Einsprüche gegen die ÖH-Wahlen – eine Übersicht

Wie im letzten Beitrag berichtet wurde das Ergebnis der ÖH-Wahl auf der Uni Salzburg heute, am 18.01.2010, in erster Instanz aufgehoben, weil die Doktoratsstudierenden aufgrund von Fehlern in der Wahlsoftware am ersten der drei Wahltage nicht wählen konnten.

Ebenfalls heute wurden die Einsprüche der GRAS gegen das Wahlergebnis an den drei noch ausstehenden Unis (Uni Klagenfurt, Med-Uni Graz und Uni f. Musik u. darst. Kunst Wien) abgewiesen. Der Einspruch an der TU Wien wurde letzten Freitag, den 15.01.2010, abgelehnt. Am Tag davor wurden die Einsprüche an sieben weiteren Unis abgewiesen, papierwahl.at berichtete davon.

Nun zur Übersicht:

Insgesamt wurden die Reklamationen gegen die ÖH-Wahlen an 11 von 13 Unis von der Wahlkommission abgewiesen. Das Wahlergebnis an der Uni Salzburg wie auch an der Uni Wien (Bescheid der Uni Wien) wurde aufgehoben. Diese beiden HoschülerInnenschaften müssten also binnen zwei Monaten (Update: die Inskriptionszeiten werden allerdings nicht dazugezählt, sodass die „60 Tage“ bis Mai dauern) ihre Wahl wiederholen – sofern keine Fraktion Berufung gegen die Bescheide einlegt.

Bei beiden Unis sind Fehler in der Wahlsoftware der Grund für die Wiederholung – nicht jedoch die von der GRAS, dem VSStÖ und den Fachschaftslisten unisono kritisierten Internetwahlen an sich. Für verfassungsrechtliche Bedenken fühlt sich die Wahlkommission laut ihren Bescheiden nicht zuständig.

Es ist zu erwarten, dass die GRAS Berufung gegen die abgewiesenen Bescheide einlegen wird. Falls sich die nächste Instanz, das BMWF ebenfalls nicht zuständig fühlt, wäre die letzte Instanz der entweder der Verfassungsgerichtshof oder der Verwaltungsgerichtshof. (2. Update: Ich gestehe, noch nicht zu wissen, was die letzte Instanz wäre.) Erst dieser könnte die großen Probleme des E-Votings berücksichtigen und zukünftige Internetwahlen in Österreich verhindern – und damit das erklärte Ziel der Einsprüche der GRAS erreichen.

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5 Antworten zu Einsprüche gegen die ÖH-Wahlen – eine Übersicht

  1. Camillo schreibt:

    bei der ÖH-Wahl entscheidet nicht der VfGH, sondern der VwGH (zählt quasi nicht als richtige Wahl – ist zwar umstritten, würde aber sicher so gehandhabt werden) … außerdem war in Salzburg auch die Aktionsgemeinschaft an den Einsprüchen beteiligt (hat sie allerdings wieder zurück gezogen) – nebenbei ist zu erwarten das Gras UND VSSTÖ Berufung einlegen. Gerade der VsstÖ geht auf das e-voting ein und dürfte auf Grund der Faktenlage auch mehr Erfolg haben… Wobei die Gras auch eine gute Argumentation hat diese aber leider sehr schwammig formuliert

    Dies sei am Rande erwähnt

  2. Peppone schreibt:

    Camillo, in Verfassungsrecht ein Nicht Genügend! Da § 44 HSG explizit die ordentlichen Rechtsmittel ausschließt und der VfGH … ach, lies selber nach, das ist doch niveaulos! Oder seit wann entscheidet der VwGH über Wahlen?

  3. Pingback: Aktuelles zu den ÖH-Wahl-Anfechtungen « papierwahl.at – Kritik an E-Voting

  4. Pingback: Neue parlementarische Anfrage zu dem dubiosen E-Voting-Projekt des BMWF « papierwahl.at – Kritik an E-Voting

  5. Pingback: E-Voting wird vorerst nicht mehr eingesetzt « papierwahl.at – Kritik an E-Voting

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