ES&S kauft Diebold’s Premier Elections Solutions

Diebold, bei papierwahl.at auch schon des öfteren negativ aufgefallen, hat diese Woche Mittwoch sein für Wahlcomputer zuständiges Tochterunternehmen Premier Election Solutions an ES&S (Election Systems & Software) verkauft.
Für 5 Millionen Dollar erhält ES&S damit quasi das Monopol im US-Wahlcomputermarkt:

Even before the sale, ES&S was already the nation’s largest voting machine maker. Present in 43 states, ES&S systems were “utilized in counting approximately 50 percent of the votes in the last four major U.S. elections,” according to the company’s website. The company also created the statewide voter registration systems used in California, Maryland, Missouri, Nebraska and New Mexico.

With its acquisition of Premier, the second-largest voting machine maker, ES&S achieves a near monopoly on election gear in the country.
[Threat Level]

Die futurezone und heise fassen auch nochmal zusammen.

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Internetwahlen in Tschechien ab 2013

In der Tschechischen Republik denken die beiden stärksten Parteien des Landes laut über eine baldige Einführung von E-Voting nach. Die ODS (Demokratische Bürgerpartei) und CSSD (Sozialdemokratische Partei) wollen bei den nächsten landesweiten Wahlen 2013 Bürger übers Internet abstimmen lassen. Eine Testwahl soll es bereits 2012 bei den Senatswahlen geben, wenn es nach der ODS geht.

Die Versprechen und Hoffnungen sind denen bei der diesjährigen ÖH-Wahl, sehr ähnlich. So wird eine geheimes Wahlsystem versprochen, das Zeit, Papierarbeit und Geld sparen und die Wahlbeteiligung erhöhen soll. Außerdem soll das System absolut sicher sein („… it would be impossible to misuse it.“).

Mehr als diese vagen, und wie die Erfahrungen hierzulande gezeigt haben, anzuzweifelnden Versprechen gibt es nicht. Zu den Kosten für das Projekt äußerte sich Ivan Langer, stellvertretender Vorsitzender der ODS Partei, folgendermaßen:

Langer would not specify the costs of the new system’s introduction. He said the „undoubtedly high“ price would be softened by the project of public administration registries that is being worked on.

„This is a project worth about two billion crowns that could and will be financed from EU funds at about 85 percent,“ Langer said.
[ceskenoviny.cz]

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ÖH-Wahlen: E-Voting kostete mindestens rund 900.000 Euro zusätzlich

In dem Artikel in der Futurezone, in dem papierwahl.at und seine Gründer Barbara Ondrisek und Peter Purgathofer namentlich als Kritiker erwähnt werden, wird die parlamentarische Anfrage der Grünen zitiert, wonach Wissenschaftsminister Johannes Hahn die aufgeschlüsselten Kosten des Einsatzes von E-Voting bei den ÖH-Wahlen nannte.

  • Die von Scytl verschenkte E-Voting-Software: 66.000 €
  • Zertifizierung der Wahlsoftware durch A-SIT: 54.837,72 €
  • Die kostenlos an die Studierenden abgegebenen Kartenlesegeräte 104.847,89 €
  • Webseite studi.gv.at: 14.488,13 €
  • Werbung: 245.000 € + 173.608,92 € + 88.852 €
  • Evaluierung: 50.000 €
  • Meinungsforschung: 47.800 € + 13.980 € + 12.240 €

== rund 871.655 €

Ob und wo die Beratungskosten von Robert Krimmer (e-voting.cc) und Thomas Grechenig mit Gerald Fischer etc. (technische Beratung seitens des Instituts INSO) einfließen, ist unklar. Ebenso sind die Personalkosten des BRZ etc. für die Durchführung der Wahl nicht explizit aufgelistet.

Hardwarekosten fehlen ebenfalls. Es wird in der Anfragebeantwortung erwähnt, dass  „technische Komponenten (Server, Laptops, etc.) angeschafft“ wurden, „Die Höhe der Kosten ist [..] nicht im Einzelnen quantifizierbar.“

.

Somit dürfte Hans Zeger, Obmann der ARGE Daten, mit seiner Schätzung im Mai 2009 von zwei Millionen Euro wohl recht behalten.

.

Die hohen Kosten wurden ebenfalls in dem ZIB-Beitrag vom 26.08.2009 erwähnt (ca. ab Minute 14).

Nachtrag: Hier der diePresse.com-Beitrag zum selben Thema.

