USA: Honolulu setzt E-Voting ein

Der Bezirk (City and County) Honolulu im US-Bundesstaat Hawaii setzte eine vollständig digitale Wahl, die Neighborhood Board-Wahl um. 115,000 Wähler können ihre Stimme online oder per Mobiltelefon vom 6. bis zum 22. Mai abgeben. Notebooks sind in Wahllokalen aufgestellt (sogenannte „Kioskwahlen“).

Mehr auf National Journal (via doncaramello)

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ARGE DATEN stellt Test-Tool für E-Voting-System bereit

Obmann der ARGE DATEN Hans G. Zeger informiert:

In den letzten Wochen hatte die ARGE DATEN zahllose Anfragen zum Thema Zuverlässigkeit von eVoting. Auf Grund dieser Anfragen haben wir daher ein kleines Test-Tool entwickelt, dass eine kontinuierliche Überprüfung des eVoting-Servers erlaubt.

So kann sich jeder Studierende von der Lauffähigkeit und Verfügbarkeit des Internetwahlsystems überzeugen. Die Validierung anderer Qualitätsmerkmale wie Software-Qualität, Integrität, Ausfallsicherheit, Vollständigkeit, Flexibilität, Zuverlässigkeit, Systemstabilität, Nachvollziehbarkeit, Wartbarkeit, Verständlichkeit, Effizienz, Erweiterbarkeit, Genauigkeit, Robustheit, Bedienbarkeit etc. etc. wäre durch eine Einbeziehung der Öffentlichkeit möglich gewesen, was aber das BMWF abgelehnt hat.

Nachtrag: Lange hat es nicht gedauert, schon wird das Test-Tool kritisiert.

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Weitere Informationen zum Test-Tool der ARGE DATEN:

ÖH-eVoting – Zweifel an Zuverlässigkeit aufgetaucht

ÖH-eVoting soll mit großem finanziellen Aufwand und gegen den Willen der Studenten durchgedrückt werden – ab Montag 18. Mai kann 5 Tage lang elektronisch „gewählt“ werden – spanische Betreiberfirma „Scytl“ fiel schon in Finnland mit einem fehlerhaften System auf – auch in Österreich bestehen Zweifel an Funktionsfähigkeit – ARGE DATEN hat ein kleines Test-Tool zur Überwachung der eVoting-Website entwickelt (http://www.argedaten.at/static/servercheck.html)

ÖH-eVoting gegen enorme Widerstände durchgepeitscht

Trotz massiver grundrechtlicher Bedenken wird eVoting, das Lieblingsspielzeug des Wissenschaftsministers Hahn, durchgepeitscht. Selbst der regierungsfreundliche Datenschutzrat hatte sich im Herbst einstimmig gegen eVoting ausgesprochen. Die ARGE DATEN berichtete ausführlich darüber. Offenbar konnte sich jedoch die Bürgerkartenlobby gegen alle verfassungsrechtlichen Bedenken durchsetzen.

Zweifel an der Funktionsfähigkeit des Systems

Neben den grundrechtlichen Bedenken wurden in den letzten Wochen jedoch verstärkt Zweifel an der technischen Funktionsfähigkeit angemeldet. Weder traut man der spanischen Firma „Scytl“ die Lieferung fehlerfreier Software zu, noch dem Bundesrechenzentrum eine störungsfreie Abwicklung.

Die zugesagte Einschau der Wahlkommission in den Sourcecode des Programmes entpuppte sich als Farce. Die Mitglieder konnten den Code nicht ungestört analysieren, sie konnten nicht einmal nach Belieben darin blättern.

Selbst die staatsnahe und bürgerkartenfreundliche Prüfstelle A-SIT, die das technische Gesamtsystem eVoting zertifizieren sollte, begnügte sich nur mit einer Teilzertifizierung, die auch nur unter nicht überprüfbaren Voraussetzungen gültig ist. Eine Zertifizierung des Endsystems, also jener Software, mit der dann der Student tatsächlich wählt, wurde abgelehnt. Niemand kann somit garantieren, dass auf den Computern der wählenden Studenten keine Manipulationen vorkommen.

