Verfassungsjuristin Gerda Marx ist am 15. Dezember 2008 als Leiterin der Wahlbehörde der Universität Wien zurückgetreten, da sie rechtliche Bedenken und Zweifel an der Manipulationsfreiheit und der Überprüfungbarkeit der elektronischen ÖH-Wahl hatte. Ein Interview im Standard:
„Auf meine Kritik hin hat man seitens des Ministeriums darauf verwiesen, dass entsprechende Experten zugezogen würden und diese den ordnungsgemäßen Ablauf kontrollieren würden. Aber bereits kurz darauf war anlässlich eines Symposions von den Experten keine Rede, auch nicht von der ankündigten Offenlegung des Sourcecodes, sondern wiederum nur davon, dass für die rechtliche Richtigkeit der Durchführung der Wahlen ja doch die Wahlkommisson zur Verfügung stünden.
Ich habe mich nicht in der Lage gesehen, als Feigenblatt herzuhalten. Ich wollte nicht die rechtliche Garantie dafür abgeben, dass die Wahl ordnungsgemäß abläuft, wenn es im Nachhinein faktisch nicht nachweisbar ist, dass es ohne Manipulation abgelaufen ist.
[..] Ich glaube aber nicht daran, dass die Wahlbeteiligung steigen wird. Denn ein junger Mensch, der das demokratische Wahlrecht nicht ausüben möchte, der macht das auch nicht am Computer. Studien zeigen, dass in den Ländern, wo es E-Voting-Projekte gibt, auch keine Erhöhung der Wahlbeteiligung stattgefunden hat.“
Ich persönlich konnte Gerda Marx bei der Podiumsdiskussion mit Robert Krimmer kennen lernen und freue mich sehr über rechtlichen Beistand in Fragen E-Voting von einer kompetenten und sympatischen Frau.
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Übrigens wird dieses Monat eine wichtige Entscheidung in Deutschland gefällt, da das deutsche Bundesverfassungsgericht gerade prüft, ob der Einsatz von Wahlcomputern mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar ist.
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