Push your Business

Februar 7, 2010

Die CeBIT, eine in Hannover stattfindende, kommerziell orientierte deutsche Computermesse mit inhaltlichem Rahmenprogramm, wird sich dieses Jahr im März nicht mehr dem Thema E-Voting widmen. Zumindest findet sich im Programm bisher noch keine Veranstaltung, auch unter den Ausstellern sind keine Anbieter gelistet. Das Thema scheint kommerziell also wenig attraktiv. Allerdings erschien auf der CeBIT-Webseite vor wenigen Tagen ein Interview mit Melanie Volkamer zum Thema E-Voting. Nicht ohne Ironie wurde es in der Kategorie Push your Business hinterlegt.

Als stünde die Einführung von Online-Wahlen kurz bevor, stellt der namentlich ungenannte Fragesteller die erstaunliche Frage: “Was fehlt noch für den Einsatz der Online-Wahl auf politischer Ebene?” Da wäre nicht jeder drauf gekommen, sich diese Frage überhaupt zu stellen angesichts des weiter oben im Interview angesprochenen Urteils des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland.

Nicht minder erstaunlich ist aber die Antwort. Neben den noch fehlenden mathematischen Beweisen und nachvollziehbaren Verfahren besteht offenbar ein Mangel an politischen Unterstützern:

Abgesehen von den technischen Feinheiten braucht es sicherlich auch Enthusiasten auf politischer Ebene, um den Prozess voranzubringen.[1]

Nunja, da kann man ja gespannt sein, welche Enthusiasten sich da finden werden.

[1] Wie sicher sind elektronische Wahlen? Online-Wahlen als Alternative anbieten. Interview mit Dr. Melanie Volkamer.

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E-Voting-Projekt gewinnt 2. Platz des ebiz egovernment award

Februar 1, 2010

Die Jury “bestehend aus Experten, führenden Persönlichkeiten der IKT-Branche sowie den Medien und der Politik” wählte das E-Voting-Projekt bei den HochschülerInnenschaftswahlen 2009 auf Platz 2 für 2009 in Wien:

Dank der guten Zusammenarbeit zwischen dem Wissenschaftsministerium und seinen Partnern Bundesrechenzentrum, e-Voting.CC, IVM, Scytl und TU Wien, ging die technische Umsetzung dabei reibungslos und ohne Störungen über die Bühne.

Einige Bewertungen der Jury lauteten:

“bahnbrechendes Projekt für E-Democracy”
“E-Government in Reinstform”
“Bürgerservice der Zukunft”


Aktuelles zu den ÖH-Wahl-Anfechtungen

Januar 29, 2010

Nach der letzten Übersicht über die Einsprüche gegen die ÖH-Wahlen nun aktuelle Nachrichten zu den Anfechtungen:

Der Verband Sozialistischer StudentInnen (VSStÖ) geht nun wegen der abgelehnten Bescheide (Beschwerden wegen E-Voting an Unis Linz und Innsbruck sowie an TUs Graz und Wien) in Berufung (die Futurezone berichtet). Wird diese vom Ministerium zurückgewiesen, kann der nächst höhere Schritt – eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof – angegangen werden. Die Grünen und Alternativen StudentInnen (GRAS) wollen den gleichen Weg einschlagen.

Die neue Wissenschaftsministerin Beatrix Karl (ÖVP) tritt nun in die Fußstapfen Hahns:

Karl hatte sich zuletzt am 18. Jänner noch in ihrer Funktion als Wissenschaftssprecherin der Volkspartei für das E-Voting ausgesprochen und es als “korrekt durchgeführt” bezeichnet. Die Mängel hätten nicht mit dem System an sich zu tun, sondern hätten organisatorische Gründe gehabt.

Die AktionsGemeinschaft (AG) hat Berufung gegen die Aufhebung der Wahl an der Uni Wien durch die Bundeswahlkommission eingelegt (Artikel in der Futurezone).

ÖH-Wahl an Uni Wien wird vermutlich nicht wiederholt, berichtet diePresse.


