Online-Wahlberechtigungsprüfung für ÖH-Wahlen – eine Ansicht

Die Wählerverzeichnisse liegen den ÖHs in Papierform auf, neuerdings auch online. Bis 30.4. kann man noch seine Wahlberechtigung prüfen.

Nach der Meldung, dass es durch E-Voting zu fehlerhaften Wahlverzeichnissen kommt, war ich etwas beunruhigt. Bisher kam es bei mir persönlich in meiner jahrelangen Studizeit nie zu Problemen mit der Wahlberechtigung, allerdings dürfte es oft Unstimmigkeiten geben.

Hier mein Gang durch die online Wahlberechtigungsprüfung (zum Vergrößern der Screenshots einfach auf das Bildchen klicken):

Startpunkt ist die Seite https://wahlberechtigung.oeh-wahl.gv.at/votingrights/ auf oeh-wahl.gv.at

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Hier wählt man seine Uni aus, in meinem Fall die TU Wien. Dann kommt die Aufforderung zum Anmelden mit der Bürgerkarte.

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Natürlich muss man davor auch die Bürgerkartenumgebung (BKU) starten. Das ist ein eigenes Programm, mit dem ich schon einige Probleme hatte, das man installieren muss, um die Bürgerkarte auslesen zu können.

Es gibt mehrere Bürgerkartenumgebungen, ich hab „trustDesk Basic“ von IT Solution aus keinem bestimmten Grund installiert. Ob die anderen besser wären, weiß ich nicht.

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Nebenbei bemerkt: Was zum .. ist ein „Widerrufsdämon“? ;)

Dann das erste Problem: Das Zertifikat ist unbekannt!

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Eigentlich hab ich drauf gehofft, dass dieses Problem schon beseitigt wurde. Als besorgter Bürger/Studi hätte ich hier wahrscheinlich aufgehört. Probleme und Ausnahmen sollten doch wirklich bei keiner Wahl vorkommen.

Zähne knirschend füge ich im Firefox eine Ausnahme hinzu.

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Dann muss ich die Daten nochmal senden.

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Jetzt fängt die BKU zum Arbeiten an…

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… und schickt mir schon ein Login.

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Ich gebe meine PIN ein und bekomme einen Fehler.

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Also war es wohl die falsche PIN.

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Ich gehe mit dem Browser in der History zurück und versuche nochmal und siehe da, es geht. Jetzt wird noch eine PIN von mir abgefragt!? Ich hab doch gerade eine eingegeben.

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Es gibt also eine PIN für die Karte und eine zweite für die Signatur. Sehr umständlich. Ich überlege und mir fällt ein, dass es eine zweite längere gab, die ich bei der Anmeldung eingeben musste. Ich gebe also die zweite ein …

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… und erfahre, dass ich nicht wahlberechtigt bin. Wie kann das sein? Dabei hab ich extra wieder inskribiert! Zum Stichtag den 7.4. war ich auf jeden Fall ordentliche Studentin an der TU Wien. Also muss ich mich an die Wahlkommission wenden und folge dem Link.

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Dort erfahre ich nicht, wie man rechtsmäßig Einspruch geltend machen kann, dafür E-Mail-Adressen. Ob eine E-Mail reicht oder ein Einspruch schriftlich (mit Unterschrift oder was auch immer) erfolgen muss, weiß ich nicht.

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Mal schauen, ob ich eine Antwort erhalte.

Jedenfalls ist es ein interessanter Zufall, dass papierwahl.at-Gründer nicht wahlberechtig sind.

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20 Antworten zu Online-Wahlberechtigungsprüfung für ÖH-Wahlen – eine Ansicht

  1. Thomas schreibt:

    Ich denke nicht, dass das Problem mit den Zertifikaten behoben wird. Den Studis die sich die E-Card haben als Bürgerkarte freischalten lassen, wurde meines Wissens nach gesagt, dass das ganze nur mit IE (kA was für Mac gilt) funktioniert.

