BMWF beantwortet die 2. Anfrage der Grünen zu E-Voting bei den ÖH-Wahlen

Vor einer Woche hat BM Johannes Hahn (ÖVP) die parlamentarische Anfrage von Mag. Daniela Musiol und der GRAS beantwortet. Mittlerweile wurde auch die Anfrage des grünen Bildungssprechers Prof. Kurt Grünewald beantwortet.

Der Versuch von Grünewald eine Beeinflussung der WK-Vorsitzenden durch das BMWF aufzuzeigen hat nicht geklappt. Der umstrittene Transfer der Daten der wahlberechtigten Studierenden wird in der Beantwortung als gesetzeskonform definiert – als Beweis zitiert Hahn zwei Gutachten, die dafür sprechen. Die Grazer ÖHen haben allerdings ein Gutachten, welches vom Gegenteil überzeugen will. Es stehen also Gutachten gegen Gutachten. Darüber hinaus haften laut Meinung des BMWF nicht die Wahlkommissionsvorsitzenden für Verstöße gegen das Datenschutzgesetz, sondern der Bund.

Die (zweite) Ausschreibung an das Bundesrechenzentrum (BRZ) begründet Hahn folgendermaßen (zusammengefasst):

„Die Arbeitspakete waren anders zu schnüren als angenommen, die Auftragsvergabe wurde zurückgezogen, weil das Ministerium es effizienter fand, es intern zu vergeben. Die interne Vergabe ist §38 BVergG 2006 konform an das BRZ erfolgt. Das BRZ hat Teile des Auftrags an Scytl weitergegeben. Diese Weitergabe des Auftrags vom BRZ an Scytl muss das BRZ kommentieren, dem BMWF liegen darüber keine detaillierte Informationen“.

Des Weiteren, wurden in der Beantwortung neue bzw. bisher unbekannte Kosten aufgelistet. Die Summe der aufgelisteten Kosten des E-Votings im Rahmen der ÖH-Wahlen 2009 für alle Firmen, Organisationen und sonstige (etwa interne) Beiträge beträgt nun 567.139,04 Euro.

zur Anfrage von Grünewald „e-Voting bei den ÖH-Wahlen 2009 bezüglich Datenmissbrauch und Auftragsvergabe“
zur Anfragebeantwortung durch BM Hahn

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2 Antworten zu BMWF beantwortet die 2. Anfrage der Grünen zu E-Voting bei den ÖH-Wahlen

  1. Pingback: Nur 0,7% Wahlbeiteiligung bei den ÖH-Wahlen via Internet « papierwahl.at – Kritik an E-Voting

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