Lapidar wurde festgeschrieben, dass die „Studenten für die Sicherheit ihres Computers selbst Sorge tragen müssen“. Niemand will die Verantwortung übernehmen festzulegen, welche Maßnahmen für die Einhaltung der Sicherheit tatsächlich notwendig sind. Niemand kann daher sicher sein, eVoting ordnungsgemäß zu benutzen!

Funktionsfähigkeit testen!

Auf Grund zahlreicher Anfragen und Wünsche hat daher die ARGE DATEN ein kleines Test-Tool entwickelt, das eine kontinuierliche Prüfung des eVoting-Servers erlaubt. Jeder Bürger, der sich über die Verfügbarkeit des eVoting-Systems informieren will kann dieses Tool starten.
Das Tool fragt kontinuierlich den eVoting-Server ab und zeichnet die erfolgreichen und erfolglosen Abfragen auf. Das Tool arbeitet solange, bis es wieder gestoppt wird, es kann daher die ganze Nacht durchlaufen oder auch die ganze eVoting-Periode.

Die Häufigkeit der Abfragen kann als „Analyseintervall in Millisekunden“ eingestellt werden (Voreinstellung ist 1000 = jede Sekunde). Weiters kann auch eine parallele Abfrage simuliert werden („Belastungskoeffizient“). Die Voreinstellung ist 5, aus Sicherheitsgründen ist die Obergrenze mit 50 parallellen Abfragen begrenzt.

Was tut das Test-Tool?

http://www.argedaten.at/static/servercheck.html ist ein javabasiertes Tool und kann von jedem Webserver, bei dem Java aktiviert ist, ohne weitere Installation aufgerufen werden. Das Tool stellt eine Verbindung zum eVoting-Server her und ruft ein Bild von diesem Server ab. Ist der Abruf erfolgreich, dann „lebt“ der Server und eVoting kann grundsätzlich durchgeführt werden.

Nicht getestet werden die dahinterliegenden Softwareteile, dazu wären sicherheitstechnisch problematische Eingriffe erforderlich gewesen, die von der ARGE DATEN nicht zu verantworten wären.

Technischer Hinweis! Derzeit ist der eVoting-Werbeserver https://oeh-wahl.gv.at/ eingetragen. Laut eVoting-Betreiber wird der „echte“ Server erst ab 18.5. bekannt gegeben. Die ARGE DATEN wird die Standardeinstellungen dem aktuellen Server anpassen. Zusätzlich kann jeder Benutzer selbst den richtigen zu prüfenden eVoting-Server eintragen.

Ist der Einsatz des Test-Tools rechtlich problematisch?

Ein klares NEIN. Es ist das Recht jedes besorgten Bürgers sich Gedanken über die Zuverlässigkeit demokratischer Wahlprozesse zu machen und diese auch zu beobachten. Das Nachsehen ob ein eVoting-Server funktioniert ist demokratisch und rechtlich völlig legitim und ist vergleichbar mit dem Beobachten eines Wahllokals.

Den eVoting-Proponenten ist natürlich bewusst, dass zur ÖH-Wahl 230.000 Studenten aufgerufen sind und jeder davon – theoretisch – eVoten könnte. Der Server muss daher auf entsprechende gleichzeitige Belastungen ausgelegt sein.
Ein Wert von 10.000 gleichzeitigen Zugriffen muss das System jedenfalls vertragen können, da dürfen sich 5 oder gar 50 gleichzeitige Testabrufe in keinster Weise auswirken.

Eine unerlaubte Schädigung eines Computerssystems (etwa nach §126b StGB „Störung der Funktionsfähigkeit eines Computersystems“) läge nur dann vor, wenn jemand vorsätzlich – also mit Absicht – versucht eine Internetverbindung zum Absturz zu bringen. Techniker sprechen dann von einer DoS- oder gar DDoS-Attacke. DoS steht für Denial-of-Service, DDoS für Destributed-Denial-of-Service. Das bloße Nachsehen, ob ein Webserver noch existiert ist zwar auch eine Belastung des Servers, so wie jeder andere Seitenaufruf auch, muss aber von ihm als Teil des Betriebs verkraftet werden können.

