E-Voting-Projekt gewinnt 2. Platz des ebiz egovernment award

Februar 1, 2010

Die Jury „bestehend aus Experten, führenden Persönlichkeiten der IKT-Branche sowie den Medien und der Politik“ wählte das E-Voting-Projekt bei den HochschülerInnenschaftswahlen 2009 auf Platz 2 für 2009 in Wien:

Dank der guten Zusammenarbeit zwischen dem Wissenschaftsministerium und seinen Partnern Bundesrechenzentrum, e-Voting.CC, IVM, Scytl und TU Wien, ging die technische Umsetzung dabei reibungslos und ohne Störungen über die Bühne.

Einige Bewertungen der Jury lauteten:

„bahnbrechendes Projekt für E-Democracy“
„E-Government in Reinstform“
„Bürgerservice der Zukunft“


ÖH-Wahlen: E-Voting kostete mindestens rund 900.000 Euro zusätzlich

August 27, 2009

In dem Artikel in der Futurezone, in dem papierwahl.at und seine Gründer Barbara Ondrisek und Peter Purgathofer namentlich als Kritiker erwähnt werden, wird die parlamentarische Anfrage der Grünen zitiert, wonach Wissenschaftsminister Johannes Hahn die aufgeschlüsselten Kosten des Einsatzes von E-Voting bei den ÖH-Wahlen nannte.

  • Die von Scytl verschenkte E-Voting-Software: 66.000 €
  • Zertifizierung der Wahlsoftware durch A-SIT: 54.837,72 €
  • Die kostenlos an die Studierenden abgegebenen Kartenlesegeräte 104.847,89 €
  • Webseite studi.gv.at: 14.488,13 €
  • Werbung: 245.000 € + 173.608,92 € + 88.852 €
  • Evaluierung: 50.000 €
  • Meinungsforschung: 47.800 € + 13.980 € + 12.240 €

== rund 871.655 €

Ob und wo die Beratungskosten von Robert Krimmer (e-voting.cc) und Thomas Grechenig mit Gerald Fischer etc. (technische Beratung seitens des Instituts INSO) einfließen, ist unklar. Ebenso sind die Personalkosten des BRZ etc. für die Durchführung der Wahl nicht explizit aufgelistet.

Hardwarekosten fehlen ebenfalls. Es wird in der Anfragebeantwortung erwähnt, dass  „technische Komponenten (Server, Laptops, etc.) angeschafft“ wurden, „Die Höhe der Kosten ist [..] nicht im Einzelnen quantifizierbar.“

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Somit dürfte Hans Zeger, Obmann der ARGE Daten, mit seiner Schätzung im Mai 2009 von zwei Millionen Euro wohl recht behalten.

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Die hohen Kosten wurden ebenfalls in dem ZIB-Beitrag vom 26.08.2009 erwähnt (ca. ab Minute 14).

Nachtrag: Hier der diePresse.com-Beitrag zum selben Thema.


Noch mehr Audits

Mai 19, 2009

Nachdem hier bereits vor ein paar Tagen über die Analyse der Scytl-Software berichtet wurde, bei der ein guter Überblick über sicherheitsrelevante Schwachstellen zu finden war, gibt nun auch ein finnischer Bericht vom letzten Jahr interessante Einsichten: Audit report on pilot electronic voting in municipal elections.

Insgesamt finden sich in beiden Berichten jede Menge mögliche Angriffswege und detaillierte Risikoanalysen, so wie sie auch aus anderen Audits aller internationalen Hersteller schon bekannt sind. Das Problem, dass die Geschäftsgeheimnisse gegenüber dem Interesse der Wähler an einer transparenten Wahl überwiegen, kennen wir:

The software to be employed is a business secret that cannot be disclosed. Even though there is no reason to suspect the software to be faulty, the possibility of errors or deliberate weaknesses remaining in it cannot be completely excluded. However, a thorough checking of the entire code would require several man-years of effort. [1]

Der Audit stammt vom Department of Mathematics der Universität von Turku.

