Computerisierte Wahlen: die russische Variante

Dezember 23, 2011

Die russischen Duma-Wahlen und ein möglicher Wahlbetrug machten in den letzten Wochen einige Schlagzeilen. Wenig berichtet wurde jedoch, dass in Russland die Touchscreen-Wahlcomputer „KEG“ sowie optische Scanning-Verfahren zum Einsatz kamen. Wer sich die russischen Scanning-Computer mit dem Namen „KOIB“ mal ansehen möchte, kann das hier bei youtube tun. Die Computer sagen gar freundlich „danke“ nach Abgabe des Stimmzettels. Sie sollen in den 1990er Jahren in Russland von einem „Software R&D Institute“ in St. Petersburg entwickelt worden sein, die jedoch im Netz nicht recht auffindbar sind. Bis 2012 sollen in fünfzehn Prozent und bis 2015 in siebzig Prozent der Wahllokale solche KOIB-Systeme stehen.

Die ODIHR, eine Unterorganisation der OSZE, deren Vertreter zur Wahlbeobachtung eingeladen worden waren, hat bereits am 5. Dezember ihren Bericht zur russischen Wahl veröffentlicht. Danach war das optische Scanning-System bisher in 4.800 Wahllokalen im Einsatz. Die KEG-Wahlcomputer, deren Einsatz seit 2003 erlaubt ist und die seit 2006 auch eingesetzt werden, fanden sich in 326 Wahllokalen. Im Unterschied zu 2006 hatten sie dieses Jahr einen kleinen Drucker angeflanscht.

Obgleich die KOIB-Scanner in weitaus größerer Zahl im Einsatz sind als die KEG-Computer, sprechen sich viele russische Wahlorganisatoren für die KEG-Computer aus, da bei ihrem Einsatz die Vorbereitung und der Transport der Stimmzettel entfällt, damit die Kosten auf lange Sicht sinken könnten. Wir kennen diese Argumentation aus vielen anderen Ländern: Es geht immer um Kosten, selten um Transparenz und Nachvollziehbarkeit.

Die ODIHR-Beobachter halten übrigens fest:

Voting using electronic touch screen machines was well organized overall and was carried out without technical problems. [1]

Woher sie das wohl wissen? Denn es war ja schon zu vermuten: Sowohl die Touchscreen- als auch die Scanning-Computer, sind jedoch vollkommen intransparente Systeme mit propiertärer Software.

russland-wahl

[1] ODIHR Report, Russian Federation, State Duma Elections, 4 December 2011, 5. Dezember 2011.

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Verfassungsgerichtshof erklärt E-Voting für gesetzeswidrig

Dezember 21, 2011

Wie heute auf der Homepage des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) bekannt gegeben wurde, ist E-Voting, in seiner derzeitigen Form, in Österreich gesetzeswidrig. Anlass zu dieser Entscheidung waren die ÖH-Wahlen 2009 und die darauf eingebrachten Beschwerden seitens einige ÖH-Fraktionen, In der Entscheidung heißt es unter anderem:

Wie der Verfassungsgerichtshof weiters in seinem Prüfungsbeschluss ausgeführt hat, bedarf es im Unterschied zu herkömmlichen Wahlverfahren, bei denen sich jeder Wahlberechtigte von der Einhaltung der Wahlgrundsätze überzeugen kann, im Verfahren der elektronischen Wahl eines besonderen technischen Sachverstandes, der bei einem Großteil der Wähler nicht vorausgesetzt werden kann. Die Verordnung regelt aber nicht einmal, dass die Möglichkeit einer transparenten, in ihren Ergebnissen der interessierten Öffentlichkeit zugänglichen Kontrolle der für elektronische Wahlen eingesetzten Techniken bzw. des verwendeten Systems und der diesem zu Grunde liegenden Software, allenfalls auch deren Quellcode, am Maßstab der Verfahrensvorschriften eröffnet wird, sodass sich auch der
einzelne Wähler nicht darauf verlassen kann, dass insbesondere bei der Stimmabgabe die Wahlgrundsätze erfüllt und seine abgegebene Stimme unverfälscht erfasst wurden.

Die Entscheidung zu dem Urteil gibt es als .pdf

Papierwahl.at freut sich, dass der VfGH die wesentlichen Kritikpunkte und Bedenken bezüglich E-Voting erkannt und dementsprechend auch das Urteil gefällt hat!

