Hans Zeger zu E-Voting

März 16, 2010

Im Rahmen einer Buchpräsentation (zum Buch “Mensch. Nummer. Datensatz“) hat sich Hans Zeger, der unter anderem Obmann der ARGE Daten und Mitglied des österreichischen Datenschutzrates ist, wieder mal äußerst kritisch gegenüber E-Voting geäußert.

Den kompletten, knapp 2,5 stündigen Mitschnitt der Präsentation gibt es im Sendungsarchiv von Orange94.0.

Der Teil, in dem es um E-Voting geht, liegt hier (.mp3) und dauert ca. 6 Minuten.

Er bezeichnet u.a. E-Voting als “Anschlag auf die Vertrauenswürdigkeit unserer demokratischen Systeme”.


ÖH-Wahlen: E-Voting kostete mindestens rund 900.000 Euro zusätzlich

August 27, 2009

In dem Artikel in der Futurezone, in dem papierwahl.at und seine Gründer Barbara Ondrisek und Peter Purgathofer namentlich als Kritiker erwähnt werden, wird die parlamentarische Anfrage der Grünen zitiert, wonach Wissenschaftsminister Johannes Hahn die aufgeschlüsselten Kosten des Einsatzes von E-Voting bei den ÖH-Wahlen nannte.

  • Die von Scytl verschenkte E-Voting-Software: 66.000 €
  • Zertifizierung der Wahlsoftware durch A-SIT: 54.837,72 €
  • Die kostenlos an die Studierenden abgegebenen Kartenlesegeräte 104.847,89 €
  • Webseite studi.gv.at: 14.488,13 €
  • Werbung: 245.000 € + 173.608,92 € + 88.852 €
  • Evaluierung: 50.000 €
  • Meinungsforschung: 47.800 € + 13.980 € + 12.240 €

== rund 871.655 €

Ob und wo die Beratungskosten von Robert Krimmer (e-voting.cc) und Thomas Grechenig mit Gerald Fischer etc. (technische Beratung seitens des Instituts INSO) einfließen, ist unklar. Ebenso sind die Personalkosten des BRZ etc. für die Durchführung der Wahl nicht explizit aufgelistet.

Hardwarekosten fehlen ebenfalls. Es wird in der Anfragebeantwortung erwähnt, dass  “technische Komponenten (Server, Laptops, etc.) angeschafft” wurden, “Die Höhe der Kosten ist [..] nicht im Einzelnen quantifizierbar.”

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Somit dürfte Hans Zeger, Obmann der ARGE Daten, mit seiner Schätzung im Mai 2009 von zwei Millionen Euro wohl recht behalten.

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Die hohen Kosten wurden ebenfalls in dem ZIB-Beitrag vom 26.08.2009 erwähnt (ca. ab Minute 14).

Nachtrag: Hier der diePresse.com-Beitrag zum selben Thema.


E-Voting-Kritiker kriminalisiert, Aus für E-Voting in Österreich?

August 6, 2009

Die ARGE DATEN hat einen langen Artikel als Zusammenfassung der letzten E-Voting-Aktivitäten in Österreich herausgegeben. Darin wird auch die versuchte Kriminalisierung der E-Voting-Gegner – Hans Zeger und auch der Betreiber von papierwahl.at – erwähnt!

Es wurde evaluiert (!), ob Strafanzeige gegen Hans Zeger zulässig wäre und wegen des papierwahl.at-Beitrags “ARGE DATEN stellt Test-Tool für E-Voting-System bereit” und des Verlinkens auf das Test-Tool somit auch die Betreiber der Webseite papierwahl.at. Zu einer Anzeige gegen uns kam es letzten Endes dann doch nicht, aber der Versuch allein ist schon verwunderlich und hinterlässt ein mulmiges Gefühl.

Wie geht man wohl mit Kritikern in so einem Fall um? Radio Netwatcher hat das im Interview mit Minister Hahn auch gefragt und bekam keine Antwort. Ich denke nicht, dass es der richtige Schritt ist, zu versuchen, Kritiker “auszuschalten” und die Meinungsfreiheit mit Füßen zu treten. Eine Einladung an einen runden Tisch im Vorfeld wäre wohl erstrebenswerter gewesen. Öffentlichkeit und Transparenz und so… nicht bei einer Wahl?

