Verfassungsgerichtshof antwortet auf E-Voting-Fragen

Der Österreichische Verfassungsgerichtshof bzw. der Präsident des VfGH Gerhart Holzinger beantwortete nach einer Aufforderung einige online gestellte Fragen zum Thema E-Voting, unter anderem auch eine Frage von papierwahl.at-Gründerin Barbara Ondrisek:

Was sind die nächsten Schritte des Gerichtshofes in den Verfahren zur ÖH-Wahl?
Barbara O.

Antwort des VfGH-Präsidenten:

Derzeit sind drei Anfechtungen der Verordnung des Wissenschaftsministers, mit der die ÖH-Wahlen geregelt sind, beim Verfassungsgerichtshof anhängig. Anfechtungen des Wahlergebnisses sind angekündigt. Der Verfassungsrichter (ständige Referent), der im Verfassungsgerichtshof für die Vorbereitung der Entscheidungen in diesen Fällen zuständig ist, wird diese Anträge studieren und danach allenfalls den Wissenschaftsminister auffordern, zu den Anfechtungen Stellung zu nehmen. Möglicherweise wird auch eine mündliche Verhandlung durchgeführt werden, ob das geschieht, lässt sich derzeit nicht sagen. Wenn der ständige Referent seine Vorbereitungsarbeiten abgeschlossen hat (dazu gehört ua. das Studium der Schriftsätze der Verfahrensparteien, der einschlägigen rechtswissenschaftlichen Literatur und allfälliger Vorentscheidungen des Verfassungsgerichtshofes in früheren Fällen, die vergleichbar sind), dann erstellt er einen Entscheidungsentwurf. Der Entscheidungsentwurf ist so verfasst, wie sich der zuständige Verfassungsrichter die Entscheidung vorstellt. Über diesen Entwurf wird dann im Kollegium der Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter beraten. Schließlich wird über den Entwurf, allenfalls auch in einer auf Grund der Beratungsergebnisse modifizierten Fassung, abgestimmt. Wenn der Entwurf die Mehrheit erreicht, dann ist der Fall beschlossen. Danach wird die getroffene Entscheidung den Verfahrensparteien zugestellt und veröffentlicht.

Eine Frage vom deutschen Wahlcomputer-Einspruchsführer Ulrich Wiesner wurde auch beantwortet:

Das Deutsche Bundesverfassungsgericht hat in seinem Wahlcomputer-Urteil vom 3. März 2009 gefordert, dass die wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung vom Bürger zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können müssen, und diesen Öffentlichkeitsgrundsatz aus den Verfassungsprinzipien Republik, Demokratie und Rechtsstaat abgeleitet. Anders als in Deutschland ist in Österreich diese Kontrolle den Wahlzeugen vorbehalten. Die Prinzipien Republik, Demokratie und Rechtsstaat finden sich jedoch ebenso in der Österreichischen Verfassung.
Hat die Entscheidung auch Relevanz für Österreich?
Gibt es bei uns auch einen „Grundsatz der Öffentlichkeit“?
Kann man daraus ableiten, dass in Österreich mindestens die Wahlzeugen als Stellvertreter der Öffentlichkeit die Wahlhandlung und Ergebnisermittlung im Detail verstehen und kontrollieren können müssen?
Dr. Ulrich W.

Antwort des VfGH-Präsidenten:

Diese Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts ist natürlich von hohem theoretischem Interesse. Für die österreichische Rechtslage ist sie aber insofern nicht von praktischer Relevanz, als sie auf Grund einer anderen Verfassungsordnung, eben des Grundgesetzes, ergangen ist. Einen „Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl“, in dem Sinne wie ihn das Bundesverfassungsgericht aus einzelnen Bestimmungen des Gesetzgebers abgeleitet hat, gibt es im österreichischen Verfassungsrecht nicht. Ungeachtet dessen ist aber auf Folgendes hinzuweisen: In der österreichischen Bundesverfassung ist ausdrücklich vorgesehen, dass für die Durchführung der in der Verfassung geregelten Wahlen, also etwa der Nationalratswahlen oder der Bundespräsidentenwahlen, eigene Wahlbehörden eingerichtet werden müssen, denen als stimmberechtigte BeisitzerInnen seine VertreterInnen der wahlwerbenden Parteien anzugehören haben. Der verfassungspolitische Sinn dieser Bestimmung liegt darin, dass die wahlwerbenden Parteien durch ihre VertreterInnen in den Wahlbehörden eine – gegenseitige – Kontrolle der Rechtmäßigkeit des Wahlverfahrens ausüben und allfällige Unregelmäßigkeit aufzeigen können; damit sorgen sie auch für eine gewisse Transparenz des Wahlvorganges sorgen. Vor allem ist auch zu bedenken, dass der Verfassungsgerichtshof auf Grund der Bundesverfassung zuständig ist, die Rechtmäßigkeit bestimmter in der Verfassung genannter geregelten Wahlen zu überprüfen. In diesem Zusammenhang spielt die Überprüfbarkeit des Wahlverfahrens eine große Rolle.

