Verfassungsgerichtshof erklärt E-Voting für gesetzeswidrig

Wie heute auf der Homepage des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) bekannt gegeben wurde, ist E-Voting, in seiner derzeitigen Form, in Österreich gesetzeswidrig. Anlass zu dieser Entscheidung waren die ÖH-Wahlen 2009 und die darauf eingebrachten Beschwerden seitens einige ÖH-Fraktionen, In der Entscheidung heißt es unter anderem:

Wie der Verfassungsgerichtshof weiters in seinem Prüfungsbeschluss ausgeführt hat, bedarf es im Unterschied zu herkömmlichen Wahlverfahren, bei denen sich jeder Wahlberechtigte von der Einhaltung der Wahlgrundsätze überzeugen kann, im Verfahren der elektronischen Wahl eines besonderen technischen Sachverstandes, der bei einem Großteil der Wähler nicht vorausgesetzt werden kann. Die Verordnung regelt aber nicht einmal, dass die Möglichkeit einer transparenten, in ihren Ergebnissen der interessierten Öffentlichkeit zugänglichen Kontrolle der für elektronische Wahlen eingesetzten Techniken bzw. des verwendeten Systems und der diesem zu Grunde liegenden Software, allenfalls auch deren Quellcode, am Maßstab der Verfahrensvorschriften eröffnet wird, sodass sich auch der
einzelne Wähler nicht darauf verlassen kann, dass insbesondere bei der Stimmabgabe die Wahlgrundsätze erfüllt und seine abgegebene Stimme unverfälscht erfasst wurden.

Die Entscheidung zu dem Urteil gibt es als .pdf

Papierwahl.at freut sich, dass der VfGH die wesentlichen Kritikpunkte und Bedenken bezüglich E-Voting erkannt und dementsprechend auch das Urteil gefällt hat!

Medienspiegel:
orf.at ›› VfGH: Hohe Hürden für Internetwahlen
standard.at ›› Gesetzeswidrig: E-Voting vom VfGH aufgehoben
Die Presse ›› ÖH-Wahl: E-Voting von VfGH aufgehoben
futurezone.at ›› Verfassungsgerichtshof hebt E-Voting auf
Wiener Zeitung ›› Verfassungsrichter kippen E-Voting
Kleine Zeitung ›› Stein: VfGH-Entscheid ohne Auswirkung auf Bundeswahlen
netzpolitik.org ›› Höchstrichter-Urteil zu E-Voting in Österreich

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3 Antworten zu Verfassungsgerichtshof erklärt E-Voting für gesetzeswidrig

  1. Pingback: Verfassungsgerichtshof erklärt E-Voting für gesetzeswidrig | murdelta

  2. LX_T schreibt:

    Hurra, geschafft!

  3. Sternberg schreibt:

    Die sogenannten und selbsternannten Experten scheinen im Gegensatz zu den VfGH-Richtern noch immer nicht kapiert zu haben, dass das Problem das Mixing ist. Solange in der elektronischen Urne der eingeworfene Stimmzettel mit Identitätsdaten verknüpft ist, ist das Verfahren falsch.

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