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Hier der vollständige Artikel:

2009/07/31 E-Voting – Schlusspunkt
Gescheitert ist das Wissenschaftsministerium im Versuch E-Voting-Kritiker zu kriminalisieren – BRZ-Bastelwebseite zum E-Voting blieb bis zuletzt unsicher – Dubiose Rolle selbsternannter Technikexperten – E-Voting dürfte für lange Zeit in Österreich “gestorben” sein – Grundrechtliche Bedenken zu allen Distanzwahlsystemen bleiben bestehen

Wissenschaftsministerium scheiterte mit Kriminalisierung

Das ÖH-E-Voting fand vom 18.5. bis 22.5.2009 statt. Gerade 9 Promille der Studenten (2.161) nutzten die elektronische Wahl. Was beim Alkoholkonsum ein ziemlich kräftiger Rausch wäre, sorgte bei den E-Votern für Ernüchterung. Keines ihrer Ziele wurde erreicht, ob die Stimmen korrekt gezählt wurden, kann niemand bestätigen. Trotzdem bleiben die Wahlversuche zumindest zehn Jahre lang personenbezogen gespeichert.

In der Schlussphase der E-Voting-Diskussion, in der sowohl das grundrechtliche, als auch das technische Fiasko erkennbar war, griff das Wissenschaftsministerium in die unterste Schublade, sie versuchte E-Voting-Kritiker durch Strafanzeigen zu kriminalisieren.

In einem Rundumschlag wurde durch Ministerialrat Stangl, offenbar mit Rückendeckung von Minister Hahn und Unterstützung der Anwaltskanzlei CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH eine wahre Strafrechtsbreitseite gegen ein Organ der ARGE DATEN abgeschossen. Behauptet wurde nichts weniger als die “Anstiftung” zu den Delikten §§ 126a, 126b, 126c und 261ff StGB, Strafrahmen immerhin bis fünf Jahre.

Zur Erklärung für Laien, die §§ 126a, 126b und 126c sind Teil des berühmt-berüchtigten Cybercrime-Paketes und enthalten Anschuldigungen wie “Datenbeschädigung”, “Störung von Comutersystemen” und “Missbrauch von Computerprogrammen”. Bestimmungen, die bisher nie oder praktisch nie zur Anwendung kamen und als totes Recht gelten.

Die §§261ff sind überhaupt starker Tobbak, handelt es sich hier um Vorwürfe wie “Wahlverhinderung”, “Wahlbestechung” und “Wahltäuschung”.

Offenbar sah das Wissenschaftsministerium jede Form kritischer E-Voting-Berichterstattung als Majestätsbeleidigung an, die mit allen Mitteln zu verfolgen ist. Der VP-Minister Hahn, der sich sonst gern weltoffen gibt, entpuppt sich damit als Obermeister der Antimoderne, als europäischer Plagiator nordkoreanischer Zensurversuche.

Am Rande wurde auch versucht die Informationsplattform http://www.papierwahl.at zu kriminalisieren.

Wüste technische Spekulationen
Untermauert wurde die rund vierzigseitige Anzeige mit wüsten Spekulationen über die Gefährlichkeit der durch die ARGE DATEN losgetretenen Diskussion über die Leistungskapazität des E-Voting-Servers.

Wenn, so die Anzeige, das vorgestellte Java-Script (http://www.argedaten.at/static/servercheck.html) “eine Vielzahl von User gleichzeitig verwenden würden, könnte das die Verfügbarkeit des E-Voting-Systems stören und sogar zum Absturz führen. … Es ist daher keineswegs undenkbar, dass 100 oder 1000 Studenten gleichzeitig das Test-Tool [das Javaskript, Anm.] öffnen und geöffnet lassen.” Dies könne zu bis zu 50 Millionen Zugriffen pro Sekunde führen, so die Spekulationen in der Anzeige.

Staatsanwaltschaft legte Anzeige nach kurzer Prüfung zurück
Schwere Anschuldigungen, die noch mit Forderungen nach einer Hausdurchsuchung in den Redaktionsräumen der ARGE DATEN gekoppelt waren. Anschuldigungen, die auch der Staatsanwalt nach kurzer Prüfung als haltlos erkannte.

Knapp und lapidar wurde die Anzeige zurückgelegt, bei den Cybecrime-Anschuldigungen, weil “kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung besteht” (§190 Z2 StPO), bei den Vorwürfen zur Wahlmanipulation, weil “die dem Ermittlungsverfahren zu Grunde liegende Tat nicht mit gerichtlicher Strafe bedroht ist” (§190 Z1 StPO).

Auch der Staatsanwalt hat offenbar den eigentlichen Sinn der Anzeige, Meinungsfreiheit zu beschränken, rasch durchschaut und diesem ministeriellen Zensurversuch einen Riegel vorgeschoben.

Dubiose Rolle selbsternannter Technikexperten
Übrig bleibt von der Anzeige eine höchst dubiose Rolle einiger Technik-”Experten”, allen voran ein IT-Ziviltechniker, der in Spekulationen, was man alles mit Webseiten anstellen könnte, geradezu schwelgte.

