS, dem VSStÖ und den Fachschaftslisten unisono kritisierten Internetwahlen an sich. Für verfassungsrechtliche Bedenken fühlt sich die Wahlkommission laut ihren Bescheiden nicht zuständig.

Es ist zu erwarten, dass die GRAS Berufung gegen die abgewiesenen Bescheide einlegen wird. Falls sich die nächste Instanz, das BMWF ebenfalls nicht zuständig fühlt, wäre die letzte Instanz der entweder der Verfassungsgerichtshof oder der Verwaltungsgerichtshof. (2. Update: Ich gestehe, noch nicht zu wissen, was die letzte Instanz wäre.) Erst dieser könnte die großen Probleme des E-Votings berücksichtigen und zukünftige Internetwahlen in Österreich verhindern – und damit das erklärte Ziel der Einsprüche der GRAS erreichen.

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ÖH-Wahl an Uni Salzburg aufgehoben

Der Standard meldet, dass heute auch die Wahl an der Uni Salzburg aufgehoben wurde. Nachdem die Uni Wien bereits die vergangene ÖH-Wahl aufhoben hat, wurde jetzt auch eine Entscheidung an der Uni Salzburg getroffen.
Aufgrund des verwendeten E-Voting-Systems kam es zu einigen Problemen, wie auch auf papierwahl.at zu lesen war.

Die Begründung des Vorsitzenden der Bundeswahlkommission, Bernhard Varga, lautet:

Grund ist der Umstand, dass Doktoratstudenten am ersten Tag des dreitägigen Urnengangs nicht wählen konnten, weil „die Wahladministration nicht funktioniert hat“, so Varga.
Ein entsprechender Bescheid über die Aufhebung der Wahl wird nun allen wahlwerbenden Gruppen zugestellt.

Sollte gegen diesen Bescheid (Frist: zwei Wochen ab Zustellung) keine Berufung eingelegt werden, muss die Wahl innerhalb von 60 Tagen wiederholt werden. Ansonsten muss die nächsthöhere Instanz, der Wissenschaftsminister, innerhalb von sechs Monaten eine Entscheidung treffen. Gegen diese könnte dann noch in letzter Instanz eine Beschwerde beim Verwaltungs- bzw. Verfassungsgerichtshof eingelegt werden.

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Internetwahlen in Finnland frühestens 2016

Wie finn-land.net (unter Berufung auf YLE und Delfi) meldet, wird es in Finnland vorläufig keine Internetwahlen geben.
Justizministerin Tuija Brax teilte mit, dass frühestens bei den Kommunalwahlen 2016 die elektronische Stimmabgabe erfolgt:

Als Grund benannte die Politikerin schlechte Erfahrungen mit dem Versuch, seine Stimme im Wahllokal auf elektronischem Wege abzugeben.
2008 hatte es einen Pilotversuch bei den Kommunalwahlen gegeben.

heise.de titelte den Pilotversuch damals als „Wahlmaschinenfiasko in Finnland„. Die drei betroffenen Gemeinden, in denen das E-Voting-System eingesetzt wurde, mussten ein paar Monate später aufgrund der Entscheidung des obersten Verwaltungsgerichtshofs die Wahl wiederholen (papierwahl.at berichtete).

[via Wahlrecht_de]

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GRAS-Einsprüche an sieben Universitäten von der Wahlkommission abgewiesen

Der Einspruch wird gemäß § 45 Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz BGBl. I Nr. 22/1999 idF BGBl. I Nr. 2/2008 abgewiesen.

So lautet der nüchterne Spruch auf den Bescheiden die heute, am 14. Jänner 2010, an die Rechtsvertreterin der GRAS (Grüne und Alternative StudentInnen) zugestellt wurden. Absenderin ist die Wahlkommission der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft.

