ÖH der Uni Wien beantragt Prüfung von E-Voting beim VfGH

Die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) der Uni Wien beantragt den Einsatz von E-Voting auf Verfassungswidrigkeiten vom Verfassungsgerichtshof prüfen zu lassen (via futurezone):

Die beiden Vorsitzenden, Fanny Rasul von den Grünen und Alternativen StudentInnen (GRAS) und Sophie Wollner vom Verband Sozialistischer StudentInnen (VSStÖ), begründeten den Antrag am Donnerstag bei einer Pressekonferenz damit, dass elektronische Stimmabgabe per se das freie, geheime, persönliche Wahlrecht nicht garantiere, das Ergebnis vom Wähler nicht überprüft und Manipulation des Wahlergebnis nicht ausgeschlossen werden könne. [..]

Ziel des Antrags ist laut ÖH Wien-Anwalt Alfred Noll die Aufhebung der gesetzlichen Grundlage von E-Voting, also der entsprechenden Bestimmungen im Hochschülerschaftsgesetz bzw. in der Hochschülerschaftswahlordnung.

Erst vor kurzem hat der Präsident des Verfassungsgerichtshofs Gerhart Holzinger seine Kritik an E-Voting erneuert. Nun wird Konsequenz zu seinen Aussagen verlangt.

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Nachtrag: Hier ein Video von der Pressekonferenz (via netwatcher24):

Auch auf netwatcher24.at und derstandard.at

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