Einsprüche gegen die ÖH-Wahlen – eine Übersicht

Januar 18, 2010

Wie im letzten Beitrag berichtet wurde das Ergebnis der ÖH-Wahl auf der Uni Salzburg heute, am 18.01.2010, in erster Instanz aufgehoben, weil die Doktoratsstudierenden aufgrund von Fehlern in der Wahlsoftware am ersten der drei Wahltage nicht wählen konnten.

Ebenfalls heute wurden die Einsprüche der GRAS gegen das Wahlergebnis an den drei noch ausstehenden Unis (Uni Klagenfurt, Med-Uni Graz und Uni f. Musik u. darst. Kunst Wien) abgewiesen. Der Einspruch an der TU Wien wurde letzten Freitag, den 15.01.2010, abgelehnt. Am Tag davor wurden die Einsprüche an sieben weiteren Unis abgewiesen, papierwahl.at berichtete davon.

Nun zur Übersicht:

Insgesamt wurden die Reklamationen gegen die ÖH-Wahlen an 11 von 13 Unis von der Wahlkommission abgewiesen. Das Wahlergebnis an der Uni Salzburg wie auch an der Uni Wien (Bescheid der Uni Wien) wurde aufgehoben. Diese beiden HoschülerInnenschaften müssten also binnen zwei Monaten (Update: die Inskriptionszeiten werden allerdings nicht dazugezählt, sodass die “60 Tage” bis Mai dauern) ihre Wahl wiederholen – sofern keine Fraktion Berufung gegen die Bescheide einlegt.

Bei beiden Unis sind Fehler in der Wahlsoftware der Grund für die Wiederholung – nicht jedoch die von der GRAS, dem VSStÖ und den Fachschaftslisten unisono kritisierten Internetwahlen an sich. Für verfassungsrechtliche Bedenken fühlt sich die Wahlkommission laut ihren Bescheiden nicht zuständig.

Es ist zu erwarten, dass die GRAS Berufung gegen die abgewiesenen Bescheide einlegen wird. Falls sich die nächste Instanz, das BMWF ebenfalls nicht zuständig fühlt, wäre die letzte Instanz der entweder der Verfassungsgerichtshof oder der Verwaltungsgerichtshof. (2. Update: Ich gestehe, noch nicht zu wissen, was die letzte Instanz wäre.) Erst dieser könnte die großen Probleme des E-Votings berücksichtigen und zukünftige Internetwahlen in Österreich verhindern – und damit das erklärte Ziel der Einsprüche der GRAS erreichen.


ÖH-Wahl an Uni Salzburg aufgehoben

Januar 18, 2010

Der Standard meldet, dass heute auch die Wahl an der Uni Salzburg aufgehoben wurde. Nachdem die Uni Wien bereits die vergangene ÖH-Wahl aufhoben hat, wurde jetzt auch eine Entscheidung an der Uni Salzburg getroffen.
Aufgrund des verwendeten E-Voting-Systems kam es zu einigen Problemen, wie auch auf papierwahl.at zu lesen war.

Die Begründung des Vorsitzenden der Bundeswahlkommission, Bernhard Varga, lautet:

Grund ist der Umstand, dass Doktoratstudenten am ersten Tag des dreitägigen Urnengangs nicht wählen konnten, weil “die Wahladministration nicht funktioniert hat”, so Varga.
Ein entsprechender Bescheid über die Aufhebung der Wahl wird nun allen wahlwerbenden Gruppen zugestellt.

Sollte gegen diesen Bescheid (Frist: zwei Wochen ab Zustellung) keine Berufung eingelegt werden, muss die Wahl innerhalb von 60 Tagen wiederholt werden. Ansonsten muss die nächsthöhere Instanz, der Wissenschaftsminister, innerhalb von sechs Monaten eine Entscheidung treffen. Gegen diese könnte dann noch in letzter Instanz eine Beschwerde beim Verwaltungs- bzw. Verfassungsgerichtshof eingelegt werden.