  2. Pingback: Students report massive issues with electronic voter register « Don Caramello

  3. Jurist schreibt:

    Was wird der VfGH dazu sagen, dass so viele nicht im Wählerverzeichnis aufscheinen? Da ja das Wählerverzeichnis für E-Voting UND Papierwahl gilt, wird das einer von wenigstens zehn Gründen, die Wahl dann aufzuheben und wiederholen zu lassen – nach bewährtem finnischen Muster. Und das Schöne dran: Auch die Papierwahl wird gehoben und im Herbst wiederholt.

  4. Dan schreibt:

    Hallo!

    Die Verzeichnisse der Wahlberechtigten müssen laut HSWO 2005 §20 in der Zeit von 5 Wochen bis 4 Wochen vor dem letzten Wahltag aufgelegt werden, innerhalb dieser Zeit kann das Wählerverzeichnis *schriftlich* bei dem oder der Vorsitzenden der zuständigen Wahlkommission beeinsprucht werden. Diese muss dann bis 3 Wochen vor dem letzten Wahltag über die Einsprüche entscheiden, wobei gegen die Entscheidung der Wahlkommission keine Rechtsmittel zulässig sind.
    *“Die Wahlkommission hat eine Verbesserung
    der Verzeichnisse durchzuführen, wenn durch Vorlage geeigneter Urkunden oder Belege deren
    Unrichtigkeit bewiesen wird.“*

    Ich nehme an, eine e-mail ist nicht ausreichend. Ich weiß nicht ob „schriftlich“ wonders definiert ist, aber in §68 HSWO steht unter anderem: „Werden mittels E-Voting abgegebene Stimmen für ungültig erklärt, so sind die betroffenen
    Wählerinnen und Wähler schriftlich darüber zu verständigen. […] Zusätzlich hat eine Verständigung per E-Mail, Telefon
    oder Fax zu erfolgen, sofern entsprechende Kontaktdaten vorliegen.[…]“

    Ich würde den Einspruch per eingeschriebenem Brief an die Wahlkommission schicken und dem Schreiben eine Studienbestätigung oder Ähnliches beilegen.

    Viel Erfolg!

    Daniel

  5. Pingback: e-Voting, Teil III

  6. Jurist schreibt:

    @Daniel: Wie komme ich dazu, die Ausgaben eines eingeschriebenen Briefes auf mich zu nehmen? Schließlich ist es nach §4a HSG die Aufgabe der Universitäten, eine vollständige und richtige Evidenz zu führen. Und ich bin sehr gespannt, wie hoch der VfGH die zulässige Fehlerquote annimmt. Mich erinnert das an die Streitereien in Florida, wo Demokraten und Farbige in den Wählerlisten „zufällig“ fehlten.

  7. electrobabe schreibt:

    @Daniel
    tja, mit „schriftlich“ ist meistens eine eigenständige, handschriftliche unterschrift gemeint. danke für den hinweis, ich hab’s sicherheitshalber zusätzlich noch über snailmail aufgegeben.

    btw wenn man einen brief mit „porto zahlt empfänger“ aufgibt, hat man indirekt auch eine empfangsbestätigung – hoffentlich ;)

  8. Dan schreibt:

    @electrobabe es wär‘ aber ungut, wenn der Empfänger den Brief nicht annimmt ;-)

  9. sue schwarz schreibt:

    @barbara
    auch wenn ich einiges gegen e-voting habe, das problem mit den waehlerInnenverzeichnissen hat schon VOR evoting begonnen. jedes jahr gibt es einsprueche gegen die evidenz, weil es irgendwie nicht funktioniert. es ist immer schon ratsam, haendisch (oder jetz halt elektronisch) nachzuschauen, ob man in der evidenz aufscheint.

    @dan: warum sollte die wahlkommission einen brief nicht annehmen? wenn man diesbezueglich sorge hat, kann man die frau perle ja auch persoenlich aufsuchen. dann unterschreibt sie dir sicher gerne, dass sie den brief erhalten hat.

