Die Qual mit der Briefwahl

Am 11.10.2015 wurde in Wien der Gemeinderat gewählt. Wie auch in den letzten Jahren konnte man im Voraus eine Wahlkarte beantragen, die eingeschrieben zugestellt wird. So kann man aus dem Ausland per Post oder mit der Wahlkarte selbst in einer anderen Gemeinde wählen (etwa wenn man gerade in Grinzing auf Urlaub ist). Ein tolles Service – solange die Wahlkarten auch richtig ankommen!

Lauf ORF wurden insgesamt 40.000 Wahlkarten nicht verwendet, da auch durch die Verkürzung der Fristen Wahlkarten nicht ausgewertet werden konnten. Wie der Standard berichtete, wurden rund 20.000 Wahlkarten (also 10%) zwar zugestellt, aber nicht ordentlich retourniert geschweige denn, im Endergebnis erfasst. Nun stellt sich die Frag, wo diese Wahlkarten abgeblieben sind.

Weiters ist mindestens ein Fall bekannt, wo die Wahlkarte, trotz „sicherem“ Zustellverfahren, an eine andere Person übergeben wurde:

Bei der Post heißt es auf Nachfrage des STANDARD, dass ein Fehler passiert sei. Dass ein Briefträger sich bei der Adresse irrt, könne schon einmal vorkommen. Dass das Einschreiben an eine fremde Person ging, sei „nicht in Ordnung“.

„Nicht in Ordnung“ ist es allemal, zudem die Person ihre Stimme nicht wählen konnte, da „keine Duplikate“ ausgestellt werden.

Gesamt beantragten zwar „nur“ ~15% (mehr als 200.000) der 1.3 Mio Wahlberechtigten eine Wahlkarte, allerdings ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine Briefwahlstimme abgegeben wird, deutlich höher: Von den rund 800.00 gültigen Stimmen wurden mehr als 150.000 per Briefwahl abgegeben (~19%!). Weiters hat man in der Vergangenheit gesehen, dass durch Wahlkarten oft noch „Swing“-Bezirke umgefärbt werden können, da die Briefwählerschaft andere demografische Eigenschaften aufweist.

Für die Beantragung muss man sich ausweisen, das heißt, man zeigt einen Ausweis vor oder signiert digital. Beantragt man eine Wahlkarte bis zu acht Wochen vor der Wahl, wird diese laut der Wahlrechtsnovelle 1. Jänner 2012 als RSb-Brief (Rückscheinbrief eines behördlichen Schriftstücks, „amtswegige Zustellung“, siehe RIS) persönlich zugestellt, allerdings kann eine andere „erwachsene Person“ im Haushalt oder bei der Arbeit die Zustellung entgegennehmen. Es gäbe auch prinzipiell die Möglichkeit, die Wahlkarte per RSa-Brief zuzustellen, was „eigenhändigen“ Empfang bedeuten würde, wie es auch im Gesetz stünde (§30c), aber aus irgendeinem Grund hat man drauf verzichtet.

Wenn man die Wahlkarte abschicken will, gibt man den anonymen Stimmzettel in den gleichen blauen Umschlag, den man im Wahllokal auch bekommt, steckt aber jenen anonymen Umschlag in einem weiteren, den man unterschreiben muss.

wahlkarte-umschlag

Umschlag, Quelle RIS

Nun, folgende Gedanken dazu:

  • Wenn man den Umschlag unterscheibt, wer kontrolliert dann die Unterschift? Dafür müsste es doch ein Register mit Unterschriftenproben der Briefwähler geben. Man kann etwa auch die Wahlkarte per elektronischer Bürgerkarte beantragen – da gibt nicht einmal handschriftliche Unterschriften. Also könnte jeder, der irgendwo eine Wahlkarte rumliegen sieht, diese ausfüllen und absenden.
  • Wenn man den Umschlag etwa mit einem Kugelschreiber unterschreibt, drückt sich doch auch die Unterschrift auf das Blatt des Stimmzettels durch. So könnte man die „anonyme Stimme“ einer Person zuordnen (falls die Unterschrift bzw. der Name erkennbar ist)!
  • Wer seine Stimme per Post aufgibt, vertraut dem Zustellweg. Die Wahlkarte wird im Allgemeinen außerdem nicht eingeschrieben retourniert. Dauert der Postweg etwa von einem entlegenen Ort länger, wird die Wahlkarte nicht gewertet, da sie zu spät ankommt.

Also ist beim Versand der Wahlkarten schon sehr viel Menschenvertrauen und Glück notwendig.

Nun hat aktuell die FPÖ die Bezirksvertretungswahl im 2. Wiener Gemeindebezirk beeinsprucht, wie Profil berichtet:

Bei der Auszählung der Briefwahlstimmen [..] ergab die Zählung der gelben Stimmzettel eine unerklärliche Differenz von 82 fehlenden Stimmen. [..] Trotz intensiver Suche nach diesen 82 gelben Stimmzettel, wurden diese weder im Saal der Auszählung, noch in den gesammelten, bereits geleerten Briefwahlkarten und Stimmzettelkuverts aufgefunden.

Da die Grünen in diesem Bezirk um genau 25 Stimmen auf Platz 2 vorne liegen, erhofft sich nun die blaue Partei einen Umschwung und die Bezirksvorsteherschaft in 1020. Die Partei möchte es bis zum Verfassungsgerichtshof durchfechten und verlangt eine Wahlwiederholung.

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Mein persönlicher Kommentar zu guter Letzt:

Mit Internetwahlen wäre die Problematik noch viel schlimmer, da man jeden einzelnen Schritt von der Ausstellung bis zur Zählung noch ohne Nachweis einer Manipulation beeinflussen könnte!

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Eine Antwort zu Die Qual mit der Briefwahl

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