Verfassungsgerichtshof erklärt E-Voting für gesetzeswidrig

Dezember 21, 2011

Wie heute auf der Homepage des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) bekannt gegeben wurde, ist E-Voting, in seiner derzeitigen Form, in Österreich gesetzeswidrig. Anlass zu dieser Entscheidung waren die ÖH-Wahlen 2009 und die darauf eingebrachten Beschwerden seitens einige ÖH-Fraktionen, In der Entscheidung heißt es unter anderem:

Wie der Verfassungsgerichtshof weiters in seinem Prüfungsbeschluss ausgeführt hat, bedarf es im Unterschied zu herkömmlichen Wahlverfahren, bei denen sich jeder Wahlberechtigte von der Einhaltung der Wahlgrundsätze überzeugen kann, im Verfahren der elektronischen Wahl eines besonderen technischen Sachverstandes, der bei einem Großteil der Wähler nicht vorausgesetzt werden kann. Die Verordnung regelt aber nicht einmal, dass die Möglichkeit einer transparenten, in ihren Ergebnissen der interessierten Öffentlichkeit zugänglichen Kontrolle der für elektronische Wahlen eingesetzten Techniken bzw. des verwendeten Systems und der diesem zu Grunde liegenden Software, allenfalls auch deren Quellcode, am Maßstab der Verfahrensvorschriften eröffnet wird, sodass sich auch der
einzelne Wähler nicht darauf verlassen kann, dass insbesondere bei der Stimmabgabe die Wahlgrundsätze erfüllt und seine abgegebene Stimme unverfälscht erfasst wurden.

Die Entscheidung zu dem Urteil gibt es als .pdf

Papierwahl.at freut sich, dass der VfGH die wesentlichen Kritikpunkte und Bedenken bezüglich E-Voting erkannt und dementsprechend auch das Urteil gefällt hat!

Medienspiegel:
orf.at ›› VfGH: Hohe Hürden für Internetwahlen
standard.at ›› Gesetzeswidrig: E-Voting vom VfGH aufgehoben
Die Presse ›› ÖH-Wahl: E-Voting von VfGH aufgehoben
futurezone.at ›› Verfassungsgerichtshof hebt E-Voting auf
Wiener Zeitung ›› Verfassungsrichter kippen E-Voting
Kleine Zeitung ›› Stein: VfGH-Entscheid ohne Auswirkung auf Bundeswahlen
netzpolitik.org ›› Höchstrichter-Urteil zu E-Voting in Österreich


VfGH äußert Bedenken zu E-Voting

August 3, 2011

Wie der Standard (u.a.) heute im Laufe des Tages berichteten, hat der österreichische Verfassungsgerichtshof massive Bedenken an E-Voting geäußert. Anlass war der misslungene Testlauf bei den ÖH-Wahlen 2009, gegen den unter anderem die GRAS und VSStÖ Beschwerde eingelegt hatten.

Kontrolle des Quellcodes

Der VfGH ist zudem auch der Ansicht, dass die Wahlordnung genau regeln muss, welches technische System genau zum Einsatz kommt. Das sei nicht der Fall gewesen. Außerdem scheint es notwendig zu sein, auch den Quellcode der Software einer der Öffentlichkeit zugänglichen Kontrolle zu ermöglichen. Hier kritisierte etwa die GRAS, dass die wahlwerbenden Fraktionen zwar die Möglichkeit bekommen hätten, den Quellcode des Wahlprogramms einzusehen; der Termin sei allerdings “eine Farce” gewesen. Auch eine Neuauszählung der Stimmen sei beim E-Voting nicht gewährleistet, man habe “schlicht darauf zu vertrauen”, dass die Software ein korrektes Wahlergebnis produziert, hieß es in der Beschwerde der GRAS.

Der Verfassungsgerichtshof hält fest, dass jene gesetzlichen Bestimmungen, die E-Voting regeln, so gestaltet sein müssen, dass es – letztlich auch für den Verfassungsgerichtshof – möglich ist, die Einhaltung der Wahlgrundsätze zu prüfen. Bei der Wahlordnung scheint es so zu sein, dass dies nicht der Fall ist und vor allem die Vorgaben und Kriterien, wie die Wahlkommission die Einhaltung der Wahlgrundsätze prüfen soll, fehlen.

Kritik am Zeitraum

Außerdem dürfte auch noch gesetzwidrig sein, dass der Zeitraum der Stimmabgabe für E-Voting anders geregelt war als der für die Papierwahl. Die elektronische Stimmabgabe war in der Woche vor der klassischen Urnenwahl (26.-28.5.2009), vom 18. bis 22. Mai möglich.
[Hervorhebungen von mir]

Das vom VfGH eingeleitete Verordnungsprüfungsverfahren wird sich aber noch etwas hinziehen. In rund neun Monaten soll entschieden werden ob E-Voting in Österreich gesetzeswidrig ist oder nicht.

Der vollständiger Bericht umfasst 48 Seiten und kann als .pdf heruntergeladen werden.


E-Voting has lost!

Mai 29, 2011

Nachdem bei den ÖH-Wahlen 2009 das erste mal der Versuch unternommen wurde, in Österreich E-Voting salonfähig zu machen, musste das vom damaligen Wissenschaftsminister Hahn forcierte Projekt einige herbe Schlappen einstecken. Es kam zu mehreren Unregelmäßigkeiten, die im Anschluss zur Anfechtung der Wahl führten. Was sogar vorm Verfassungsgerichtshof dazu führte, dass die Wahl an einigen Universitäten für ungültig erklärt wurde (wir berichteten).

Praktisch hatte dies zwar keine Konsequenzen – da durch den 2-Jahres-Rhythmus sich zeitlich keine Wahlwiederholung mehr realisieren ließ – als ein deutliches Zeichen das der E-Voting Versuch gescheitert ist, kann man das dennoch werten.

Jetzt, 2 Jahre später, fanden also die nächsten Hochschülerschaftswahlen statt. Ganz klassisch mit Stift und Papier. Das Ergebnis lässt sich folgendermaßen darstellen:

Im Jahr 2009, als zum ersten und vorerst letzten Mal auch online abgestimmt werden konnte, war die die Beteiligung an den Wahlen zur Studentenvertretung Österreichische Hochschülerschaft (ÖH) auf ein Rekordtief von 24,9 Prozent zuzüglich 0,9 Prozent Online-Wähler gefallen. Bei den diese Woche abgehaltenen Wahlen kam kein E-Voting mehr zum Einsatz. Diesmal schritten 28,5 Prozent der knapp 250.000 Wahlberechtigten zur Urne.

Und:

Diesmal sind keine gröberen Probleme bekannt geworden.

Zusammenfassend heißt das:
*die Wahlbeteiligung ist gestiegen,
*die Wahl selber ist transparent von statten gegangen und ist durch das einfache Papier-Stift-System für jeden nachvollziehbar,
*die Auszählung der Stimmen konnte relativ zeitnah erfolgen und
*von keiner der ÖH-Fraktionen wurden Unregelmäßigkeiten bzw. Gründe zur Anfechtung der Wahl beanstanded.

Ein sehr eindeutiges Zeugnis, das dem E-Voting auch in der Praxis eine klare Absage erteilt!

Die Wahlergebnisse zu den Hochschülerschaftswahlen kann man sich im Detail auf den Seiten der ÖH anschauen: wahl.oeh.ac.at


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