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Diebold updated GEMS-Software

Der amerikanische Wahlcomputerhersteller Premier Election Solutions (früher Diebold) hat seine Software GEMS aktualisiert, wie das Wired.com Blog Threat Level berichtet.

In den Vorgängerversionen konnte es zu schwerwiegenden Fehlern kommen. Zum Beispiel gab es fehlerhafte und unvollständige Log-Dateien.
Diese und andere Sicherheitslücken sollen mit der aktuellen Version (GEMS 1.21.5) gefixed worden sein.

Laut IBeta, die sich die Software angeschaut haben, soll alles zufriedenstellend funktionieren. Ob die ganzen Versprechen gehalten werden können, wird sich zeigen. In dem Zusammenhang ruft Threat Level auch zu folgendem auf:

We’d encourage readers to look closely through the iBeta report on the Premier system, particularly Appendix E (.pdf), which lists problems encountered during the tests and the vendor’s responses to them.

Auch unklar ist, ob Geräte mit der Vorgängerversion ein kostenloses Update bekommen, oder ob die Software nochmal gekauft werden muss.

weitere Links:
IBeta’s report on the Premier system (.pdf)
EAC Test Plans

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Sequoia Wahlcomputer gehackt

„Es gibt keinen Wahlcomputer-Hersteller, dessen Geräte nicht gehackt worden wären“
Constanze Kurz

Ein weiteres Beispiel dazu wurde diese Woche publiziert.

Forscher in den USA haben vor kurzem erfolgreich den Wahlcomputer AVC Advantage der Firma Sequoia gehackt und die Ergebnisse dazu jetzt veröffentlicht. Bemerkenswert daran ist, dass dieses Modell bereits einen eingebauten Schutz gegen Code Injection Angriffe hat. Um das Gerät dennoch manipulieren zu können, hat man sich der relativ neuen Methode des return-oriented programming bedient. Dabei werden quasi Programme gegen sich selbst verwendet.

[Es] werden Teile des normalen Programmcodes der Maschine genutzt, die sich als geeignet für einen Missbrauch im Sinne des Angreifers erweisen. Um das Wahlgerät zu manipulieren, werden entsprechend zusammengestellte Blöcke des eigentlich maschineneigenen Codes eingeschleust. Wie das Team experimentell zeigen konnte, reichen wenige Minuten Zugriff auf den Wahlcomputer in der Nacht vor dessen Einsatz aus, um das Gerät so zu präparieren, dass es am Wahltag unbemerkt die Abstimmung manipulieren kann. Wird das Gerät danach normal ausgeschaltet, verwischt das die Spuren des Hacks. Eventuell ist der Angriff sogar praxisrelevant, da in den US-Bundesstaaten New Jersey und Louisiana Modelle im Einsatz sind, die dem im Experiment gehackten Gerät ähnlich sind.
[pressetext.com]

Beteiligt daran waren Forscher der University of California in San Diego, University of Michigan und der Princeton University.

Die folgenden 2 Videos erläutern den ganzen Hergang und die Durchführung nochmal etwas genauer:

Interview mit Hovav Shacham

[Direktlink]

Durchführung des Angriffs

[Direktlink]

[via wahlrecht]

weitere Links:
mehr infos University of California
Full Research Paper (.pdf)
Artikel bei golem
Artikel bei The Register

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Wahlcomputer: TEMPEST-Demo vom CCC auf der HAR2009 (Update)

Auf der gerade laufenden Hacking at Random in Holland, demonstrierte der CCC die TEMPEST-Sicherheit von Nedap-Wahlcomputern. TEMPEST steht für Temporary Emanation and Spurious Transmission und bezeichnet die elektromagnetische Abstrahlung von elektrischen Geräten.

Die Demonstration erfolgte allerdings an einem niederländischen Wahlcomputer, wobei die Messwerte eines deutschen Gerätes über den Beamer präsentiert wurden.
[…] Auch Wahlcomputer senden elektromagnetische Strahlen aus, die mit einer entsprechenden Antenne noch aus einigen Metern Entfernung gemessen werden können. Live demonstrierte dies der CCC-Techniker Bogk mit einem Scanner, der die Signale akustisch aufnahm. Eine Erklärung, wie man nach den Erkenntnissen des Physikers van Eck eine solche Strahlung messen und interpretieren kann, bildeten den zweiten Teil des Referats, bei dem anschließend Messergebnisse eines deutschen Geräts „von der Folie“ kamen – eine deutsche Nedap-Maschine, die der CCC zuvor analysiert hatte, durfte den Angaben zufolge nicht zum Hackertest reisen. Der CCC will jedoch ein Video nachliefern, das zur Messung gedreht wurde.

