Einsprüche gegen die ÖH-Wahlen – eine Übersicht

Januar 18, 2010

Wie im letzten Beitrag berichtet wurde das Ergebnis der ÖH-Wahl auf der Uni Salzburg heute, am 18.01.2010, in erster Instanz aufgehoben, weil die Doktoratsstudierenden aufgrund von Fehlern in der Wahlsoftware am ersten der drei Wahltage nicht wählen konnten.

Ebenfalls heute wurden die Einsprüche der GRAS gegen das Wahlergebnis an den drei noch ausstehenden Unis (Uni Klagenfurt, Med-Uni Graz und Uni f. Musik u. darst. Kunst Wien) abgewiesen. Der Einspruch an der TU Wien wurde letzten Freitag, den 15.01.2010, abgelehnt. Am Tag davor wurden die Einsprüche an sieben weiteren Unis abgewiesen, papierwahl.at berichtete davon.

Nun zur Übersicht:

Insgesamt wurden die Reklamationen gegen die ÖH-Wahlen an 11 von 13 Unis von der Wahlkommission abgewiesen. Das Wahlergebnis an der Uni Salzburg wie auch an der Uni Wien (Bescheid der Uni Wien) wurde aufgehoben. Diese beiden HoschülerInnenschaften müssten also binnen zwei Monaten (Update: die Inskriptionszeiten werden allerdings nicht dazugezählt, sodass die “60 Tage” bis Mai dauern) ihre Wahl wiederholen – sofern keine Fraktion Berufung gegen die Bescheide einlegt.

Bei beiden Unis sind Fehler in der Wahlsoftware der Grund für die Wiederholung – nicht jedoch die von der GRAS, dem VSStÖ und den Fachschaftslisten unisono kritisierten Internetwahlen an sich. Für verfassungsrechtliche Bedenken fühlt sich die Wahlkommission laut ihren Bescheiden nicht zuständig.

Es ist zu erwarten, dass die GRAS Berufung gegen die abgewiesenen Bescheide einlegen wird. Falls sich die nächste Instanz, das BMWF ebenfalls nicht zuständig fühlt, wäre die letzte Instanz der entweder der Verfassungsgerichtshof oder der Verwaltungsgerichtshof. (2. Update: Ich gestehe, noch nicht zu wissen, was die letzte Instanz wäre.) Erst dieser könnte die großen Probleme des E-Votings berücksichtigen und zukünftige Internetwahlen in Österreich verhindern – und damit das erklärte Ziel der Einsprüche der GRAS erreichen.


ÖH-Wahl an Uni Salzburg aufgehoben

Januar 18, 2010

Der Standard meldet, dass heute auch die Wahl an der Uni Salzburg aufgehoben wurde. Nachdem die Uni Wien bereits die vergangene ÖH-Wahl aufhoben hat, wurde jetzt auch eine Entscheidung an der Uni Salzburg getroffen.
Aufgrund des verwendeten E-Voting-Systems kam es zu einigen Problemen, wie auch auf papierwahl.at zu lesen war.

Die Begründung des Vorsitzenden der Bundeswahlkommission, Bernhard Varga, lautet:

Grund ist der Umstand, dass Doktoratstudenten am ersten Tag des dreitägigen Urnengangs nicht wählen konnten, weil “die Wahladministration nicht funktioniert hat”, so Varga.
Ein entsprechender Bescheid über die Aufhebung der Wahl wird nun allen wahlwerbenden Gruppen zugestellt.

Sollte gegen diesen Bescheid (Frist: zwei Wochen ab Zustellung) keine Berufung eingelegt werden, muss die Wahl innerhalb von 60 Tagen wiederholt werden. Ansonsten muss die nächsthöhere Instanz, der Wissenschaftsminister, innerhalb von sechs Monaten eine Entscheidung treffen. Gegen diese könnte dann noch in letzter Instanz eine Beschwerde beim Verwaltungs- bzw. Verfassungsgerichtshof eingelegt werden.


GRAS-Einsprüche an sieben Universitäten von der Wahlkommission abgewiesen

Januar 14, 2010

Der Einspruch wird gemäß § 45 Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz BGBl. I Nr. 22/1999 idF BGBl. I Nr. 2/2008 abgewiesen.

