Computerisierte Wahlen: die russische Variante

Dezember 23, 2011

Die russischen Duma-Wahlen und ein möglicher Wahlbetrug machten in den letzten Wochen einige Schlagzeilen. Wenig berichtet wurde jedoch, dass in Russland die Touchscreen-Wahlcomputer “KEG” sowie optische Scanning-Verfahren zum Einsatz kamen. Wer sich die russischen Scanning-Computer mit dem Namen “KOIB” mal ansehen möchte, kann das hier bei youtube tun. Die Computer sagen gar freundlich “danke” nach Abgabe des Stimmzettels. Sie sollen in den 1990er Jahren in Russland von einem “Software R&D Institute” in St. Petersburg entwickelt worden sein, die jedoch im Netz nicht recht auffindbar sind. Bis 2012 sollen in fünfzehn Prozent und bis 2015 in siebzig Prozent der Wahllokale solche KOIB-Systeme stehen.

Die ODIHR, eine Unterorganisation der OSZE, deren Vertreter zur Wahlbeobachtung eingeladen worden waren, hat bereits am 5. Dezember ihren Bericht zur russischen Wahl veröffentlicht. Danach war das optische Scanning-System bisher in 4.800 Wahllokalen im Einsatz. Die KEG-Wahlcomputer, deren Einsatz seit 2003 erlaubt ist und die seit 2006 auch eingesetzt werden, fanden sich in 326 Wahllokalen. Im Unterschied zu 2006 hatten sie dieses Jahr einen kleinen Drucker angeflanscht.

Obgleich die KOIB-Scanner in weitaus größerer Zahl im Einsatz sind als die KEG-Computer, sprechen sich viele russische Wahlorganisatoren für die KEG-Computer aus, da bei ihrem Einsatz die Vorbereitung und der Transport der Stimmzettel entfällt, damit die Kosten auf lange Sicht sinken könnten. Wir kennen diese Argumentation aus vielen anderen Ländern: Es geht immer um Kosten, selten um Transparenz und Nachvollziehbarkeit.

Die ODIHR-Beobachter halten übrigens fest:

Voting using electronic touch screen machines was well organized overall and was carried out without technical problems. [1]

Woher sie das wohl wissen? Denn es war ja schon zu vermuten: Sowohl die Touchscreen- als auch die Scanning-Computer, sind jedoch vollkommen intransparente Systeme mit propiertärer Software.

russland-wahl

[1] ODIHR Report, Russian Federation, State Duma Elections, 4 December 2011, 5. Dezember 2011.

ccc wahlcomputer-logo e-voting


Verfassungsgerichtshof erklärt E-Voting für gesetzeswidrig

Dezember 21, 2011

Wie heute auf der Homepage des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) bekannt gegeben wurde, ist E-Voting, in seiner derzeitigen Form, in Österreich gesetzeswidrig. Anlass zu dieser Entscheidung waren die ÖH-Wahlen 2009 und die darauf eingebrachten Beschwerden seitens einige ÖH-Fraktionen, In der Entscheidung heißt es unter anderem:

Wie der Verfassungsgerichtshof weiters in seinem Prüfungsbeschluss ausgeführt hat, bedarf es im Unterschied zu herkömmlichen Wahlverfahren, bei denen sich jeder Wahlberechtigte von der Einhaltung der Wahlgrundsätze überzeugen kann, im Verfahren der elektronischen Wahl eines besonderen technischen Sachverstandes, der bei einem Großteil der Wähler nicht vorausgesetzt werden kann. Die Verordnung regelt aber nicht einmal, dass die Möglichkeit einer transparenten, in ihren Ergebnissen der interessierten Öffentlichkeit zugänglichen Kontrolle der für elektronische Wahlen eingesetzten Techniken bzw. des verwendeten Systems und der diesem zu Grunde liegenden Software, allenfalls auch deren Quellcode, am Maßstab der Verfahrensvorschriften eröffnet wird, sodass sich auch der
einzelne Wähler nicht darauf verlassen kann, dass insbesondere bei der Stimmabgabe die Wahlgrundsätze erfüllt und seine abgegebene Stimme unverfälscht erfasst wurden.

Die Entscheidung zu dem Urteil gibt es als .pdf

Papierwahl.at freut sich, dass der VfGH die wesentlichen Kritikpunkte und Bedenken bezüglich E-Voting erkannt und dementsprechend auch das Urteil gefällt hat!