Medienspiegel:
orf.at ›› VfGH: Hohe Hürden für Internetwahlen
standard.at ›› Gesetzeswidrig: E-Voting vom VfGH aufgehoben
Die Presse ›› ÖH-Wahl: E-Voting von VfGH aufgehoben
futurezone.at ›› Verfassungsgerichtshof hebt E-Voting auf
Wiener Zeitung ›› Verfassungsrichter kippen E-Voting
Kleine Zeitung ›› Stein: VfGH-Entscheid ohne Auswirkung auf Bundeswahlen
netzpolitik.org ›› Höchstrichter-Urteil zu E-Voting in Österreich


Verfassungsgerichtshof prüft E-Voting

Dezember 5, 2011

Wie kürzlich angekündigt, gab es heute die öffentliche Verhandlung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) in Sachen E-Voting bei den ÖH-Wahlen 2009.

Nach einem pannenreichen Testlauf 2009 wurde die Wahl im heurigen Mai ohne elektronische Stimmabgabe durchgeführt. Der VfGH hinterfragt aber nach Beschwerden gegen Wahlergebnisse, ob die Verordnung des Wissenschaftsministeriums den Schutz des Wahlrechts sicherstellt.
Die Richter monierten in der öffentlichen Verhandlung am Montag, dass wesentliche Fragen zur Durchführung des E-Votings, etwa zum Auslesen der Stimmen, in der Verordnung nicht geregelt seien.
[...]
Spätestens im ersten Quartal 2012 kann mit einer Entscheidung gerechnet werden.
[Kleine Zeitung ›› VfGH hinterfragt E-Voting bei ÖH-Wahlen]

Weitere Links:
derStandard ›› Verfassungsgerichtshof prüft E-Voting
ORF.at ›› VfGH: Kritische Fragen zu Internet-Wahlen
Die Presse ›› Verfassungsgerichtshof prüft E-Voting bei ÖH-Wahlen
GRAS ›› Wir sind da – VfGH
GRAS ›› E-Voting: Auch 2,5 Jahre danach ist alles unklar!
und live getwittert von der Verhandlung haben heute @pap3rbag und @d_musiol
Update – noch ein paar Pressemitteilungen:
ots.at ›› HTU Wien: E-Voting vor dem Verfassungsgerichtshof
Wirtschaftsblatt ›› E-Voting auf Prüfstand des VfGH
studium.at ›› Elektronische Wahl Zur ÖH nach Testlauf wieder gestoppt
Wiener Zeitung ›› „E-Voting zu intransparent“
Studi.Kurier ›› Verfassungsgericht prüft E-Voting
futurezone ›› Verfassungsgerichtshof prüft E-Voting
heise ›› Österreichs Verfassungsgerichtshof hebt E-Voting auf


VfGH: öffentliche Verhandlung zu den ÖH-Wahlen

Dezember 2, 2011

Wie heute im VfGH-Blog bekannt gegeben wurde, findet kommenden Montag, den 05.12.2011, eine öffentliche Verhandlung zum E-Voting bei den ÖH-Wahlen 2009 statt. Anders als bei den nichtöffentlichen Verhandlungen wird der Verfassungsgerichtshof nicht zu einer endgültigen Entscheidung kommen, da die öffentlichen Sitzungen hauptsächlich mit einem Hearing zu vergleichen sind, bei dem die Verfahrensparteien ihre Standpunkte vorbringen können und die vom VfGH gestellten Fragen beantworten sollen.

Am Montag, 5. Dezember, findet im Verfassungsgerichtshof eine Öffentliche Verhandlung zum Verfahren rund um das E-Voting bei der ÖH-Wahl statt. Im Allgemeinen kommt der Verfassungsgerichtshof in nichtöffentlichen Beratungen der 14 Verfassungsrichterinnen und Verfassungrichter zu seinen Entscheidungen. In Fällen, in denen es noch Aufklärungsbedarf gibt oder ein besonderes Interesse besteht, setzt der VfGH jedoch Öffentliche Verhandlungen an.
[...]
Nach dem Ende einer Öffentlichen Verhandlung gibt es in aller Regel keine Entscheidung des Gerichtshofes, die bekanntgegeben werden kann. Denn erst nach der Verhandlung beginnen die eigentlichen Beratungen des Gerichtshofes.


