In der Schweiz gab es in den letzten Tagen einige Aufregung um Presseberichte, nach denen die Regierung prüft, ob die in der Verfassung der Eidgenossenschaft verankerten zahlenmäßigen Vorgaben für Referenden und Volksinitiativen aufgrund der gestiegenen Beteiligung erhöht werden müssten. So berichtete Heise am 4. Februar, die schweizerische Bundeskanzlei hätte von der Regierung den Auftrag erhalten, ein Aussprachepapier zu erstellen, das sich mit den Auswirkungen des Internet auf Unterschriftensammlungen für Referenden und Volksinitiativen beschäftigt.
Seit 1971 sind versuchte Referenden in der Schweiz immerhin 88 Mal erfolgreich gewesen. Davon hatten etwa ein Drittel, nämlich 28 Referenden, auch inhaltlich gegen Gesetze und Beschlüsse Erfolg. Dass das Sammeln der Unterschriften über das Internet nun schneller und einfacher geht, könnte zu einer höheren Anzahl an Referenden führen – daher die Idee, die Anzahl der Unterschriften zu erhöhen.
Nun rudert die Bundeskanzlei allerdings zurück:
Die Bundeskanzlei zieht Aussagen über Erhöhung der Unterschriftenzahlen oder Verkürzung der Sammelfristen zurück. [1]
Nun denn, weiterhin viel Erfolg den Unterschriftensammlern bei Facebook & Co.
[1] Siehe die Richtigstellung der Bundeskanzlei.
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