[1] Juhani Karhumäki and Tommi Meskanen: Audit report on pilot electronic voting in municipal elections, June 2008.

ccc wahlcomputer-logo e-voting


Unabhängige Analyse der Scytl Remote Voting Software

Mai 15, 2009

In Florida wurde letztes Jahr eine unabhängige Experten-Kommission einberufen, die sich die Scytl-Wahlsoftware (Pnyx.core ODBP 1.0) näher anschauen sollte. Der Abschlussbericht dazu liegt vor. Er umfasst 100 Seiten, der einerseits die Auswertung und Ergebnisse der Experten, andererseits sich auf die Ergebnisse beziehende Anmerkungen und Kommentare von Scytl selber beinhaltet

Im abschließenden Punkt Conclusion werden die Ergebnisse der Analyse zusammengefasst:

One strength of the Pnyx.core ODBP 1.0 software is that it appears to provide a reasonable degree of protection against many kinds of outsider attacks, including Internet-based attacks [...] One weakness of the Pnyx.core ODBP 1.0 software is that the software mechanisms appear to provide little protection against insider malfeasance or actions by malicious insiders who exceed their authority
[...]
We were unable to provide definitive, final answers to many of the important and central questions posed to us by the State of Florida. This was not due to a lack of effort; rather, it reflects limits on current human ability to engineer computing systems so that they will behave in predictable ways. It is currently very difficult and costly to achieve a reasonable level of confidence that complex software is free of bugs, defects, flaws, or vulnerabilities that could affect its ability to perform as expected. The Pnyx.core ODBP 1.0 voting system contains hundreds of thousands of lines of source code, making it complex and beyond our ability to scrutinize every line of code carefully. Yet a single flaw in any one line of code could potentially have severe consequences. It is vanishingly unlikely that any system of this size is completely free from bugs, implementation defects, and design flaws—indeed, we found a number of such shortcomings

Zusammengefasst lässt sich also sagen, dass sich bei solch komplexer Software, das Vorhandensein von Fehlern nicht komplett ausschließen lässt. Selbst kleinste Fehler, die anscheinend auch gefunden wurden, können große Auswirkungen haben.

Zum Abschlussbericht: „Software Review and Security Analysis of Scytl Remote Voting Software“ (.pdf)

[via doncaramello]


ARGE DATEN stellt Test-Tool für E-Voting-System bereit

Mai 14, 2009

Obmann der ARGE DATEN Hans G. Zeger informiert:

In den letzten Wochen hatte die ARGE DATEN zahllose Anfragen zum Thema Zuverlässigkeit von eVoting. Auf Grund dieser Anfragen haben wir daher ein kleines Test-Tool entwickelt, dass eine kontinuierliche Überprüfung des eVoting-Servers erlaubt.

So kann sich jeder Studierende von der Lauffähigkeit und Verfügbarkeit des Internetwahlsystems überzeugen. Die Validierung anderer Qualitätsmerkmale wie Software-Qualität, Integrität, Ausfallsicherheit, Vollständigkeit, Flexibilität, Zuverlässigkeit, Systemstabilität, Nachvollziehbarkeit, Wartbarkeit, Verständlichkeit, Effizienz, Erweiterbarkeit, Genauigkeit, Robustheit, Bedienbarkeit etc. etc. wäre durch eine Einbeziehung der Öffentlichkeit möglich gewesen, was aber das BMWF abgelehnt hat.

Nachtrag: Lange hat es nicht gedauert, schon wird das Test-Tool kritisiert.

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Weitere Informationen zum Test-Tool der ARGE DATEN:

ÖH-eVoting – Zweifel an Zuverlässigkeit aufgetaucht

ÖH-eVoting soll mit großem finanziellen Aufwand und gegen den Willen der Studenten durchgedrückt werden – ab Montag 18. Mai kann 5 Tage lang elektronisch „gewählt“ werden – spanische Betreiberfirma „Scytl“ fiel schon in Finnland mit einem fehlerhaften System auf – auch in Österreich bestehen Zweifel an Funktionsfähigkeit – ARGE DATEN hat ein kleines Test-Tool zur Überwachung der eVoting-Website entwickelt (http://www.argedaten.at/static/servercheck.html)

ÖH-eVoting gegen enorme Widerstände durchgepeitscht

Trotz massiver grundrechtlicher Bedenken wird eVoting, das Lieblingsspielzeug des Wissenschaftsministers Hahn, durchgepeitscht. Selbst der regierungsfreundliche Datenschutzrat hatte sich im Herbst einstimmig gegen eVoting ausgesprochen. Die ARGE DATEN berichtete ausführlich darüber. Offenbar konnte sich jedoch die Bürgerkartenlobby gegen alle verfassungsrechtlichen Bedenken durchsetzen.

