Im März diesen Jahres fand in München zum vierten Mal das jährliche internationale Treffen UOCAVA Summit 2010 statt (wurde auch auf papierwahl.at angekündigt). UOCAVA steht für Uniformed and Overseas Citizen Absentee Voting Act – oder etwas vereinfacht „Overseas And Military Voting“. Die Organisation dahinter ist die Overseas Voting Foundation (OVF). Ziel der OVF ist es, wie der Name bereits vermuten lässt, WählerInnen aus Übersee und Militär an Wahlen teilnehmen lassen zu können.
Bei dem Summit wurde eine Debatte zu Internetwahlen abgehalten, bei der sowohl Befürworter als auch Gegner zu Wort kamen. Das Ganze verlief nach einem festen Schema, wie hier beschrieben.
Vor Ort mitdiskutiert hat auch papierwahl.at-Mitautorin Constanze Kurz.
Die Videoaufzeichnungen der Veranstaltung gibt es im Youtube-Channel der Overseas Voting Foundation.
Die Videos zur Internet-Voting-Debatte sind bei wahlrecht.de in chronologischer Reihenfolge verlinkt.
Ebenfalls heute wurden die Einsprüche der GRAS gegen das Wahlergebnis an den drei noch ausstehenden Unis (Uni Klagenfurt, Med-Uni Graz und Uni f. Musik u. darst. Kunst Wien) abgewiesen. Der Einspruch an der TU Wien wurde letzten Freitag, den 15.01.2010, abgelehnt. Am Tag davor wurden die Einsprüche an sieben weiteren Unis abgewiesen, papierwahl.at berichtete davon.
Nun zur Übersicht:
Insgesamt wurden die Reklamationen gegen die ÖH-Wahlen an 11 von 13 Unis von der Wahlkommission abgewiesen. Das Wahlergebnis an der Uni Salzburg wie auch an der Uni Wien (Bescheid der Uni Wien) wurde aufgehoben. Diese beiden HoschülerInnenschaften müssten also binnen zwei Monaten (Update: die Inskriptionszeiten werden allerdings nicht dazugezählt, sodass die „60 Tage“ bis Mai dauern) ihre Wahl wiederholen – sofern keine Fraktion Berufung gegen die Bescheide einlegt.
Bei beiden Unis sind Fehler in der Wahlsoftware der Grund für die Wiederholung – nicht jedoch die von der GRAS, dem VSStÖ und den Fachschaftslisten unisono kritisierten Internetwahlen an sich. Für verfassungsrechtliche Bedenken fühlt sich die Wahlkommission laut ihren Bescheiden nicht zuständig.
Es ist zu erwarten, dass die GRAS Berufung gegen die abgewiesenen Bescheide einlegen wird. Falls sich die nächste Instanz, das BMWF ebenfalls nicht zuständig fühlt, wäre die letzte Instanz der entweder der Verfassungsgerichtshof oder der Verwaltungsgerichtshof. (2. Update: Ich gestehe, noch nicht zu wissen, was die letzte Instanz wäre.) Erst dieser könnte die großen Probleme des E-Votings berücksichtigen und zukünftige Internetwahlen in Österreich verhindern – und damit das erklärte Ziel der Einsprüche der GRAS erreichen.
Wie die Futurezone berichtet, fordert der deutsche Branchenverband BITKOM Internetwahlen, um „die Wahlbeteiligung zu erhöhen“. Die beauftragte Studie ergab, dass bei der vergangenen Bundestagswahl am 27. September in Deutschland die Wahlbeteiligung gesteigert werden hätte können, falls Online-Wahlen angeboten worden wären:
Danach gaben 21 Prozent der Nichtwähler an, dass sie gewählt hätten, wenn sie die Möglichkeit zur elektronischen Stimmabgabe per Internet gehabt hätten. [..] 25 Prozent der 18- bis 29-jährigen Nichtwähler hätten davon Gebrauch gemacht, aber nur elf Prozent der über 59-Jährigen.
[..] August-Wilhelm Scheer, Präsident des Branchenverbandes, forderte im Zuge der Veröffentlichung der Studie, dass die Politik in der kommenden Legislaturperiode die rechtlichen Voraussetzungen für elektronische Wahlen schaffen solle.
