Juli 28, 2010
Die futurezone berichtete heute im Laufe des Tages über den Entscheid des Wissenschaftsministeriums bezüglich der vergangenen ÖH-Wahlen an der Uni Wien.
Wenig überraschend sieht das Ministerium die Wahl, bei der erstmals das E-Voting-System getestet wurde, als gültig an. Damit kommt es auch zu keiner Neuwahl mehr.
Zwar ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig (innerhalb von 6 Wochen können noch Rechtsmittel bei Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof eingelegt werden), aber eine Neuwahl müsste mehr als 6 Monate vor dem nächsten regulären Wahltermin stattfinden – was in diesem Fall sehr unwahrscheinlich ist, da die nächsten ÖH-Wahlen bereits im Mai/Juni 2011 stattfinden.
Bemängelt wurden seitens der ÖH-Fraktionen die fehlerhaften elektronischen Stimmzettel der JES und die fehlenden Kurzbezeichnungen bei allen Fraktionen.
Das Ministerium sieht „keine wesentlichen Mängel“ vorliegen, die eine Aufhebung der Wahl rechtfertigen würden. Begründet wurde dies unter anderem damit:
dass im Gegensatz zu dem nur von sehr wenigen Studenten genutzten E-Voting der Stimmzettel bei der Papierwahl allen rechtlichen Anforderungen entsprochen habe. Außerdem habe mit der JES gerade jene Fraktion, die durch den fehlerhaften elektronischen Stimmzettel benachteiligt worden sein könnte, keine Neuwahlen gefordert.
[...]
Schließlich hätten verunsicherte JES-Wähler das E-Voting abbrechen und dann an der herkömmlichen Papierwahl teilnehmen können. Außerdem sei eine Mandatsverschiebung wegen der geringen Zahl elektronischer Stimmen ausgeschlossen.
Auf die fehlenden Kurzbezeichnungen ist das Ministerium in dem Bescheid nicht eingegangen.
Auch in Salzburg ist die Wiederholung der Wahl sehr unwahrscheinlich. Dort wurde die Wahl zwar für ungültig erklärt, aber die Bundeswahlkommission hat eine neuerliche Untersuchung beauftragt. Untersuchung deswegen, weil „versehentlich sämtliche Papierprotokolle und Stimmzettel vernichtet wurden und das Ergebnis damit nicht mehr nachkontrollierbar ist„.
Das Thema E-Voting und ÖH-Wahl wird also weiterhin präsent bleiben, zumal auch noch die Beschwerde beim VfGH der GRAS ansteht.
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Verfasst von marc
Juli 4, 2010
Disclaimer: Selbstverständlich freue ich (Alex T.) mich, dass das Thema E-Voting vorerst einmal vom Tisch ist und dass mittlerweile anscheinend sogar die ÖVP sich still und heimlich eingesteht, dass ihr Prestigeprojekt ein Debakel war – den unkritischen Evaluierungsbericht hat schließlich auch niemand mehr wirklich ernst genommen.
Dennoch halte ich es für sehr bedauernswert, dass die Politik anscheinend nicht im Stande ist zwischen den verfassungsrechtlich und demokratiepolitisch bedenklichen Internet-Wahlen und einem vernünftigem (sogar notwendigem – siehe weiter unten) online WählerInnenverzeichnis zu unterscheiden.
Von meinen Seiten (das sind sowohl die technische als auch die demokratische) spricht überhaupt nichts gegen ein zentrales online WählerInnenverzeichnis welches dazu da ist:
- zu sehen was eine Person wählen darf [1] und
- zu sehen was eine Person schon gewählt hat.
Im Gegenteil, ich hielte das für eine gute Sache! Auf meiner Stamm-Uni, der TU Graz, wären ÖH-Wahlen ohne ein online Verzeichnis undenkbar, da viele Studierende auf mehreren der vier Wahllokale wahlberechtigt sind. Bereits bei den ÖH-Wahlen 2005 und 2007 ist ein von dem ZID der TU Graz erstelltes online Verzeichnis zum Einsatz gekommen. Ich, als stv. Vorsitzender einer Wahlkommission, habe es selbst benutzt. Im Gegensatz zu dem fehlerhaften WählerInnenverzeichnis des BMWF, welches 2009 zum Einsatz kam, gab es nie ein Problem damit.