Kann das Test-Tool eine Gefahr für das eVoting darstellen?

Wieder ein klares NEIN. Wenn die eVoting-Befürworter ihre Hausaufgaben gemacht haben, kann das bloße Nachsehen ob der Server noch funktioniert, keinesfalls das eVoting behindern oder gar gefährden.

Es muss der Server leistungsfähig genug sein um auch mehrere tausend eVotingprozesse zu erlauben, die Internetbandbreite genügend groß sein und die Serversoftware sauber programmiert sein. Leider hatten weder die ARGE DATEN, noch die Hochschülerschaft, die Wahlkommission, nicht einmal die Prüfstelle A-SIT Gelegenheit sich über diese Leistungsfähigkeit zu überzeugen. Wir gehen aber davon aus, dass der Betreiber weiß, was er tut.

Kann das Test-Tool meinen eigenen Computer beschädigen?

Wieder ein klares NEIN. Das Test-Tool führt nur ein einfaches Java-Skript aus, wie es mittlerweile praktisch alle eCommerce-, Online-Shopping- und Internet-Banking-Seiten verwenden. Das Tool installiert überhaupt nichts am eigenen Computer. Während es läuft, insbesondere beim 50er Parallelsession-Test kommt es natürlich zu einer gewissen Verlangsamung des Computers. World-of-Warcraft oder Second-Life sollte man nicht parallel benutzen. Normale Büroarbeiten, wie das Schreiben dieses Artikels, lassen sich jedoch problemlos erledigen.

Selbstverständlich benötigt es eine funktionsfähige Internet-Verbindung und auch eine gewisse geringe Bandbreite. Bei einem Modem- oder ISDN-Anschluss sollte man das Tool nicht verwenden, ab 128kbit Bandbreite kann es aber bedenkenlos eingesetzt werden.

mehr Online –>
http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGEDATEN&s=86866ryc

mehr –>
http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGEDATEN&s=51275ccd
http://www.argedaten.at/static/servercheck.html
Archiv –>
http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGEDATEN&s=18047gle
http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGEDATEN&s=78115gwe
http://www.a-sit.at/pdfs/bescheinigungen_hsg/bescheinigung_hsg_final_sig.pdf
ftp://ftp.freenet.at/pri/evoting-dsr-ablehnung.pdf
andere –>
https://oeh-wahl.gv.at/Content.Node/33092_3.php

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ÖH-Wahlen: E-Voting kurz vorm Einsatz

Bei FM4 gab es heute einen Beitrag zu E-Voting bei den ÖH-Wahlen 2009. Es werden nochmal ein paar News der vergangenen Wochen angesprochen und grundsätzliche Bedenken zusammengefasst:

Bei der elektronischen Abstimmung fällt die Überprüfbarkeit demokratischer Standards weg. Selbst Programmierer unter den Wahlbeobachtern können nicht mehr wirklich feststellen, ob da alles seine Richtigkeit hat.
[…]
Das in der Verfassung verankerte „gleiche, unmittelbare, geheime und persönliche Wahlrecht“ kann der Staat – anders als in der Wahlkabine – zu Hause nicht garantieren.

FM4 stellte übrigens die vergangenen Tage auch die jeweiligen Spitzenkandidaten der einzelnen ÖH-Fraktionen vor.

Die futurezone liefert auch einen umfassenderen Artikel ab, in dem papierwahl.at erwähnt ist (im Zusammenhang mir der Sourcecode-Analyse im BRZ letzten Freitag):

E-Voting-Skeptiker, unter anderen die Wissenschaftler Peter Purgathofer und Barbara Ondrisek, die das Weblog Papierwahl.at mitbetreiben, hatten im Vorfeld der Einsichtnahme scharf kritisiert, dass die Zeit nicht ausreiche, um sich mit dem umfangreichen Code der Closed-Source-Software des spanischen Herstellers Scytl wirklich vertraut zu machen.

