Der Einspruch wird gemäß § 45 Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz BGBl. I Nr. 22/1999 idF BGBl. I Nr. 2/2008 abgewiesen.
So lautet der nüchterne Spruch auf den Bescheiden die heute, am 14. Jänner 2010, an die Rechtsvertreterin der GRAS (Grüne und Alternative StudentInnen) zugestellt wurden. Absenderin ist die Wahlkommission der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft.
Betroffen sind folgende Universitäten: Die Uni Graz (eingescannter Bescheid), die Uni Innsbruck, die WU Wien, die Uni Linz, die TU Graz, die Uni für Bodenkultur und die Veterinärmedizinische Uni (beide in Wien). Die Bescheide der Uni Wien und der Uni Salzburg sind noch ausständig.
Im Gegensatz zur Uni Wien, wo die Wahl bereits aufgehoben wurde (papierwahl.at berichtete davon), gibt es auf der Uni Salzburg von offizieller Seite weiterhin noch kein Ergebnis. Es kursieren jedoch Gerüchte, dass die Wahl auch dort aufgehoben werden könnte.
Die Abweisung der Einsprüche bringt die GRAS einen Schritt weiter in Richtung Verfassungsgerichtshof (VfGH).
Der VfGH soll bestätigen, was die GRAS seit Anfang an sagt: E-Voting ist verfassungswidrig, es gefährdet das freie, geheime und persönliche Wahlrecht und damit einen Grundpfeiler der Demokratie.
kommentiert Eva Pentz, eine Aktivistin der GRAS.
In den nächsten Tagen wird die GRAS vermutlich gegen die abgewiesenen Einsprüche bei der nächsten Instanz, dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung, berufen. Wird diese Berufung ebenfalls abgewiesen, wäre die nächste Instanz bereits das erklärte Ziel – der Verfassungsgerichtshof.
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Hier der derStandard.at-Artikel zum selben Thema.
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