Obwohl die Abstrahlungsproblematik bei Wahlcomputern nicht neu ist, wurde damit wieder mal ein weiteres Sicherheitsrisiko bei Wahlcomputern öffentlich vorgeführt.

Zu dem Thema TEMPEST gab es vor kurzem auch eine Chaosradio-Sendung, die hier nachgehört werden kann. Dabei ging es eher allgemein um die elektromagnetische Abstrahlung von elektrischen Geräten und wie dies für bestimmte Zwecke ausgenutzt werden kann.

[via heise]

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Update:
Mittlerweile sind auch Mitschnitte von der Präsentation online. Zum Beispiel

hier
* TEMPEST for the casual election hacker
[Direktlink: Tag2-Room1-Slot16:00–ID114-tempest-Main-2009-08-14T16:00:04+0200.wmv / 377MB]

oder hier
* TEMPEST for the casual election hacker
[Direktlink: r1-filer.20090814-160534.ogg / 238MB]

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weitere Links:
WP: Van-Eck-Phreaking
Chaosradio 148: Wiki zur Sendung
Wahlcomputer-Gutachten des CCC für das Bundesverfassungsgericht (.pdf)

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ÖH-Wahl Anfechtung: RFS-Anträge von VfGH zurückgewiesen

Die ORF Futurezone berichtet (via LX_T):

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat zwei Anträge aus dem Umfeld des Rings Freiheitlicher Studenten (RFS) gegen das E-Voting bei der Wahl zur Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) wegen formaler Mängel zurückgewiesen.

Die Anträge seien zu ungenau formuliert. Sie würden nicht klar zum Ausdruck bringen, welche Rechtsvorschrift aufgehoben werden soll, wird in dem am Freitag zugestellten Beschluss erläutert.

Nachtrag: Der RFS habe allerdings die Möglichkeit „ihren Individualantrag in verbesserter Form erneut beim VfGH einzubringen. Wie der RFS gegenüber heise online erklärte, ist noch nicht entschieden, ob dieser Weg beschritten wird. Das politische Ziel, E-Voting für öffentliche Körperschaften zu stoppen, werde in jedem Fall weiterverfolgt.“ (via heise online)

Der Antrag der Grüne & Alternative StudentInnen (GRAS), die die ÖH-Wahlen ebenfalls aufgrund von E-Voting anfechten, ist weiterhin noch in Bearbeitung. So befindet sich auch der Antrag der ÖH Wien, der sich auch auf das Hochschülerschaftsgesetz bezieht, noch beim VfGH im Vorverfahren.

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E-Voting-Kritiker kriminalisiert, Aus für E-Voting in Österreich?

Die ARGE DATEN hat einen langen Artikel als Zusammenfassung der letzten E-Voting-Aktivitäten in Österreich herausgegeben. Darin wird auch die versuchte Kriminalisierung der E-Voting-Gegner – Hans Zeger und auch der Betreiber von papierwahl.at – erwähnt!

Es wurde evaluiert (!), ob Strafanzeige gegen Hans Zeger zulässig wäre und wegen des papierwahl.at-Beitrags „ARGE DATEN stellt Test-Tool für E-Voting-System bereit“ und des Verlinkens auf das Test-Tool somit auch die Betreiber der Webseite papierwahl.at. Zu einer Anzeige gegen uns kam es letzten Endes dann doch nicht, aber der Versuch allein ist schon verwunderlich und hinterlässt ein mulmiges Gefühl.

Wie geht man wohl mit Kritikern in so einem Fall um? Radio Netwatcher hat das im Interview mit Minister Hahn auch gefragt und bekam keine Antwort. Ich denke nicht, dass es der richtige Schritt ist, zu versuchen, Kritiker „auszuschalten“ und die Meinungsfreiheit mit Füßen zu treten. Eine Einladung an einen runden Tisch im Vorfeld wäre wohl erstrebenswerter gewesen. Öffentlichkeit und Transparenz und so… nicht bei einer Wahl?