Robert Krimmer, Berater des Wissenschaftsministeriums in Sachen E-Voting, sah das natürlich weitaus weniger kritisch, denn „[v]orerst sei dem Gesetz aber genüge getan, die Prüfung sei reibungslos abgelaufen.“

Das E-Voting-Projekt steht jetzt kurz bevor und lässt sich nun nicht mehr stoppen und wird demnach nächste Woche wie geplant durchgeführt. Es sei denn, die Technik versagt im großen Stile:

Bei Störungen kann er die E-Wahlperiode am letzten Tag, dem 22. Mai, notfalls um sechs Stunden bis 24.00 Uhr verlängern. Sollte es zu größeren Ausfällen kommen, müssen alle E-Wähler notfalls zur herkömmlichen Papierwahl gerufen werden.

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Podiumsdiskussion der ÖH-SpitzenkandidatInnen

Am Donnerstag dem 14 Mai, 17.30 Uhr findet im Hörsaal U10, Juridicum Wien (Schottenbastei 10-16) die Podiumsdiskussion der bundesweiten SpitzenkandidatInnen für die ÖH-Wahlen von 26.-28. Mai statt. Moderiert wird das traditionelle Spektakel von Armin Wolf.

Es diskutieren:

  • Samir Al-Mobayyed (AG)
  • Sigrid Maurer (GRAS)
  • Manfred Menhart (FLÖ)
  • Sophie Wollner (VSStÖ)
  • Alegra-Isabel Raising (JuLis)
  • Sebastian Wisiak (KSV)

VertreterInnen der Medien und interessierte Studierende sind herzlich eingeladen.

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Am Mittwoch, den 13. Mai, 19:30 Uhr findet im Hörsaal A (HS 06.01) der Vorklinik (Universitätsplatz 6) die Podiumsdiskussion der SpitzenkandidatInnen aller an der Universität Graz wahlwerbenden Gruppen statt.

Es diskutieren:

  • Gisela Fuchs (FLUG)
  • Christoph Robinson (AG)
  • David Kriebernegg (GRAS)
  • Christiane Mörth (VSStÖ)
  • Jakob Matscheko (KSV)
  • Stefan F. Windberger (Veritas)
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OCG-Veranstaltung: „e-Voting – Chance oder Gefahr für die Demokratie“

Die Österreichische Computer Gesellschaft lädt zum 38. Competence Circle am 19. Mai 2009 ab 18:00 ein.

Ort: Boecklsaal der TU Wien Karlsplatz 13, 1. Stock

Das Thema des Abends: e-Voting – Chance oder Gefahr für die Demokratie

Begrüßung und Moderation: Vizerektorin Univ.Prof.^in Dr.^in Gabriele Kotsis, Johannes Kepler Universität

Es diskutieren:

Karl Korinek, Past – Präsident Verfassungsgerichtshof
Alexander Prosser, WU – Wien, Department of Production Management
Peter Purgathofer, TU Wien, IGW – Institut für Gestaltungs- und Wirkungsforschung, Arbeitsbereich HCI

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Anlage oder im Web unter
http://www.ocg.at/events/cc/cc38.html

Einladung als PDF

cc38

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VfGH-Präsident Holzinger beantwortet Fragen zu E-Voting

Der Verfassungsgerichtshof will anscheinend in einen öffentlicheren Diskurs mit den Bürgern treten. Ein Mittel das dazu aktuell ausprobiert wird, ist dem Präsidenten des VfGH, Gerhart Holzinger, Fragen zum Thema E-Voting zu stellen:

Sie haben jetzt Gelegenheit, mir Fragen zu schicken. Thema diesmal: Die Diskussion rund um das E-Voting. Es wird bei der ÖH-Wahl zum ersten Mal eingesetzt. Die Möglichkeit ist umstritten. Worum geht es bei diesem Verfahren? Was sind die nächsten Schritte des Gerichtshofes? Inhaltlich kann und werde ich mich natürlich zum ÖH-Wahlverfahren nicht äußern. Aber ich will Ihnen gerne beantworten, warum ich grundsätzliche Bedenken habe, wenn es darum geht, E-Voting vielleicht auch einmal für Bundespräsidenten- oder Nationalratswahlen einzusetzen. Ich freue mich auf viele interessante Fragen.

Fragen stellen kann man noch bis 25.05.2009 auf dieser Seite.