Online-Voting in der Schweiz

September 7, 2011

In der Schweiz soll dieses Jahr bei den parlamentarischen Wahlen mit Hilfe des Internets abgestimmt werden können. Die offenliegenden Probleme des Online-Votings sind allerdings kaum ein Thema. Schon im Jahr 2009 endeten die elektronischen Pilotversuche bei Volksabstimmungen auf kantonaler Ebene. Nach Vorreiter Basel wurde dann in Genf beschlossen, über das Netz abstimmen zu lassen, nun kommen auch die Kantone Aargau, Graubünden und St. Gallen dazu.

In Mitteleuropa ist die Schweiz damit das einzige Land, das rechtsgültige Wahlen mit elektronischen Mitteln zulässt: Etwa 22.000 Auslandsschweizer können im Oktober 2011 über das Netz abstimmen. Das sind also von den insgesamt knapp über fünf Millionen Stimmberechtigten weniger als ein Prozent. Zwei verschiedene e-Voting-Lösungen kommen zum Einsatz. Die erste wurde mit Hilfe der Firma Unisys realisiert, die andere trägt den Namen „Geneva System“ und ist eine Entwicklung aus Genf, die in Basel-Stadt eingesetzt wird.

Nun gibt es ja das ODIHR, das Office For Democratic Institutions and Human Rights, eine Unterorganisation der OSZE, die das Ziel hat, demokratische Wahlen zu fördern. Dazu führt sie beispielsweise Wahlbeobachtungen durch, so auch in der Schweiz. Es sollen Vorschläge zur Verbesserung des Wahlprozesses unterbreitet werden, gerade bei neuer Wahltechnik.

Jetzt liegt der Needs Assessment Mission Report vor, der sich auch zu kritischen Fragen des Internetwählens äußert. Das ist insofern bemerkenswert, als schließlich Lobbyist Robert Krimmer, nun „Senior Election Adviser“ des ODIHR, zum dreiköpfigen Beobachterteam gehörte. Nun wissen wir, woran es noch hapert beim Online-Voting in der Schweiz:

Certain issues applicable to both systems deserve further attention, including: source code transparency; access to and security of the servers; general procedures, especially in the event of a security breach; access to the voting cards (so as to prevent anyone other than the intended voter from casting a vote); the security of the voter’s computer; [1]

Doch was in der Liste noch fehlt: Es gibt in Sachen Internetwahlen im Oktober für die ODIHR-Wahlbeobachter, aber auch für niemanden sonst, etwas zu beobachten. Scheint das ODIHR aber nicht zu stören.

[1] Swiss Confederation Federal Elections, 23 October 2011, OSCE/ODIHR Needs Assessment Mission Report, 5-8 July 2011.

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Online-Wahlen und Wahlbeteiligung

August 21, 2011

Die Schnelligkeit der Auszählung und die Erhöhung der in den meisten westlichen Ländern sinkenden Wahlbeteiligung mit Hilfe elektronischer Wahlsysteme ist ein Dauerbrenner unter Wahlcomputerbefürwortern. So nun auch in Kanada: Elections Canada lobbies for test of online voting. Der Vorsitzende der Wahlbehörde befand, dass eine „Modernisierung“ der kanadischen Wahlen nötig sei. Dazu gehörte seiner Ansicht nach Tests von Online-Voting-Verfahren, vor allem, um die Wahlbeteiligung zu erhöhen, die zuletzt bei 61 Prozent lag.

Doch dass die Wahlbeteiligung durch Online-Wahlen nicht signifikant gesteigert wird, zeigt nicht nur das Beispiel Estland. Bei den ÖH-Wahlen sank die Wahlbeteiligung gar auf ein Rekordtief, als die Online-Wahlsysteme zum Einsatz kamen. Die erhoffte Zunahme bleibt also eine Chimäre.

In Kanada wächst bereits die Kritik an dem Vorschlag. Die Transparenz, Fairness und Sicherheit der Wahlverfahren werden diskutiert. In einem lesenswerten Kommentar schreibt Jeff Jedras neben vielen weiteren Argumenten gegen den Vorschlag zur Frage der Sicherheit bei Online-Wahlen:

No electronic system is secure. No matter how much security and encryption is built in, it will still be vulnerable. If experienced and dedicated hackers (and today the majority of illegal online activity isn’t rebellious youth; it’s organized crime, corporate espionage and nation states) want to penetrate the system, they will. And the possible motives for wanting to disrupt or influence a federal election are endless. [1]

Wo er Recht hat, hat er Recht.

