Deutschland: BVerfG-Urteil zu Wahlcomputern im März

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird am 03. März 2009 das Urteil in Sachen Wahlcomputer verkünden. Dieses wird auf Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 28. Oktober 2008 passieren:

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am

Dienstag, den 28. Oktober 2008, 10:00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe

über die Wahlprüfungsbeschwerden von zwei Wählern, die sich gegen den Einsatz von rechnergesteuerten Wahlgeräten („Wahlcomputern“) der Bauarten Nedap ESD 1 und ESD 2 bei der Bundestagswahl 2005 (16. Deutscher Bundestag) in verschiedenen Wahlbezirken der Bundesländer Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen- Anhalt wenden.

[…]

Die Beschwerdeführer beanstanden, dass der Einsatz der rechnergesteuerten Wahlgeräte gegen den aus dem Demokratieprinzip folgenden Öffentlichkeitsgrundsatz verstoße, da weder die Wählenden noch die Wahlvorstände kontrollieren könnten, ob alle von den Wählern abgegebenen Stimmen –und nur diese– unverändert im Stimmenspeicher abgelegt und inhaltlich unverändert bei der Ermittlung des Wahlergebnisses berücksichtigt werden.
[…]
Da die eingesetzten Wahlgeräte technische und konstruktive Sicherheitsmängel aufgewiesen hätten, habe der Einsatz der Wahlgeräte auch gegen die Wahlrechtsgrundsätze aus Art. 38 Abs. 1 GG und die in Anhang 1 zu § 2 BWahlGV enthaltenen „Richtlinien für die Bauart von Wahlgeräten“ verstoßen.
[BVerfG Pressemitteilung]

Urteilsverkündung:
Dienstag, 3. März 2009, 10:00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe

Interessierte BürgerInnen können auch an der Urteilsverkündung teilnehmen. Dazu muss man sich schriftlich oder telefonisch anmelden. Näheres dazu steht hier.

[via Piratenpartei Brandenburg]

.

Nachtrag

Hier einige Reaktion in den Medien:

„Wahlcomputer-Einsatz war verfassungswidrig“ (fuzo)
„Einsatz von Wahlmaschinen bei Bundestagswahl war verfassungswidrig“ (heise.de)
„Bundesverfassungsgericht beendet elektronisches Wahlroulette“ (CCC.de)
„Interview Wahlcomputer-Urteil – „Man sieht nur, dass man nichts sieht““ (taz.de)
„Hilfreich, modern, verfassungswidrig“ (tagesschau.de)
„Bundesverfassungsgericht entscheidet gegen Wahlcomputer“ (golem.de)
„CCC: NEDAP-Wahlcomputer nach Urteil nur noch Elektroschrott“ (golem.de)

Erste Reaktionen von der Politik:

„Karlsruhe zieht Black-Box-Voting den Stecker“ (heise.de)

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2 Antworten zu Deutschland: BVerfG-Urteil zu Wahlcomputern im März

  1. Pingback: Bundesverfassungsgericht: “Verwendung von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 verfassungswidrig” « papierwahl.at - Kritik an E-Voting

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