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Hier der vollständige Artikel:

2009/07/31 E-Voting – Schlusspunkt
Gescheitert ist das Wissenschaftsministerium im Versuch E-Voting-Kritiker zu kriminalisieren – BRZ-Bastelwebseite zum E-Voting blieb bis zuletzt unsicher – Dubiose Rolle selbsternannter Technikexperten – E-Voting dürfte für lange Zeit in Österreich „gestorben“ sein – Grundrechtliche Bedenken zu allen Distanzwahlsystemen bleiben bestehen

Wissenschaftsministerium scheiterte mit Kriminalisierung

Das ÖH-E-Voting fand vom 18.5. bis 22.5.2009 statt. Gerade 9 Promille der Studenten (2.161) nutzten die elektronische Wahl. Was beim Alkoholkonsum ein ziemlich kräftiger Rausch wäre, sorgte bei den E-Votern für Ernüchterung. Keines ihrer Ziele wurde erreicht, ob die Stimmen korrekt gezählt wurden, kann niemand bestätigen. Trotzdem bleiben die Wahlversuche zumindest zehn Jahre lang personenbezogen gespeichert.

In der Schlussphase der E-Voting-Diskussion, in der sowohl das grundrechtliche, als auch das technische Fiasko erkennbar war, griff das Wissenschaftsministerium in die unterste Schublade, sie versuchte E-Voting-Kritiker durch Strafanzeigen zu kriminalisieren.

In einem Rundumschlag wurde durch Ministerialrat Stangl, offenbar mit Rückendeckung von Minister Hahn und Unterstützung der Anwaltskanzlei CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH eine wahre Strafrechtsbreitseite gegen ein Organ der ARGE DATEN abgeschossen. Behauptet wurde nichts weniger als die „Anstiftung“ zu den Delikten §§ 126a, 126b, 126c und 261ff StGB, Strafrahmen immerhin bis fünf Jahre.

Zur Erklärung für Laien, die §§ 126a, 126b und 126c sind Teil des berühmt-berüchtigten Cybercrime-Paketes und enthalten Anschuldigungen wie „Datenbeschädigung“, „Störung von Comutersystemen“ und „Missbrauch von Computerprogrammen“. Bestimmungen, die bisher nie oder praktisch nie zur Anwendung kamen und als totes Recht gelten.

Die §§261ff sind überhaupt starker Tobbak, handelt es sich hier um Vorwürfe wie „Wahlverhinderung“, „Wahlbestechung“ und „Wahltäuschung“.

Offenbar sah das Wissenschaftsministerium jede Form kritischer E-Voting-Berichterstattung als Majestätsbeleidigung an, die mit allen Mitteln zu verfolgen ist. Der VP-Minister Hahn, der sich sonst gern weltoffen gibt, entpuppt sich damit als Obermeister der Antimoderne, als europäischer Plagiator nordkoreanischer Zensurversuche.

Am Rande wurde auch versucht die Informationsplattform http://www.papierwahl.at zu kriminalisieren.

Wüste technische Spekulationen
Untermauert wurde die rund vierzigseitige Anzeige mit wüsten Spekulationen über die Gefährlichkeit der durch die ARGE DATEN losgetretenen Diskussion über die Leistungskapazität des E-Voting-Servers.

Wenn, so die Anzeige, das vorgestellte Java-Script (http://www.argedaten.at/static/servercheck.html) „eine Vielzahl von User gleichzeitig verwenden würden, könnte das die Verfügbarkeit des E-Voting-Systems stören und sogar zum Absturz führen. … Es ist daher keineswegs undenkbar, dass 100 oder 1000 Studenten gleichzeitig das Test-Tool [das Javaskript, Anm.] öffnen und geöffnet lassen.“ Dies könne zu bis zu 50 Millionen Zugriffen pro Sekunde führen, so die Spekulationen in der Anzeige.

Staatsanwaltschaft legte Anzeige nach kurzer Prüfung zurück
Schwere Anschuldigungen, die noch mit Forderungen nach einer Hausdurchsuchung in den Redaktionsräumen der ARGE DATEN gekoppelt waren. Anschuldigungen, die auch der Staatsanwalt nach kurzer Prüfung als haltlos erkannte.

Knapp und lapidar wurde die Anzeige zurückgelegt, bei den Cybecrime-Anschuldigungen, weil „kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung besteht“ (§190 Z2 StPO), bei den Vorwürfen zur Wahlmanipulation, weil „die dem Ermittlungsverfahren zu Grunde liegende Tat nicht mit gerichtlicher Strafe bedroht ist“ (§190 Z1 StPO).

