E-Voting-Pilotversuch “Vote Èlectronique”

März 14, 2012

Wie schon in den vergangenen Jahren wurden jüngst “Vote Èlectronique”-Versuche bei der Wahl in der Schweiz durchgeführt, diesmal in zwölf Kantonen. Wir hatten in den letzten Jahren schon mehrfach darüber berichtet.

19.229 Menschen nutzten das E-Voting. Wie erwartet wird auch diesmal vermeldet, dass die Anforderungen des Bundes zur eidgenössischen Volksabstimmung erfüllt worden seien, obgleich die Systeme nicht transparent sind, Implementierung und Funktionsweise der elektronischen Verfahren nicht offenliegen und die Sicherheit damit nicht unabhängig prüfbar ist. Das hatte sogar die ODIHR in ihrem Election Assessment Mission Report vor ein paar Monaten bemängelt. Die Bundeskanzlei spricht trotzdem und trotz einiger bekanntgewordener Schwachstellen bei Vote Èlectronique von einem Erfolg.

Mit Ausnahme der Piratenpartei ist Kritik an Vote Èlectronique in der Schweiz rar. Denis Simonet kritisiert zwar:

Doch die Legitimität der aktuellen Praxistests ist fraglich, zumal das Volk so weit nicht mitreden konnte. [1]

Doch er empfiehlt stattdessen das von den Schweizer Piraten verwendete “PiVote”, das die in Österreich und in Deutschland geltenden Grundsätze der Nachvollziehbarkeit und Transparenz von Wahlen allerdings nicht erfüllen würde, und er verweist ansonsten auf das “swiss e-voting competence center”.

Es stellt sich die Frage: Gibt es in der Schweiz eigentlich E-Voting-Gegner? Was sind deren Argumente? Wie organisieren sie sich?

Wir sind dankbar für jeden ernstzunehmenden Hinweis! :}

[1] Abstimmungen sind keine Miss-Schweiz-Wahlen!

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Verfassungsgerichtshof erklärt E-Voting für gesetzeswidrig

Dezember 21, 2011

Wie heute auf der Homepage des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) bekannt gegeben wurde, ist E-Voting, in seiner derzeitigen Form, in Österreich gesetzeswidrig. Anlass zu dieser Entscheidung waren die ÖH-Wahlen 2009 und die darauf eingebrachten Beschwerden seitens einige ÖH-Fraktionen, In der Entscheidung heißt es unter anderem:

Wie der Verfassungsgerichtshof weiters in seinem Prüfungsbeschluss ausgeführt hat, bedarf es im Unterschied zu herkömmlichen Wahlverfahren, bei denen sich jeder Wahlberechtigte von der Einhaltung der Wahlgrundsätze überzeugen kann, im Verfahren der elektronischen Wahl eines besonderen technischen Sachverstandes, der bei einem Großteil der Wähler nicht vorausgesetzt werden kann. Die Verordnung regelt aber nicht einmal, dass die Möglichkeit einer transparenten, in ihren Ergebnissen der interessierten Öffentlichkeit zugänglichen Kontrolle der für elektronische Wahlen eingesetzten Techniken bzw. des verwendeten Systems und der diesem zu Grunde liegenden Software, allenfalls auch deren Quellcode, am Maßstab der Verfahrensvorschriften eröffnet wird, sodass sich auch der
einzelne Wähler nicht darauf verlassen kann, dass insbesondere bei der Stimmabgabe die Wahlgrundsätze erfüllt und seine abgegebene Stimme unverfälscht erfasst wurden.

Die Entscheidung zu dem Urteil gibt es als .pdf

Papierwahl.at freut sich, dass der VfGH die wesentlichen Kritikpunkte und Bedenken bezüglich E-Voting erkannt und dementsprechend auch das Urteil gefällt hat!