  10. electrobabe schreibt:

    @sue ich hab auch geschreiben: „.., allerdings dürfte es oft Unstimmigkeiten geben.“ (2. abs)
    damit habe ich gemeint, dass es – e-voting hin oder her – schon oft probleme mit dem verzeichnis gab. jetzt halt noch mehr als sonst.

    es ist dennoch ein lustiger zufall, dass gerade ich nicht gelistet bin ;)

  11. Simon schreibt:

    Das Problem mit den Zertifikaten, liegt an Firefox, die „weigern“ sich anscheinend(find die Quelle grad nicht) a-trust als vertrauens würdig einzustufen. Darum gehts mit dem IE ohne Fehlermeldung aber mit dem FF ned. Bei a-trust kann man sich aber ein Plugin runterladen, das die Stammzertifikate installiert. Ist zwar umständlich, aber man kann trotzdem mit dem FF ohne Fehlermeldungen e-governmenten
    Schöne Grüße

  12. Dan schreibt:

    @sue: wenn electrobabe den brief unfrei schickt, wie sie es beschrieben hatte.

    @Jurist: um nachweisen zu können, dass du den brief auch tatsächlich geschickt hast. natürlich kannst du auch persönlich hingehen und dir eine empfangsbestätigung geben lassen.

  13. Dan schreibt:

    @Simon: die Lösung finde ich ja auch grenzgenial. Man lädt sich über eine (afaik) nicht gesicherte Verbindung ein Plugin runter, das die Stammzertifikate von irgendwo holt (ich rate: über eine unsichere Verbindung) und dann installiert. Da könnte sich ja irgendwer dazwischenschalten, oder?

  14. Simon schreibt:

    @Dan: Im Moment ist die Verbindung sehr sehr sicher. a-trust.at ist nämlich offline ;-)

  15. Pingback: E-Voting, E-Governtment nichts funktioniert wie es soll bei Matrikelnummer

  16. electrobabe schreibt:

    hab gerade eine antwort bekommen, dass ich nun doch wahlberechtigt bin:

    „Sehr geehrte Frau Ondrisek,

    ich darf Sie davon informieren, dass die Wahlkommission bei der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft der TU Wien über Ihren Einspruch in ihrer Sitzung am 27. April 2009 beschlossen hat, Ihrem Einspruch gegen das Verzeichnis der Wahlberechtigten der Technischen Universität Wien stattzugeben. Sie wurden bereits in das Wählerinnen- und Wählerverzeichnis der Technischen Universität Wien aufgenommen und sind für die Wahl der Universitätsvertretung und der Studienvertretung Informatik wahlberechtigt.

    Mit freundlichen Grüßen
    Dr. Brigitte Sandara

    Stellvertretende Vorsitzende der Wahlkommission bei der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft der TU Wien“

  17. Simon schreibt:

    Bei mir war wohl auch ein Fehler, den hat man aber anscheinend ohne Einspruch bemerkt. Ich darf seit heute doch noch meine Studienvertretung wählen!

  18. Martin Leyrer schreibt:

    Aja, das leidige Zertifikatsproblem zwischen A-Trust und Firefox. Das zieht sich jetzt schon seit 5 Jahren dahin. Mittleweile sind wir bei 15-50 Prozent Marktanteil, aber die A-Sit bzw. RTR prügelt die A-Trust noch immer nicht dahin, ihre Zertifikate endlich in den Firefox zu bringen. http://martin.leyrer.priv.at/y2008/m06/Firefox_3_dank_A-Trust_nicht_fuer_e-Government_geeignet.html

    Ad Wiederrufsdämon: Der checkt vermutlich die CRL.
    „Durch Anfrage nach der Certificate Revocation List (CRL; Widerrufsliste) kann der Benutzer herausfinden, ob ein bestimmtes Zertifikat widerrufen oder gesperrt ist. Die CRL ist eine Liste, auf der die Nummern aller gesperrten (suspendierten) und widerrufenen (revozierten) Zertifikate veröffentlicht werden. Findet man die Zertifikatsnummer nicht in der CRL, dann ist das Zertifikat bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser CRL nicht gesperrt oder widerrufen worden.“ aus http://www.a-trust.at/html/lexicon.asp?ch=1&lang=GE&letter=C#Certificate_Revocation_List

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