Grundsatzurteil zu Wahlcomputern in Deutschland

Der Vizechef des Wahlprüfungsausschusses des deutschen Bundestags bezeichnete Wahlcomputer zwar bereits als sicher, allerdings wurden zwei Wahlprüfungsbeschwerden „zum Einsatz der Wahlautomaten in rund 2.000 Wahllokalen in Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt im Jahr 2005“ eingebracht.

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2 Antworten zu Grundsatzurteil zu Wahlcomputern in Deutschland

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