Medienspiegel:
orf.at ›› VfGH: Hohe Hürden für Internetwahlen
standard.at ›› Gesetzeswidrig: E-Voting vom VfGH aufgehoben
Die Presse ›› ÖH-Wahl: E-Voting von VfGH aufgehoben
futurezone.at ›› Verfassungsgerichtshof hebt E-Voting auf
Wiener Zeitung ›› Verfassungsrichter kippen E-Voting
Kleine Zeitung ›› Stein: VfGH-Entscheid ohne Auswirkung auf Bundeswahlen
netzpolitik.org ›› Höchstrichter-Urteil zu E-Voting in Österreich


VfGH: öffentliche Verhandlung zu den ÖH-Wahlen

Dezember 2, 2011

Wie heute im VfGH-Blog bekannt gegeben wurde, findet kommenden Montag, den 05.12.2011, eine öffentliche Verhandlung zum E-Voting bei den ÖH-Wahlen 2009 statt. Anders als bei den nichtöffentlichen Verhandlungen wird der Verfassungsgerichtshof nicht zu einer endgültigen Entscheidung kommen, da die öffentlichen Sitzungen hauptsächlich mit einem Hearing zu vergleichen sind, bei dem die Verfahrensparteien ihre Standpunkte vorbringen können und die vom VfGH gestellten Fragen beantworten sollen.

Am Montag, 5. Dezember, findet im Verfassungsgerichtshof eine Öffentliche Verhandlung zum Verfahren rund um das E-Voting bei der ÖH-Wahl statt. Im Allgemeinen kommt der Verfassungsgerichtshof in nichtöffentlichen Beratungen der 14 Verfassungsrichterinnen und Verfassungrichter zu seinen Entscheidungen. In Fällen, in denen es noch Aufklärungsbedarf gibt oder ein besonderes Interesse besteht, setzt der VfGH jedoch Öffentliche Verhandlungen an.
[...]
Nach dem Ende einer Öffentlichen Verhandlung gibt es in aller Regel keine Entscheidung des Gerichtshofes, die bekanntgegeben werden kann. Denn erst nach der Verhandlung beginnen die eigentlichen Beratungen des Gerichtshofes.


Online-Voting in der Schweiz

September 7, 2011

In der Schweiz soll dieses Jahr bei den parlamentarischen Wahlen mit Hilfe des Internets abgestimmt werden können. Die offenliegenden Probleme des Online-Votings sind allerdings kaum ein Thema. Schon im Jahr 2009 endeten die elektronischen Pilotversuche bei Volksabstimmungen auf kantonaler Ebene. Nach Vorreiter Basel wurde dann in Genf beschlossen, über das Netz abstimmen zu lassen, nun kommen auch die Kantone Aargau, Graubünden und St. Gallen dazu.

In Mitteleuropa ist die Schweiz damit das einzige Land, das rechtsgültige Wahlen mit elektronischen Mitteln zulässt: Etwa 22.000 Auslandsschweizer können im Oktober 2011 über das Netz abstimmen. Das sind also von den insgesamt knapp über fünf Millionen Stimmberechtigten weniger als ein Prozent. Zwei verschiedene e-Voting-Lösungen kommen zum Einsatz. Die erste wurde mit Hilfe der Firma Unisys realisiert, die andere trägt den Namen “Geneva System” und ist eine Entwicklung aus Genf, die in Basel-Stadt eingesetzt wird.

Nun gibt es ja das ODIHR, das Office For Democratic Institutions and Human Rights, eine Unterorganisation der OSZE, die das Ziel hat, demokratische Wahlen zu fördern. Dazu führt sie beispielsweise Wahlbeobachtungen durch, so auch in der Schweiz. Es sollen Vorschläge zur Verbesserung des Wahlprozesses unterbreitet werden, gerade bei neuer Wahltechnik.

Jetzt liegt der Needs Assessment Mission Report vor, der sich auch zu kritischen Fragen des Internetwählens äußert. Das ist insofern bemerkenswert, als schließlich Lobbyist Robert Krimmer, nun “Senior Election Adviser” des ODIHR, zum dreiköpfigen Beobachterteam gehörte. Nun wissen wir, woran es noch hapert beim Online-Voting in der Schweiz:

Certain issues applicable to both systems deserve further attention, including: source code transparency; access to and security of the servers; general procedures, especially in the event of a security breach; access to the voting cards (so as to prevent anyone other than the intended voter from casting a vote); the security of the voter’s computer; [1]

Doch was in der Liste noch fehlt: Es gibt in Sachen Internetwahlen im Oktober für die ODIHR-Wahlbeobachter, aber auch für niemanden sonst, etwas zu beobachten. Scheint das ODIHR aber nicht zu stören.