So lautet der nüchterne Spruch auf den Bescheiden die heute, am 14. Jänner 2010, an die Rechtsvertreterin der GRAS (Grüne und Alternative StudentInnen) zugestellt wurden. Absenderin ist die Wahlkommission der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft.

Betroffen sind folgende Universitäten: Die Uni Graz (eingescannter Bescheid),  die Uni Innsbruck, die WU Wien, die Uni Linz, die TU Graz, die Uni für Bodenkultur und die Veterinärmedizinische Uni (beide in Wien). Die Bescheide der Uni Wien und der Uni Salzburg sind noch ausständig.

Im Gegensatz zur Uni Wien, wo die Wahl bereits aufgehoben wurde (papierwahl.at berichtete davon), gibt es auf der Uni Salzburg von offizieller Seite weiterhin noch kein Ergebnis. Es kursieren jedoch Gerüchte, dass die Wahl auch dort aufgehoben werden könnte.

Die Abweisung der Einsprüche bringt die GRAS einen Schritt weiter in Richtung Verfassungsgerichtshof (VfGH).

Der VfGH soll bestätigen, was die GRAS seit Anfang an sagt: E-Voting ist verfassungswidrig, es gefährdet das freie, geheime und persönliche Wahlrecht und damit einen Grundpfeiler der Demokratie.

kommentiert Eva Pentz, eine Aktivistin der GRAS.

In den nächsten Tagen wird die GRAS vermutlich gegen die abgewiesenen Einsprüche bei der nächsten Instanz, dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung, berufen. Wird diese Berufung ebenfalls abgewiesen, wäre die nächste Instanz bereits das erklärte Ziel – der Verfassungsgerichtshof.

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Hier der derStandard.at-Artikel zum selben Thema.


Wegen fehlerhaften E-Voting-Stimmzetteln ÖH-Wahl aufgehoben!

November 27, 2009

Wie die Futurezone berichtet, muss die ÖH-Wahl “wegen fehlerhafter elektronischer Stimmzettel voraussichtlich wiederholt” werden, da die Bundeswahlkommission die Wahl an der Uni Wien aufgehoben hat. Die Uni Salzburg ist auch eventuell betroffen.

Bei der Wahlkommission langten insgesamt 33 Einsprüche gegen die letzte ÖH-Wahl im Frühling 2009 ein (derStandard.at):

Grund für die Wahlaufhebung soll indirekt das bei der ÖH-Wahl 2009 erstmals mögliche E-Voting sein. Am elektronischen Stimmzettel war der Listenname der Jungen Europäischen Studenteninitiative (JES) fehlerhaft, der Liste fehlte das “Europäische”. Zudem fehlten auf dem Internet-Stimmzettel [..] bei allen Fraktionen die Kurzbezeichnungen. [..]

Angefochten haben die Wahl die Grünen Alternativen StudentInnen (GRAS). An allen Universitäten, an denen sie kandidiert haben wurde das Ergebnis aufgrund des E-Voting-Verfahrens und möglicher Bedenken angefochten [..]. Zwei Verfassungsgerichtshofklagen aus dem Umfeld des Ring Freiheitlicher Studenten (RFS) wurden aus formalen Gründen abgelehnt.

Nachtrag: heise.de berichtet ebenfalls.


Minister Hahn erneut für Big Brother Awards nominiert

Oktober 18, 2009

Wie letztes Jahr auch (“Hahn wegen E-Voting-Drängen bei Big Brother Award nominiert“) wurde Minister Hahn wegen seines missglückten E-Voting-Versuchs bei den ÖH-Wahlen erneut nominiert. Wir wünschen dieses Mal mehr Glück ;)

Die Nominierung auf der Seite der Big Brother Awards Österreich 2009:

Wissenschaftsminister Johannes Hahn [ÖVP]: Wahlen als Glücksspiel

Die Hochschülerschaft hatte sich mehrfach und mehrheitlich dagegen ausgesprochen, der Herr Minister hatte stets stereotyp ausrichten lassen, man möge doch nicht so “technikfeindlich” sein.

