Auf zum Verfassungsgerichtshof

August 17, 2010

Der Standard und futurezone berichten heute, dass der klägliche E-Voting-Versuch bei den ÖH-Wahlen ab Ende August 2010 endlich vor dem Verfassungsgerichtshof landet. Einige erinnern sich vielleicht noch: Am 18. Mai 2009 startet kurz vor dem offiziellen Beginn der Papierwahl das elektronische Wählen zur österreichischen Hochschülerschaft. Der damalige Wissenschaftsminister sowie eine Lobbygruppe waren uneingeschränkt dafür und hofften (vergebens) auf eine erhöhte Wählerbeteiligung.

Nun sind alle Einsprüche abgewiesen. Das Wissenschaftsministerium erklärte die ÖH-Wahlen entsprechend für gültig, daher ist für die Grünen und Alternativen Studentinnen (GRAS) und den Verband Sozialistischer Studentinnen (VSStÖ) nach all dem Chaos rund um das E-Voting der Weg frei zur Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof. Eine Grundsatzentscheidung in Österreich steht wohl zu erwarten, was von Anfang an das Ziel der Anfechtungen war.

Wir wünschen viel Erfolg!

ccc wahlcomputer-logo e-voting


Schade um das zentrale WählerInnenverzeichnis

Juli 4, 2010

Disclaimer: Selbstverständlich freue ich (Alex T.) mich, dass das Thema E-Voting vorerst einmal vom Tisch ist und dass mittlerweile anscheinend sogar die ÖVP sich still und heimlich eingesteht, dass ihr Prestigeprojekt ein Debakel war – den unkritischen Evaluierungsbericht hat schließlich auch niemand mehr wirklich ernst genommen.

Dennoch halte ich es für sehr bedauernswert, dass die Politik anscheinend nicht im Stande ist zwischen den verfassungsrechtlich und demokratiepolitisch bedenklichen Internet-Wahlen und einem vernünftigem (sogar notwendigem – siehe weiter unten) online WählerInnenverzeichnis zu unterscheiden.

Von meinen Seiten (das sind sowohl die technische als auch die demokratische) spricht überhaupt nichts gegen ein zentrales online WählerInnenverzeichnis welches dazu da ist:

  1. zu sehen was eine Person wählen darf [1] und
  2. zu sehen was eine Person schon gewählt hat.

Im Gegenteil, ich hielte das für eine gute Sache! Auf meiner Stamm-Uni, der TU Graz, wären ÖH-Wahlen ohne ein online Verzeichnis undenkbar, da viele Studierende auf mehreren der vier Wahllokale wahlberechtigt sind. Bereits bei den ÖH-Wahlen 2005 und 2007 ist ein von dem ZID der TU Graz erstelltes online Verzeichnis zum Einsatz gekommen. Ich, als stv. Vorsitzender einer Wahlkommission, habe es selbst benutzt. Im Gegensatz zu dem fehlerhaften WählerInnenverzeichnis des BMWF, welches 2009 zum Einsatz kam, gab es nie ein Problem damit.

Ohne ein derartiges online Verzeichnis (das übrigens in gar keinem Zusammenhang mit E-Voting steht), müssten alle Wahlkommissionen bei WählerInnen, die auf mehreren Wahllokalen wahlberechtigt sind, ständig die anderen Wahlkommissionen durchtelefonieren, nachfragen ob diese Person bei ihnen schon gewählt hat und die angerufenen Wahlkommissionen müssten mühsam ihre Listen durchsuchen um nachzusehen ob die Person bereits gewählt hat. Eine Horrorvorstellung für die ehrenamtlichen Wahlkommissionen – das online System ist also unverzichtbar.