Medienspiegel:
orf.at ›› VfGH: Hohe Hürden für Internetwahlen
standard.at ›› Gesetzeswidrig: E-Voting vom VfGH aufgehoben
Die Presse ›› ÖH-Wahl: E-Voting von VfGH aufgehoben
futurezone.at ›› Verfassungsgerichtshof hebt E-Voting auf
Wiener Zeitung ›› Verfassungsrichter kippen E-Voting
Kleine Zeitung ›› Stein: VfGH-Entscheid ohne Auswirkung auf Bundeswahlen
netzpolitik.org ›› Höchstrichter-Urteil zu E-Voting in Österreich


Verfassungsgerichtshof prüft E-Voting

Dezember 5, 2011

Wie kürzlich angekündigt, gab es heute die öffentliche Verhandlung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) in Sachen E-Voting bei den ÖH-Wahlen 2009.

Nach einem pannenreichen Testlauf 2009 wurde die Wahl im heurigen Mai ohne elektronische Stimmabgabe durchgeführt. Der VfGH hinterfragt aber nach Beschwerden gegen Wahlergebnisse, ob die Verordnung des Wissenschaftsministeriums den Schutz des Wahlrechts sicherstellt.
Die Richter monierten in der öffentlichen Verhandlung am Montag, dass wesentliche Fragen zur Durchführung des E-Votings, etwa zum Auslesen der Stimmen, in der Verordnung nicht geregelt seien.
[...]
Spätestens im ersten Quartal 2012 kann mit einer Entscheidung gerechnet werden.
[Kleine Zeitung ›› VfGH hinterfragt E-Voting bei ÖH-Wahlen]

Weitere Links:
derStandard ›› Verfassungsgerichtshof prüft E-Voting
ORF.at ›› VfGH: Kritische Fragen zu Internet-Wahlen
Die Presse ›› Verfassungsgerichtshof prüft E-Voting bei ÖH-Wahlen
GRAS ›› Wir sind da – VfGH
GRAS ›› E-Voting: Auch 2,5 Jahre danach ist alles unklar!
und live getwittert von der Verhandlung haben heute @pap3rbag und @d_musiol
Update – noch ein paar Pressemitteilungen:
ots.at ›› HTU Wien: E-Voting vor dem Verfassungsgerichtshof
Wirtschaftsblatt ›› E-Voting auf Prüfstand des VfGH
studium.at ›› Elektronische Wahl Zur ÖH nach Testlauf wieder gestoppt
Wiener Zeitung ›› “E-Voting zu intransparent”
Studi.Kurier ›› Verfassungsgericht prüft E-Voting
futurezone ›› Verfassungsgerichtshof prüft E-Voting
heise ›› Österreichs Verfassungsgerichtshof hebt E-Voting auf


VfGH: öffentliche Verhandlung zu den ÖH-Wahlen

Dezember 2, 2011

Wie heute im VfGH-Blog bekannt gegeben wurde, findet kommenden Montag, den 05.12.2011, eine öffentliche Verhandlung zum E-Voting bei den ÖH-Wahlen 2009 statt. Anders als bei den nichtöffentlichen Verhandlungen wird der Verfassungsgerichtshof nicht zu einer endgültigen Entscheidung kommen, da die öffentlichen Sitzungen hauptsächlich mit einem Hearing zu vergleichen sind, bei dem die Verfahrensparteien ihre Standpunkte vorbringen können und die vom VfGH gestellten Fragen beantworten sollen.

Am Montag, 5. Dezember, findet im Verfassungsgerichtshof eine Öffentliche Verhandlung zum Verfahren rund um das E-Voting bei der ÖH-Wahl statt. Im Allgemeinen kommt der Verfassungsgerichtshof in nichtöffentlichen Beratungen der 14 Verfassungsrichterinnen und Verfassungrichter zu seinen Entscheidungen. In Fällen, in denen es noch Aufklärungsbedarf gibt oder ein besonderes Interesse besteht, setzt der VfGH jedoch Öffentliche Verhandlungen an.
[...]
Nach dem Ende einer Öffentlichen Verhandlung gibt es in aller Regel keine Entscheidung des Gerichtshofes, die bekanntgegeben werden kann. Denn erst nach der Verhandlung beginnen die eigentlichen Beratungen des Gerichtshofes.


Follow

Bekomme jeden neuen Artikel in deinen Posteingang.