Zweifel an der Funktionsfähigkeit des Systems

Neben den grundrechtlichen Bedenken wurden in den letzten Wochen jedoch verstärkt Zweifel an der technischen Funktionsfähigkeit angemeldet. Weder traut man der spanischen Firma „Scytl“ die Lieferung fehlerfreier Software zu, noch dem Bundesrechenzentrum eine störungsfreie Abwicklung.

Die zugesagte Einschau der Wahlkommission in den Sourcecode des Programmes entpuppte sich als Farce. Die Mitglieder konnten den Code nicht ungestört analysieren, sie konnten nicht einmal nach Belieben darin blättern.

Selbst die staatsnahe und bürgerkartenfreundliche Prüfstelle A-SIT, die das technische Gesamtsystem eVoting zertifizieren sollte, begnügte sich nur mit einer Teilzertifizierung, die auch nur unter nicht überprüfbaren Voraussetzungen gültig ist. Eine Zertifizierung des Endsystems, also jener Software, mit der dann der Student tatsächlich wählt, wurde abgelehnt. Niemand kann somit garantieren, dass auf den Computern der wählenden Studenten keine Manipulationen vorkommen.

Lapidar wurde festgeschrieben, dass die „Studenten für die Sicherheit ihres Computers selbst Sorge tragen müssen“. Niemand will die Verantwortung übernehmen festzulegen, welche Maßnahmen für die Einhaltung der Sicherheit tatsächlich notwendig sind. Niemand kann daher sicher sein, eVoting ordnungsgemäß zu benutzen!

Funktionsfähigkeit testen!

Auf Grund zahlreicher Anfragen und Wünsche hat daher die ARGE DATEN ein kleines Test-Tool entwickelt, das eine kontinuierliche Prüfung des eVoting-Servers erlaubt. Jeder Bürger, der sich über die Verfügbarkeit des eVoting-Systems informieren will kann dieses Tool starten.
Das Tool fragt kontinuierlich den eVoting-Server ab und zeichnet die erfolgreichen und erfolglosen Abfragen auf. Das Tool arbeitet solange, bis es wieder gestoppt wird, es kann daher die ganze Nacht durchlaufen oder auch die ganze eVoting-Periode.

Die Häufigkeit der Abfragen kann als „Analyseintervall in Millisekunden“ eingestellt werden (Voreinstellung ist 1000 = jede Sekunde). Weiters kann auch eine parallele Abfrage simuliert werden („Belastungskoeffizient“). Die Voreinstellung ist 5, aus Sicherheitsgründen ist die Obergrenze mit 50 parallellen Abfragen begrenzt.

Was tut das Test-Tool?

http://www.argedaten.at/static/servercheck.html ist ein javabasiertes Tool und kann von jedem Webserver, bei dem Java aktiviert ist, ohne weitere Installation aufgerufen werden. Das Tool stellt eine Verbindung zum eVoting-Server her und ruft ein Bild von diesem Server ab. Ist der Abruf erfolgreich, dann „lebt“ der Server und eVoting kann grundsätzlich durchgeführt werden.

Nicht getestet werden die dahinterliegenden Softwareteile, dazu wären sicherheitstechnisch problematische Eingriffe erforderlich gewesen, die von der ARGE DATEN nicht zu verantworten wären.

Technischer Hinweis! Derzeit ist der eVoting-Werbeserver https://oeh-wahl.gv.at/ eingetragen. Laut eVoting-Betreiber wird der „echte“ Server erst ab 18.5. bekannt gegeben. Die ARGE DATEN wird die Standardeinstellungen dem aktuellen Server anpassen. Zusätzlich kann jeder Benutzer selbst den richtigen zu prüfenden eVoting-Server eintragen.

Ist der Einsatz des Test-Tools rechtlich problematisch?

Ein klares NEIN. Es ist das Recht jedes besorgten Bürgers sich Gedanken über die Zuverlässigkeit demokratischer Wahlprozesse zu machen und diese auch zu beobachten. Das Nachsehen ob ein eVoting-Server funktioniert ist demokratisch und rechtlich völlig legitim und ist vergleichbar mit dem Beobachten eines Wahllokals.

Den eVoting-Proponenten ist natürlich bewusst, dass zur ÖH-Wahl 230.000 Studenten aufgerufen sind und jeder davon – theoretisch – eVoten könnte. Der Server muss daher auf entsprechende gleichzeitige Belastungen ausgelegt sein.
Ein Wert von 10.000 gleichzeitigen Zugriffen muss das System jedenfalls vertragen können, da dürfen sich 5 oder gar 50 gleichzeitige Testabrufe in keinster Weise auswirken.

