Juni 7, 2009
Der Österreichische Verfassungsgerichtshof bzw. der Präsident des VfGH Gerhart Holzinger beantwortete nach einer Aufforderung einige online gestellte Fragen zum Thema E-Voting, unter anderem auch eine Frage von papierwahl.at-Gründerin Barbara Ondrisek:
Was sind die nächsten Schritte des Gerichtshofes in den Verfahren zur ÖH-Wahl?
Barbara O.
Antwort des VfGH-Präsidenten:
Derzeit sind drei Anfechtungen der Verordnung des Wissenschaftsministers, mit der die ÖH-Wahlen geregelt sind, beim Verfassungsgerichtshof anhängig. Anfechtungen des Wahlergebnisses sind angekündigt. Der Verfassungsrichter (ständige Referent), der im Verfassungsgerichtshof für die Vorbereitung der Entscheidungen in diesen Fällen zuständig ist, wird diese Anträge studieren und danach allenfalls den Wissenschaftsminister auffordern, zu den Anfechtungen Stellung zu nehmen. Möglicherweise wird auch eine mündliche Verhandlung durchgeführt werden, ob das geschieht, lässt sich derzeit nicht sagen. Wenn der ständige Referent seine Vorbereitungsarbeiten abgeschlossen hat (dazu gehört ua. das Studium der Schriftsätze der Verfahrensparteien, der einschlägigen rechtswissenschaftlichen Literatur und allfälliger Vorentscheidungen des Verfassungsgerichtshofes in früheren Fällen, die vergleichbar sind), dann erstellt er einen Entscheidungsentwurf. Der Entscheidungsentwurf ist so verfasst, wie sich der zuständige Verfassungsrichter die Entscheidung vorstellt. Über diesen Entwurf wird dann im Kollegium der Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter beraten. Schließlich wird über den Entwurf, allenfalls auch in einer auf Grund der Beratungsergebnisse modifizierten Fassung, abgestimmt. Wenn der Entwurf die Mehrheit erreicht, dann ist der Fall beschlossen. Danach wird die getroffene Entscheidung den Verfahrensparteien zugestellt und veröffentlicht.
Eine Frage vom deutschen Wahlcomputer-Einspruchsführer Ulrich Wiesner wurde auch beantwortet:
Das Deutsche Bundesverfassungsgericht hat in seinem Wahlcomputer-Urteil vom 3. März 2009 gefordert, dass die wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung vom Bürger zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können müssen, und diesen Öffentlichkeitsgrundsatz aus den Verfassungsprinzipien Republik, Demokratie und Rechtsstaat abgeleitet. Anders als in Deutschland ist in Österreich diese Kontrolle den Wahlzeugen vorbehalten. Die Prinzipien Republik, Demokratie und Rechtsstaat finden sich jedoch ebenso in der Österreichischen Verfassung.
Hat die Entscheidung auch Relevanz für Österreich?
Gibt es bei uns auch einen „Grundsatz der Öffentlichkeit“?
Kann man daraus ableiten, dass in Österreich mindestens die Wahlzeugen als Stellvertreter der Öffentlichkeit die Wahlhandlung und Ergebnisermittlung im Detail verstehen und kontrollieren können müssen?
Dr. Ulrich W.
Antwort des VfGH-Präsidenten:
Diese Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts ist natürlich von hohem theoretischem Interesse. Für die österreichische Rechtslage ist sie aber insofern nicht von praktischer Relevanz, als sie auf Grund einer anderen Verfassungsordnung, eben des Grundgesetzes, ergangen ist. Einen „Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl“, in dem Sinne wie ihn das Bundesverfassungsgericht aus einzelnen Bestimmungen des Gesetzgebers abgeleitet hat, gibt es im österreichischen Verfassungsrecht nicht. Ungeachtet dessen ist aber auf Folgendes hinzuweisen: In der österreichischen Bundesverfassung ist ausdrücklich vorgesehen, dass für die Durchführung der in der Verfassung geregelten Wahlen, also etwa der Nationalratswahlen oder der Bundespräsidentenwahlen, eigene Wahlbehörden eingerichtet werden müssen, denen als stimmberechtigte BeisitzerInnen seine VertreterInnen der wahlwerbenden Parteien anzugehören haben. Der verfassungspolitische Sinn dieser Bestimmung liegt darin, dass die wahlwerbenden Parteien durch ihre VertreterInnen in den Wahlbehörden eine – gegenseitige – Kontrolle der Rechtmäßigkeit des Wahlverfahrens ausüben und allfällige Unregelmäßigkeit aufzeigen können; damit sorgen sie auch für eine gewisse Transparenz des Wahlvorganges sorgen. Vor allem ist auch zu bedenken, dass der Verfassungsgerichtshof auf Grund der Bundesverfassung zuständig ist, die Rechtmäßigkeit bestimmter in der Verfassung genannter geregelten Wahlen zu überprüfen. In diesem Zusammenhang spielt die Überprüfbarkeit des Wahlverfahrens eine große Rolle.