Auch der Staatsanwalt hat offenbar den eigentlichen Sinn der Anzeige, Meinungsfreiheit zu beschränken, rasch durchschaut und diesem ministeriellen Zensurversuch einen Riegel vorgeschoben.

Dubiose Rolle selbsternannter Technikexperten
Übrig bleibt von der Anzeige eine höchst dubiose Rolle einiger Technik-„Experten“, allen voran ein IT-Ziviltechniker, der in Spekulationen, was man alles mit Webseiten anstellen könnte, geradezu schwelgte.

Hinzu kommen noch bedenkliche Aussagen von cert.at, eine im Dunstkreis von nic.at tätige Gruppe, die sich selbst zum österreichischen Hilfsteam für Computerzwischenfälle ernannt hat (cert = computer emergency response team) und sich besonderes Wohlwollen in BMI-, BVT-, BKA- und Bundeskanzlerkreisen erfreut.

Alle diese Techniker hatten in ihrem Eifer übersehen, dass Webseiten, die zumindest Mindeststandards, wie ISO 27001 („Sicherheitsmanagement“), ONR 17700 (eine vom Normungsinstitut herausgegebene Empfehlung zu sicheren Webapplikationen) oder das Grundschutz-Konzept des deutschen Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik einhalten, durch Angriffe von außen ausreichend geschützt wären.

Die wüsten Spekulationen in der Anzeige werfen ein bezeichnendes Licht auf die mangelhafte Qualifikation dieser „Techniker“ und auch auf den fehlenden Stand der Technik der E-Voting-Seite.

BRZ-Bastelwebseite zum E-Voting blieb bis zuletzt unsicher
Betreiber der fragwürdigen E-Voting-Lösung war das Bundesrechenzentrum (BRZ), dass sich selbst als Rechenzentrum der Republik Österreich versteht. Unabhängige TU-Techniker, die in den E-Voting-Code Einschau halten konnten, bestätigen, dass die E-Voting-Programme ein echter Bastelcode sind, keinesfalls geeignet das Recht auf eine freie, geheime und persönliche Wahl zu garantieren.

Nicht einmal die EU-Richtlinie 2002/58/EG zur sicheren Internet-Kommunikation hat die E-Votingseite eingehalten. Das von den selbsternannten Experten als besonders gefährlich hochstilisierte Java-Script (http://www.argedaten.at/static/servercheck.html) war natürlich bei ordentlich designten Seiten völlig wirkungslos (für interessierte Webbastler: es genügte der Eintrag top.location.href = self.location.href auf der E-Voting-Webseite).

Natürlich wurden der ARGE DATEN – anonym – auch wirklich gefährliche Skripts angeboten, die jedoch nicht in Anspruch genommen wurden. Es war deutlich genug erkennbar, dass das E-Voting-System des Bundesrechenzentrums nicht dem Stand der Technik entsprach.

Grundrechtliche Bedenken aller Distanzwahlsysteme bleiben bestehen
Abseits vom technischen Fiasko und dem gescheiterten Kriminalisierungsversuch bleiben jedoch die grundrechtlichen Bedenken zu jeder Art von Distanzwahl bestehen.

Neben dem E-Voting ist auch die Briefwahl als extrem bedenklich einzustufen. Der einzige „Vorzug“ von der Briefwahl ist, dass sie zumindest simpel und leicht durchschaubar ist.

Tatsächlich gab es bei den letzten Landtagswahlen höchst dubiose Briefwahl-Vorgänge. So wurden in Kärnten ganze Altersheime abgeklappert, von den Bewohnern Vollmachten zur Abholung der Briefwahlunterlagen abverlangt und diese dann auch wieder paketweise ausgefüllt zurückgestellt. Wer, wann und unter welchen Umständen die Vollmacht unterschrieben hatte, wie gewählt wurde, bleibt völlig im Dunkeln. Gerade in Heimen herrscht oft ein Gruppendruck, ein unausgesprochenes Übereinkommen in eine bestimmte Richtung zu handeln, Abweichler werden rasch als Querulanten dennunziert.