Der Datenschutzrat hatte eingewendet, dass E-Voting die in der Verfassung verankerten fundamentalen Grundsätze einer freien, geheimen und persönlichen Wahl nicht erfüllen könne. Internationale Studien belegen, dass bei der elektronischen Stimmabgabe nicht sicher ist, ob die Stimme wirklich abgegeben wird, ob sie ankommt und ob sie richtig gewertet wird. Zur “Technikfeindlichkeit”: Dass Wahlstimme und Identifikationsdaten wieder zusammen geführt werden können, sei ebenso möglich, wie Manipulationen aller Art, das waren die Einwände der Techniker. Auch dass die ARGE Daten mit einem simplen Plug-In die Angreifbarkeit eines solchen E-Voting-Systems durch manuelle DoS-Angriffe im Vorfeld der Wahlen zur österreichischen Hochschülerschaft demonstrierte – all das zusammen focht Bildungsminister Johannes Hahn nicht an. Von einer guten Viertelmillion Studierenden gaben gerade einmal 2.100 ihre Stimme elektronisch ab. Der Verlauf der Auszählung ist nur als chaotisch zu bezeichnen, eine Woche danach lagen noch immer nicht alle Ergebnisse vor. Insgesamt gab es 25 gerichtliche Anfechtungen der Wahl, die Wahlbeteiligung war so niedrig wie noch nie. Die zusätzlichen Kosten werden offiziell mit etwa einer Million Euro angegeben, laut Experten sind die Gesamtkosten etwa doppelt so hoch.

  • Netwatcher24.net Interview mit Gio Hahn, ÖVP BM f. Wissenschaft über E-Voting Vimeo Link

  • ÖH-Wahl Anfechtung: RFS-Anträge von VfGH zurückgewiesen

    August 7, 2009

    Die ORF Futurezone berichtet (via LX_T):

    Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat zwei Anträge aus dem Umfeld des Rings Freiheitlicher Studenten (RFS) gegen das E-Voting bei der Wahl zur Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) wegen formaler Mängel zurückgewiesen.

    Die Anträge seien zu ungenau formuliert. Sie würden nicht klar zum Ausdruck bringen, welche Rechtsvorschrift aufgehoben werden soll, wird in dem am Freitag zugestellten Beschluss erläutert.

    Nachtrag: Der RFS habe allerdings die Möglichkeit “ihren Individualantrag in verbesserter Form erneut beim VfGH einzubringen. Wie der RFS gegenüber heise online erklärte, ist noch nicht entschieden, ob dieser Weg beschritten wird. Das politische Ziel, E-Voting für öffentliche Körperschaften zu stoppen, werde in jedem Fall weiterverfolgt.” (via heise online)

    Der Antrag der Grüne & Alternative StudentInnen (GRAS), die die ÖH-Wahlen ebenfalls aufgrund von E-Voting anfechten, ist weiterhin noch in Bearbeitung. So befindet sich auch der Antrag der ÖH Wien, der sich auch auf das Hochschülerschaftsgesetz bezieht, noch beim VfGH im Vorverfahren.


    E-Voting löst Beschwerdewelle bei ÖH-Wahlen aus

    Juni 27, 2009

    Bei den ÖH-Wahlen 2009 war das erste mal die elektronische Stimmabgabe mittels E-Voting möglich. Was erklärte Wahlziel von einer Erhöhung der Wahlbeteiligung wurde allerdings nicht erreicht, die Kosten pro E-Stimme explodierten, es kam zu Verzögerungen bei der Auszählung, der Überprüfungsmechanismus wurde auch verzögert zur Verfügung gestellt, das Wählerverzeichnis war anfangs unvollständig und es gab Probleme mit den Stimmzetteln – wir berichteten.

    Zudem wurde das Vertrauen in die ÖH-Wahl enorm geschädigt, da es nun zu einer Reihe von Beschwerden und Anfechtungen kommen wird (via futurezone):

    Während es in der Vergangenheit in der Regel zwischen vier und sechs Einsprüche bei den Wahlkommissionen an den 21 Unis gab, dürften es nach dem ersten Urnengang mit E-Voting-Option bis zu 25 werden, so der Vorsitzende der Bundeswahlkommission, Bernhard Varga, am Mittwoch.


    ÖH der Uni Wien beantragt Prüfung von E-Voting beim VfGH

    Juni 18, 2009

    Die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) der Uni Wien beantragt den Einsatz von E-Voting auf Verfassungswidrigkeiten vom Verfassungsgerichtshof prüfen zu lassen (via futurezone):

    Die beiden Vorsitzenden, Fanny Rasul von den Grünen und Alternativen StudentInnen (GRAS) und Sophie Wollner vom Verband Sozialistischer StudentInnen (VSStÖ), begründeten den Antrag am Donnerstag bei einer Pressekonferenz damit, dass elektronische Stimmabgabe per se das freie, geheime, persönliche Wahlrecht nicht garantiere, das Ergebnis vom Wähler nicht überprüft und Manipulation des Wahlergebnis nicht ausgeschlossen werden könne. [..]

