Knappe Mehrheiten in Australien: Ein Fall für E-Voting?

Die Anfang Juli durchgeführten Parlamentswahlen in Australien waren eine ausgesprochen knappe Sache. Die Koalition konnte nach länglichen Zählprozeduren 73 Sitze im Parlament, das aus insgesamt 150 Sitzen besteht, auf sich vereinen. Alles unter 76 Sitzen machte Verhandlungen mit kleineren Parteien nötig, um an der Macht zu bleiben. Nun liegt die knappe Mehrheit bei nur drei Sitzen.

Der Lobbyverband der australischen IT-Industrie, die Australian Information Industry Association (AIIA), meldete sich bei der Gelegenheit mit einem Kommentar über das Wahlverfahren zu Wort: Election cliffhanger prompts e-Voting rethink. Man fordert die zuständige Wahlkommission auf, das zögerliche Verhalten in Bezug auf elektronische Stimmabgaben aufzugeben:

The federal election cliffhanger should be a wake-up call for the Australian Electoral Commission to shed its reluctance to embrace electronic voting.

wahlurneDass es gerade bei dem knappen Ausgang der Wahl ein Vorteil ist, das Wählervertrauen durch transparentes Nachzählen zu stärken und gerade nicht durch den wiederholten schnellen Knopfdruck bei einem Computersystem zu ersetzen, liegt eigentlich auf der Hand. Es mag aber für die Mitglieder der AIIA nicht eben das beste Geschäftsmodell sein.

Die Australian Electoral Commission (AEC) hatte sich schon mehrfach mit den Pro- und Contra-Argumenten zu Computerwahlen (pdf) auseinandergesetzt, auch zu Fragen der technischen Machbarkeit und Bedienungsfehlern, zu Möglichkeiten der Wahlmanipulation und Problemen mit Sicherheitslücken. Zusätzlich wurden die australischen Wähler dazu befragt, wie sicher sie Online-Wahlen einschätzen. 2013 hielt nur knapp die Hälfte der Befragten diese Form des Wählens für sicher.

Nachdem es im Jahr 2000 über mechanische und elektronische Wahltechnologien und die Wahlcomputer-Hersteller wegen der Hängepartie und den Fehlauszählungen bei der Präsidentschaftswahl in den Vereinigten Staaten erstmals breite Presseberichterstattung gab, weil die Systeme defekt, unbenutzbar, unzuverlässig, teuer, manipulierbar oder alles davon waren, haben sich mehr Forscher, Hacker und Juristen des Themas angenommen. Immer wieder bestätigten sie seitdem die verschiedenen technischen und juristischen Probleme, die auch die AEC beleuchtet hatte.

Oft wiederholte Argumente

Der CEO der AIIA und frühere McKinsey-Mann Rob Fitzpatrick scheint all dies nie gehört zu haben und versucht sich völlig unbeleckt von den Diskussionen im letzten Jahrzehnt an Argumenten für die elektronische Stimmabgabe. Er wird mit den Worten wiedergegeben:

Under today’s archaic system, votes can still be miscounted, misread, or even simply misplaced. And on the issue of proof of identity, when was the last time you had to show ID at the ballot box?

Um Papierwahlen archaisch zu nennen, braucht man wohl ordentlich Chuzpe. Argumentativ aber stellt er indirekt die verwegene Behauptung auf, elektronische Stimmen könnten nicht falsch gezählt oder falsch interpretiert werden und auch nicht wegkommen. Dem ist natürlich nicht so. Auch dass der Identitätsnachweis eines Wählers bei Online-Wahlen kein Problem darstellt, fällt wohl eher in die Kategorie Wunschdenken ohne Beleg.

Fitzpatrick betont angesichts der langwierigen Ergebnisfindung in Australien:

Mr Fitzpatrick […] says the election results would already be out if electronic voting was in place today.

Dass die Schnelligkeit des Zustandekommens des Ergebnisses schon ein Wert an sich sei, ist eine oft wiederholte Argumentation. Sie übersieht allerdings, dass Gründe für das langsamere Zählen von Menschen nicht allein deren Zählfähigkeiten sind, sondern auch der transparente Prozess an sich, den jeder einsehen und verstehen kann. Vor allem aber ist diese Öffentlichkeit und Überprüfbarkeit des Wahlablaufes ein hohes Gut, grundrechtlich geschützt in vielen Staaten. Anders das Tempo des Zählens: Es mag praktisch sein, das Ergebnis früher zu kennen, aber man misst zu Recht der Schnelligkeit im Vergleich zu den Fragen der Transparenz und Manipulationsfreiheit und damit dem Vertrauen in die Wahl keinen sonderlich hohen Wert bei.

Was die Schnelligkeit angeht, werden auch noch Brasilien und Estland als Vorzeigeländer angegeben, wo nur Minuten nach Ende der Stimmabgaben schon die Ergebnisse ermittelt würden:

Countries such as Brazil and Estonia are already ahead of the curve on electronic voting, with results tallied electronically within minutes after the polls close.

estlandTatsächlich wird schon seit dem Jahr 2000 in Brasilien an der „Urna Eletrônica“ gewählt. Mehrere tausend Wahlcomputer werden landesweit eingesetzt. Auch Estland hat seit Jahren die Möglichkeit der elektronischen Stimmabgabe (mit Hilfe eines Lesegeräts und einer ID-Karte, Foto rechts). Zur Wahrheit gehört aber auch, dass es in beiden Ländern seit Jahren Streit um den Quellcode, die Auditierung der verwendeten Software oder um Manipulationen gibt.

Fitzpatrick hat aber noch ein weiteres Argument, das regelmäßig auftaucht, wenn es um computerisierte Wahlen geht:

Electronic voting not only saved time but could also potentially deliver significant cost savings.

Da lacht der Informatiker – mit einem hörbaren Seufzer –, denn IT-Sicherheit ist teuer, Tendenz steigend.

Wo wir grade einen Blick auf australische Wahltechnologien werfen: Es ist nicht ohne Ironie, dass Lobby-Mann Fitzpatrick vergisst zu erwähnen, dass Forscher eines Teams um Alex Halderman letztes Jahr – während einer bereits laufenden Wahl – und im Juni dieses Jahres erneut einen Fehler in der Zähl-Software „iVote“ des Anbieters Scytl gefunden hatten. Diese Software war im Bundesstaat New South Wales (NSW) im Einsatz.

Auch um die Herausgabe des Quellcodes für das Wahlsystem „Easycount“ bei den Senatswahlen in Australien im Jahr 2013 gab es wegen vermuteter Stimmenabweichungen gerichtlichen Streit, der sich vor allem um die Frage drehte, ob der Quellcode ein Geschäftsgeheimnis sei. Das Gericht versagte übrigens die Herausgabe des Quellcodes, der mit Hilfe des australischen Informationsfreiheitsgesetzes (FOI Act) zur Überprüfung angefragt worden war:

The Easycount source code is a trade secret and is exempt from disclosure because of section 47(1)(a) of the FOI Act.

Das mag den Lobbyisten freuen, nicht aber den Wähler. Denn die Abhängigkeit von Technologielieferanten stellt auch einen kritischen Unsicherheitsfaktor bei computerisierten Wahlen dar, der selten zur Sprache kommt.

Bilder von European Parliament, CC BY-NC-ND 2.0.

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