Durch ein zentrales WählerInnenverzeichnis, das vom BMWF erstellt wird, könnten sich die 21 Unis den Aufwand sparen ihre eigenen Verzeichnisse zu erstellen und somit wäre eine große, einfache und eigentlich vollkommen logische Einsparung in der teuren Verwaltung möglich. So haben die Unis 21mal den Aufwand – ähnlich wie bei den Studiengebühren, deren 21fache Verwaltung auch Unmengen an Geld verpulvert.

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[1] was Studierende wählen dürfen: Seit 2005 dürfen Studierende bei ÖH-Wahlen nur mehr ihre Studienvertretungen (meistens eine pro inskribiertem Studium) und ihre Universitätsvertretungen wählen. Warum das ziemlich unfair ist schreibe ich demnächst in einem eigenen Artikel zum Thema HSWO 2005.


E-Voting wird vorerst nicht mehr eingesetzt

April 2, 2010

Wie heute, am 2. April 2010, in einem Standard-Interview mit Wissenschaftsministerin Karl bekannt wurde, wird E-Voting nicht weiter bei ÖH-Wahlen eingesetzt.

E-Voting widerspricht den verfassungsrechtlichen Grundprinzipien der freien, geheimen und persönlichen Wahl – endlich hat dies auch das Ministerium erkannt!

sagt Eva Pentz, Aktivistin der Grünen & Alternativen StudentInnen. Die GRAS hatte zuvor die ÖH-Wahl von 2009 an 13 Universitäten wegen E-Voting angefochten und hat angekündigt, mit den Klagen bis zum VfGH zu gehen. Wir berichteten davon.

Die wesentlichen Kritikpunkte von papierwahl.at und anderen GegnerInnen von E-Voting waren und sind

  • die verfassungs- und datenschutzrechtliche Bedenken (die Gefährdung des freien, geheimen und persönlichen Wahlrechts)
  • die Möglichkeit das Wahlverhalten abzurufen oder die Wahlergebnisse zu manipulieren
  • die mangelnde Nachvollziehbarkeit für die WählerInnen

Für eine vollständige Auflistung der Kritikpunkte siehe hier. Der lange angekündigte E-Voting-Evaluierungsbericht des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung wurde nun endlich veröffentlicht.

Er zeigt, dass sich E-Voting als technologiebasiertes Wahlverfahren im Internet bewährt hat. Aber die Bürgerkarte, die ja für die Online-Stimmabgabe nötig ist, ist noch nicht so weit verbreitet, wie es notwendig wäre. Das war ein klarer Hemmschuh.

meinte Ministerin Karl zu dem Bericht – nach wie vor von E-Voting überzeugt. LeserInnen von papierwahl.at können sich selbst ein Bild machen von dem Bericht auf E-Voting.cc – der Seite  des unabhängigen Projektbeauftragten Robert Krimmer (siehe weiter unten).

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Update: „Dicker Bericht, dünne Ergebnisse“ schreibt derstandard.at zu dem 50.000 € teuren Bericht von Krimmer. Weiter: „Die Ergebnisse, zu denen diejenigen, die auch für die Umsetzung von E-Voting zuständig waren, gekommen sind, sind wenig überraschend.“


Neue parlementarische Anfrage zu dem dubiosen E-Voting-Projekt des BMWF

Februar 18, 2010

Letzten Sonntag zählte das Magazin Format das „E-Voting-Debakel“ zu den dubiosesten Projekten der derztigen Regierung. Diese machen vor allem durch Intransparenz und hohe Beratungskosten („Freunderlwirtschaft“) auf sich aufmerksam:

Ferry Thierry, langjähriger Parteifreund von Exminister Hahn, cash­te allein an Beratungshonoraren für den E-Vo­ting-Flop mit seiner Politikberatung GmbH 204.655 Euro.