    Ziel des Antrags ist laut ÖH Wien-Anwalt Alfred Noll die Aufhebung der gesetzlichen Grundlage von E-Voting, also der entsprechenden Bestimmungen im Hochschülerschaftsgesetz bzw. in der Hochschülerschaftswahlordnung.

    Erst vor kurzem hat der Präsident des Verfassungsgerichtshofs Gerhart Holzinger seine Kritik an E-Voting erneuert. Nun wird Konsequenz zu seinen Aussagen verlangt.

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    Nachtrag: Hier ein Video von der Pressekonferenz (via netwatcher24):

    Auch auf netwatcher24.at und derstandard.at


    JES ficht ÖH-Wahl doch nicht an

    Juni 15, 2009

    Frei nach dem Motto “man kann doch noch seine Meinung ändern” ficht die Liste Junge Europäische Studenteninitiative (JES) die elektronischen ÖH-Wahlen nun doch nicht an und äußern sich zudem E-Voting befürwortend [futurezone]:

    Auf dem virtuellen Wahlzettel des E-Voting-Systems war der Name der Liste nicht korrekt aufgeführt gewesen, statt “Junge Europäische Studenteninitiative” war nur “Junge Studenteninitiative” im System gestanden. [..] Auch wenn es sich dabei um einen “zentralen Wahlmangel” gehandelt habe, mit dem sie “vermutlich erstinstanzlich bereits Erfolg” gehabt hätte, verzichte die JES auf die Anfechtung, so ihr Rechtsreferent Jakob Mahringer. Trotz des Fehlers hält die JES das E-Voting für ein “effizientes Instrument” und befürwortet den Einsatz des Systems auch bei künftigen Urnengängen.


    ÖH-Wahl: Immer noch kein amtliches Wahlergebnis

    Juni 4, 2009

    Vor einer Woche ging die ÖH-Wahl 2009 zu Ende. Bis zum Nachmittag konnte gewählt werden und danach ging es an die Stimmenauszählung. Bereits kurz nachdem die Auszählung startete, zeichneten sich erste Probleme bei der Stimmauszählung ab, die in konkretem Zusammenhang mit dem E-Voting standen.

    Jetzt, genau eine Woche später, liegt immer noch kein amtliches Wahlergebnis vor:

    Chaos bei der Stimmauszählung

    Das durch den erstmaligen Einsatz von E-Voting hervorgerufenen Chaos bei der Stimmauszählung ist übrigens auch eine Woche nach Ende der Wahlen noch nicht ausgestanden. Der E-Voting-Verantwortliche des Wissenschaftsministeriums, Robert Krimmer, sagte, dass nach wie vor nicht alle amtlichen Wahlergebnisse veröffentlicht sind. Dies ist auch der Grund, warum der als zusätzlicher Sicherheitsfaktor angebotene Prüfcode noch nicht abgefragt werden kann.

    Damit wurde bereits kurz nach der Wahl ein weiteres Argument der Befürworter entkräftet. Zum einen führte die durch E-Voting erhoffte Steigerung der Wahlbeteiligung zu einem historischen Tiefstand. Zum anderen kann nicht von einer Zeitersparnis (wegen schnellerer Auszählung) durch E-Voting gesprochen werden, geschweige denn von einem “reibungslosen Ablauf der Wahlen”.

    Update:
    Mittlerweile scheinen jetzt alle Stimmen ausgezählt zu sein. Alle die übers Internet abgestimmt haben, können jetzt die Prüfcodeabfrage durchführen.

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    In einer Presseaussendung kündigte heute auch die GRAS die Anfechtung der ÖH-Wahlen aufgrund von E-Voting an:

    Die undemokratische Wahl wird nun an allen 13 Universitäten, an denen die GRAS kandidiert hat, angefochten. Nachdem die Wahlkommissionen der einzelnen Universitäten eine Stellungnahme abgegeben haben geht das Verfahren weiter an die Bundeswahlkommission und bei Nichtaufhebung der Wahl weiter an das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung sowie an den Verfassungsgerichtshof.


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