Nun bleibt allerdings weiterhin fraglich, wie der Vfgh die Situation der ÖH-Wahlen bewertet, da aus früheren Urteilen hervorgeht, dass bei Wahlen zu den Selbstverwaltungskörpern (wie die ÖH einer ist) der Vfgh eigentlich gar nicht zuständig ist. Hier wird ein Studium nämlich nicht als Beruf anerkannt, was dazu führt, dass bestenfalls der Verwaltungsgerichtshof für Einsprüche zuständig wäre.

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E-Voting-Software in South Dakota zählt zu viele Stimmen

In den USA hat sich mal wieder ein E-Voting-System verzählt, wie Threat Level berichtet. Aktuell kam es bei einer Wahl im US-Bundesstaat South Dakota zu Problemen mit einem optischen Scansystem von ES&S:

The machines are a hybrid touch-screen and optical scan system. Voters place a full-size paper ballot into the machine, which is displayed on a touch-screen machine. They make their choices on the touch-screen, and the machine prints their selections to the ballot and returns it. The ballot is scanned and tabulated in another machine.

In South Dakota hatte aber die Software offensichtlich Schwierigkeiten beim korrekten Zählen. Knapp 5000 Stimmen tauchten im Endergebnis zu viel auf.
Aufmerksam darauf wurde man übrigens nicht, weil die Wahlleiter Zweifel hatten, sondern weil sich jemand anderes über die hohe Stimmenzahl gewundert hatte.
Die Papierstimmzettel wurden darauf hin noch mal von Hand ausgezählt und die Ergebnisse korrigiert.

Links:
Scanner glitch blamed for election miscounts
ES&S AutoMARK

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ÖH-Wahl: Immer noch kein amtliches Wahlergebnis

Vor einer Woche ging die ÖH-Wahl 2009 zu Ende. Bis zum Nachmittag konnte gewählt werden und danach ging es an die Stimmenauszählung. Bereits kurz nachdem die Auszählung startete, zeichneten sich erste Probleme bei der Stimmauszählung ab, die in konkretem Zusammenhang mit dem E-Voting standen.

Jetzt, genau eine Woche später, liegt immer noch kein amtliches Wahlergebnis vor:

Chaos bei der Stimmauszählung

Das durch den erstmaligen Einsatz von E-Voting hervorgerufenen Chaos bei der Stimmauszählung ist übrigens auch eine Woche nach Ende der Wahlen noch nicht ausgestanden. Der E-Voting-Verantwortliche des Wissenschaftsministeriums, Robert Krimmer, sagte, dass nach wie vor nicht alle amtlichen Wahlergebnisse veröffentlicht sind. Dies ist auch der Grund, warum der als zusätzlicher Sicherheitsfaktor angebotene Prüfcode noch nicht abgefragt werden kann.

Damit wurde bereits kurz nach der Wahl ein weiteres Argument der Befürworter entkräftet. Zum einen führte die durch E-Voting erhoffte Steigerung der Wahlbeteiligung zu einem historischen Tiefstand. Zum anderen kann nicht von einer Zeitersparnis (wegen schnellerer Auszählung) durch E-Voting gesprochen werden, geschweige denn von einem „reibungslosen Ablauf der Wahlen“.

Update:
Mittlerweile scheinen jetzt alle Stimmen ausgezählt zu sein. Alle die übers Internet abgestimmt haben, können jetzt die Prüfcodeabfrage durchführen.