Die kritische Haltung gegenüber E-Voting ist auch am VfGH nichts. Holzingers Vorgänger, Karl Korinek, äußerte sich ebenfalls immer wieder kritisch zu elektronischen Wahlen.

[via heise]

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BMWF beantwortet die 2. Anfrage der Grünen zu E-Voting bei den ÖH-Wahlen

Vor einer Woche hat BM Johannes Hahn (ÖVP) die parlamentarische Anfrage von Mag. Daniela Musiol und der GRAS beantwortet. Mittlerweile wurde auch die Anfrage des grünen Bildungssprechers Prof. Kurt Grünewald beantwortet.

Der Versuch von Grünewald eine Beeinflussung der WK-Vorsitzenden durch das BMWF aufzuzeigen hat nicht geklappt. Der umstrittene Transfer der Daten der wahlberechtigten Studierenden wird in der Beantwortung als gesetzeskonform definiert – als Beweis zitiert Hahn zwei Gutachten, die dafür sprechen. Die Grazer ÖHen haben allerdings ein Gutachten, welches vom Gegenteil überzeugen will. Es stehen also Gutachten gegen Gutachten. Darüber hinaus haften laut Meinung des BMWF nicht die Wahlkommissionsvorsitzenden für Verstöße gegen das Datenschutzgesetz, sondern der Bund.

Die (zweite) Ausschreibung an das Bundesrechenzentrum (BRZ) begründet Hahn folgendermaßen (zusammengefasst):

„Die Arbeitspakete waren anders zu schnüren als angenommen, die Auftragsvergabe wurde zurückgezogen, weil das Ministerium es effizienter fand, es intern zu vergeben. Die interne Vergabe ist §38 BVergG 2006 konform an das BRZ erfolgt. Das BRZ hat Teile des Auftrags an Scytl weitergegeben. Diese Weitergabe des Auftrags vom BRZ an Scytl muss das BRZ kommentieren, dem BMWF liegen darüber keine detaillierte Informationen“.

Des Weiteren, wurden in der Beantwortung neue bzw. bisher unbekannte Kosten aufgelistet. Die Summe der aufgelisteten Kosten des E-Votings im Rahmen der ÖH-Wahlen 2009 für alle Firmen, Organisationen und sonstige (etwa interne) Beiträge beträgt nun 567.139,04 Euro.

zur Anfrage von Grünewald „e-Voting bei den ÖH-Wahlen 2009 bezüglich Datenmissbrauch und Auftragsvergabe“
zur Anfragebeantwortung durch BM Hahn

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BMWF behindert ÖH-Wahlkommissionen!

Eine Presseaussendung als Antwort zur Organisation der Quelltext-Analyse ging vor kurzem raus (original OTS):

ÖH Uni Wien: BMWF behindert Wahlkommissionen bei der E-Voting Kontrolle
Utl.: Überprüfung des E-Voting-Systems durch die ÖH wird verhindert

Wien (OTS) – Das Recht der Wahlkommissionsmitglieder auf Kontrolle des E-Voting-Systems wird auf den heutigen Freitag – auf neun Stunden (!) – beschränkt. InformatikexpertInnen der Florida State University benötigten für die Überprüfung einer früheren Version dieser Software drei Monate. Der von der ÖH Uni Wien beauftragte Sachverständige bekommt selbst an diesem einen Tag weder Zugang zum System noch zu den Zertifizierungsunterlagen.

Sophie Wollner, Vorsitzteam der ÖH Uni Wien, ist verärgert: „Die Kontrolle eines ohnehin bereits bedenklichen E-Voting Systems mit 183.000 Zeilen Programmcode – das entspricht dem Umfang von Goethes gesammelten Werken – auf einen Tag zu beschränken, ist eine Farce.“

„Da pro Fraktion nur einE VerantwortlicheR zur Einsichtnahme entsendet werden kann, ist eine ausreichende juristische und technische Überprüfung schier unmöglich“, so Fanny Rasul, Vorsitzteam der ÖH Uni Wien.