Derzeit sind Wahlen über das Internet in Deutschland nicht verfassungskonform und nach dem letzten vernichtenden Wahlcomputer-Urteil (wir berichteten) sieht es wohl nicht nach einer baldigen Änderung der Deutschen Verfassung aus.
Passend zum heutigen Wahlsonntag etwas verspätet ein Bericht über den Fortschritt die Entwicklung des Online-Wahlsystems Voteremote von Richard Sietmann für heise.de:
Das Deutsche BMWi (Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie) hat im Rahmen der Innovationsförderung das Online-Wahlsystem Voteremote mit rund 1,2 Millionen Euro gefördert. T-Systems hat hier gemeinsam mit der TU Darmstadt und der Universität Kassel ein Wahlsystem für nicht-parlamentarische Wahlen entwickelt, „das sich zum Schutz der geheimen Stimmabgabe und vor Manipulationen unter anderem auf eine zweifache Verschlüsselung der Voten, die Übertragung der Wählerstimme über verschlüsselte Verbindungen sowie die Ablage der Daten in einem Hochsicherheitsrechenzentrum stützt.“
Ein Pilotversuch für Parlamentswahlen sei prinzipiell angedacht, aber vorerst wird das Wahlsystem nicht eingesetzt, auch nicht für nicht-parlamentarische Vertreterwahlen.
Zu dem im Projekt angestrebten Einsatz von voteremote parallel zur Briefwahl in den Sozialwahlen 2011 wird es mangels rechtzeitiger Zertifizierung und Erprobung jedenfalls nicht kommen. [..] Den Versicherten die Option zur Online-Wahl zu eröffnen, sei jetzt für die nächsten im Jahre 2017 anstehenden Sozialwahlen das Ziel [..].
Die Berner Zeitung berichtete am 05.09.2009 von einem geplanten Schweizer Pilotprojekt für Internetwahlen. Demnach soll dieses Projekt in 8 Kantonen (Aargau, Freiburg, Graubünden, Solothurn, Schaffhausen, St. Gallen, Thurgau und Zürich) umgesetzt werden. Derzeit wird damit gerechnet frühestens Ende 2010 erste Versuche in einzelnen Kantonen zu starten. Ein Grund dafür ist die unterschiedliche rechtliche Situation in den einzelnen Kantonen. Weiters heißt es in dem Bericht:
Die nun zusammen arbeitenden Kantone schliessen sich dem Zürcher Projekt an, weil die angebotene Informatikplattform gut zur Organisation der politischen Rechte in diesen Kantonen passt. Erste Erfahrungen sollen später im Hinblick auf einen allfälligen Ausbau für in der Schweiz wohnhafte Stimmberechtigte genutzt werden.
Um einen kleinen Eindruck vom grundlegenden Ablauf des E-Voting in der Schweiz zu bekommen, hat Unisys ein, leider auch technisch nur gewöhnungsbedürftiges Pro-E-Voting-Werbevideo gemacht.
Update:
Die Berner Zeitung berichtet, dass der Kanton Bern die Einführung von E-Voting für Auslandsschweizer ab 2012 plant.
Ein Bericht der unabhängigen kanadischen Wahl-Regulierungsbehörde (Independent Electoral Watchdog) zeigt eine Bereitschaft Kanadas zu Online-Registrierung und zur Online-Wahl. In dem Bericht wird zudem ein E-Voting-Pilotversuch bei den Wahlen 2013 gefordert.
Die Motivation für den Einsatz von E-Voting ist eine gewünschte Erhöhung der Wahlbeteiligung (derzeit bei 58.8%). Kanada bietet zwar eine Art Auslandswahlkarten-System für Auslandskanadier an, aber dieses System soll zu kompliziert sein – E-Voting könnte hier einfacher und bediehntbarer sein, so das Versprechen.
Eine Zusammenfassung des Berichts ist bei The Star zu finden.
Die Kanadische Gegenbewegung Paper Vote Canada lässt allerdings nicht lange auf ein Statement warten und spricht sich erneut scharf gegen Internetwahlen aus.