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In einer Presseaussendung kündigte heute auch die GRAS die Anfechtung der ÖH-Wahlen aufgrund von E-Voting an:

Die undemokratische Wahl wird nun an allen 13 Universitäten, an denen die GRAS kandidiert hat, angefochten. Nachdem die Wahlkommissionen der einzelnen Universitäten eine Stellungnahme abgegeben haben geht das Verfahren weiter an die Bundeswahlkommission und bei Nichtaufhebung der Wahl weiter an das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung sowie an den Verfassungsgerichtshof.

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„Hirni der Woche“ für Hahns E-Voting-Versuch

Die Tageszeitung Der Standard verleiht jede Woche einen „Hirni“ für herausragend undurchdachte Leistungen österreichischer Politiker. Diese Woche geht er an Hahns E-Voting-Versuch bei den ÖH-Wahlen:

Die ÖH-Wahl ist vorbei, aber nach fast 24 Stunden gibt es noch immer kein Endergebnis. Schuld daran dürfte das E-Voting sein, das zum ersten Mal zum Einsatz kam. Probleme gab es etwa an der Universität Graz, wo man bisher vergeblich versucht hat, die Ergebnisse von elektronischer Wahl und Papier-Wahl zusammenzuführen. Doch nicht nur der Umstand der Zeitverzögerung lässt eine negative Bilanz ziehen: Denn das Projekt, für das viel Geld ausgegeben worden war (laut Minister Hahn „im Kernbereich“ mehr als 300.000 Euro), und mit dem man die Wahlbeteiligung steigern wollte, ist auch hierbei gescheitert. Die Wahlbeteiligung war mit nur 25 Prozent so niedrig wie nie zuvor. Das E-Voting nutzten überhaupt nur 2.200 der 230.000 Wahlberechtigten. Dafür gibt es den Hirni der Woche.

hirni der woche, der standard, e-voting

Foto: Hirni der Woche, Quelle: © Der Standard

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Weiterhin scharfe Kritik nach der ÖH-Wahl

Das erklärte Wahlziel der elektronischen ÖH-Wahl von 1% Wahlbeteiligung wurde nicht erreicht, nur 2.161 Studierende oder 0,9 Prozent wählten online. An sieben von 21 Universitäten wurde keine einzige Stimme elektronisch abgegeben. Die Investitionen von mindestens 567.000€ stünden in keiner Relation zu dem Ergebnis, meinen Kritiker. Zudem habe E-Voting zu einer gesamt historisch niedrigen Wahlbeteiligung geführt, da „mit den ÖH-Wahlen als Versuchsobjekt für E-Voting habe die Regierung ihre Geringschätzung für die ÖH Ausdruck verliehe“ (heise.de).

Die Grünen mit GRAS wie auch die FPÖ mit dem RFS werden die Wahl u.a. wegen unvollständigen Wählerverzeichnissen anzufechten. Auf den Stimmzetteln fehlten die Kurzbezeichnungen der Fraktionen, wobei die Junge Europäische Studenteninitiative (JES) rechtliche Schritte angekündigt hat, da sie zudem auf dem elektronischen Wahlzettel nur als „Junge Studenteninitiative“ genannt wurde. Das Bezeichnungsproblem lässt sich auf das E-Voting-System zurückführen, da das grafische Interface so lange wie möglich geheimgehalten wurde und so diese Fehler nicht früh genug bemerkt wurden – anders bei früheren Wahlen, wo man ausgedruckte Papierstimmzettel vorab in der Hand halten konnte.

Weitere Schwierigkeiten wie Probleme mit der neuen Wahladministrationssoftware und Verzögerungen bei der Auszählung werden unter anderem auf heise.de näher beschrieben.

Fehlendes Bulletin Board

Zudem ist noch immer nicht das sogenannte „Bulletin Board“ online! Dieses System wurde vom BMWF als Zusatzfeature angepriesen, da dort die „Prüfcodes“ der abgegebene E-Voting-Stimmen aufgelistet werden. Dieser Code schien bei jedem Studi am Ende der elektronischen Stimmabgabe auf, wobei die Studierenden aufgefordert waren, diesen Code zusammen mit einem „Bestätigungscode“ zu notieren. So hätten sie überprüfen können, ob ihre Stimme auch angekommen ist. Wenn nicht, hätten sie mit beiden Codes um eine weitere Untersuchung bei der jeweiligen Wahlkommission ansuchen können. Aber ohne zusätzliche Überprüfungsmöglichkeit gibt es wohl kein zusätzliches Vertrauen.

