Wie heute im VfGH-Blog bekannt gegeben wurde, findet kommenden Montag, den 05.12.2011, eine öffentliche Verhandlung zum E-Voting bei den ÖH-Wahlen 2009 statt. Anders als bei den nichtöffentlichen Verhandlungen wird der Verfassungsgerichtshof nicht zu einer endgültigen Entscheidung kommen, da die öffentlichen Sitzungen hauptsächlich mit einem Hearing zu vergleichen sind, bei dem die Verfahrensparteien ihre Standpunkte vorbringen können und die vom VfGH gestellten Fragen beantworten sollen.
Am Montag, 5. Dezember, findet im Verfassungsgerichtshof eine Öffentliche Verhandlung zum Verfahren rund um das E-Voting bei der ÖH-Wahl statt. Im Allgemeinen kommt der Verfassungsgerichtshof in nichtöffentlichen Beratungen der 14 Verfassungsrichterinnen und Verfassungrichter zu seinen Entscheidungen. In Fällen, in denen es noch Aufklärungsbedarf gibt oder ein besonderes Interesse besteht, setzt der VfGH jedoch Öffentliche Verhandlungen an.
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Nach dem Ende einer Öffentlichen Verhandlung gibt es in aller Regel keine Entscheidung des Gerichtshofes, die bekanntgegeben werden kann. Denn erst nach der Verhandlung beginnen die eigentlichen Beratungen des Gerichtshofes.
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