Nun bleibt allerdings weiterhin fraglich, wie der Vfgh die Situation der ÖH-Wahlen bewertet, da aus früheren Urteilen hervorgeht, dass bei Wahlen zu den Selbstverwaltungskörpern (wie die ÖH einer ist) der Vfgh eigentlich gar nicht zuständig ist. Hier wird ein Studium nämlich nicht als Beruf anerkannt, was dazu führt, dass bestenfalls der Verwaltungsgerichtshof für Einsprüche zuständig wäre.
1 Kommentar |
news, recht | Mit Tag(s) versehen: e-voting, Gerhart Holzinger, Präsident des VfGH, Selbstverwaltungskörper, Ulrich Wiesner, verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof, vfgh |
Permalink
Verfasst von electrobabe
Mai 10, 2009
papierwahl.at-Gründerin Barbara Ondrisek und Michael Gissing wurden vom Institut für Informatik von der Humboldt Universität in Berlin zu einem E-Voting-Workshop mit dem Titel „Black Box Enlightenment“ eingeladen.

Neben den beiden Österreichern, die über die Entwicklung bei den ÖH-Wahlen und die Quelltext-Analyse berichteten, haben noch folgende E-Voting-Größen gesprochen:
Martin Fehndrich, wahlrecht.de
Rop Gonggrijp, wijvertrouwenstemcomputersniet.nl
Till Jäger, Rechtsexperte
Jörg Pohle, Informatiker und Mitarbeiter an der HU Berlin
Frank Rieger, CCC
Richard Sietmann, heise.de
Ulrich Wiesner, ulrichwiesner.de
Organisiert und geleitet hat Constanze Kurz.
.
Hier sind die Folien von Barbara zum Thema „Sourcecode-Analyse des österreichischen E-Voting-Systems“:
.
Der Workshop war in einem recht engen Kreis abgehalten und sehr spannend. Wenn sich so viele namhafte E-Voting-Kritiker zusammenfinden, kommt hoffentlich nur Gutes dabei heraus.
1 Kommentar |
konferenzen und veranstaltungen | Mit Tag(s) versehen: Barbara Ondrisek, berlin, Black Box Enlightenment, ccc, chaos computer club, deutschland, e-voting, Frank Rieger, Jörg Pohle, Martin Fehndrich, Michael Gissing, Richard Sietmann, Rop Gonggrijp, Till Jäger, Ulrich Wiesner, Workshop |
Permalink
Verfasst von electrobabe
April 24, 2009
Einspruchsführer in Deutschland Ulrich Wiesner berichtet:
Nach Angaben des für die Wahlcomputer zuständigen Ministeriums für Umwelt, Denkmalschutz und kommunale Angelegenheiten werden die im Jahre 2003 angeschafften Wahlgeräte nicht länger gelagert und nun entsorgt. Die Republik Irland hatte die Maschinen für das gesamte Land angeschafft, dann aber nie verwendet. Nach öffentlicher Kritik an der mangelnden Transparenz und Überprüfbarkeit elektronischer Wahlen hatte die Regierung eine Kommission für Elektronische Wahlen eingesetzt, die sich schließlich gegen den Einsatz der Geräte aussprach. Die irischen Wahlcomputer sind mit den auch in den Niederlanden und Deutschland nicht mehr eingesetzten Geräten weitgehend baugleich.