Betroffen sind folgende Universitäten: Die Uni Graz (eingescannter Bescheid),  die Uni Innsbruck, die WU Wien, die Uni Linz, die TU Graz, die Uni für Bodenkultur und die Veterinärmedizinische Uni (beide in Wien). Die Bescheide der Uni Wien und der Uni Salzburg sind noch ausständig.

Im Gegensatz zur Uni Wien, wo die Wahl bereits aufgehoben wurde (papierwahl.at berichtete davon), gibt es auf der Uni Salzburg von offizieller Seite weiterhin noch kein Ergebnis. Es kursieren jedoch Gerüchte, dass die Wahl auch dort aufgehoben werden könnte.

Die Abweisung der Einsprüche bringt die GRAS einen Schritt weiter in Richtung Verfassungsgerichtshof (VfGH).

Der VfGH soll bestätigen, was die GRAS seit Anfang an sagt: E-Voting ist verfassungswidrig, es gefährdet das freie, geheime und persönliche Wahlrecht und damit einen Grundpfeiler der Demokratie.

kommentiert Eva Pentz, eine Aktivistin der GRAS.

In den nächsten Tagen wird die GRAS vermutlich gegen die abgewiesenen Einsprüche bei der nächsten Instanz, dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung, berufen. Wird diese Berufung ebenfalls abgewiesen, wäre die nächste Instanz bereits das erklärte Ziel – der Verfassungsgerichtshof.

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Hier der derStandard.at-Artikel zum selben Thema.

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War da nicht noch dieser „Hamburger Wahlstift“?

Einige erinnern sich vielleicht noch, dass in Hamburg am 31. Oktober 2006 die Anschaffung eines Wahlstiftes beschlossen und dafür fünf Millionen Euro bereitgestellt wurde. Mit diesem digitalen Wahlstift sollte am 24. Februar 2008 erstmals gewählt werden. Ob der geplante Einsatz aus rechtlicher Perspektive verfassungsgemäß gewesen wäre, war umstritten, denn laut dem neuen Hamburger Wahlgesetz sollten dabei die vom Wahlstift aufgezeichneten digitalen Kreuzchen der Ausdruck des Wählerwillens sein, nicht das Ergebnis auf dem Papier.

Zum Einsatz kam er jedoch nie bei parlamentarischen Wahlen, auch weil der Chaos Computer Club (CCC) zeigen konnte, dass das System unsicher und manipulationsanfällig ist. Der Hack ist auf diesem YouTube-Video dokumentiert, die Wahlstift-Geschichte in einem Podcast von Chaosradio Express ausführlich besprochen.

Die Weltpremiere fiel also aus – und die Hersteller verklagten den CCC. Den Rechtsstreit konnten die Hacker für sich entscheiden: Wahlstift-Hersteller müssen gerichtliche Schlappe gegen den Chaos Computer Club einstecken. CCC-Sprecher Frank Rieger erklärt:

Den gescheiterten Herstellern fiel nach dem Aufdecken der Schwachstellen in ihrem Produkt nichts besseres ein, als dem CCC per Klage den Mund verbieten zu wollen und ihn mit Schadenersatzforderungen zum Schweigen zu bringen. [1]

Gerade deshalb ist die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamm wichtig für Wahlcomputer-Aktivisten: Kritische Stimmen, die Schwachstellen aufdecken und veröffentlichen, brauchen zuweilen einen langen Atem, dürfen aber weiter wahrheitsgemäß berichten (und weiterhacken)! :}

[1] Siehe die Pressemitteilung des CCC. Wer sich für weitere Details zur damals geplanten Einführung des Wahlstiftes interessiert, kann sich auch noch diesen Vortrag auf dem 24c3 vom 29. Dezember 2007 anhören.

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E-Voting beim 26. Chaos Communication Congress

Der diesjährige Chaos Communication Congress (26C3) fand wie gewohnt vom 27.12. – 30.12. im Berliner bcc statt. Dieses Jahr unter dem Motto: „Here Be Dragons“.