Zusätzlich zum insgesamt absurden Prozedere müssen die BeobachterInnen eine Maulkorb-Schweigeverpflichtung abgeben – um „schutzwürdige Interessen“ der Firma Scytl zu gewähren.
„Die Interessen eines profitorientierten Unternehmens vor das Grundrecht eines freien und für alle nachvollziehbaren Wahlvorgangs zu stellen, spricht Bände über das Demokratieverständnis des verantwortlichen Ministers Hahn“, kommentiert Marlies Wilhelm vom Vorsitzteam der ÖH Uni Wien.

„Der Ausschluss unserer Sachverständigen von der Einsichtnahme verunmöglicht die Kontrolle des E-Voting-Systems“, schließt das Vorsitzteam der ÖH Uni Wien und fordert: „Uneingeschränkter Zugang zu allen relevanten Daten muss unbedingt gewährleistet werden!“

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Workshop: Black Box Enlightenment

papierwahl.at-Gründerin Barbara Ondrisek und Michael Gissing wurden vom Institut für Informatik von der Humboldt Universität in Berlin zu einem E-Voting-Workshop mit dem Titel „Black Box Enlightenment“ eingeladen.

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Neben den beiden Österreichern, die über die Entwicklung bei den ÖH-Wahlen und die Quelltext-Analyse berichteten, haben noch folgende E-Voting-Größen gesprochen:

Martin Fehndrich, wahlrecht.de
Rop Gonggrijp, wijvertrouwenstemcomputersniet.nl
Till Jäger, Rechtsexperte
Jörg Pohle, Informatiker und Mitarbeiter an der HU Berlin
Frank Rieger, CCC
Richard Sietmann, heise.de
Ulrich Wiesner, ulrichwiesner.de

Organisiert und geleitet hat Constanze Kurz.

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Hier sind die Folien von Barbara zum Thema „Sourcecode-Analyse des österreichischen E-Voting-Systems“:

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Der Workshop war in einem recht engen Kreis abgehalten und sehr spannend. Wenn sich so viele namhafte E-Voting-Kritiker zusammenfinden, kommt hoffentlich nur Gutes dabei heraus.

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Sourcecode-Analyse im BRZ

Heute Freitag sind Mitglieder der ÖH-Wahlkommissionen ins BRZ eingeladen, um an einem Workshop teilzunehmen – wie bereits berichtet. Im Rahmen dieser ganztägigen Veranstaltung wird die Wahlsoftware präsentiert. Ein Teil stammt von der spanischen Firma Scytl, die erst vor kurzem wegen Stimmenverlust bei finnischen Wahlen abgesetzt wurde.

Einige Details dazu:

  • Gewöhnliche Studierende haben keine Möglichkeit und kein Recht an der Sourcecode-Analyse teilzunehmen. Öffentlichkeit?
  • Die Wahlkommissionen haben die Möglichkeit Wahlbeobachter mitzubringen, aber auch nur pro Gruppe einen einzigen (!) und das erst nach spezieller Beantragung.
  • Man muss vorher einen NDA unterschreiben -> also darf man später auch nicht über Ergebnisse berichten. Transparenz?
  • Es wird nur ein Teil des Sourcecodes hergezeigt, da die Komponenten von Scytl geschützt sind (wozu dann der NDA?).
  • Man darf keine Datenträger mit zur Veranstaltung nehmen.
  • Die Präsentation findet geführt statt, d.h. es wird nur ein Teil des Sourcecodes hergezeigt. Vollständigkeit?

Als erfahrene Software-Entwicklerin ist diese Aktion für mich persönlich nichts weiter als eine Farce. Bei einer derartigen Aufstellung ist es kaum möglich auch nur einen Eindruck von einem komplexen Software-System zu erhaschen.

Es ist für mich auch unerklärlich, wieso ich als Fachperson auf dem Gebiet und mit Erfahrung im Bereich der Sourcecode-Analyse von Internetwahlen trotz mehrmaligem Ansuchen nicht zu einer vernünftigen Sourcecode-Review eingeladen worden bin. Wieso werden gerade in einem Bereich, der unsere demokratischen Grundsätze betrifft und damit auch Öffentlichkeit und Transparenz, unabhängige Stimmen nicht erwünscht?

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