[1] Swiss Confederation Federal Elections, 23 October 2011, OSCE/ODIHR Needs Assessment Mission Report, 5-8 July 2011.

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Online-Wahlen und Wahlbeteiligung

August 21, 2011

Die Schnelligkeit der Auszählung und die Erhöhung der in den meisten westlichen Ländern sinkenden Wahlbeteiligung mit Hilfe elektronischer Wahlsysteme ist ein Dauerbrenner unter Wahlcomputerbefürwortern. So nun auch in Kanada: Elections Canada lobbies for test of online voting. Der Vorsitzende der Wahlbehörde befand, dass eine “Modernisierung” der kanadischen Wahlen nötig sei. Dazu gehörte seiner Ansicht nach Tests von Online-Voting-Verfahren, vor allem, um die Wahlbeteiligung zu erhöhen, die zuletzt bei 61 Prozent lag.

Doch dass die Wahlbeteiligung durch Online-Wahlen nicht signifikant gesteigert wird, zeigt nicht nur das Beispiel Estland. Bei den ÖH-Wahlen sank die Wahlbeteiligung gar auf ein Rekordtief, als die Online-Wahlsysteme zum Einsatz kamen. Die erhoffte Zunahme bleibt also eine Chimäre.

In Kanada wächst bereits die Kritik an dem Vorschlag. Die Transparenz, Fairness und Sicherheit der Wahlverfahren werden diskutiert. In einem lesenswerten Kommentar schreibt Jeff Jedras neben vielen weiteren Argumenten gegen den Vorschlag zur Frage der Sicherheit bei Online-Wahlen:

No electronic system is secure. No matter how much security and encryption is built in, it will still be vulnerable. If experienced and dedicated hackers (and today the majority of illegal online activity isn’t rebellious youth; it’s organized crime, corporate espionage and nation states) want to penetrate the system, they will. And the possible motives for wanting to disrupt or influence a federal election are endless. [1]

Wo er Recht hat, hat er Recht.

[1] Jeff Jedras: Canada isn’t ready for online voting, National Post, 19. August 2011.

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VfGH äußert Bedenken zu E-Voting

August 3, 2011

Wie der Standard (u.a.) heute im Laufe des Tages berichteten, hat der österreichische Verfassungsgerichtshof massive Bedenken an E-Voting geäußert. Anlass war der misslungene Testlauf bei den ÖH-Wahlen 2009, gegen den unter anderem die GRAS und VSStÖ Beschwerde eingelegt hatten.

Kontrolle des Quellcodes

Der VfGH ist zudem auch der Ansicht, dass die Wahlordnung genau regeln muss, welches technische System genau zum Einsatz kommt. Das sei nicht der Fall gewesen. Außerdem scheint es notwendig zu sein, auch den Quellcode der Software einer der Öffentlichkeit zugänglichen Kontrolle zu ermöglichen. Hier kritisierte etwa die GRAS, dass die wahlwerbenden Fraktionen zwar die Möglichkeit bekommen hätten, den Quellcode des Wahlprogramms einzusehen; der Termin sei allerdings “eine Farce” gewesen. Auch eine Neuauszählung der Stimmen sei beim E-Voting nicht gewährleistet, man habe “schlicht darauf zu vertrauen”, dass die Software ein korrektes Wahlergebnis produziert, hieß es in der Beschwerde der GRAS.

Der Verfassungsgerichtshof hält fest, dass jene gesetzlichen Bestimmungen, die E-Voting regeln, so gestaltet sein müssen, dass es – letztlich auch für den Verfassungsgerichtshof – möglich ist, die Einhaltung der Wahlgrundsätze zu prüfen. Bei der Wahlordnung scheint es so zu sein, dass dies nicht der Fall ist und vor allem die Vorgaben und Kriterien, wie die Wahlkommission die Einhaltung der Wahlgrundsätze prüfen soll, fehlen.