Das Thema E-Voting war zwar dieses Jahr nicht ganz so präsent wie letztes, es war aber dennoch vertreten. Erwähnung fand beispielsweise das BVerfG-Urteil zu Wahlcomputern beim CCC Jahresückblick und in den Security Nightmares.
Und es gab einen Slot in Saal 1 über Wahlcomputer in den USA. Kathleen Wynn zeigte in ihrem Vortrag „Why Germany Succeeded Where America Has Failed in Achieving Meaningful Voting Computer Changes“ zuerst einen Film zur Wahlcomputersituation in den USA und beantwortete im Anschluss daran noch ein paar Fragen.

Den Vortrag gibt es bereits, neben einigen anderen vom 26C3, hier.

Downloads:
Talk @ 26C3 [.mp4/750MB]
Talk @ 26C3 via Bittorrent [.mp4/750MB]

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ÖH-Wahl: in Wien aufgehoben / in Salzburg weiterhin unklar

Nachdem letzte Woche über die voraussichtliche Aufhebung der ÖH-Wahl an der Uni Wien berichtet wurde, gab es vergangenen Dienstag die Bestätigung der Wahlbehörde. Grund dafür sind fehlerhafte E-Voting-Stimmzettel.
An der Uni Salzburg ist weiterhin unklar ob es zu einer Aufhebung der Wahl kommt. Die Entscheidung dazu wurde vertagt.

Ob es an der Uni Wien nun auch zu einer Wahlwiederholung kommt, bleibt fraglich. Bisher gab es auch bei früheren Aufhebungen der ÖH-Wahl keine Wahlwiederholung, da aufgrund des Fristenlaufs immer schon die nächste reguläre Wahl anstand.

Dan hat sich dazu auch ein wenig in der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung 2005 (HSWO 2005) umgeschaut und fasst unter anderem so zusammen:

Bis zur tatsächlichen Wiederholung der Wahl wird es allerdings noch einige Zeit dauern […] Da die Wahl nicht innerhalb der Zulassungsfrist, nicht während der lehrveranstaltungsfreien Zeit und jedenfalls von Dienstag bis Donnerstag durchgeführt werden muss, kommen Jänner und Februar quasi nicht in Frage.

Sollte es also zu einer Wahlwiederholung an der Uni Wien (und eventuell auch an der Uni Salzburg) kommen, könnte diese frühestens Mitte März 2010 stattfinden. Was aber auch maßgeblich davon abhängt, wie schnell das Wissenschaftsministerium eine Entscheidung diesbezüglich trifft.

weitere Links:
futurezone: Wahlbehörde: ÖH-Wahl an Uni Wien aufgehoben
heise: Fehler bei E-Voting: Wiener ÖH-Wahl aufgehoben
Presseaussendung: ÖH Uni Wien
Presseaussendung: ÖH Uni Salzburg

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Wegen fehlerhaften E-Voting-Stimmzetteln ÖH-Wahl aufgehoben!

Wie die Futurezone berichtet, muss die ÖH-Wahl „wegen fehlerhafter elektronischer Stimmzettel voraussichtlich wiederholt“ werden, da die Bundeswahlkommission die Wahl an der Uni Wien aufgehoben hat. Die Uni Salzburg ist auch eventuell betroffen.

Bei der Wahlkommission langten insgesamt 33 Einsprüche gegen die letzte ÖH-Wahl im Frühling 2009 ein (derStandard.at):

Grund für die Wahlaufhebung soll indirekt das bei der ÖH-Wahl 2009 erstmals mögliche E-Voting sein. Am elektronischen Stimmzettel war der Listenname der Jungen Europäischen Studenteninitiative (JES) fehlerhaft, der Liste fehlte das „Europäische“. Zudem fehlten auf dem Internet-Stimmzettel [..] bei allen Fraktionen die Kurzbezeichnungen. [..]

