Verfassungsgerichtshof erklärt E-Voting für gesetzeswidrig

Dezember 21, 2011

Wie heute auf der Homepage des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) bekannt gegeben wurde, ist E-Voting, in seiner derzeitigen Form, in Österreich gesetzeswidrig. Anlass zu dieser Entscheidung waren die ÖH-Wahlen 2009 und die darauf eingebrachten Beschwerden seitens einige ÖH-Fraktionen, In der Entscheidung heißt es unter anderem:

Wie der Verfassungsgerichtshof weiters in seinem Prüfungsbeschluss ausgeführt hat, bedarf es im Unterschied zu herkömmlichen Wahlverfahren, bei denen sich jeder Wahlberechtigte von der Einhaltung der Wahlgrundsätze überzeugen kann, im Verfahren der elektronischen Wahl eines besonderen technischen Sachverstandes, der bei einem Großteil der Wähler nicht vorausgesetzt werden kann. Die Verordnung regelt aber nicht einmal, dass die Möglichkeit einer transparenten, in ihren Ergebnissen der interessierten Öffentlichkeit zugänglichen Kontrolle der für elektronische Wahlen eingesetzten Techniken bzw. des verwendeten Systems und der diesem zu Grunde liegenden Software, allenfalls auch deren Quellcode, am Maßstab der Verfahrensvorschriften eröffnet wird, sodass sich auch der
einzelne Wähler nicht darauf verlassen kann, dass insbesondere bei der Stimmabgabe die Wahlgrundsätze erfüllt und seine abgegebene Stimme unverfälscht erfasst wurden.

Die Entscheidung zu dem Urteil gibt es als .pdf

Papierwahl.at freut sich, dass der VfGH die wesentlichen Kritikpunkte und Bedenken bezüglich E-Voting erkannt und dementsprechend auch das Urteil gefällt hat!

Medienspiegel:
orf.at ›› VfGH: Hohe Hürden für Internetwahlen
standard.at ›› Gesetzeswidrig: E-Voting vom VfGH aufgehoben
Die Presse ›› ÖH-Wahl: E-Voting von VfGH aufgehoben
futurezone.at ›› Verfassungsgerichtshof hebt E-Voting auf
Wiener Zeitung ›› Verfassungsrichter kippen E-Voting
Kleine Zeitung ›› Stein: VfGH-Entscheid ohne Auswirkung auf Bundeswahlen
netzpolitik.org ›› Höchstrichter-Urteil zu E-Voting in Österreich


“Computerschrott” für Wahlen in Deutschland

März 22, 2009

Unter dem Titel “Computerschrott” steht das Editorial der Heftnummer 7/2009 der c’t Magazin für Computer und Technik. Anlass ist das Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichtes, in dem die Verwendung von Wahlcomputern in Deutschland für verfassungswidrig erklärt wurde.

Wenn eine Sache besonders wichtig ist, betraut man damit mehrere Menschen, die ihre Arbeit gegenseitig kontrollieren, etwa im Cockpit eines Flugzeugs, bei Geldtransporten oder im Leitstand eines Kernkraftwerks. Genauso hält man es bei Wahlen, der Grundlage unserer Demokratie. Hier gilt das Vier-Augen-Prinzip. Wählerliste und Wahlurne sind immer unter Aufsicht, jeder Wahlvorgang wird schriftlich vermerkt, die Wahlhelfer schauen sich bei der Wahl und der anschließenden Auszählung gegenseitig auf die Finger.
[auf heise.de weiterlesen]

e-voting wahlcomputer heise.de c't

[Bild Quelle heise.de]


Bundesverfassungsgericht: “Verwendung von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 verfassungswidrig”

März 3, 2009

Wie bereits angekündigt, fand heute Vormittag die Urteilsverkündung des deutschen Bundesverfassungsgerichts in Sachen Wahlcomputer in Karlsruhe statt.
Das Gericht kam zur Entscheidung, dass der Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 verfassungswidrig war, da der Wähler weder die abgegebenen Stimmen noch deren Auszählung kontrollieren kann. Die Wahl bleibt aber trotzdem gültig, da es keine besonderen Anzeichen für Fehler oder Manipulationen gibt. In der Urteilsbegründung heißt es unter anderem:

Der Zweite Senat hat entschieden, dass der Einsatz elektronischer Wahlgeräte voraussetzt, dass die wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung vom Bürger zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können. Dies ergibt sich aus dem Grundsatz
der Öffentlichkeit der Wahl (Art. 38 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 GG), der gebietet, dass alle wesentlichen Schritte der Wahl öffentlicher Überprüfbarkeit unterliegen [...] Die Bundeswahlgeräteverordnung ist jedoch verfassungswidrig, weil sie nicht sicherstellt, dass nur solche Wahlgeräte zugelassen und verwendet werden, die den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen des Grundsatzes der Öffentlichkeit genügen.

Unter Punkt II werden auch nochmal sehr schön grundsätzliche Bedenken bei elektronischen Wahlen festgehalten:

Der Einsatz von Wahlgeräten, die die Stimmen der Wähler elektronisch erfassen und das Wahlergebnis elektronisch ermitteln, genügt nur dann den verfassungsrechtlichen Anforderungen, wenn die wesentlichen Schritte von Wahlhandlung und Ergebnisermittlung zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können. Während bei der herkömmlichen Wahl mit Stimmzetteln Manipulationen oder Wahlfälschungen unter den Rahmenbedingungen der geltenden Vorschriften jedenfalls nur mit erheblichem Einsatz und einem präventiv wirkenden sehr hohen Entdeckungsrisiko möglich sind, sind Programmierfehler in der Software oder zielgerichtete Wahlfälschungen durch Manipulation der Software bei elektronischen Wahlgeräten nur schwer erkennbar. Die große Breitenwirkung möglicher Fehler an den Wahlgeräten oder gezielter Wahlfälschungen gebietet besondere Vorkehrungen zur Wahrung des Grundsatzes der Öffentlichkeit der Wahl.

Weiter heißt es, dass der Gesetzgeber nicht daran gehindert ist, elektronische Wahlgeräte zum Einsatz zu bringen, nur müssen diese dann eine verfassungsrechtlich gebotene Möglichkeit einer zuverlässigen Richtigkeitskontrolle bieten. Dies sieht das Bundesverfassungsgericht bei den derzeitig eingesetzten Wahlcomputern der Firma Nedap jedoch nicht erfüllt.

Pressemitteilung des BVerfG zum Urteil
Leitsätze zum Urteil des Zweiten Senats

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Nachtrag

Hier einige Reaktion in den Medien:

“Wahlcomputer-Einsatz war verfassungswidrig” (fuzo)
“Einsatz von Wahlmaschinen bei Bundestagswahl war verfassungswidrig” (heise.de)
“Bundesverfassungsgericht beendet elektronisches Wahlroulette” (CCC.de)
“Interview Wahlcomputer-Urteil – “Man sieht nur, dass man nichts sieht”" (taz.de)
“Hilfreich, modern, verfassungswidrig” (tagesschau.de)
“Bundesverfassungsgericht entscheidet gegen Wahlcomputer” (golem.de)
“CCC: NEDAP-Wahlcomputer nach Urteil nur noch Elektroschrott” (golem.de)

Erste Reaktionen von der Politik:

“Karlsruhe zieht Black-Box-Voting den Stecker” (heise.de)


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