Kritik am Zeitraum

Außerdem dürfte auch noch gesetzwidrig sein, dass der Zeitraum der Stimmabgabe für E-Voting anders geregelt war als der für die Papierwahl. Die elektronische Stimmabgabe war in der Woche vor der klassischen Urnenwahl (26.-28.5.2009), vom 18. bis 22. Mai möglich.
[Hervorhebungen von mir]

Das vom VfGH eingeleitete Verordnungsprüfungsverfahren wird sich aber noch etwas hinziehen. In rund neun Monaten soll entschieden werden ob E-Voting in Österreich gesetzeswidrig ist oder nicht.

Der vollständiger Bericht umfasst 48 Seiten und kann als .pdf heruntergeladen werden.


E-Voting has lost!

Mai 29, 2011

Nachdem bei den ÖH-Wahlen 2009 das erste mal der Versuch unternommen wurde, in Österreich E-Voting salonfähig zu machen, musste das vom damaligen Wissenschaftsminister Hahn forcierte Projekt einige herbe Schlappen einstecken. Es kam zu mehreren Unregelmäßigkeiten, die im Anschluss zur Anfechtung der Wahl führten. Was sogar vorm Verfassungsgerichtshof dazu führte, dass die Wahl an einigen Universitäten für ungültig erklärt wurde (wir berichteten).

Praktisch hatte dies zwar keine Konsequenzen – da durch den 2-Jahres-Rhythmus sich zeitlich keine Wahlwiederholung mehr realisieren ließ – als ein deutliches Zeichen das der E-Voting Versuch gescheitert ist, kann man das dennoch werten.

Jetzt, 2 Jahre später, fanden also die nächsten Hochschülerschaftswahlen statt. Ganz klassisch mit Stift und Papier. Das Ergebnis lässt sich folgendermaßen darstellen:

Im Jahr 2009, als zum ersten und vorerst letzten Mal auch online abgestimmt werden konnte, war die die Beteiligung an den Wahlen zur Studentenvertretung Österreichische Hochschülerschaft (ÖH) auf ein Rekordtief von 24,9 Prozent zuzüglich 0,9 Prozent Online-Wähler gefallen. Bei den diese Woche abgehaltenen Wahlen kam kein E-Voting mehr zum Einsatz. Diesmal schritten 28,5 Prozent der knapp 250.000 Wahlberechtigten zur Urne.

Und:

Diesmal sind keine gröberen Probleme bekannt geworden.

Zusammenfassend heißt das:
*die Wahlbeteiligung ist gestiegen,
*die Wahl selber ist transparent von statten gegangen und ist durch das einfache Papier-Stift-System für jeden nachvollziehbar,
*die Auszählung der Stimmen konnte relativ zeitnah erfolgen und
*von keiner der ÖH-Fraktionen wurden Unregelmäßigkeiten bzw. Gründe zur Anfechtung der Wahl beanstanded.

Ein sehr eindeutiges Zeugnis, das dem E-Voting auch in der Praxis eine klare Absage erteilt!

Die Wahlergebnisse zu den Hochschülerschaftswahlen kann man sich im Detail auf den Seiten der ÖH anschauen: wahl.oeh.ac.at


I’ve got a cheaper way: Flip a coin.

April 2, 2011

Mag es in Österreich und Deutschland erstmal vorüber sein mit den computerisierten Wahlen, anderswo laufen die Pilotversuche und tatsächlichen parlamentarischen Online-Wahlen weiter, etwa in New South Wales in Australien diesen März. Auf der Webseite von ABC Australien findet sich ein lesenswerter Kommentar zu der ziemlich populären australischen Wahl, bei der immerhin 47.000 Menschen online abstimmten: Electronic voting a threat to democracy. Hauptgrund für die rege Teilnahme ist sicher die Einfachheit und Ortsungebundenheit der Stimmabgabe, denn die weitaus meisten der Wähler stimmten von außerhalb ab.