[1] Jeff Jedras: Canada isn’t ready for online voting, National Post, 19. August 2011.

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VfGH äußert Bedenken zu E-Voting

August 3, 2011

Wie der Standard (u.a.) heute im Laufe des Tages berichteten, hat der österreichische Verfassungsgerichtshof massive Bedenken an E-Voting geäußert. Anlass war der misslungene Testlauf bei den ÖH-Wahlen 2009, gegen den unter anderem die GRAS und VSStÖ Beschwerde eingelegt hatten.

Kontrolle des Quellcodes

Der VfGH ist zudem auch der Ansicht, dass die Wahlordnung genau regeln muss, welches technische System genau zum Einsatz kommt. Das sei nicht der Fall gewesen. Außerdem scheint es notwendig zu sein, auch den Quellcode der Software einer der Öffentlichkeit zugänglichen Kontrolle zu ermöglichen. Hier kritisierte etwa die GRAS, dass die wahlwerbenden Fraktionen zwar die Möglichkeit bekommen hätten, den Quellcode des Wahlprogramms einzusehen; der Termin sei allerdings „eine Farce“ gewesen. Auch eine Neuauszählung der Stimmen sei beim E-Voting nicht gewährleistet, man habe „schlicht darauf zu vertrauen“, dass die Software ein korrektes Wahlergebnis produziert, hieß es in der Beschwerde der GRAS.

Der Verfassungsgerichtshof hält fest, dass jene gesetzlichen Bestimmungen, die E-Voting regeln, so gestaltet sein müssen, dass es – letztlich auch für den Verfassungsgerichtshof – möglich ist, die Einhaltung der Wahlgrundsätze zu prüfen. Bei der Wahlordnung scheint es so zu sein, dass dies nicht der Fall ist und vor allem die Vorgaben und Kriterien, wie die Wahlkommission die Einhaltung der Wahlgrundsätze prüfen soll, fehlen.

Kritik am Zeitraum

Außerdem dürfte auch noch gesetzwidrig sein, dass der Zeitraum der Stimmabgabe für E-Voting anders geregelt war als der für die Papierwahl. Die elektronische Stimmabgabe war in der Woche vor der klassischen Urnenwahl (26.-28.5.2009), vom 18. bis 22. Mai möglich.
[Hervorhebungen von mir]

Das vom VfGH eingeleitete Verordnungsprüfungsverfahren wird sich aber noch etwas hinziehen. In rund neun Monaten soll entschieden werden ob E-Voting in Österreich gesetzeswidrig ist oder nicht.

Der vollständiger Bericht umfasst 48 Seiten und kann als .pdf heruntergeladen werden.


Hacker bekam Zugriff auf Floridas E-Voting-System

Juli 5, 2011

In einem Beitrag von zeropaid (danke für den Hinweis @VividVisions) wird über den Hacker Abhaxas berichtet, der an Teile der E-Voting-Datenbank Floridas kam und ins frei Internet postete (auf Paste2 oder PasteBin). Damit wollte Abhaxas beweisen, dass man leicht Zugriff auf das E-Voting-System bekäme und Daten ändern könne.

Abhaxas schrieb als Einleitung zu seinem Dump:

So, this is a little ironic. Here is inside details of florida voting systems. Now.. who still believes voting isn’t rigged? If the United States Government can’t even keep their ballot systems secure, why trust them at all? FAIL!

In den letzten Tagen fanden einige Hacks (z.b. auf Apple oder Sony) von Anonymous  und LulSec statt. Wir bleiben gespannt, ob sie sich nach diesem Angriff vielleicht auch E-Voting-Systemen widmen.


E-Voting has lost!

Mai 29, 2011

Nachdem bei den ÖH-Wahlen 2009 das erste mal der Versuch unternommen wurde, in Österreich E-Voting salonfähig zu machen, musste das vom damaligen Wissenschaftsminister Hahn forcierte Projekt einige herbe Schlappen einstecken. Es kam zu mehreren Unregelmäßigkeiten, die im Anschluss zur Anfechtung der Wahl führten. Was sogar vorm Verfassungsgerichtshof dazu führte, dass die Wahl an einigen Universitäten für ungültig erklärt wurde (wir berichteten).