Eine unerlaubte Schädigung eines Computerssystems (etwa nach §126b StGB „Störung der Funktionsfähigkeit eines Computersystems“) läge nur dann vor, wenn jemand vorsätzlich – also mit Absicht – versucht eine Internetverbindung zum Absturz zu bringen. Techniker sprechen dann von einer DoS- oder gar DDoS-Attacke. DoS steht für Denial-of-Service, DDoS für Destributed-Denial-of-Service. Das bloße Nachsehen, ob ein Webserver noch existiert ist zwar auch eine Belastung des Servers, so wie jeder andere Seitenaufruf auch, muss aber von ihm als Teil des Betriebs verkraftet werden können.

Kann das Test-Tool eine Gefahr für das eVoting darstellen?

Wieder ein klares NEIN. Wenn die eVoting-Befürworter ihre Hausaufgaben gemacht haben, kann das bloße Nachsehen ob der Server noch funktioniert, keinesfalls das eVoting behindern oder gar gefährden.

Es muss der Server leistungsfähig genug sein um auch mehrere tausend eVotingprozesse zu erlauben, die Internetbandbreite genügend groß sein und die Serversoftware sauber programmiert sein. Leider hatten weder die ARGE DATEN, noch die Hochschülerschaft, die Wahlkommission, nicht einmal die Prüfstelle A-SIT Gelegenheit sich über diese Leistungsfähigkeit zu überzeugen. Wir gehen aber davon aus, dass der Betreiber weiß, was er tut.

Kann das Test-Tool meinen eigenen Computer beschädigen?

Wieder ein klares NEIN. Das Test-Tool führt nur ein einfaches Java-Skript aus, wie es mittlerweile praktisch alle eCommerce-, Online-Shopping- und Internet-Banking-Seiten verwenden. Das Tool installiert überhaupt nichts am eigenen Computer. Während es läuft, insbesondere beim 50er Parallelsession-Test kommt es natürlich zu einer gewissen Verlangsamung des Computers. World-of-Warcraft oder Second-Life sollte man nicht parallel benutzen. Normale Büroarbeiten, wie das Schreiben dieses Artikels, lassen sich jedoch problemlos erledigen.

Selbstverständlich benötigt es eine funktionsfähige Internet-Verbindung und auch eine gewisse geringe Bandbreite. Bei einem Modem- oder ISDN-Anschluss sollte man das Tool nicht verwenden, ab 128kbit Bandbreite kann es aber bedenkenlos eingesetzt werden.

mehr Online –>
http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGEDATEN&s=86866ryc

mehr –>
http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGEDATEN&s=51275ccd
http://www.argedaten.at/static/servercheck.html
Archiv –>
http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGEDATEN&s=18047gle
http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGEDATEN&s=78115gwe
http://www.a-sit.at/pdfs/bescheinigungen_hsg/bescheinigung_hsg_final_sig.pdf
ftp://ftp.freenet.at/pri/evoting-dsr-ablehnung.pdf
andere –>
https://oeh-wahl.gv.at/Content.Node/33092_3.php


BMWF behindert ÖH-Wahlkommissionen!

Mai 11, 2009

Eine Presseaussendung als Antwort zur Organisation der Quelltext-Analyse ging vor kurzem raus (original OTS):

ÖH Uni Wien: BMWF behindert Wahlkommissionen bei der E-Voting Kontrolle
Utl.: Überprüfung des E-Voting-Systems durch die ÖH wird verhindert

Wien (OTS) – Das Recht der Wahlkommissionsmitglieder auf Kontrolle des E-Voting-Systems wird auf den heutigen Freitag – auf neun Stunden (!) – beschränkt. InformatikexpertInnen der Florida State University benötigten für die Überprüfung einer früheren Version dieser Software drei Monate. Der von der ÖH Uni Wien beauftragte Sachverständige bekommt selbst an diesem einen Tag weder Zugang zum System noch zu den Zertifizierungsunterlagen.

Sophie Wollner, Vorsitzteam der ÖH Uni Wien, ist verärgert: „Die Kontrolle eines ohnehin bereits bedenklichen E-Voting Systems mit 183.000 Zeilen Programmcode – das entspricht dem Umfang von Goethes gesammelten Werken – auf einen Tag zu beschränken, ist eine Farce.“

„Da pro Fraktion nur einE VerantwortlicheR zur Einsichtnahme entsendet werden kann, ist eine ausreichende juristische und technische Überprüfung schier unmöglich“, so Fanny Rasul, Vorsitzteam der ÖH Uni Wien.

