Schwerpunktheft der DuD zu elektronischen Wahlen

April 14, 2009

Die Zeitschrift DuD (Datenschutz und Datensicherheit) hat in ihrer Ausgabe 2/2009 den Schwerpunkt “Elektronische Wahlen” mit acht Beiträgen zum Thema. Leider gibt es keine elektronische Version, allerdings kann man das Einzelheft bei Vieweg bestellen.

Neben dem Editorial des Mitherausgebers Dirk Fox finden sich dort Beiträge von Peter Wilm zu technischen Anforderungen an staatliche Internetwahlen sowie von Rüdiger Grimm et al. über Erfahrungen mit Online-Wahlen für Vereinsgremien.

Die Sicherheitsanalyse der Nedap-Wahlcomputer ist auch im Heft enthalten, dazu ein launiger Artikel von Dieter Richter et al., dem verantwortlichen Zertifizierer der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) in Deutschland, dessen Arbeit kürzlich seitens des Bundesverfassungsgerichts kritisch “gewürdigt” wurde.

Auch nach dem wegweisenden Urteil des Gerichts ist die neue Situation in Sachen Wahlcomputer offenbar noch nicht so ganz in den Köpfen und Herzen der PTB-Mitarbeiter angekommen. Nach einer Litanei an diesmal etwas vorsichtiger vorgetragenen Argumenten, warum Wahlcomputer gar nicht so unsicher und manipulationsanfällig seien, wie Kritiker behaupten, heißt es im Artikel dann über die Prüfung der Computer durch die PTB:

Bisher sind die Prüfungen so gründlich durchgeführt worden, dass seit dem Ersteinsatz der Nedap-Wahlgeräte im Jahre 1999 keine Fehler oder Zustände bekannt geworden sind, die den Bestimmungen der Bundeswahlgeräteverordnung entgegenstehen. [1]

Und da fragt man sich wie immer bei Black-Box-Systemen: Woher wissen die Autoren das?
Gut, dass wir diese Black Boxes in Deutschland los sind! :}

[1] Heike Schrepf, Norbert Greif, Dieter Richter: Wahlgeräte in Deutschland, DuD 2/2009, S. 89.

ccc wahlcomputer-logo e-voting


ÖH-Wahlen: E-Voting-Dokument bei Wikileaks

April 14, 2009

Bei Wikileaks ist ein Dokument aufgetaucht, das die Benutzung jenen E-Voting-Systems erklärt, das im Mai bei den ÖH-Wahlen eingesetzt wird. Das Dokument “Leitfaden für das Wahladministrations-System” stammt vom 27. Februar 2009, umfasst 67 Seiten (inklusive Abbildungen) und ist im Wesentlichen in zwei Teile gegliedert.

Im ersten Teil geht es um die Dokumentation für die Wahlunterkommissionen. Interessant hier ist zum Einen, dass es sich augenscheinlich um ein gemischtsprachiges (Deutsch und Englisch) Interface handelt. Warum es kein einheitliches, idealerweise deutschsprachiges Interface gibt, wird nicht erklärt. Andererseits ist auch eine Funktion vorgesehen, mit der man Daten von einzelnen Studierenden löschen kann (“clear lower part of screen”).
Dass Löschfunktionen selbst ohne böswillige Absichten heikel sind, konnte man vor kurzem erst in den USA sehen.

Der zweite Teil Dokumentation für die Vorsitzenden der Wahlkommission bei den Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an den Universitäten beschreibt die Initialisierung, wie die Wahlen vorbereitet, durchgeführt und die Stimmen ausgezählt werden. Wobei hier bereits vorgesehen ist, auch die Papierwahl gleich mit in das System zu integrieren. Die abschließende Auszählung soll gänzlich elektronisch passieren.

Bei Urgenz fasst man das folgendermaßen zusammen:

Dieser Einblick, der nur die „Schnittstelle” zwischen Mensch und Maschine zeigt, macht eines sehr deutlich: e-Voting verfolgt nicht das Ziel bloß eine ergänzende Wahlmöglichkeit zu sein. Die Anzahl der Vorgänge, die die digitale Plattform bereits jetzt kontrolliert zeigt, dass sie sich zum allumfassenden Wahlprozess entwickeln will.

Update: 16.04.2009
Robert Krimmer hat sich nun auch gegenüber der APA dazu geäußert. Nachlesen kann man das unter anderem im Standard:

Krimmer spricht gegenüber der APA von “Analysen, die jemand zieht, der sich damit nicht auskennt”. So sei etwa die Funktion “clear lower part of screen” nicht viel anderes, “als ein neues Browser-Fenster zu öffnen”. Das digitale Wählerverzeichnis habe es schon bisher an manchen Unis gegeben und es könne jederzeit durch Papier ersetzt werden.

Durch die Veröffentlichung des Handbuchs sieht er das E-Voting keineswegs bedroht, wie auf der Seite angedeutet wird. “Es war nicht ‘vertraulich’ in diesem Sinn. Es war nur als Information gedacht, wie das E-Voting-System funktioniert.”

Links:
Wikileaks: “Austrian University E-voting draft, 27 Feb 2009
Dokument: “Leitfaden für das Wahladministrations-System” (.pdf)
Zusammenfassung: bei Urgenz


GRAS bei Datenschutzkommission gegen E-Voting

April 14, 2009

Die Grünen und Alternativen StudentInnen (GRAS) haben bei der Datenschutzkommission “wegen gravierender Gefährdungen des Datenschutzes” eine Eingabe gemacht, um die Internetwahl dort prüfen zu lassen, wie die Futurezone und der Standard berichtet.

GRAS-Spitzenkandidatin Sigrid Maurer kritisierte in einer Aussendung am Donnerstag u. a., dass der Schutz der Wählerdaten nach der Wahl “so gut wie nicht geregelt” sei. “Aus unserer Sicht sind alle datenschutzrechtlichen Fragen geklärt”, hieß es hingegen aus dem Büro des zuständigen Wissenschaftsministers Johannes Hahn (ÖVP).

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Laut GRAS gibt es “keine ausreichende gesetzliche Grundlage für die Durchführung von E-Voting” im Rahmen der ÖH-Wahl. Allein die Übergabe personenbezogener Studentendaten (Name, Matrikelnummer etc.) an das mit der technischen Abwicklung der Wahl betraute Bundesrechenzentrum sei “äußerst bedenklich”, außerdem sei nicht präzise genug festgeschrieben, unter welchen Voraussetzungen, auf wessen Anordnung hin und für welche Zwecke diese Daten genutzt werden können.

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Auch was die Datenspeicherung betrifft, gebe es noch offene Fragen. So sei der Vorsitzende der Wahlkommission gemäß Hochschülerschaftswahlordnung 2005 (HSWO) dazu verpflichtet, die Daten, den Client und die Wahlserversoftware fünf Jahre lang zu “in geeigneter Form” zu speichern, um diese im Fall eines Einspruchs bereitzuhalten.

Übrigens kann man hier die Bescheinigung der Zertifizierung des A-SITs der äußerst umstrittenen E-Voting-Software des Herstellers Scytl einsehen, allerdings ist der Prüfbericht mit der Referenznummer A-SIT-1.078 im Internet unabffindbar. Detaillierte Protokolle zur Zertifizierung sind ebenfalls nicht öffentlich zugänglich.


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