Praktisch alle Verfassungsrechtler sehen neben E-Voting auch die Briefwahl als höchst problematisch an und mit dem Verfassungsrecht auf „freie, geheime und persönliche“ Wahl unvereinbar. Die Politik sollte angesichts der jüngsten Erfahrungen die Briefwahl modifizieren, E-Voting endgültig ad-acta legen oder den Anspruch auf freie, geheime und persönliche Wahlen aufgeben.

mehr –> 4. November – Datenschutz und IT-Sicherheit | Anforderungen, K…
mehr –> ÖH-eVoting – Zweifel an Zuverlässigkeit bestätigt
mehr –> VfGH-Präsident Korinek: Österreich auf dem Weg zum Überwachung…
mehr –> eVoting beschädigt Vertrauen in demokratische Prozesse
Archiv –> eVoting – Neuer Anlauf im lahmenden eCommerce-Geschäft?
andere –> http://www.papierwahl.at/
andere –> ON-Regel ONR 17700 Informationsverarbeitung – Sicherheitstechnische Anforderungen an Webapplikationen
andere –> Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
andere –> 2002/58/EG – Kommunikations-Datenschutzrichtlinie der EU

Die angezeigten Informationen und Artikel werden im Rahmen des ARGE DATEN Informationsdienstes kostenlos zur Verfügung gestellt. Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert, es wird jedoch für die Richtigkeit keine Gewähr übernommen. Alle Angaben, Aussagen und Daten beziehen sich auf das Datum der Veröffentlichung des Artikels. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass insbesondere Links, auf Websites gemachte Beobachtungen und zu einem Sachverhalt gemachte Aussagen zum Zeitpunkt der Anzeige eines Artikels nicht mehr stimmen müssen. Der Artikel wird ausschließlich aus historischem und/oder archivarischen Interesse angezeigt. Die Nutzung der Informationen ist nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Dieser Informationsdienst kann professionelle fachliche Beratung nicht ersetzen. Diese wird von der ARGE DATEN im Rahmen ihres Beratungs- und Seminarservice angeboten und vermittelt. Verwendete Logos dienen ausschließlich zur Kennzeichnung der entsprechenden Einrichtung. Die verwendeten Bilder der Website stammen, soweit nicht anders vermerkt von der ARGE DATEN selbst, den in den Artikeln erwähnten Unternehmen, Pixelio, Aboutpixel oder Flickr.

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Save the date? – Konferenz EVOTE2010

Die österreichische Lobbygruppe E-Voting.CC (Webseite) von und mit Robert Krimmer wird auch im Jahr 2010 wieder auf Schloss Hofen bei Bregenz eine Konferenz veranstalten, die „EVOTE2010“. Wer also vom 21. bis 24. Juli 2010 die Neuigkeiten mit dem Who’s Who der E-Voting-Szene austauschen und einen Beitrag einreichen will, dem sei der Call for Papers empfohlen. Der Call läuft noch einige Monate, ihn im Hinterkopf zu behalten wär‘ vielleicht eine Idee. Denn den neuesten Hack auf einer industrienahen Veranstaltung einzureichen, hätte einen gewissen Charme. :}

The aim of this conference is to bring together e-voting specialists working in academia, politics, government and industry. [1]

Es lohnt sich vielleicht auch ohne Einreichung im nächsten Jahr hinzufahren, denn die Argumentationen und Zukunftsvisionen der eher kommerziell orientierten Kreise haben sich seit dem Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts deutlich verschoben. Außerdem wäre es interessant, die Auswertung der österreichischen Hochschulwahlen präsentiert zu bekommen. *hust*

[1] Aus der Einleitung des CfP.

ccc wahlcomputer-logo e-voting

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E-Voting-Bestrebungen in Kanada

Ein Bericht der unabhängigen kanadischen Wahl-Regulierungsbehörde (Independent Electoral Watchdog) zeigt eine Bereitschaft Kanadas zu Online-Registrierung und zur Online-Wahl. In dem Bericht wird zudem ein E-Voting-Pilotversuch bei den Wahlen 2013 gefordert.

Die Motivation für den Einsatz von E-Voting ist eine gewünschte Erhöhung der Wahlbeteiligung (derzeit bei 58.8%). Kanada bietet zwar eine Art Auslandswahlkarten-System für Auslandskanadier an, aber dieses System soll zu kompliziert sein – E-Voting könnte hier einfacher und bediehntbarer sein, so das Versprechen.

Eine Zusammenfassung des Berichts ist bei The Star zu finden.

Die Kanadische Gegenbewegung Paper Vote Canada lässt allerdings nicht lange auf ein Statement warten und spricht sich erneut scharf gegen Internetwahlen aus.

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