Ohne ein derartiges online Verzeichnis (das übrigens in gar keinem Zusammenhang mit E-Voting steht), müssten alle Wahlkommissionen bei WählerInnen, die auf mehreren Wahllokalen wahlberechtigt sind, ständig die anderen Wahlkommissionen durchtelefonieren, nachfragen ob diese Person bei ihnen schon gewählt hat und die angerufenen Wahlkommissionen müssten mühsam ihre Listen durchsuchen um nachzusehen ob die Person bereits gewählt hat. Eine Horrorvorstellung für die ehrenamtlichen Wahlkommissionen – das online System ist also unverzichtbar.
Durch ein zentrales WählerInnenverzeichnis, das vom BMWF erstellt wird, könnten sich die 21 Unis den Aufwand sparen ihre eigenen Verzeichnisse zu erstellen und somit wäre eine große, einfache und eigentlich vollkommen logische Einsparung in der teuren Verwaltung möglich. So haben die Unis 21mal den Aufwand – ähnlich wie bei den Studiengebühren, deren 21fache Verwaltung auch Unmengen an Geld verpulvert.
.
[1] was Studierende wählen dürfen: Seit 2005 dürfen Studierende bei ÖH-Wahlen nur mehr ihre Studienvertretungen (meistens eine pro inskribiertem Studium) und ihre Universitätsvertretungen wählen. Warum das ziemlich unfair ist schreibe ich demnächst in einem eigenen Artikel zum Thema HSWO 2005.
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Verfasst von LX_T
Juli 2, 2010
Diese Woche teilten die futurezone und GRAS (Grünen und Alternativen StudentInnen) mit, dass das zentrale Wählerverzeichnis bei den nächsten ÖH-Wahlen nicht mehr zum Einsatz kommen soll.
Das Verzeichnis war 2009 beim E-Voting-Versuch bei den ÖH-Wahlen in Verwendung und musste von Anfang an einige Kritik einstecken. Sowohl von verfassungsrechtlicher, wie auch von technischer Seite.
So gab es Anfangs beispielsweise nur ein unvollständiges Wählerverzeichnis und später gab es etwa Probleme mit der Zusammenführung der Daten der einzelnen Unis mit dem zentralen Verzeichnis im Bundesrechenzentrum.
In ihrer Mitteilung erklärt die GRAS das damit:
[..], dass E-Voting auf allen Ebenen gescheitert ist.
Im Wissenschaftsministerium hält man sich etwas bedeckter. Gegenüber dem ORF äußerte ein Sprecher:
„Wir wollten den Betroffenen nicht etwas aufzwingen, was diese nicht wollen
[..]
Das ist keine prinzipielle Abkehr vom E-Voting [...] bei den derzeitigen technischen Rahmenbedingungen und der geringen Verbreitung der Bürgerkarte ergibt der Einsatz des verwendeten Systems aber keinen Sinn.“
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Verfasst von marc
April 7, 2010
Dass sich die am E-Voting-Versuch zu den ÖH-Wahlen 2009 maßgeblich beteiligten Organisationen (E-Voting.CC, IVM und TU Wien INSO) selbst evaluieren, ist schon mal sehr bedenklich. Die „externe Evaluierung“ wurde durch das Sora-Institut durchgeführt und enthält lediglich eine „Gesellschaftspolitische Analyse“. Ein unabhängiger Bericht hätte – wie auch eine unabhängige Wahlbeobachtung – das kaum vorhandene Vertrauen in das Projekt erhöhen können.