Die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) der Uni Wien beantragt den Einsatz von E-Voting auf Verfassungswidrigkeiten vom Verfassungsgerichtshof prüfen zu lassen (via futurezone):
Die beiden Vorsitzenden, Fanny Rasul von den Grünen und Alternativen StudentInnen (GRAS) und Sophie Wollner vom Verband Sozialistischer StudentInnen (VSStÖ), begründeten den Antrag am Donnerstag bei einer Pressekonferenz damit, dass elektronische Stimmabgabe per se das freie, geheime, persönliche Wahlrecht nicht garantiere, das Ergebnis vom Wähler nicht überprüft und Manipulation des Wahlergebnis nicht ausgeschlossen werden könne. [..]
Ziel des Antrags ist laut ÖH Wien-Anwalt Alfred Noll die Aufhebung der gesetzlichen Grundlage von E-Voting, also der entsprechenden Bestimmungen im Hochschülerschaftsgesetz bzw. in der Hochschülerschaftswahlordnung.
Erst vor kurzem hat der Präsident des Verfassungsgerichtshofs Gerhart Holzinger seine Kritik an E-Voting erneuert. Nun wird Konsequenz zu seinen Aussagen verlangt.
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Nachtrag: Hier ein Video von der Pressekonferenz (via netwatcher24):
Neben Genf, Neuenburg und Zürich wird ein weiterer Schweizer Kanton E-Voting einsetzen: Ein elektronisches Wahlsystem wird testweise bald für Auslands-Basler zugänglich sein, berichtet die Basler Zeitung:
Auslandschweizer mit Basler Wurzeln können am 29. November erstmals elektronisch abstimmen. Für diese Stimmabgabe stellt der Kanton Genf den Baslern sein e-Voting-System zur Verfügung. [..] Basel-Stadt ist der erste Kanton, der e-Voting mit dem System eines anderen Kantones zulässt.
Beherbergt sind die Auslandschweizer Stimmberechtigten des Kantons Basel-Stadt auf dem Vote électronique-System des Kantons Genf, das bereits während mehreren Urnengängen erfolgreich im Einsatz steht.
In der Schweiz wurden seit 2002 mehrere E-Voting-Pilotversuche im Rahmen des Projekts Vote Èlectronique mit verschiedenen E-Voting-Verfahren (auch Wählen über Internet oder per SMS) für Wahlen und Abstimmungen durchgeführt, wir berichteten. Damit ist die Schweiz neben Österreich und Estland eine der wenigen Nationen, die Internetwahlen befürworten.
Neben Österreich und Estland ist die Schweiz eine der wenigen europäischen Nationen, die Internetwahlen umsetzen. Da es in der Schweiz relativ häufig zu Abstimmungen kommt, kränkelt die Wahlbeteiligung (<50%) und das Allheilmittel* ist – Sie werden es sicher erraten – natürlich E-Voting.
In der Schweiz wurden seit 2002 mehrere E-Voting-Pilotversuche im Rahmen des Projekts Vote Èlectronique in den Kantonen Genf, Neuenburg und Zürich mit verschiedenen E-Voting-Verfahren (Wählen über Internet oder per SMS) für Wahlen und Abstimmungen durchgeführt. Ein Ende dieser Pilotversuche ist nicht in Sicht.
Nun zerbrechen sich auch Schweizer Wissenschaftler den Kopf über Betrugsszenarien und Manipulationsmöglichkeiten (Beitrag in „Der Bund“ – via Martin):
Theoretisch wäre eine Manipulation denkbar. Dies sagen Wissenschaftler um Eric Dubuis, Bernhard Anrig und Rolf Haenni von der Berner Fachhochschule in Biel. Besonders perfid bei einem raffinierten Betrug: Die meisten heute in der Praxis eingesetzten Systeme sind so aufgebaut, dass man einen solchen unter gewissen Umständen gar nicht entdeckte. Um ein wirklich sicheres System zu haben, müsse es von Grund auf anders konstruiert sein, warnen die Informatiker. [..] «Wenn die Bürger dabei nicht vollstes Vertrauen ins Abstimmungssystem haben, könnte bei einem knappen Abstimmungsergebnis schnell der Verdacht eines Betrugs aufkommen», sagt Anrig. Möglichkeiten zum Betrug gibt es einige:
Die Computersysteme selber könnten manipuliert werden. Selbst wenn man davon ausgehe, dass die Programmierer nicht aus eigenem Antrieb manipulierten – die Möglichkeit dazu hätten sie, sagt Haenni. Und dies mache sie erpressbar.