Praktisch hatte dies zwar keine Konsequenzen – da durch den 2-Jahres-Rhythmus sich zeitlich keine Wahlwiederholung mehr realisieren ließ – als ein deutliches Zeichen das der E-Voting Versuch gescheitert ist, kann man das dennoch werten.

Jetzt, 2 Jahre später, fanden also die nächsten Hochschülerschaftswahlen statt. Ganz klassisch mit Stift und Papier. Das Ergebnis lässt sich folgendermaßen darstellen:

Im Jahr 2009, als zum ersten und vorerst letzten Mal auch online abgestimmt werden konnte, war die die Beteiligung an den Wahlen zur Studentenvertretung Österreichische Hochschülerschaft (ÖH) auf ein Rekordtief von 24,9 Prozent zuzüglich 0,9 Prozent Online-Wähler gefallen. Bei den diese Woche abgehaltenen Wahlen kam kein E-Voting mehr zum Einsatz. Diesmal schritten 28,5 Prozent der knapp 250.000 Wahlberechtigten zur Urne.

Und:

Diesmal sind keine gröberen Probleme bekannt geworden.

Zusammenfassend heißt das:
*die Wahlbeteiligung ist gestiegen,
*die Wahl selber ist transparent von statten gegangen und ist durch das einfache Papier-Stift-System für jeden nachvollziehbar,
*die Auszählung der Stimmen konnte relativ zeitnah erfolgen und
*von keiner der ÖH-Fraktionen wurden Unregelmäßigkeiten bzw. Gründe zur Anfechtung der Wahl beanstanded.

Ein sehr eindeutiges Zeugnis, das dem E-Voting auch in der Praxis eine klare Absage erteilt!

Die Wahlergebnisse zu den Hochschülerschaftswahlen kann man sich im Detail auf den Seiten der ÖH anschauen: wahl.oeh.ac.at


I’ve got a cheaper way: Flip a coin.

April 2, 2011

Mag es in Österreich und Deutschland erstmal vorüber sein mit den computerisierten Wahlen, anderswo laufen die Pilotversuche und tatsächlichen parlamentarischen Online-Wahlen weiter, etwa in New South Wales in Australien diesen März. Auf der Webseite von ABC Australien findet sich ein lesenswerter Kommentar zu der ziemlich populären australischen Wahl, bei der immerhin 47.000 Menschen online abstimmten: Electronic voting a threat to democracy. Hauptgrund für die rege Teilnahme ist sicher die Einfachheit und Ortsungebundenheit der Stimmabgabe, denn die weitaus meisten der Wähler stimmten von außerhalb ab.

Der Artikel ist auch deshalb lesenswert, weil er die altbekannten Kritikpunkte sehr kondensiert zusammenfasst, beispielsweise inwieweit Open Source nützlich sein kann und was das Problem mit der geheimen Wahl bei Online-Wahlen ist. Schließlich könnten gerade die Australier auf ihr „Australian Ballot“ einigermaßen stolz sein, hat sich ja die halbe Welt zum Vorbild genommen. Einige der Argumente lassen sich auch auf Wahlcomputer übertragen. Der Fall Clint Curtis ist beispielsweise explizit erwähnt, der durch seine Aussage in Washington im Dezember 2004 und einen späteren Kinofilm Berühmtheit erlangte.

Natürlich geht es bei Online-Wahlen immer um die Vertrauensfrage, so auch hier. Warum der politischen Klasse ein Vertrauensvorschuss nicht gegeben werden kann, wird mit einigen Beispielen und Anleihen bei den US-Skandalen bei Wahlcomputern belegt. Interessant ist auch noch die Umkehrung des oft vorgebrachten Modernitätsarguments. Der Autor fragt nämlich, warum man sich bei den Wahlstandards (zivilisatorisch) rückwärts bewegen sollte, was die Transparenz und Nachvollziehbarkeit angeht.

Am Ende steht statt der Meinung des Autors ein schönes Zitat:

I would say that the only system that really lives up to the expectations of transparency and anonymity, that is really the old paper analogue system. [1]

Es bleibt die Frage, was man im Austausch für die Ablösung des Papierwahlsystems nun eigentlich bekommt. Es lohnt sich übrigens, die zahlreichen Kommentare dazu zu lesen. Auf das Transparenzproblem und die Verständlichkeit des Wahlablaufs ohne Expertenwissen wird allerdings nur selten eingegangen.

[1] Electronic voting a threat to democracy.

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