Internetwahlen in Finnland frühestens 2016

Januar 15, 2010

Wie finn-land.net (unter Berufung auf YLE und Delfi) meldet, wird es in Finnland vorläufig keine Internetwahlen geben.
Justizministerin Tuija Brax teilte mit, dass frühestens bei den Kommunalwahlen 2016 die elektronische Stimmabgabe erfolgt:

Als Grund benannte die Politikerin schlechte Erfahrungen mit dem Versuch, seine Stimme im Wahllokal auf elektronischem Wege abzugeben.
2008 hatte es einen Pilotversuch bei den Kommunalwahlen gegeben.

heise.de titelte den Pilotversuch damals als “Wahlmaschinenfiasko in Finnland“. Die drei betroffenen Gemeinden, in denen das E-Voting-System eingesetzt wurde, mussten ein paar Monate später aufgrund der Entscheidung des obersten Verwaltungsgerichtshofs die Wahl wiederholen (papierwahl.at berichtete).

[via Wahlrecht_de]


GRAS-Einsprüche an sieben Universitäten von der Wahlkommission abgewiesen

Januar 14, 2010

Der Einspruch wird gemäß § 45 Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz BGBl. I Nr. 22/1999 idF BGBl. I Nr. 2/2008 abgewiesen.

So lautet der nüchterne Spruch auf den Bescheiden die heute, am 14. Jänner 2010, an die Rechtsvertreterin der GRAS (Grüne und Alternative StudentInnen) zugestellt wurden. Absenderin ist die Wahlkommission der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft.

Betroffen sind folgende Universitäten: Die Uni Graz (eingescannter Bescheid),  die Uni Innsbruck, die WU Wien, die Uni Linz, die TU Graz, die Uni für Bodenkultur und die Veterinärmedizinische Uni (beide in Wien). Die Bescheide der Uni Wien und der Uni Salzburg sind noch ausständig.

Im Gegensatz zur Uni Wien, wo die Wahl bereits aufgehoben wurde (papierwahl.at berichtete davon), gibt es auf der Uni Salzburg von offizieller Seite weiterhin noch kein Ergebnis. Es kursieren jedoch Gerüchte, dass die Wahl auch dort aufgehoben werden könnte.

Die Abweisung der Einsprüche bringt die GRAS einen Schritt weiter in Richtung Verfassungsgerichtshof (VfGH).

Der VfGH soll bestätigen, was die GRAS seit Anfang an sagt: E-Voting ist verfassungswidrig, es gefährdet das freie, geheime und persönliche Wahlrecht und damit einen Grundpfeiler der Demokratie.

kommentiert Eva Pentz, eine Aktivistin der GRAS.

In den nächsten Tagen wird die GRAS vermutlich gegen die abgewiesenen Einsprüche bei der nächsten Instanz, dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung, berufen. Wird diese Berufung ebenfalls abgewiesen, wäre die nächste Instanz bereits das erklärte Ziel – der Verfassungsgerichtshof.

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Hier der derStandard.at-Artikel zum selben Thema.


War da nicht noch dieser “Hamburger Wahlstift”?

Januar 8, 2010

Einige erinnern sich vielleicht noch, dass in Hamburg am 31. Oktober 2006 die Anschaffung eines Wahlstiftes beschlossen und dafür fünf Millionen Euro bereitgestellt wurde. Mit diesem digitalen Wahlstift sollte am 24. Februar 2008 erstmals gewählt werden. Ob der geplante Einsatz aus rechtlicher Perspektive verfassungsgemäß gewesen wäre, war umstritten, denn laut dem neuen Hamburger Wahlgesetz sollten dabei die vom Wahlstift aufgezeichneten digitalen Kreuzchen der Ausdruck des Wählerwillens sein, nicht das Ergebnis auf dem Papier.

Zum Einsatz kam er jedoch nie bei parlamentarischen Wahlen, auch weil der Chaos Computer Club (CCC) zeigen konnte, dass das System unsicher und manipulationsanfällig ist. Der Hack ist auf diesem YouTube-Video dokumentiert, die Wahlstift-Geschichte in einem Podcast von Chaosradio Express ausführlich besprochen.