Zusätzlich zum insgesamt absurden Prozedere müssen die BeobachterInnen eine Maulkorb-Schweigeverpflichtung abgeben – um „schutzwürdige Interessen“ der Firma Scytl zu gewähren.
„Die Interessen eines profitorientierten Unternehmens vor das Grundrecht eines freien und für alle nachvollziehbaren Wahlvorgangs zu stellen, spricht Bände über das Demokratieverständnis des verantwortlichen Ministers Hahn“, kommentiert Marlies Wilhelm vom Vorsitzteam der ÖH Uni Wien.

„Der Ausschluss unserer Sachverständigen von der Einsichtnahme verunmöglicht die Kontrolle des E-Voting-Systems“, schließt das Vorsitzteam der ÖH Uni Wien und fordert: „Uneingeschränkter Zugang zu allen relevanten Daten muss unbedingt gewährleistet werden!“


Sourcecode-Analyse im BRZ

Mai 8, 2009

Heute Freitag sind Mitglieder der ÖH-Wahlkommissionen ins BRZ eingeladen, um an einem Workshop teilzunehmen – wie bereits berichtet. Im Rahmen dieser ganztägigen Veranstaltung wird die Wahlsoftware präsentiert. Ein Teil stammt von der spanischen Firma Scytl, die erst vor kurzem wegen Stimmenverlust bei finnischen Wahlen abgesetzt wurde.

Einige Details dazu:

  • Gewöhnliche Studierende haben keine Möglichkeit und kein Recht an der Sourcecode-Analyse teilzunehmen. Öffentlichkeit?
  • Die Wahlkommissionen haben die Möglichkeit Wahlbeobachter mitzubringen, aber auch nur pro Gruppe einen einzigen (!) und das erst nach spezieller Beantragung.
  • Man muss vorher einen NDA unterschreiben -> also darf man später auch nicht über Ergebnisse berichten. Transparenz?
  • Es wird nur ein Teil des Sourcecodes hergezeigt, da die Komponenten von Scytl geschützt sind (wozu dann der NDA?).
  • Man darf keine Datenträger mit zur Veranstaltung nehmen.
  • Die Präsentation findet geführt statt, d.h. es wird nur ein Teil des Sourcecodes hergezeigt. Vollständigkeit?

Als erfahrene Software-Entwicklerin ist diese Aktion für mich persönlich nichts weiter als eine Farce. Bei einer derartigen Aufstellung ist es kaum möglich auch nur einen Eindruck von einem komplexen Software-System zu erhaschen.

Es ist für mich auch unerklärlich, wieso ich als Fachperson auf dem Gebiet und mit Erfahrung im Bereich der Sourcecode-Analyse von Internetwahlen trotz mehrmaligem Ansuchen nicht zu einer vernünftigen Sourcecode-Review eingeladen worden bin. Wieso werden gerade in einem Bereich, der unsere demokratischen Grundsätze betrifft und damit auch Öffentlichkeit und Transparenz, unabhängige Stimmen nicht erwünscht?


BMWF beantwortet Anfrage zu E-Voting bei den ÖH-Wahlen

Mai 5, 2009

Vor zwei Monaten reichten Mag. Daniela Musiol und Kollegen eine schriftliche Anfrage der GRAS, an Bundesminister Hahn betreffend E-Voting bei den kommenden ÖH-Wahlen ein. Seit gestern gibt es auf den Seiten des österreichischen Parlaments die Antworten darauf.

Die Anfrage verlangt Auskunft über technische Angelegenheiten, Scytl, die Wahldurchführung, Rechtliches, Kosten und die Zukunft.
Das Bundesministerium macht allerdings teilweise sehr wenig zufrieden stellende Aussagen. So gibt es etwa auf die Frage, wie das System vor Angriffen von außen geschützt werden soll, die Antwort:

Generell werden keine Angriffe erwartet, da Personen, die versuchen, das System zu kompromittieren, rechtlich belangt werden können. [...]

Neben vielen vagen und zurückhaltenden Aussagen gibt es aber immerhin noch eine kleine Kostenaufschlüsselung (Frage 5) zu dem Projekt und die Aussage, dass es einen öffentlichen Endbericht geben wird (Datum derzeit noch unbekannt).

zur schriftlichen Anfrage „E-Voting bei ÖH-Wahlen 2009″
zur Beantwortung durch BM Hahn

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Nachtrag: Eine Reaktion der Grünen lässt auch nicht lange auf sich warten: „Grüne verschärfen Kritik an E-Voting„. Hier kritisieren sie, dass zwar eine Kostenaufstellung gegeben wurde, aber laut Hahn die „Gesamtkosten des Projekts derzeit noch nicht abschätzbar“ seien.