Irland ist nach Deutschland und Finnland dieses Jahr nun ein weiteres europäisches Land, das sich gegen E-Voting entscheidet.
Nachtrag: Auch in der Futurezone
Kommentar schreiben » |
international, wahlcomputer | Mit Tag(s) versehen: deutschland, finnland, Irland, nedap, Niederlande, Ulrich Wiesner, wahlcomputer |
Permalink
Verfasst von electrobabe
April 16, 2009
Russen können über eine Java-Applikation ihr Parlament ab 2011 per Handy (das sogenannte „m-voting“, also „mobile voting“) wählen (derStandard berichtet):
Um an der Wahl per Handy teilzunehmen, muss der Wahlberechtigte eine Telefonnummer bekannt geben. Am Wahltag wird ihm ein spezielles Java-Programm auf das Telefon zugesandt. Diese Software ermöglicht es dem Wähler, seine Stimme abzugeben. [..] Die Technologie sei zwar einfach, jedoch nicht vergleichbar mit jenen Abstimmungsmethoden, die beispielsweise beim Eurovisions-Songcontest zum Einsatz komme, stellt der Chef der Wahlkommission klar.
In Indien hingegen wird hingegen vom 16. 4. bis zum 13. 5. mittels Wahlcomputer abgestimmt werden (ulrichwiesner.de berichtet):
Seit 1998 setzt die Indische Wahlkommission Wahlcomputer ein, die sie gemeinsam mit zwei staatseigenene Unternehmen entwickelt hat. Bei den letzten Unterhauswahlen im Jahre 2004 kamen etwa eine Million der rund 300 US$ teuren, batteriebetriebenen DRE-Geräte zum Einsatz
Ein DRE-Gerät ist ein direct-recording electronic (DRE) E-Voting-System, das die Stimme direkt am Gerät aufzeichnet, z.B. Touchscreen-Wahlmaschinen. Der Begriff kommt aus den USA, wo es eine Reihe von Problemen mit diesen Geräten gab, im deutschsprachigen Raum verwenden wir den Ausdruck „Wahlcomputer“.
Kommentar schreiben » |
e-voting, international | Mit Tag(s) versehen: DRE Voting System, DRE-Gerät, handy, Indien, Indische Wahlkommission, Java, m-voting, mobile voting, Russland, Ulrich Wiesner, ulrichwiesner.de, wahlcomputer |
Permalink
Verfasst von electrobabe
April 3, 2009
Das aktuelle Chaosradio Express setzt sich nochmal detailiert und ausführlicher mit dem vor einem Monat gefällten Wahlcomputer-Urteil in Deutschland auseinander. Wie gewohnt, moderiert Tim Pritlove den Podcast. Gast ist Ulrich Wiesner, der zusammen mit seinem Vater erfolgreich gegen den Wahlcomputereinsatz vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt hatte.
Am 3. März 2009 hat das Bundesverfassungsgericht in einem wegweisenden Urteil den Einsatz von Wahlcomputern, wie er bisher in der Bundesrepublik Deutschland praktiziert wurde, untersagt. Im Gespräch mit Tim Pritlove erläutert Ulrich Wiesner, der gemeinsam mit seinem Vater die Verfassungsklage angestrengt hatte, was ihn zu der Klage motiviert hat, welche grundlegende Kritik er gegenüber dem Einsatz von Wahlcomputern vorbringt, was genau das Verfassungsgericht bewertet und gesagt hat, welche Konsequenzen das Urteil für die zukünftige Verwendung von elektronischen Geräten im öffentlichen Wahlprozess hat und welche Problematik die Briefwahl für den Wahlprozess darstellt.
Chaosradio Express 118: Das Wahlcomputer-Urteil
[direkter Download der Datei (.mp3 / 87MB)]
4 Kommentare |
e-voting, wahlcomputer | Mit Tag(s) versehen: bundesverfassungsgericht, Chaosradio Express, CRE, deutschland, Podcast, Tim Pritlove, Ulrich Wiesner, Wahlcomputer Urteil |
Permalink
Verfasst von marc
März 5, 2009
Zwei Tage nach dem Wahlcomputer Urteil in Deutschland, gibt es auch in Österreich vermehrt Reaktionen zur elektronischen Stimmabgabe. Der Standard berichtete heute dazu in drei Artikeln.