Der (illegale) Stimmenkauf ist bei der elektronischen Stimmabgabe sehr viel einfacher als bei der brieflichen. Mit den Pilotsystemen funktioniert der Zugang über wenige Codes, die nur für eine Abstimmung gelten (siehe Kasten). Ein nicht an der Abstimmung interessierter Bürger hätte die Möglichkeit, seine Stimme zu verkaufen. Über eine Internetseite im Ausland könnte der Stimmenkauf im grossen Stil und anonym betrieben werden. Bei der brieflichen Abstimmung, so wie wir sie heute kennen, ist es hingegen kaum möglich, einen anonymen Stimmenkaufring aufzubauen, sagt Anrig. Denn die Postadresse dieses Rings wäre bekannt.
Die Internetabstimmung erfolgt über die Computer der Stimmbürger. Auf diesen Rechnern können sich Viren und Schadprogramme einnisten. «Einen Beweis, dass der einzelne Computer so funktioniert, wie es der Benutzer annimmt, gibt es nicht», sagt Dubuis. So könnte sich ein Schadprogramm verbreiten, das dem Benutzer vortäuscht, mit dem Abstimmungsserver verbunden zu sein. Ein solches Programm wäre jedoch fremdgesteuert und gäbe nicht zwingend die Stimme des Bürgers weiter.
[..] Bei den bisherigen Pilotsystemen sei nicht nachvollziehbar, was nach der Stimmabgabe erfolge. «Am Ende wird einfach ein Resultat ausgespuckt», sagt Haenni. Die Funktionsweisen der Systeme sind entweder geheim – etwa bei dem des Kantons Neuenburg, das von einer spanischen Firma entwickelt wurde – oder zumindest nicht vollständig offengelegt.
* Die Wahlbeteiligung konnte bei der ÖH-Wahl 2009 NICHT gesteigert werden! Die Wahlbeteiligung lag laut futurezone bei rund 26%, was neuer historischer Tiefstand ist. Das Ziel von 1% Wahlbeteiligung bei E-Voting wurde auch klar verfehlt, da nur 0,9% via Internet wählten!
Die ÖH-Wahlen via Internet sind beendet. Obwohl im Rahmen der studi.gv.at-Werbekampagne zirka 11.900 BürgerInnenkarten-Lesegeräte verteilt worden sind, haben nur 2.161 Studierende an der elektronischen Wahl teilgenommen. Das sind weniger als 1% der rund 230.000 Wahlberechtigten. Das BMWF nannte die Grenze von 1% als Erfolgsziel, das nun verfehlt wurde!
Laut der parlamentarischen Anfrage von Kurt Grünewald hat das E-Voting im Rahmen der ÖH-Wahlen 2009 zumindest 567.139,04 Euro gekostet (nicht nur 300.000 wie vom BMWF behauptet wird). Das sind über 260 Euro pro abgegebener Stimme.
Neben kleinen Pannen mit dem Server und Fehlern in der Software gab es auch falsche Bezeichnungen von Studierendenlisten. Auf die Kurzbezeichnungen der Fraktionen wurde auf den elektronischen Stimmzetteln anscheinend vollkommen vergessen. Laut dem Wiener Verfassungsrechtler Heinz Mayer sind die Stimmzettel ohne Kurzbezeichnung allerdings „rechtswidrig“ und „die Chance auf eine Aufhebung der gesamten ÖH-Wahlen ist sehr groß“.
Die Premiere ist technisch einwandfrei gelaufen, mehr als 2.000 Studierende haben das Angebot genutzt. Ich hoffe, irgendwann wird es zur Normalität.
sagte Hahn als erste Bilanz zu den Internetwahlen im Gespräch mit dem Standard. Nachzulesen hier.
"Ich war am INSO Sommer-Fest, und der erste, der mir über den Weg rennt, ist der Krimmer". -- ein auf diesem Fest eingeladener(Anmerkung: Der Herr Grechenig, "Berater fuer das Ministerium" ist vom INSO)[Reposted from tubasis]