GRAS bei Datenschutzkommission gegen E-Voting

April 14, 2009

Die Grünen und Alternativen StudentInnen (GRAS) haben bei der Datenschutzkommission „wegen gravierender Gefährdungen des Datenschutzes“ eine Eingabe gemacht, um die Internetwahl dort prüfen zu lassen, wie die Futurezone und der Standard berichtet.

GRAS-Spitzenkandidatin Sigrid Maurer kritisierte in einer Aussendung am Donnerstag u. a., dass der Schutz der Wählerdaten nach der Wahl „so gut wie nicht geregelt“ sei. „Aus unserer Sicht sind alle datenschutzrechtlichen Fragen geklärt“, hieß es hingegen aus dem Büro des zuständigen Wissenschaftsministers Johannes Hahn (ÖVP).

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Laut GRAS gibt es „keine ausreichende gesetzliche Grundlage für die Durchführung von E-Voting“ im Rahmen der ÖH-Wahl. Allein die Übergabe personenbezogener Studentendaten (Name, Matrikelnummer etc.) an das mit der technischen Abwicklung der Wahl betraute Bundesrechenzentrum sei „äußerst bedenklich“, außerdem sei nicht präzise genug festgeschrieben, unter welchen Voraussetzungen, auf wessen Anordnung hin und für welche Zwecke diese Daten genutzt werden können.

..

Auch was die Datenspeicherung betrifft, gebe es noch offene Fragen. So sei der Vorsitzende der Wahlkommission gemäß Hochschülerschaftswahlordnung 2005 (HSWO) dazu verpflichtet, die Daten, den Client und die Wahlserversoftware fünf Jahre lang zu „in geeigneter Form“ zu speichern, um diese im Fall eines Einspruchs bereitzuhalten.

Übrigens kann man hier die Bescheinigung der Zertifizierung des A-SITs der äußerst umstrittenen E-Voting-Software des Herstellers Scytl einsehen, allerdings ist der Prüfbericht mit der Referenznummer A-SIT-1.078 im Internet unabffindbar. Detaillierte Protokolle zur Zertifizierung sind ebenfalls nicht öffentlich zugänglich.


E-Voting mit Scytl in Finnland ungültig erklärt

April 12, 2009

Die Futurezone berichtet über die Ungültigkeit des E-Voting-Experiments bei Finnischen Regionalwahlen 2008. Der spanische Anbieter Scytl war an diesem Wahlsystem beteiligt und liefert auch die zentrale Software-Komponente für die kommenden ÖH-Wahlen. Das finnische System unterscheidet sich vom ÖH-Wahlsystem insofern, dass in Ö mit Bürgerkarten-Authentifizierung über das Internet gewählt werden kann, während in Finnland in Wahllokalen Wahlcomputer  eingesetzt wurden.

Der Finnische Oberste Verwaltungsgerichtshof entschied, dass die Regionalwahlen in jenen Gemeinden wiederholt werden müssen, die das experimentelle E-Voting-System eingesetzt haben. Die Wiederholung kostet geschätzte 130.000 € – zusätzlich zu den Einsatzkosten von E-Voting.

Die Wahlen müssen nun auf Papier wiederholt werden, weil es im System nachweisbar zum Verlust von 232 Stimmen kam. Das repräsentiere eine Fehlerrate von knapp über zwei Prozent. Das Oberste Verwaltungsgericht befand auch die an die User ausgelieferte Dokumentation des E-Voting-Systems als unzureichend. Das habe zu Bedienungsfehlern geführt. Es habe aber auch einen Fehler im E-Voting-System gegeben. Die Vorbereitungen zum E-Voting seien nicht gesetzeskonform gewesen und die Wahlen damit ungültig, zitiert „Helsingin Sanomat“ das Gericht. Die Fehler hätten die Ergebnisse der Wahlen beeinflussen können.
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Das Justizministerium wird bis Mitte des Jahres nun einen Bericht zum Thema E-Voting erstellen, der der Regierung vorgelegt werden soll. Das Gericht hat nicht darüber entschieden, ob E-Voting mit den bestehenden finnischen Gesetzen konform ist.


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