Der Grüne Abgeordnete Karl Öllinger rechnet vor:

„Die Kosten für die ÖH-Wahl explodieren von ursprünglich 240.000 Euro auf vorläufig 1,5 Millionen Euro. Bezogen auf die wählenden Personen, heißt das: Jede einzelne Stimme kostete 644 Euro.“

Die Grünen & Alternativen StudentInnen (GRAS) versuchen nun Druck auf Wissenschaftsministerin Beatrix Karl zu machen. In einer parlamentarischen Anfrage, eingebracht von der Grünen Verfassungssprecherin Daniela Musiol, wollen sie wissen, wann der Evaluierungsbericht zu den ersten elektronischen Wahlen endlich veröffentlicht wird. (Wir sind alle gespannt auf diesen Bericht ;-))

Weiters wird die Frage gestellt, ob Karl angesichts der hohen Kosten (644 Euro für jede der 2161 Stimmen) und der Aufhebung der ÖH-Wahlen an zwei Unis (Uni Wien und Uni Salzburg, papierwahl.at berichtete) E-Voting nach wie vor für einen Erfolg hält und bei kommenden ÖH-Wahlen im Frühjahr 2011 erneut einsetzen will.


E-Voting-Projekt gewinnt 2. Platz des ebiz egovernment award

Februar 1, 2010

Die Jury „bestehend aus Experten, führenden Persönlichkeiten der IKT-Branche sowie den Medien und der Politik“ wählte das E-Voting-Projekt bei den HochschülerInnenschaftswahlen 2009 auf Platz 2 für 2009 in Wien:

Dank der guten Zusammenarbeit zwischen dem Wissenschaftsministerium und seinen Partnern Bundesrechenzentrum, e-Voting.CC, IVM, Scytl und TU Wien, ging die technische Umsetzung dabei reibungslos und ohne Störungen über die Bühne.

Einige Bewertungen der Jury lauteten:

„bahnbrechendes Projekt für E-Democracy“
„E-Government in Reinstform“
„Bürgerservice der Zukunft“


Einsprüche gegen die ÖH-Wahlen – eine Übersicht

Januar 18, 2010

Wie im letzten Beitrag berichtet wurde das Ergebnis der ÖH-Wahl auf der Uni Salzburg heute, am 18.01.2010, in erster Instanz aufgehoben, weil die Doktoratsstudierenden aufgrund von Fehlern in der Wahlsoftware am ersten der drei Wahltage nicht wählen konnten.

Ebenfalls heute wurden die Einsprüche der GRAS gegen das Wahlergebnis an den drei noch ausstehenden Unis (Uni Klagenfurt, Med-Uni Graz und Uni f. Musik u. darst. Kunst Wien) abgewiesen. Der Einspruch an der TU Wien wurde letzten Freitag, den 15.01.2010, abgelehnt. Am Tag davor wurden die Einsprüche an sieben weiteren Unis abgewiesen, papierwahl.at berichtete davon.

Nun zur Übersicht:

Insgesamt wurden die Reklamationen gegen die ÖH-Wahlen an 11 von 13 Unis von der Wahlkommission abgewiesen. Das Wahlergebnis an der Uni Salzburg wie auch an der Uni Wien (Bescheid der Uni Wien) wurde aufgehoben. Diese beiden HoschülerInnenschaften müssten also binnen zwei Monaten (Update: die Inskriptionszeiten werden allerdings nicht dazugezählt, sodass die „60 Tage“ bis Mai dauern) ihre Wahl wiederholen – sofern keine Fraktion Berufung gegen die Bescheide einlegt.

Bei beiden Unis sind Fehler in der Wahlsoftware der Grund für die Wiederholung – nicht jedoch die von der GRAS, dem VSStÖ und den Fachschaftslisten unisono kritisierten Internetwahlen an sich. Für verfassungsrechtliche Bedenken fühlt sich die Wahlkommission laut ihren Bescheiden nicht zuständig.

