„Computerschrott“ für Wahlen in Deutschland

Unter dem Titel „Computerschrott“ steht das Editorial der Heftnummer 7/2009 der c’t Magazin für Computer und Technik. Anlass ist das Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichtes, in dem die Verwendung von Wahlcomputern in Deutschland für verfassungswidrig erklärt wurde.

Wenn eine Sache besonders wichtig ist, betraut man damit mehrere Menschen, die ihre Arbeit gegenseitig kontrollieren, etwa im Cockpit eines Flugzeugs, bei Geldtransporten oder im Leitstand eines Kernkraftwerks. Genauso hält man es bei Wahlen, der Grundlage unserer Demokratie. Hier gilt das Vier-Augen-Prinzip. Wählerliste und Wahlurne sind immer unter Aufsicht, jeder Wahlvorgang wird schriftlich vermerkt, die Wahlhelfer schauen sich bei der Wahl und der anschließenden Auszählung gegenseitig auf die Finger.
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