Nachtrag: Nach diesem und Ulrich Wiesners Post und ein E-Mail an Robert Krimmer ist nun ein (allerdings funktionsloses) Formular online. Anscheinend wird darauf gehofft, dass viele Studierende vergessen, ihre Codes prüfen zu lassen.

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E-Voting in der Schweiz und Betrugsszenarien

Neben Österreich und Estland ist die Schweiz eine der wenigen europäischen Nationen, die Internetwahlen umsetzen. Da es in der Schweiz relativ häufig zu Abstimmungen kommt, kränkelt die Wahlbeteiligung (<50%) und das Allheilmittel* ist – Sie werden es sicher erraten – natürlich E-Voting.

In der Schweiz wurden seit 2002 mehrere E-Voting-Pilotversuche im Rahmen des Projekts Vote Èlectronique in den Kantonen Genf, Neuenburg und Zürich mit verschiedenen E-Voting-Verfahren (Wählen über Internet oder per SMS) für Wahlen und Abstimmungen durchgeführt. Ein Ende dieser Pilotversuche ist nicht in Sicht.

Nun zerbrechen sich auch Schweizer Wissenschaftler den Kopf über Betrugsszenarien und Manipulationsmöglichkeiten (Beitrag in „Der Bund“ – via Martin):

Theoretisch wäre eine Manipulation denkbar. Dies sagen Wissenschaftler um Eric Dubuis, Bernhard Anrig und Rolf Haenni von der Berner Fachhochschule in Biel. Besonders perfid bei einem raffinierten Betrug: Die meisten heute in der Praxis eingesetzten Systeme sind so aufgebaut, dass man einen solchen unter gewissen Umständen gar nicht entdeckte. Um ein wirklich sicheres System zu haben, müsse es von Grund auf anders konstruiert sein, warnen die Informatiker. [..] «Wenn die Bürger dabei nicht vollstes Vertrauen ins Abstimmungssystem haben, könnte bei einem knappen Abstimmungsergebnis schnell der Verdacht eines Betrugs aufkommen», sagt Anrig. Möglichkeiten zum Betrug gibt es einige:

Die Computersysteme selber könnten manipuliert werden. Selbst wenn man davon ausgehe, dass die Programmierer nicht aus eigenem Antrieb manipulierten – die Möglichkeit dazu hätten sie, sagt Haenni. Und dies mache sie erpressbar.

Der (illegale) Stimmenkauf ist bei der elektronischen Stimmabgabe sehr viel einfacher als bei der brieflichen. Mit den Pilotsystemen funktioniert der Zugang über wenige Codes, die nur für eine Abstimmung gelten (siehe Kasten). Ein nicht an der Abstimmung interessierter Bürger hätte die Möglichkeit, seine Stimme zu verkaufen. Über eine Internetseite im Ausland könnte der Stimmenkauf im grossen Stil und anonym betrieben werden. Bei der brieflichen Abstimmung, so wie wir sie heute kennen, ist es hingegen kaum möglich, einen anonymen Stimmenkaufring aufzubauen, sagt Anrig. Denn die Postadresse dieses Rings wäre bekannt.

Die Internetabstimmung erfolgt über die Computer der Stimmbürger. Auf diesen Rechnern können sich Viren und Schadprogramme einnisten. «Einen Beweis, dass der einzelne Computer so funktioniert, wie es der Benutzer annimmt, gibt es nicht», sagt Dubuis. So könnte sich ein Schadprogramm verbreiten, das dem Benutzer vortäuscht, mit dem Abstimmungsserver verbunden zu sein. Ein solches Programm wäre jedoch fremdgesteuert und gäbe nicht zwingend die Stimme des Bürgers weiter.

[..] Bei den bisherigen Pilotsystemen sei nicht nachvollziehbar, was nach der Stimmabgabe erfolge. «Am Ende wird einfach ein Resultat ausgespuckt», sagt Haenni. Die Funktionsweisen der Systeme sind entweder geheim – etwa bei dem des Kantons Neuenburg, das von einer spanischen Firma entwickelt wurde – oder zumindest nicht vollständig offengelegt.

Hier der ganze Beitrag in „Der Bund“.