Zudem üben Beiträge u.a. im Standard „Dicker Bericht, dünne Ergebnisse“ und in der ORF Futurezone zusätzlich Kritik an dem Evaluierungsbericht (PDF) :
SPÖ-Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter bezeichnete den Bericht in einer Aussendung als „peinliche Selbstevaluierung“. Auch für die grüne Justizsprecherin Daniela Musiol ist die Evaluierung „äußerst fragwürdig“. [..] Der Bericht sei eine „Farce“ und alles andere als unabhängig, kritisierte auch Eva Pentz von den Grünen und Alternativen StudentInnen (GRAS) [..].
Ein Kommentar von Martin Fehndrich wahlrecht.de zum Bericht: Bezugnehmend auf (S.95) „Wahlbeobachtung von E-Voting [..] eine reine Beobachtung der Vorgänge am Wahltag lässt nur minimale Schlüsse zu.“
Das ist doch schon nah an „geht nicht“.
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Verfasst von electrobabe
Februar 22, 2010
Auf die-wirtschaft.at gibt es eine aktuellen Artikel über die Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ). Interessant dabei sind die zwei Absätze übers E-Voting. Das BRZ hätte letztes Jahr die ÖH-Wahlen „technisch korrekt abgewickelt“:
Der Prototyp politischer Partizipation im Netz, der elektronische Urnengang, hatte bereits im Vorjahr Premiere – bei den Hochschülerschaftswahlen. Technisch ist dabei alles glatt gelaufen, dennoch ist die Wahl an der Uni Wien in erster Instanz für ungültig erklärt worden. Aufgrund eines formellen Fehlers auf dem virtuellen Stimmzettel. Lauer betont: „Das lag nicht am Bundesrechenzentrum“, vielmehr sei die Falschbenennung einer wahlwerbenden Partei das Problem gewesen. „So etwas passiert auch bei normalen Wahlen öfter“, so Lauer. Und Jabkowski fügt hinzu: „Das Wissenschaftsministerium hat bestätigt: Das elektronische Verfahren wurde technisch korrekt abgewickelt.“
Er betont, dass das BRZ „Gewehr bei Fuß“ stehe, wenn es zur nächsten E-Wahl in Österreich kommt. Für den E-Government-Experten Johann Höchtl von der Uni Krems ist das Problem beim elektronischen Wahlvorgang ein grundsätzliches: „Es ist nun einmal schwierig, transparent zu machen, dass man einem PC dasselbe Vertrauen schenken kann wie einer Wahlkommission. Es gibt aber tatsächlich Algorithmen, die eine geheime Wahl im Netz garantieren.“
Wie diese Algorithmen funktionieren sollen, ob sie schon irgendwo eingesetzt werden und ob dadurch elektronische Wahlen für den Normalbürger nachvollziehbar und transparent werden, wird nicht erläutert.
[Danke für den Hinweis! @leyrer]
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Verfasst von marc
Januar 29, 2010
Nach der letzten Übersicht über die Einsprüche gegen die ÖH-Wahlen nun aktuelle Nachrichten zu den Anfechtungen:
Der Verband Sozialistischer StudentInnen (VSStÖ) geht nun wegen der abgelehnten Bescheide (Beschwerden wegen E-Voting an Unis Linz und Innsbruck sowie an TUs Graz und Wien) in Berufung (die Futurezone berichtet). Wird diese vom Ministerium zurückgewiesen, kann der nächst höhere Schritt – eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof – angegangen werden. Die Grünen und Alternativen StudentInnen (GRAS) wollen den gleichen Weg einschlagen.
Die neue Wissenschaftsministerin Beatrix Karl (ÖVP) tritt nun in die Fußstapfen Hahns:
Karl hatte sich zuletzt am 18. Jänner noch in ihrer Funktion als Wissenschaftssprecherin der Volkspartei für das E-Voting ausgesprochen und es als „korrekt durchgeführt“ bezeichnet. Die Mängel hätten nicht mit dem System an sich zu tun, sondern hätten organisatorische Gründe gehabt.
Die AktionsGemeinschaft (AG) hat Berufung gegen die Aufhebung der Wahl an der Uni Wien durch die Bundeswahlkommission eingelegt (Artikel in der Futurezone).