Angefochten haben die Wahl die Grünen Alternativen StudentInnen (GRAS). An allen Universitäten, an denen sie kandidiert haben wurde das Ergebnis aufgrund des E-Voting-Verfahrens und möglicher Bedenken angefochten [..]. Zwei Verfassungsgerichtshofklagen aus dem Umfeld des Ring Freiheitlicher Studenten (RFS) wurden aus formalen Gründen abgelehnt.

Nachtrag: heise.de berichtet ebenfalls.

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Wahlcomputer belletristisch

Kritiker der computerisierten Wahlen bekommen offenbar neue Mitstreiter: Schriftsteller. Wer neben Sachbüchern auch mal Unterhaltung mag: Andreas Eschbach hat Wahlbetrug und die Manipulation von Wahlcomputern zum Thema eines leicht satirischen Thrillers mit dem Titel Ein König für Deutschland gemacht (hier eine Inhaltsangabe).

Vincent Wayne Merrit, ein US-Amerikaner deutscher Abstammung, kann vielem widerstehen, aber keiner Herausforderung, seine Fähigkeiten als Programmierer unter Beweis zu stellen. Auch nicht, als er im Herbst 2000 beauftragt wird, mal eben ein Programm zu schreiben, mit dem man über Wahlcomputer abgegebene Stimmen fälschen könnte. Nur ein Prototyp, heißt es, zu Studienzwecken. Noch ahnt niemand, dass den USA die umstrittensten Präsidentschaftswahlen aller Zeiten bevorstehen. Kommt Vincents Programm zum Einsatz, um George W. Bush an die Macht zu bringen? Vincent weiß es nicht, aber die Hinweise mehren sich … Acht Jahre später wird Vincent erpresst, noch einmal ein solches Programm zu schreiben. Um sich abzusichern, schickt er alles heikle Material nach Deutschland, zu seinem Vater Simon König. Bloß versteht der nichts von Computern und begreift deshalb erst, als er mit ein paar jungen Computerfreaks und Wahlcomputergegnern zusammenkommt, was das alles bedeutet. Gemeinsam entwickeln sie den Plan, eine Partei zu gründen, damit die Wahlen zu gewinnen und auf diese Weise die Gefährlichkeit von Wahlmaschinen zu entlarven. Und was könnte absurder sein als eine Partei zur Wiedereinführung der Monarchie? Es kommt, wie es kommen muss: Simon König gewinnt. Doch warum den Schwindel aufdecken? Warum nicht wirklich König von Deutschland werden? [1]

Wer gern zu einer Lesung gehen möchte, hat im November die Gelegenheit, Eschbach macht eine kleine Deutschlandtour. Hier die Termine. Außerdem gibt es auch ein Hörbuch (Hörprobe).

[1] Klappentext

Update:

Klaus Schleisiek hat das Buch gelesen und empfiehlt es wärmstens. Er hat eine kurze Rezension geschrieben:

Eschbach sind die Wahlcomputer offenbar ein Herzensanliegen – und er ist ja auch Informatiker. Detailreich und mit Quellenbelegen zeigt er auf, dass möglicherweise die zweite Wahlperiode von Bush ebensolchen Manipulationen geschuldet ist. Meine Liebste hat das Buch auch gelesen, sie ist Lehrerin und hat gesagt, dass sie nun verstanden hätte, wo da eigentlich die Gefahren liegen.

Und dann spinnt Eschbach die Möglichkeiten einfach weiter aus: Im manipulierten Wahlprogramm ist eine Backdoor. Wenn eine Partei als Abkürzung die Initialen des Programmierers hat, dann bekommt sie immer 90 Prozent der Stimmen. Um diesen Defekt den auf entsprechende Warnungen nicht reagierenden Parteieliten endlich deutlich zu machen, wird deshalb die VWM, die „Volksbewegung zur Wiedereinführung der Monarchie“ gegründet und mit einem Spitzenkandidaten Namens König erfolgreich zur Bundestagswahl angemeldet. Die Schilderungen der politischen Mechanismen sind alle sehr realistisch, und auch das Bundesverfassungsgericht wird da prima eingebaut.

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