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* Die Wahlbeteiligung konnte bei der ÖH-Wahl 2009 NICHT gesteigert werden! Die Wahlbeteiligung lag laut futurezone bei rund 26%, was neuer historischer Tiefstand ist. Das Ziel von 1% Wahlbeteiligung bei E-Voting wurde auch klar verfehlt, da nur 0,9% via Internet wählten!

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ÖH-Wahl: Probleme bei der Stimmauszählung

Bis gestern konnten Studierende in ganz Österreich ihre ÖH-Vertretung für die nächsten 2 Jahre wählen. Novum dieses Jahr war die Einführung des E-Voting Testlaufs vom Wissenschaftsministerium. So konnte vorige Woche elektronisch und diese Woche auf Papier abgestimmt werden.

Wie, unter anderem auf papierwahl.at, immer wieder berichtet, gab es schon von vornherein, wie auch während E-Voting lief, immer wieder Probleme. So ist es fast schon nicht mehr verwunderlich, dass es auch gestern Abend bei der Auszählung der Stimmen erneut Schwierigkeiten gab.
So berichtet etwa der ORF Steiermark heute:

An der Universität Graz versucht man bisher vergeblich, die Ergebnisse von elektronischer Wahl und Zettel-Wahl zusammenzuführen. Ein „vorläufiges Wahlergebnis“ auf der Wahl-Internetseite der ÖH dürfte jene rund 150 Stimmen nicht beinhalten, die per E-Voting an der Uni Graz abgegeben wurden.

Desweiteren berichtete der Standard Live-Ticker zur ÖH-Wahl gestern Abend:

E-Voting Probleme an der BOKU
Es gelten angeblich zu viele Stimmen als abgegeben, sagt Sigrid Maurer von der GRAS. Wie es weitergeht, weiß keiner so genau.
[…]
Neben der WU kann man angeblich das E-Voting Ergebnis auch an der Uni Linz nicht entschlüsseln, sagt Sophie Wollner vom VSStÖ. Sie hat Anrufe erhalten, dass auch dort die Stimmen nicht ordnungsgemäß gezählt werden können.

Der Leiter der Wahlkommission Bernhard Varga meinte daraufhin lediglich:

„Kein Grund nervös zu “ […] Von Problemen bezüglich E-Voting will er nichts wissen.

Neben diesen ganzen Problemen konnte aber auch ein weiteres Ziel nicht erreicht werden – nämlich die Wahlbeteiligung durch E-Voting zu steigern. Die Wahlbeteiligung bei den diesjährigen ÖH-Wahlen lag, laut futurezone (in Bezug auf APA), bei rund 25%, was ein historischer Tiefstand ist. Die Wahlbeteiligung bei E-Voting lag bei 0,9% und an 7 der 21 österreichischen Universitäten wollte niemand elektronisch Wählen.
Wissenschaftsminister Johannes Hahn findet die Wahl aber trotzdem „sehr okay„.

Wie geht es nun weiter?
Der Ring Freiheitlicher Studenten (RFS) und die Grünen & Alternativen StudentInnen (GRAS) haben bereits angekündigt Klage beim Verfassungsgerichtshof einzulegen.
Außerdem soll es laut Robert Krimmer im Juni zu einer Evaluierung des E-Voting Projekts kommen.

weitere Links:
Ergebnisse – oeh-wahl.gv.at
Ergebnisse – oeh.ac.at
Live-Ticker auf FM4

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Radio Netwatcher Sendung zu E-Voting

Die aktuelle netwatcher-Sendung vom 22.5.200 auf Radio ORANGE 94.0 setzt sich unter anderem wieder mit E-Voting auseinander. Titel der Sendung: „Live von der E-Voting Wahlbeobachtung d. ÖH Wahl 09 & neues von den Tierschützern wg. § 278“.

Berichtet wird von der Pressekonferenz am Montag 18.5.2009 im BRZ. Zu hören sind unter anderem Robert Krimmer und Bundeswahlleiter Bernhard Varga, interessante Fragen der Presse und Pannen. Peter Purgathofer hat das Schlusswort am Ende der Sendung.

Dabei wird auch auf die von Moderator Manfred Krejcik geführte Webseite http://www.internetwahlen.at verwiesen, wo Bilder von der Konferenz zu sehen sind.

