Der Standard meldet, dass heute auch die Wahl an der Uni Salzburg aufgehoben wurde. Nachdem die Uni Wien bereits die vergangene ÖH-Wahl aufhoben hat, wurde jetzt auch eine Entscheidung an der Uni Salzburg getroffen.
Aufgrund des verwendeten E-Voting-Systems kam es zu einigen Problemen, wie auch auf papierwahl.at zu lesen war.
Die Begründung des Vorsitzenden der Bundeswahlkommission, Bernhard Varga, lautet:
Grund ist der Umstand, dass Doktoratstudenten am ersten Tag des dreitägigen Urnengangs nicht wählen konnten, weil „die Wahladministration nicht funktioniert hat“, so Varga.
Ein entsprechender Bescheid über die Aufhebung der Wahl wird nun allen wahlwerbenden Gruppen zugestellt.
Sollte gegen diesen Bescheid (Frist: zwei Wochen ab Zustellung) keine Berufung eingelegt werden, muss die Wahl innerhalb von 60 Tagen wiederholt werden. Ansonsten muss die nächsthöhere Instanz, der Wissenschaftsminister, innerhalb von sechs Monaten eine Entscheidung treffen. Gegen diese könnte dann noch in letzter Instanz eine Beschwerde beim Verwaltungs- bzw. Verfassungsgerichtshof eingelegt werden.
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