Deutsches Urteil gegen E-Voting schlägt Wellen:
Erfolgreicher Kläger kritisiert nun auch E-Voting in Österreich: Es gäbe „keine Garantie, dass der Wähler unbeeinflusst ist“ – Wissenschaftsministerium bessert bei Überprüfbarkeit nach
E-Voting kommt – trotz großer Bedenken:
Kritiker des E-Votings sehen sich durch das jüngste Urteil des deutschen Verfassungsgerichts gegen Wahlcomputer bestätigt. Minister Hahn sieht keinen Zusammenhang und besteht darauf: Bei der ÖH-Wahl wird elektronisch gewählt
Grüne wollen E-Voting verhindern: „Werden nicht locker lassen“:
In einer parlamentarischen Anfrage wollen die Grünen vom Wissenschaftsministerium Detail zu Sicherheit, Kosten und Abwicklung der elektronischen Wahl wissen
7 Kommentare |
e-voting, internetwahlen, news | Mit Tag(s) versehen: ÖH-Wahlen, BMWF, deutschland, Die Grünen, GRAS, Hahn, Ulrich Wiesner, Wahlcomputer Urteil |
Permalink
Verfasst von marc
Januar 8, 2009
Wie bereits angekuendigt, der Vortrag zu e-Voting von Ulrich Wiesner beim 25C3:
eVoting after Nedap and Digital Pen
Why cryptography might not fix the issue of transparent elections
Cryptographic methods have been suggested as a solution of the transparency and auditability issues in electronic voting. This talk introduces some of the suggested approaches and explains why such methods replace one issue with another, rather than fixing it.
Slides zum Vortrag (.pdf/243KB)
Video vom Vortrag (.mp4/498MB)
Video vom Vortrag (.torrent)
3 Kommentare |
e-voting, konferenzen und veranstaltungen, wahlcomputer | Mit Tag(s) versehen: 25c3, Chaos Communication Congress, kryptographie, sicherheit, Ulrich Wiesner, video |
Permalink
Verfasst von marc
Dezember 29, 2008
Heute gab es beim Chaos Communication Congress in Berlin den Vortrag zum Thema E-Voting: „eVoting after Nedap and Digital Pen„. Ulrich Wiesner hat dabei versucht möglichst aus Nutzersicht zu argumentieren.
So kritisiert er beispielsweise die fehlende Nachvollziehbarkeit bei E-Voting-Systemen. Der derzeitig angestrebte Weg, mit Hilfe von Kryptographie ein sichereres System zu erhalten, würde es den Wählern zukünftig unmöglich machen, solche Systeme zu verstehen. Was zur Folge hätte, dass man sich blind auf ein paar wenige Experten verlassen müsste. Wobei man diesen Experten nicht mal böse Absichten unterstellen müsste, denn Softwarefehler bei komplexeren Systemen sind niemals auszuschließen. Dies wurde auch einem Beispiel verdeutlicht, das gezeigt hat, dass auch kleine Abweichungen bei der Stimmauszählung große Auswirkungen haben können.
Einleitend wurde eine kurze Übersicht zur aktuellen Verbreitung von E-Voting-Systemen gegeben. Der Schwerpunkt lag aber bei der Kryptographie.
Die vorgestellten Methoden (Three Ballot, Punchscan und Bingo Voting) können keine 100%-ige Sicherheit bieten. Einerseits gibt es mathematische / statistische Angriffsvektoren, andererseits verkompliziert es Wahlen unter Umständen um ein Vielfaches.
Zusammengefasst meint Wiesner, dass es derzeit kein praxistaugliches Modell gibt, dass ausreichend Sicherheit und Transparenz von Wahlen gewährleistet. Sei es mit kryptographischen Mitteln – die vielleicht ein wenig mehr an Sicherheit bringen, dafür aber gleichzeitig die Nachvollziehbarkeit weiter einschränken – oder ohne. Hauptkritik ist die fehlende Transparenz für den Wähler. Im akademischen Umfeld habe die Beschäftigung mit E-Voting durchaus seine Daseinsberechtigung, es aber bei „richtigen“ Wahlen einzusetzen, sei jedoch falsch.