Hinzu kommen noch bedenkliche Aussagen von cert.at, eine im Dunstkreis von nic.at tätige Gruppe, die sich selbst zum österreichischen Hilfsteam für Computerzwischenfälle ernannt hat (cert = computer emergency response team) und sich besonderes Wohlwollen in BMI-, BVT-, BKA- und Bundeskanzlerkreisen erfreut.

Alle diese Techniker hatten in ihrem Eifer übersehen, dass Webseiten, die zumindest Mindeststandards, wie ISO 27001 (“Sicherheitsmanagement”), ONR 17700 (eine vom Normungsinstitut herausgegebene Empfehlung zu sicheren Webapplikationen) oder das Grundschutz-Konzept des deutschen Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik einhalten, durch Angriffe von außen ausreichend geschützt wären.

Die wüsten Spekulationen in der Anzeige werfen ein bezeichnendes Licht auf die mangelhafte Qualifikation dieser “Techniker” und auch auf den fehlenden Stand der Technik der E-Voting-Seite.

BRZ-Bastelwebseite zum E-Voting blieb bis zuletzt unsicher
Betreiber der fragwürdigen E-Voting-Lösung war das Bundesrechenzentrum (BRZ), dass sich selbst als Rechenzentrum der Republik Österreich versteht. Unabhängige TU-Techniker, die in den E-Voting-Code Einschau halten konnten, bestätigen, dass die E-Voting-Programme ein echter Bastelcode sind, keinesfalls geeignet das Recht auf eine freie, geheime und persönliche Wahl zu garantieren.

Nicht einmal die EU-Richtlinie 2002/58/EG zur sicheren Internet-Kommunikation hat die E-Votingseite eingehalten. Das von den selbsternannten Experten als besonders gefährlich hochstilisierte Java-Script (http://www.argedaten.at/static/servercheck.html) war natürlich bei ordentlich designten Seiten völlig wirkungslos (für interessierte Webbastler: es genügte der Eintrag top.location.href = self.location.href auf der E-Voting-Webseite).

Natürlich wurden der ARGE DATEN – anonym – auch wirklich gefährliche Skripts angeboten, die jedoch nicht in Anspruch genommen wurden. Es war deutlich genug erkennbar, dass das E-Voting-System des Bundesrechenzentrums nicht dem Stand der Technik entsprach.

Grundrechtliche Bedenken aller Distanzwahlsysteme bleiben bestehen
Abseits vom technischen Fiasko und dem gescheiterten Kriminalisierungsversuch bleiben jedoch die grundrechtlichen Bedenken zu jeder Art von Distanzwahl bestehen.

Neben dem E-Voting ist auch die Briefwahl als extrem bedenklich einzustufen. Der einzige “Vorzug” von der Briefwahl ist, dass sie zumindest simpel und leicht durchschaubar ist.

Tatsächlich gab es bei den letzten Landtagswahlen höchst dubiose Briefwahl-Vorgänge. So wurden in Kärnten ganze Altersheime abgeklappert, von den Bewohnern Vollmachten zur Abholung der Briefwahlunterlagen abverlangt und diese dann auch wieder paketweise ausgefüllt zurückgestellt. Wer, wann und unter welchen Umständen die Vollmacht unterschrieben hatte, wie gewählt wurde, bleibt völlig im Dunkeln. Gerade in Heimen herrscht oft ein Gruppendruck, ein unausgesprochenes Übereinkommen in eine bestimmte Richtung zu handeln, Abweichler werden rasch als Querulanten dennunziert.

Praktisch alle Verfassungsrechtler sehen neben E-Voting auch die Briefwahl als höchst problematisch an und mit dem Verfassungsrecht auf “freie, geheime und persönliche” Wahl unvereinbar. Die Politik sollte angesichts der jüngsten Erfahrungen die Briefwahl modifizieren, E-Voting endgültig ad-acta legen oder den Anspruch auf freie, geheime und persönliche Wahlen aufgeben.

mehr –> 4. November – Datenschutz und IT-Sicherheit | Anforderungen, K…
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mehr –> VfGH-Präsident Korinek: Österreich auf dem Weg zum Überwachung…
mehr –> eVoting beschädigt Vertrauen in demokratische Prozesse
Archiv –> eVoting – Neuer Anlauf im lahmenden eCommerce-Geschäft?
andere –> http://www.papierwahl.at/
andere –> ON-Regel ONR 17700 Informationsverarbeitung – Sicherheitstechnische Anforderungen an Webapplikationen
andere –> Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
andere –> 2002/58/EG – Kommunikations-Datenschutzrichtlinie der EU