ÖH-Wahl an Uni Wien wird vermutlich nicht wiederholt, berichtet diePresse.
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Verfasst von electrobabe
Januar 18, 2010
Wie im letzten Beitrag berichtet wurde das Ergebnis der ÖH-Wahl auf der Uni Salzburg heute, am 18.01.2010, in erster Instanz aufgehoben, weil die Doktoratsstudierenden aufgrund von Fehlern in der Wahlsoftware am ersten der drei Wahltage nicht wählen konnten.
Ebenfalls heute wurden die Einsprüche der GRAS gegen das Wahlergebnis an den drei noch ausstehenden Unis (Uni Klagenfurt, Med-Uni Graz und Uni f. Musik u. darst. Kunst Wien) abgewiesen. Der Einspruch an der TU Wien wurde letzten Freitag, den 15.01.2010, abgelehnt. Am Tag davor wurden die Einsprüche an sieben weiteren Unis abgewiesen, papierwahl.at berichtete davon.
Nun zur Übersicht:
Insgesamt wurden die Reklamationen gegen die ÖH-Wahlen an 11 von 13 Unis von der Wahlkommission abgewiesen. Das Wahlergebnis an der Uni Salzburg wie auch an der Uni Wien (Bescheid der Uni Wien) wurde aufgehoben. Diese beiden HoschülerInnenschaften müssten also binnen zwei Monaten (Update: die Inskriptionszeiten werden allerdings nicht dazugezählt, sodass die „60 Tage“ bis Mai dauern) ihre Wahl wiederholen – sofern keine Fraktion Berufung gegen die Bescheide einlegt.
Bei beiden Unis sind Fehler in der Wahlsoftware der Grund für die Wiederholung – nicht jedoch die von der GRAS, dem VSStÖ und den Fachschaftslisten unisono kritisierten Internetwahlen an sich. Für verfassungsrechtliche Bedenken fühlt sich die Wahlkommission laut ihren Bescheiden nicht zuständig.
Es ist zu erwarten, dass die GRAS Berufung gegen die abgewiesenen Bescheide einlegen wird. Falls sich die nächste Instanz, das BMWF ebenfalls nicht zuständig fühlt, wäre die letzte Instanz der entweder der Verfassungsgerichtshof oder der Verwaltungsgerichtshof. (2. Update: Ich gestehe, noch nicht zu wissen, was die letzte Instanz wäre.) Erst dieser könnte die großen Probleme des E-Votings berücksichtigen und zukünftige Internetwahlen in Österreich verhindern – und damit das erklärte Ziel der Einsprüche der GRAS erreichen.
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Verfasst von LX_T
Januar 18, 2010
Der Standard meldet, dass heute auch die Wahl an der Uni Salzburg aufgehoben wurde. Nachdem die Uni Wien bereits die vergangene ÖH-Wahl aufhoben hat, wurde jetzt auch eine Entscheidung an der Uni Salzburg getroffen.
Aufgrund des verwendeten E-Voting-Systems kam es zu einigen Problemen, wie auch auf papierwahl.at zu lesen war.
Die Begründung des Vorsitzenden der Bundeswahlkommission, Bernhard Varga, lautet:
Grund ist der Umstand, dass Doktoratstudenten am ersten Tag des dreitägigen Urnengangs nicht wählen konnten, weil „die Wahladministration nicht funktioniert hat“, so Varga.
Ein entsprechender Bescheid über die Aufhebung der Wahl wird nun allen wahlwerbenden Gruppen zugestellt.
Sollte gegen diesen Bescheid (Frist: zwei Wochen ab Zustellung) keine Berufung eingelegt werden, muss die Wahl innerhalb von 60 Tagen wiederholt werden. Ansonsten muss die nächsthöhere Instanz, der Wissenschaftsminister, innerhalb von sechs Monaten eine Entscheidung treffen. Gegen diese könnte dann noch in letzter Instanz eine Beschwerde beim Verwaltungs- bzw. Verfassungsgerichtshof eingelegt werden.