Der Artikel ist auch deshalb lesenswert, weil er die altbekannten Kritikpunkte sehr kondensiert zusammenfasst, beispielsweise inwieweit Open Source nützlich sein kann und was das Problem mit der geheimen Wahl bei Online-Wahlen ist. Schließlich könnten gerade die Australier auf ihr “Australian Ballot” einigermaßen stolz sein, hat sich ja die halbe Welt zum Vorbild genommen. Einige der Argumente lassen sich auch auf Wahlcomputer übertragen. Der Fall Clint Curtis ist beispielsweise explizit erwähnt, der durch seine Aussage in Washington im Dezember 2004 und einen späteren Kinofilm Berühmtheit erlangte.

Natürlich geht es bei Online-Wahlen immer um die Vertrauensfrage, so auch hier. Warum der politischen Klasse ein Vertrauensvorschuss nicht gegeben werden kann, wird mit einigen Beispielen und Anleihen bei den US-Skandalen bei Wahlcomputern belegt. Interessant ist auch noch die Umkehrung des oft vorgebrachten Modernitätsarguments. Der Autor fragt nämlich, warum man sich bei den Wahlstandards (zivilisatorisch) rückwärts bewegen sollte, was die Transparenz und Nachvollziehbarkeit angeht.

Am Ende steht statt der Meinung des Autors ein schönes Zitat:

I would say that the only system that really lives up to the expectations of transparency and anonymity, that is really the old paper analogue system. [1]

Es bleibt die Frage, was man im Austausch für die Ablösung des Papierwahlsystems nun eigentlich bekommt. Es lohnt sich übrigens, die zahlreichen Kommentare dazu zu lesen. Auf das Transparenzproblem und die Verständlichkeit des Wahlablaufs ohne Expertenwissen wird allerdings nur selten eingegangen.

[1] Electronic voting a threat to democracy.

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ÖH-Wahlen: Dieses Jahr kein E-Voting, kein Zentrales Wählerverzeichnis

Februar 1, 2011

Dieses Jahr wird es bei den ÖH-Wahlen nach dem schief gelaufenen Testlauf vor zwei Jahren kein E-Voting und ebenso kein zentrales WählerInnen-Verzeichnis geben.

Die Presse berichtet:

Vor zwei Jahren hatte dieses zu zahlreichen Problemen bei der Papierwahl geführt. So konnten Studenten teilweise nicht bzw. mehrfach wählen. Das Ministerium sprach damals von fehlerhaften Dateneingaben der einzelnen Unis.

Die Mehrkosten für E-Voting würden sich ebenfalls nicht rentieren, da weniger als 1% der Studierenden (das waren nur 2161) für die elektronische Stimmabgabe entschieden haben.


Aktuelle E-Voting-Hacks

Oktober 26, 2010

Es vergeht kaum eine Woche, wo nicht E-Voting-Hacks auf verschiedenste Systeme bekannt werden. Dass die Systeme größtenteils closed-source sind, hilft nicht unbedingt dabei (via fatmike182). Hier die aktuell interessantesten Attacken:

Angriffsmöglichkeiten auf den aktuellen Internetwahl-Pilotversuch in D.C., USA werden in diesem Artikel auf freedom to tinker von J. Alex Halderman sehr gut beschrieben (via leyrer). Die Conclusio:

The specific vulnerability that we exploited is simple to fix, but it will be vastly more difficult to make the system secure. We’ve found a number of other problems in the system, and everything we’ve seen suggests that the design is brittle: one small mistake can completely compromise its security.

Bruce Schneier, weltberühmter Security-Guru, beschreibt eine SQL Injection Attacke auf das Schwedische papier-basierte Wahlsystem, wo ein klassisches “DROP TABLESQL Statement handgeschrieben vom Papierstimmzettel in die Wahl-Datenbank eingefügt wurde. Die Attacke schlug fehl, dieses mal.

Was man mit SQL Injection Attacken sonst noch so anstellen kann, beschriebt dieser Comic von xkcd.

XKCD

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Übrigens gibt es aktuelle E-Voting-Posts auf Peter Purgathofers soup: evoting.soup.io


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