(Die Slides und das Video zum Vortrag sollten die nächsten Tage online gestellt werden. Links dazu folgen dann.
update:
Die Links sind hier.)
3 Kommentare |
e-voting, konferenzen und veranstaltungen, wahlcomputer | Mit Tag(s) versehen: 25c3, Chaos Communication Congress, chaos computer club, Ulrich Wiesner |
Permalink
Verfasst von marc
Dezember 18, 2008
Ulrich Wiesner ist in Deutschland als Beschwerdeführer gegen die Nedap-Wahlcomputer vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Während wir [Chaos Computer Club] noch auf die Entscheidung warten, die innerhalb des Januars erwartet wird, macht er sich jetzt Gedanken um die Zukunft computerisierter Wahlen:
Cryptographic methods have been suggested as a solution of the transparency and auditability issues in electronic voting. This talk introduces some of the suggested approaches and explains why such methods replace one issue with another, rather than fixing it. [1]
Wer zwischen Weihnachten und Neujahr endlich eine Ausrede braucht, dem Festtagstreiben zu entkommen, dem sei eine Reise nach Berlin empfohlen, wo Ulrich seine Erkenntnisse beim 25c3 [Chaos Communication Congress] vortragen wird. (Wer nicht kann oder möchte: Es wird natürlich auch einen Stream sowie wenig später eine Aufzeichnung geben.)
[1] Vortrag eVoting after Nedap and Digital Pen


Kommentar schreiben » |
e-voting, konferenzen und veranstaltungen | Mit Tag(s) versehen: 25c3, Chaos Communication Congress, chaos computer club, deutschland, nedap, Ulrich Wiesner |
Permalink
Verfasst von 46halbe
Oktober 28, 2008
Der Vizechef des Wahlprüfungsausschusses des deutschen Bundestags bezeichnete Wahlcomputer zwar bereits als sicher, allerdings wurden zwei Wahlprüfungsbeschwerden „zum Einsatz der Wahlautomaten in rund 2.000 Wahllokalen in Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt im Jahr 2005″ eingebracht.
Das deutsche Bundesverfassungsgericht entscheidet berät heute in einer mündlichen Verhandlung über die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Einsatzes der Nedap-Wahlcomputer (von ad-hoc news):
Bei der Bundestagswahl 2005 sind in 39 ausgewählten Wahlkreisen – von insgesamt 299 – von einer niederländischen Firma hergestellte Wahlcomputer eingesetzt worden. Diese Geräte gab es auch schon bei der Europawahl 1999, bei der Bundestagswahl 2002, bei Landtags- und Gemeinderatswahlen. Stets gab es Wahleinsprüche wegen mangelnder Sicherheit und wegen Manipulierbarkeit der Geräte. Nie hat ein Verfahren jedoch Karlsruhe erreicht. Es ist also ein Grundsatzurteil zu erwarten, das uns alle als Staatsbürger und Wähler angeht.
…und auch uns ÖsterreicherInnen!
.
update: der Chaos Computer Club legt zudem heute den Abschlussbericht der Wahlbeobachtungen in Brandenburg vor.
update: ein Spiegel-Online-Interview mit einem der Einspruchsführer Ulrich Wiesner: „Sogar Handys sind besser vor Manipulationen geschützt“
.
update: „Richter: Wahlcomputer unsicher“
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat Zweifel an der Sicherheit der derzeit in Deutschland bei verschiedenen Wahlvorgängen benutzten Abstimmungscomputer geäußert. [..] Mehrere Richter kritisierten am Dienstag in der mündlichen Verhandlung des Gerichts in Karlsruhe, dass mit den derzeitigen Systemen weder die korrekte Speicherung der abgegebenen Stimmen noch deren Auszählung kontrolliert werden könne. [..] Das Urteil wird in einigen Monaten erwartet.
update: Sachsen verzichtet auf Wahlcomputer: Innenministerium hält Manipulationsrisiko für zu hoch
2 Kommentare |
recht | Mit Tag(s) versehen: bundesverfassungsgericht, chaos computer club, deutschland, nedap, Ulrich Wiesner, wahlcomputer, wahlprüfungsausschuss, Wahlprüfungsbeschwerde |
Permalink
Verfasst von electrobabe