Die Weltpremiere fiel also aus – und die Hersteller verklagten den CCC. Den Rechtsstreit konnten die Hacker für sich entscheiden: Wahlstift-Hersteller müssen gerichtliche Schlappe gegen den Chaos Computer Club einstecken. CCC-Sprecher Frank Rieger erklärt:

Den gescheiterten Herstellern fiel nach dem Aufdecken der Schwachstellen in ihrem Produkt nichts besseres ein, als dem CCC per Klage den Mund verbieten zu wollen und ihn mit Schadenersatzforderungen zum Schweigen zu bringen. [1]

Gerade deshalb ist die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamm wichtig für Wahlcomputer-Aktivisten: Kritische Stimmen, die Schwachstellen aufdecken und veröffentlichen, brauchen zuweilen einen langen Atem, dürfen aber weiter wahrheitsgemäß berichten (und weiterhacken)! :}

[1] Siehe die Pressemitteilung des CCC. Wer sich für weitere Details zur damals geplanten Einführung des Wahlstiftes interessiert, kann sich auch noch diesen Vortrag auf dem 24c3 vom 29. Dezember 2007 anhören.

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E-Voting beim 26. Chaos Communication Congress

Dezember 31, 2009

Der diesjährige Chaos Communication Congress (26C3) fand wie gewohnt vom 27.12. – 30.12. im Berliner bcc statt. Dieses Jahr unter dem Motto: “Here Be Dragons”.

Das Thema E-Voting war zwar dieses Jahr nicht ganz so präsent wie letztes, es war aber dennoch vertreten. Erwähnung fand beispielsweise das BVerfG-Urteil zu Wahlcomputern beim CCC Jahresückblick und in den Security Nightmares.
Und es gab einen Slot in Saal 1 über Wahlcomputer in den USA. Kathleen Wynn zeigte in ihrem Vortrag “Why Germany Succeeded Where America Has Failed in Achieving Meaningful Voting Computer Changes” zuerst einen Film zur Wahlcomputersituation in den USA und beantwortete im Anschluss daran noch ein paar Fragen.

Den Vortrag gibt es bereits, neben einigen anderen vom 26C3, hier.

Downloads:
Talk @ 26C3 [.mp4/750MB]
Talk @ 26C3 via Bittorrent [.mp4/750MB]


ÖH-Wahl: in Wien aufgehoben / in Salzburg weiterhin unklar

Dezember 6, 2009

Nachdem letzte Woche über die voraussichtliche Aufhebung der ÖH-Wahl an der Uni Wien berichtet wurde, gab es vergangenen Dienstag die Bestätigung der Wahlbehörde. Grund dafür sind fehlerhafte E-Voting-Stimmzettel.
An der Uni Salzburg ist weiterhin unklar ob es zu einer Aufhebung der Wahl kommt. Die Entscheidung dazu wurde vertagt.

Ob es an der Uni Wien nun auch zu einer Wahlwiederholung kommt, bleibt fraglich. Bisher gab es auch bei früheren Aufhebungen der ÖH-Wahl keine Wahlwiederholung, da aufgrund des Fristenlaufs immer schon die nächste reguläre Wahl anstand.

Dan hat sich dazu auch ein wenig in der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung 2005 (HSWO 2005) umgeschaut und fasst unter anderem so zusammen:

Bis zur tatsächlichen Wiederholung der Wahl wird es allerdings noch einige Zeit dauern [...] Da die Wahl nicht innerhalb der Zulassungsfrist, nicht während der lehrveranstaltungsfreien Zeit und jedenfalls von Dienstag bis Donnerstag durchgeführt werden muss, kommen Jänner und Februar quasi nicht in Frage.

Sollte es also zu einer Wahlwiederholung an der Uni Wien (und eventuell auch an der Uni Salzburg) kommen, könnte diese frühestens Mitte März 2010 stattfinden. Was aber auch maßgeblich davon abhängt, wie schnell das Wissenschaftsministerium eine Entscheidung diesbezüglich trifft.

weitere Links:
futurezone: Wahlbehörde: ÖH-Wahl an Uni Wien aufgehoben
heise: Fehler bei E-Voting: Wiener ÖH-Wahl aufgehoben
Presseaussendung: ÖH Uni Wien
Presseaussendung: ÖH Uni Salzburg