ÖH-Wahl Anfechtung: RFS-Anträge von VfGH zurückgewiesen

Die ORF Futurezone berichtet (via LX_T):

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat zwei Anträge aus dem Umfeld des Rings Freiheitlicher Studenten (RFS) gegen das E-Voting bei der Wahl zur Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) wegen formaler Mängel zurückgewiesen.

Die Anträge seien zu ungenau formuliert. Sie würden nicht klar zum Ausdruck bringen, welche Rechtsvorschrift aufgehoben werden soll, wird in dem am Freitag zugestellten Beschluss erläutert.

Nachtrag: Der RFS habe allerdings die Möglichkeit „ihren Individualantrag in verbesserter Form erneut beim VfGH einzubringen. Wie der RFS gegenüber heise online erklärte, ist noch nicht entschieden, ob dieser Weg beschritten wird. Das politische Ziel, E-Voting für öffentliche Körperschaften zu stoppen, werde in jedem Fall weiterverfolgt.“ (via heise online)

Der Antrag der Grüne & Alternative StudentInnen (GRAS), die die ÖH-Wahlen ebenfalls aufgrund von E-Voting anfechten, ist weiterhin noch in Bearbeitung. So befindet sich auch der Antrag der ÖH Wien, der sich auch auf das Hochschülerschaftsgesetz bezieht, noch beim VfGH im Vorverfahren.

Werbung
Dieser Beitrag wurde unter recht, uni abgelegt und mit , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Kommentar verfassen

Bitte logge dich mit einer dieser Methoden ein, um deinen Kommentar zu veröffentlichen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s