Nun ist es offiziell: Vertreter der ÖHs bekommen „Einsicht in den Sourcecode“ (Quelle futurezone):
Diese betrifft Wahlserver und -client, aber nicht die Wahladministrationssoftware für die Wahlkommissionen. Sie wird am 8. Mai stattfinden, voraussichtlich in Räumlichkeiten des Bundesrechenzentrums (BRZ), das mit der technischen Durchführung des E-Votings betraut ist.
An dieser Einsichtnahme werden rund 250 berechtigte Personen teilnehmen, die mit der Wahl zu tun haben: Repräsentanten der wahlwerbenden Gruppen, Wahlkommissionsmitglieder und Wahlbeobachter. Sie sollen prüfen, inwieweit die Kernkomponenten der E-Voting-Software die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen erfüllen. Außerdem soll „Akzeptanz für die Abwicklung der Wahl“ erzeugt werden.
Das Amüsante an der Sache: Sie bekommen „Zugang“ nur zu einem Teil des Sourcecodes, das für nur wenige Stunden und sie können sich den Sourcecode nur – nach Unterzeichnung eines NDAs (Stillschweigevereinbarung) – auf Rechnern im BRZ unter Aufsicht ansehen!
Für Techniker und Software-Entwickler ist diese Aktion nur ein Witz und sogenannte „Pflichterfüllung der Gesetzesvorgaben“, denn dieses Vorgehen bedeutet nicht mehr als eine Alibi-Aktion. Selbst Experten haben oft auch nach Monaten Arbeit und Analyse an komplexer Software Schwierigkeiten, das System vollständig zu erfassen. Abgesehen davon könnten gefundene Fehler nicht mehr behoben werden, da die Zeit zu knapp ist.
Übrigens wäre auch eine Offenlegung des Zertifizierungsprotokolls des A-SITs interessant (wie genau wurde zertifiziert und was wurde eventuell gefunden), es ist aber nicht zugänglich.
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