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Verfasst von marc
Januar 14, 2010
Der Einspruch wird gemäß § 45 Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz BGBl. I Nr. 22/1999 idF BGBl. I Nr. 2/2008 abgewiesen.
So lautet der nüchterne Spruch auf den Bescheiden die heute, am 14. Jänner 2010, an die Rechtsvertreterin der GRAS (Grüne und Alternative StudentInnen) zugestellt wurden. Absenderin ist die Wahlkommission der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft.
Betroffen sind folgende Universitäten: Die Uni Graz (eingescannter Bescheid), die Uni Innsbruck, die WU Wien, die Uni Linz, die TU Graz, die Uni für Bodenkultur und die Veterinärmedizinische Uni (beide in Wien). Die Bescheide der Uni Wien und der Uni Salzburg sind noch ausständig.
Im Gegensatz zur Uni Wien, wo die Wahl bereits aufgehoben wurde (papierwahl.at berichtete davon), gibt es auf der Uni Salzburg von offizieller Seite weiterhin noch kein Ergebnis. Es kursieren jedoch Gerüchte, dass die Wahl auch dort aufgehoben werden könnte.
Die Abweisung der Einsprüche bringt die GRAS einen Schritt weiter in Richtung Verfassungsgerichtshof (VfGH).
Der VfGH soll bestätigen, was die GRAS seit Anfang an sagt: E-Voting ist verfassungswidrig, es gefährdet das freie, geheime und persönliche Wahlrecht und damit einen Grundpfeiler der Demokratie.
kommentiert Eva Pentz, eine Aktivistin der GRAS.
In den nächsten Tagen wird die GRAS vermutlich gegen die abgewiesenen Einsprüche bei der nächsten Instanz, dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung, berufen. Wird diese Berufung ebenfalls abgewiesen, wäre die nächste Instanz bereits das erklärte Ziel – der Verfassungsgerichtshof.
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Hier der derStandard.at-Artikel zum selben Thema.
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Verfasst von LX_T
Dezember 6, 2009
Nachdem letzte Woche über die voraussichtliche Aufhebung der ÖH-Wahl an der Uni Wien berichtet wurde, gab es vergangenen Dienstag die Bestätigung der Wahlbehörde. Grund dafür sind fehlerhafte E-Voting-Stimmzettel.
An der Uni Salzburg ist weiterhin unklar ob es zu einer Aufhebung der Wahl kommt. Die Entscheidung dazu wurde vertagt.
Ob es an der Uni Wien nun auch zu einer Wahlwiederholung kommt, bleibt fraglich. Bisher gab es auch bei früheren Aufhebungen der ÖH-Wahl keine Wahlwiederholung, da aufgrund des Fristenlaufs immer schon die nächste reguläre Wahl anstand.
Dan hat sich dazu auch ein wenig in der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung 2005 (HSWO 2005) umgeschaut und fasst unter anderem so zusammen:
Bis zur tatsächlichen Wiederholung der Wahl wird es allerdings noch einige Zeit dauern [...] Da die Wahl nicht innerhalb der Zulassungsfrist, nicht während der lehrveranstaltungsfreien Zeit und jedenfalls von Dienstag bis Donnerstag durchgeführt werden muss, kommen Jänner und Februar quasi nicht in Frage.
Sollte es also zu einer Wahlwiederholung an der Uni Wien (und eventuell auch an der Uni Salzburg) kommen, könnte diese frühestens Mitte März 2010 stattfinden. Was aber auch maßgeblich davon abhängt, wie schnell das Wissenschaftsministerium eine Entscheidung diesbezüglich trifft.
weitere Links:
futurezone: Wahlbehörde: ÖH-Wahl an Uni Wien aufgehoben
heise: Fehler bei E-Voting: Wiener ÖH-Wahl aufgehoben
Presseaussendung: ÖH Uni Wien
Presseaussendung: ÖH Uni Salzburg
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recht, uni | Mit Tag(s) versehen: ÖH-Wahl, HSWO 2005, Uni Salzburg, Uni Wien |
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Verfasst von marc