Vergleich Spielautomat mit Wahlcomputer

Hier eine sehr treffende Gegenüberstellung der Auflagen und Sicherheitsvorkehrungen von Spielautomaten (engl. „slot machines“) und Wahlcomputern (leider nur in Englisch):

e-voting vs las_vegas_slots

[zum Vergrößern klicken, via rip]

Die Auflagen für Glücksspielautomaten in Kasinos sind weit höher als die für Wahlcomputer, obwohl es genau anders herum sein sollte, da es bei Wahlen um weit geht, als „nur“ Geld.

Ein kurzer Auszug aus dem Buch Sicherheit elektronischer Wahlen (S. 92):

Besonders Insider-Attacken sind ein großes Problem, das von amerikanischen Herstellern von Wahlmaschinen außer acht gelassen wird. So gibt es etwa ausführliche Hintergrund-Überprüfungen der Mitarbeiter in Kasinos, die das administrative Personal von E-Voting-Systemen nicht absolvieren muss. Test von Slot Machines (einarmige Banditen) werden in der realen Einsatzumgebung durchgeführt, bei E-Voting-Maschinen ist das meist nicht möglich. Eine staatliche Kontrolle wie bei Kasinos (etwa der Nevada Spielkommission) oder wie auch bei der Einführung von Medikamenten fehlt bei E-Voting-Systemen, da die Standards der Federal Election Commission nicht staatlich, etwa durch Gesetze zwangsverpflichtend, eingeführt werden.

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Eine Antwort zu Vergleich Spielautomat mit Wahlcomputer

  1. Don Caramello schreibt:

    Da passt es gut, das in Deutschland die gleiche Abteilung der Physikalisch Technischen Bundesanstalt für die Überprüfung von Wahlcomputern und Geldspielautomaten zuständig ist. In Deutschland müssen alle Geldspielautomaten alle zwei Jahre von einem vereidigten Sachverständigen überprüft werden, bei Wahlcomputern reicht die einmalige Überprüfung eines Baumusters.
    Bei der Überprüfung der Geldspielautomaten wird auch an jedem Exemplar überprüft, ob die installierte Software der zugelassenen Bauart entspricht. Hier allerdings schlägt die Handschrift der PTB auch bei Spielautomaten durch: die dazu verwendete Prüfsumme wird nach dem CRC32-Algorithmus und dann auch noch vom Gerät selbst ermittelt und eignet sich daher grundsätzlich nicht zum Erkennen von Manipulationen.

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