Hier die Sendung als MP3 oder als Stream. Der E-Voting-Part der Sendung ist ab ca. 15:50 zu hören.

e-voting top oder flop

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Nur 0,9% Wahlbeiteiligung bei den ÖH-Wahlen via Internet

Die ÖH-Wahlen via Internet sind beendet. Obwohl im Rahmen der studi.gv.at-Werbekampagne zirka 11.900 BürgerInnenkarten-Lesegeräte verteilt worden sind, haben nur 2.161 Studierende an der elektronischen Wahl teilgenommen. Das sind weniger als 1% der rund 230.000 Wahlberechtigten. Das BMWF nannte die Grenze von 1% als Erfolgsziel, das nun verfehlt wurde!

Laut der parlamentarischen Anfrage von Kurt Grünewald hat das E-Voting im Rahmen der ÖH-Wahlen 2009 zumindest 567.139,04 Euro gekostet (nicht nur 300.000 wie vom BMWF behauptet wird). Das sind über 260 Euro pro abgegebener Stimme.

Neben kleinen Pannen mit dem Server und Fehlern in der Software gab es auch falsche Bezeichnungen von Studierendenlisten. Auf die Kurzbezeichnungen der Fraktionen wurde auf den elektronischen Stimmzetteln anscheinend vollkommen vergessen. Laut dem Wiener Verfassungsrechtler Heinz Mayer sind die Stimmzettel ohne Kurzbezeichnung allerdings „rechtswidrig“ und „die Chance auf eine Aufhebung der gesamten ÖH-Wahlen ist sehr groß“.

Die Premiere ist technisch einwandfrei gelaufen, mehr als 2.000 Studierende haben das Angebot genutzt. Ich hoffe, irgendwann wird es zur Normalität.

sagte Hahn als erste Bilanz zu den Internetwahlen im Gespräch mit dem Standard. Nachzulesen hier.

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„Das E-Voting Kartenhaus“: Interview mit Hans Zeger

Der Radiosender FM4 hat heute ein Interview mit Hans Zeger geführt. Dieser ist letzte Woche vermehrt mit dem Bereitstellen eines Test-Tools zur Überprüfung der E-Voting-Seite (oeh-wahl.gv.at) in die Schlagzeilen gekommen. Zu den Anschuldigungen und Drohungen mit rechtlichen Konsequenzen seitens des Wissenschaftsministeriums spricht Zeger von extrem hysterischen Reaktionen:

Wenn das ein [Internetwahl-]System wäre, das professionell organisiert und gebaut ist und auch die Sicherheitsbestimmungen des Datenschutzgesetzes einhalten würde, hätte dieses Tool in keinster Weise Auswirkungen haben dürfen. […] Es wurde ein System zusammengebastelt, das so stabil wie ein Kartenhaus ist, und bei Kartenhäusern darf man auch nicht laut husten.

Zum derzeitigen E-Voting-Testlauf meint Zeger:

Was ich zu bedenken gebe ist, dass unser gesamtes Staatswesen, unser gesamtes Staatssystem darauf aufbaut, dass Wahlen anerkannt werden – und zwar von allen Seiten anerkannt werden, auch vom Verlierer. […] Das heißt, wählen ist kein beliebiger technischer Prozess wie Onlinebanking, Onlineshopping, E-Government oder sonst irgendwas. Sondern E-Voting ist das Fundament der Demokratie, und wenn wir hier beginnen, zweifelhafte Methoden einzuführen, dann landen wir sehr rasch in einer Demokratieverdrossenheit bis Demokratieverweigerung. Hier wird mit dem Feuer gespielt.
[…]
Die Einsicht in den Quellcode der E-Voting-Software wurde von mehreren Seiten sehr scharf k[ri]tisiert, unter anderem auf papierwahl.at: […] Was sagen sie zur Einsicht in den Sourcecode des E-Voting-Programms?
Hier hat offensichtlich der Betreiber etwas zu verbergen, […] diese angekündigte Einsicht [ist] eine Farce! Man muss ganz klar sagen: Hier gleitet Österreich in ganz gefährliche Bereiche ab.

Das Interview kann hier nachgelesen und auch nachgehört werden.

Zu den angesprochenen papierwahl.at-Beiträgen: „Sourcecode-Analyse im BRZ“ und „Details der Sourcecode-Einsicht„.

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