Ob es bei den kommenden Österreichischen HochschülerInnenwahlen tatsächlich zu einem E-Voting-Echtwahlversuch kommen wird, ist noch nicht ganz klar. An einer neuen Ausschreibung wird gearbeitet. Genaue Informationen über Richtlinien zum Ablauf der Stimmabgabe, Voraussetzungen für Studierende oder welche Universitäten sich beteiligen sind derzeit noch nicht verfügbar. Bei der bereits angelaufenen Aktion studi.gv.at wirbt man bereits um Studierende für die Bürgerkarte mittels eines gratis Kartenlesegeräts.
Abstimmung über das Internet im April 2009 ist trotz Stilllegung von E-Voting für Nationalratswahlen in einer E-Voting-Parallelaktion dennoch geplant – gegen den Willen der ÖH und gegen die Bedenken des Datenschutzrates. Die ÖH wehrt sich erneut und verlangt, dass die E-Voting-Pläne begraben werden. Das Wissenschaftsministerium beharrt auf die Umsetzung.
Die erste Ausschreibung ist geplatzt, trotzdem scheint das Projekt auf Schiene zu sein, obwohl die Zeit ziemlich knapp wird. Bis zu einem Zuschlag nach einer erneuten Ausschreibung wird noch gewisse Zeit vergehen, Software und Hardware müssen aufgebaut und installiert werden und Testläufe dauern auch einige Zeit. Ob sich die geplante Investition von geschätzten 400.000 Euro überhaupt lohnen wird, wird die Zeit zeigen.
.
Obwohl derzeit noch kaum konkrete Fakten verfügbar sind, hier ein paar Grundsätze zur ÖH-Internetwahl:
- Die elektronische Wahl wird parallel zur Papierwahl stattfinden und ist nicht verpflichtend
- Eine Registrierung für E-Voting ist notwendig
- Man braucht eine Bürgerkarte für die Stimmabgabe, damit auch ein Kartenlesegerät (Signaturgesetz)
- Die Stimme kann an jedem beliebigen Ort mittels Internetzugang abgegeben werden, auch im Park über 3G, im Bett über WLAN oder im Internetcafé
Über weitere Punkte kann man nur mutmaßen, wie etwa:
- Die elektronisch abgegebene Stimme kann wahrscheinlich durch ein erneutes Abgeben widerrufen werden – so will man Stimmenkauf verhindern, Rückverfolgbarkeit ist aber ein Problem.
- Wahrscheinlich ist die elektronische Abgabe nur vor den Wahltagen für die Papierwahl möglich. So könnte man durch eine Papierstimme die elektronische Stimme ungültig machen.
.
Das ÖH-Wahlrecht (hier § 34 bzw. § 48) wurde schon vor einigen Jahren geändert, um E-Voting zu ermöglichen. Ein interessantes Detail noch zum Schluss: Im Gesetztestext steht:
[..] der Bundesminister kann nach Anhörung des Datenschutzrates [..] festlegen, dass bei den Wahlen die Stimmabgabe auch auf elektronischem Weg möglich ist
.. was passiert, wenn der DSR widerspricht, steht hier nicht.
.
[Das Bild wurde zwar schon vor einiger Zeit verwendet, passt aber wieder mal perfekt]
Pingback: E-Voting-Beitrag auf FM4 « papierwahl.at