Es ist zu erwarten, dass die GRAS Berufung gegen die abgewiesenen Bescheide einlegen wird. Falls sich die nächste Instanz, das BMWF ebenfalls nicht zuständig fühlt, wäre die letzte Instanz der entweder der Verfassungsgerichtshof oder der Verwaltungsgerichtshof. (2. Update: Ich gestehe, noch nicht zu wissen, was die letzte Instanz wäre.) Erst dieser könnte die großen Probleme des E-Votings berücksichtigen und zukünftige Internetwahlen in Österreich verhindern – und damit das erklärte Ziel der Einsprüche der GRAS erreichen.


ÖH-Wahl an Uni Salzburg aufgehoben

Januar 18, 2010

Der Standard meldet, dass heute auch die Wahl an der Uni Salzburg aufgehoben wurde. Nachdem die Uni Wien bereits die vergangene ÖH-Wahl aufhoben hat, wurde jetzt auch eine Entscheidung an der Uni Salzburg getroffen.
Aufgrund des verwendeten E-Voting-Systems kam es zu einigen Problemen, wie auch auf papierwahl.at zu lesen war.

Die Begründung des Vorsitzenden der Bundeswahlkommission, Bernhard Varga, lautet:

Grund ist der Umstand, dass Doktoratstudenten am ersten Tag des dreitägigen Urnengangs nicht wählen konnten, weil „die Wahladministration nicht funktioniert hat“, so Varga.
Ein entsprechender Bescheid über die Aufhebung der Wahl wird nun allen wahlwerbenden Gruppen zugestellt.

Sollte gegen diesen Bescheid (Frist: zwei Wochen ab Zustellung) keine Berufung eingelegt werden, muss die Wahl innerhalb von 60 Tagen wiederholt werden. Ansonsten muss die nächsthöhere Instanz, der Wissenschaftsminister, innerhalb von sechs Monaten eine Entscheidung treffen. Gegen diese könnte dann noch in letzter Instanz eine Beschwerde beim Verwaltungs- bzw. Verfassungsgerichtshof eingelegt werden.


GRAS-Einsprüche an sieben Universitäten von der Wahlkommission abgewiesen

Januar 14, 2010

Der Einspruch wird gemäß § 45 Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz BGBl. I Nr. 22/1999 idF BGBl. I Nr. 2/2008 abgewiesen.

So lautet der nüchterne Spruch auf den Bescheiden die heute, am 14. Jänner 2010, an die Rechtsvertreterin der GRAS (Grüne und Alternative StudentInnen) zugestellt wurden. Absenderin ist die Wahlkommission der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft.

Betroffen sind folgende Universitäten: Die Uni Graz (eingescannter Bescheid),  die Uni Innsbruck, die WU Wien, die Uni Linz, die TU Graz, die Uni für Bodenkultur und die Veterinärmedizinische Uni (beide in Wien). Die Bescheide der Uni Wien und der Uni Salzburg sind noch ausständig.

Im Gegensatz zur Uni Wien, wo die Wahl bereits aufgehoben wurde (papierwahl.at berichtete davon), gibt es auf der Uni Salzburg von offizieller Seite weiterhin noch kein Ergebnis. Es kursieren jedoch Gerüchte, dass die Wahl auch dort aufgehoben werden könnte.

Die Abweisung der Einsprüche bringt die GRAS einen Schritt weiter in Richtung Verfassungsgerichtshof (VfGH).

Der VfGH soll bestätigen, was die GRAS seit Anfang an sagt: E-Voting ist verfassungswidrig, es gefährdet das freie, geheime und persönliche Wahlrecht und damit einen Grundpfeiler der Demokratie.

kommentiert Eva Pentz, eine Aktivistin der GRAS.

In den nächsten Tagen wird die GRAS vermutlich gegen die abgewiesenen Einsprüche bei der nächsten Instanz, dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung, berufen. Wird diese Berufung ebenfalls abgewiesen, wäre die nächste Instanz bereits das erklärte Ziel – der Verfassungsgerichtshof.

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Hier der derStandard.at-Artikel zum selben Thema.


Wegen fehlerhaften E-Voting-Stimmzetteln ÖH-Wahl aufgehoben!

