Wahlrechtliche Probleme bei ÖH-Wahlen

Das Wahlrecht bei ÖH-Wahlen ist eine seltsame Sache. Mit der Reform des HSG 1998 (HochschülerInnenschaftsgesetz 1998) im Jahre 2005 wurde die Direktwahl der Bundesvertretung abgeschafft. Die Bundesvertretung ist die österreichweite Vertretung der Studierenden, sie hat auch das größte politische Gewicht, sie ist es, die man mit „die ÖH“ meint. Um in der Öffentlichkeit Gehör zu finden, versuchen alle Fraktionen innerhalb der ÖH in der Bundesvertretung so stark wie möglich vertreten zu sein. Die Bundesvertretung wird aber, wie schon erwähnt, nicht direkt gewählt – wie kommen also die Studierendenvertreter zu ihren Mandaten? Die einzelnen Universitätsvertretungen, also die HochschülerInnenschaften an den Universitäten, werden direkt gewählt. Anhand dieses Wahlergebnisses werden dann Vertreter in die Bundesvertretung entsandt. Wie viele Mandate einer Universität zustehen hängt von der Anzahl der wahlberechtigten  Studierenden an der Universität ab.

Da es in Österreich den freien Hochschulzugang gibt, darf jeder Bürger und jede Bürgerin an allen Universitäten Österreichs (außer an einigen Kunstunis – künstlerische Eignungsprüfung [§63] [§76]) ein Studium inskribieren. Das heißt aber auch, dass man an allen Universitäten, an denen man inskribiert ist, wahlberechtigt ist. Das hat ja auch einen Sinn, wenn man an mehreren Universitäten einem Studium nachgeht, will man dort auch mitbestimmen dürfen. Betrachtet man diese Regelung im Kontext der indirekten Wahl zur Bundesvertretung, sowie der Möglichkeit des E-Votings, so kommt folgendes heraus:

Wenn man sich bemüht, ist es möglich, die Zusammensetzung der Bundesvertretung zu beeinflussen. Durch E-Voting ist dies insofern noch leichter, als die „Wahlsoldaten“ nicht von Universität zu Universität reisen müssen, um ihre Stimme abzugeben, sondern dies gemütlich von zu Hause aus erledigen können. Sie müssen nur an allen Universitäten inskribiert sein – das geht zum Beispiel auch mit einer Vollmacht – und für die gewünschte Fraktion abstimmen. Ohne E-Voting müssten die Wähler an den Wahltagen die Universitäten von Innsbruck bis Wien persönlich abklappern, um einen ähnlichen Einfluss zu erreichen.

Durch E-Voting kann eine Fraktion  also mit wenig Aufwand zusätzliche Mandate oder überhaupt den Einzug in die Bundesvertretung erreichen.

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