Die Wählerverzeichnisse liegen den ÖHs in Papierform auf, neuerdings auch online. Bis 30.4. kann man noch seine Wahlberechtigung prüfen.
Nach der Meldung, dass es durch E-Voting zu fehlerhaften Wahlverzeichnissen kommt, war ich etwas beunruhigt. Bisher kam es bei mir persönlich in meiner jahrelangen Studizeit nie zu Problemen mit der Wahlberechtigung, allerdings dürfte es oft Unstimmigkeiten geben.
Hier mein Gang durch die online Wahlberechtigungsprüfung (zum Vergrößern der Screenshots einfach auf das Bildchen klicken):
Startpunkt ist die Seite https://wahlberechtigung.oeh-wahl.gv.at/votingrights/ auf oeh-wahl.gv.at
Hier wählt man seine Uni aus, in meinem Fall die TU Wien. Dann kommt die Aufforderung zum Anmelden mit der Bürgerkarte.
Natürlich muss man davor auch die Bürgerkartenumgebung (BKU) starten. Das ist ein eigenes Programm, mit dem ich schon einige Probleme hatte, das man installieren muss, um die Bürgerkarte auslesen zu können.
Es gibt mehrere Bürgerkartenumgebungen, ich hab „trustDesk Basic“ von IT Solution aus keinem bestimmten Grund installiert. Ob die anderen besser wären, weiß ich nicht.
Nebenbei bemerkt: Was zum .. ist ein „Widerrufsdämon“? ;)
Dann das erste Problem: Das Zertifikat ist unbekannt!
Eigentlich hab ich drauf gehofft, dass dieses Problem schon beseitigt wurde. Als besorgter Bürger/Studi hätte ich hier wahrscheinlich aufgehört. Probleme und Ausnahmen sollten doch wirklich bei keiner Wahl vorkommen.
Zähne knirschend füge ich im Firefox eine Ausnahme hinzu.
Dann muss ich die Daten nochmal senden.
Jetzt fängt die BKU zum Arbeiten an…
… und schickt mir schon ein Login.
Ich gebe meine PIN ein und bekomme einen Fehler.
Also war es wohl die falsche PIN.
Ich gehe mit dem Browser in der History zurück und versuche nochmal und siehe da, es geht. Jetzt wird noch eine PIN von mir abgefragt!? Ich hab doch gerade eine eingegeben.
Es gibt also eine PIN für die Karte und eine zweite für die Signatur. Sehr umständlich. Ich überlege und mir fällt ein, dass es eine zweite längere gab, die ich bei der Anmeldung eingeben musste. Ich gebe also die zweite ein …
… und erfahre, dass ich nicht wahlberechtigt bin. Wie kann das sein? Dabei hab ich extra wieder inskribiert! Zum Stichtag den 7.4. war ich auf jeden Fall ordentliche Studentin an der TU Wien. Also muss ich mich an die Wahlkommission wenden und folge dem Link.
Dort erfahre ich nicht, wie man rechtsmäßig Einspruch geltend machen kann, dafür E-Mail-Adressen. Ob eine E-Mail reicht oder ein Einspruch schriftlich (mit Unterschrift oder was auch immer) erfolgen muss, weiß ich nicht.
Mal schauen, ob ich eine Antwort erhalte.
Jedenfalls ist es ein interessanter Zufall, dass papierwahl.at-Gründer nicht wahlberechtig sind.














Verfasst von electrobabe 
