Einige erinnern sich vielleicht noch, dass in Hamburg am 31. Oktober 2006 die Anschaffung eines Wahlstiftes beschlossen und dafür fünf Millionen Euro bereitgestellt wurde. Mit diesem digitalen Wahlstift sollte am 24. Februar 2008 erstmals gewählt werden. Ob der geplante Einsatz aus rechtlicher Perspektive verfassungsgemäß gewesen wäre, war umstritten, denn laut dem neuen Hamburger Wahlgesetz sollten dabei die vom Wahlstift aufgezeichneten digitalen Kreuzchen der Ausdruck des Wählerwillens sein, nicht das Ergebnis auf dem Papier.
Zum Einsatz kam er jedoch nie bei parlamentarischen Wahlen, auch weil der Chaos Computer Club (CCC) zeigen konnte, dass das System unsicher und manipulationsanfällig ist. Der Hack ist auf diesem YouTube-Video dokumentiert, die Wahlstift-Geschichte in einem Podcast von Chaosradio Express ausführlich besprochen.
Die Weltpremiere fiel also aus – und die Hersteller verklagten den CCC. Den Rechtsstreit konnten die Hacker für sich entscheiden: Wahlstift-Hersteller müssen gerichtliche Schlappe gegen den Chaos Computer Club einstecken. CCC-Sprecher Frank Rieger erklärt:
Den gescheiterten Herstellern fiel nach dem Aufdecken der Schwachstellen in ihrem Produkt nichts besseres ein, als dem CCC per Klage den Mund verbieten zu wollen und ihn mit Schadenersatzforderungen zum Schweigen zu bringen. [1]
Gerade deshalb ist die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamm wichtig für Wahlcomputer-Aktivisten: Kritische Stimmen, die Schwachstellen aufdecken und veröffentlichen, brauchen zuweilen einen langen Atem, dürfen aber weiter wahrheitsgemäß berichten (und weiterhacken)! :}
[1] Siehe die Pressemitteilung des CCC. Wer sich für weitere Details zur damals geplanten Einführung des Wahlstiftes interessiert, kann sich auch noch diesen Vortrag auf dem 24c3 vom 29. Dezember 2007 anhören.
Du muss angemeldet sein, um einen Kommentar zu veröffentlichen.