November 27, 2009

Wie die Futurezone berichtet, muss die ÖH-Wahl „wegen fehlerhafter elektronischer Stimmzettel voraussichtlich wiederholt“ werden, da die Bundeswahlkommission die Wahl an der Uni Wien aufgehoben hat. Die Uni Salzburg ist auch eventuell betroffen.

Bei der Wahlkommission langten insgesamt 33 Einsprüche gegen die letzte ÖH-Wahl im Frühling 2009 ein (derStandard.at):

Grund für die Wahlaufhebung soll indirekt das bei der ÖH-Wahl 2009 erstmals mögliche E-Voting sein. Am elektronischen Stimmzettel war der Listenname der Jungen Europäischen Studenteninitiative (JES) fehlerhaft, der Liste fehlte das „Europäische“. Zudem fehlten auf dem Internet-Stimmzettel [..] bei allen Fraktionen die Kurzbezeichnungen. [..]

Angefochten haben die Wahl die Grünen Alternativen StudentInnen (GRAS). An allen Universitäten, an denen sie kandidiert haben wurde das Ergebnis aufgrund des E-Voting-Verfahrens und möglicher Bedenken angefochten [..]. Zwei Verfassungsgerichtshofklagen aus dem Umfeld des Ring Freiheitlicher Studenten (RFS) wurden aus formalen Gründen abgelehnt.

Nachtrag: heise.de berichtet ebenfalls.


Minister Hahn erneut für Big Brother Awards nominiert

Oktober 18, 2009

Wie letztes Jahr auch („Hahn wegen E-Voting-Drängen bei Big Brother Award nominiert„) wurde Minister Hahn wegen seines missglückten E-Voting-Versuchs bei den ÖH-Wahlen erneut nominiert. Wir wünschen dieses Mal mehr Glück ;)

Die Nominierung auf der Seite der Big Brother Awards Österreich 2009:

Wissenschaftsminister Johannes Hahn [ÖVP]: Wahlen als Glücksspiel

Die Hochschülerschaft hatte sich mehrfach und mehrheitlich dagegen ausgesprochen, der Herr Minister hatte stets stereotyp ausrichten lassen, man möge doch nicht so „technikfeindlich“ sein.

Der Datenschutzrat hatte eingewendet, dass E-Voting die in der Verfassung verankerten fundamentalen Grundsätze einer freien, geheimen und persönlichen Wahl nicht erfüllen könne. Internationale Studien belegen, dass bei der elektronischen Stimmabgabe nicht sicher ist, ob die Stimme wirklich abgegeben wird, ob sie ankommt und ob sie richtig gewertet wird. Zur „Technikfeindlichkeit“: Dass Wahlstimme und Identifikationsdaten wieder zusammen geführt werden können, sei ebenso möglich, wie Manipulationen aller Art, das waren die Einwände der Techniker. Auch dass die ARGE Daten mit einem simplen Plug-In die Angreifbarkeit eines solchen E-Voting-Systems durch manuelle DoS-Angriffe im Vorfeld der Wahlen zur österreichischen Hochschülerschaft demonstrierte – all das zusammen focht Bildungsminister Johannes Hahn nicht an. Von einer guten Viertelmillion Studierenden gaben gerade einmal 2.100 ihre Stimme elektronisch ab. Der Verlauf der Auszählung ist nur als chaotisch zu bezeichnen, eine Woche danach lagen noch immer nicht alle Ergebnisse vor. Insgesamt gab es 25 gerichtliche Anfechtungen der Wahl, die Wahlbeteiligung war so niedrig wie noch nie. Die zusätzlichen Kosten werden offiziell mit etwa einer Million Euro angegeben, laut Experten sind die Gesamtkosten etwa doppelt so hoch.

  • Netwatcher24.net Interview mit Gio Hahn, ÖVP BM f. Wissenschaft über E-Voting Vimeo Link