Die angezeigten Informationen und Artikel werden im Rahmen des ARGE DATEN Informationsdienstes kostenlos zur Verfügung gestellt. Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert, es wird jedoch für die Richtigkeit keine Gewähr übernommen. Alle Angaben, Aussagen und Daten beziehen sich auf das Datum der Veröffentlichung des Artikels. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass insbesondere Links, auf Websites gemachte Beobachtungen und zu einem Sachverhalt gemachte Aussagen zum Zeitpunkt der Anzeige eines Artikels nicht mehr stimmen müssen. Der Artikel wird ausschließlich aus historischem und/oder archivarischen Interesse angezeigt. Die Nutzung der Informationen ist nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Dieser Informationsdienst kann professionelle fachliche Beratung nicht ersetzen. Diese wird von der ARGE DATEN im Rahmen ihres Beratungs- und Seminarservice angeboten und vermittelt. Verwendete Logos dienen ausschließlich zur Kennzeichnung der entsprechenden Einrichtung. Die verwendeten Bilder der Website stammen, soweit nicht anders vermerkt von der ARGE DATEN selbst, den in den Artikeln erwähnten Unternehmen, Pixelio, Aboutpixel oder Flickr.


“Das E-Voting Kartenhaus”: Interview mit Hans Zeger

Mai 22, 2009

Der Radiosender FM4 hat heute ein Interview mit Hans Zeger geführt. Dieser ist letzte Woche vermehrt mit dem Bereitstellen eines Test-Tools zur Überprüfung der E-Voting-Seite (oeh-wahl.gv.at) in die Schlagzeilen gekommen. Zu den Anschuldigungen und Drohungen mit rechtlichen Konsequenzen seitens des Wissenschaftsministeriums spricht Zeger von extrem hysterischen Reaktionen:

Wenn das ein [Internetwahl-]System wäre, das professionell organisiert und gebaut ist und auch die Sicherheitsbestimmungen des Datenschutzgesetzes einhalten würde, hätte dieses Tool in keinster Weise Auswirkungen haben dürfen. [...] Es wurde ein System zusammengebastelt, das so stabil wie ein Kartenhaus ist, und bei Kartenhäusern darf man auch nicht laut husten.

Zum derzeitigen E-Voting-Testlauf meint Zeger:

Was ich zu bedenken gebe ist, dass unser gesamtes Staatswesen, unser gesamtes Staatssystem darauf aufbaut, dass Wahlen anerkannt werden – und zwar von allen Seiten anerkannt werden, auch vom Verlierer. [...] Das heißt, wählen ist kein beliebiger technischer Prozess wie Onlinebanking, Onlineshopping, E-Government oder sonst irgendwas. Sondern E-Voting ist das Fundament der Demokratie, und wenn wir hier beginnen, zweifelhafte Methoden einzuführen, dann landen wir sehr rasch in einer Demokratieverdrossenheit bis Demokratieverweigerung. Hier wird mit dem Feuer gespielt.
[...]
Die Einsicht in den Quellcode der E-Voting-Software wurde von mehreren Seiten sehr scharf k[ri]tisiert, unter anderem auf papierwahl.at: [...] Was sagen sie zur Einsicht in den Sourcecode des E-Voting-Programms?
Hier hat offensichtlich der Betreiber etwas zu verbergen, [...] diese angekündigte Einsicht [ist] eine Farce! Man muss ganz klar sagen: Hier gleitet Österreich in ganz gefährliche Bereiche ab.

Das Interview kann hier nachgelesen und auch nachgehört werden.

Zu den angesprochenen papierwahl.at-Beiträgen: “Sourcecode-Analyse im BRZ” und “Details der Sourcecode-Einsicht“.


Podiumsdiskussionen zu E-Voting in Wien

März 28, 2009

Am 30. März gibt es im Rahmen des Montagsgesprächs der Zeitung Standard eine Diskussion zum Thema E-Voting. Ab 19:30 im “Haus der Musik” in Wien. papierwahl.at-Mitgründer Prof. Peter Purgathofer diskutiert mit Mag. Krimmer, Prof. Bernd-Christian Funk und Samir Al-Mobayyed, Aktionsgemeinschaft.

Nachtrag: Hier eine Zusammenfassung der Diskussion.

derstandard_montagsgespraech

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Beim kommenden q/talk von q/uintessenz am 31. März wird zum Thema “Die Glaubwürdigkeitsfalle – zu faul zur Wahl” diskutiert. Eingeladen sind ebenfalls Peter Purgathofer, Sigrid Maurer, Grün Alternative StudentInnen, Michael Gissing, ÖH TU Graz, und Samir Al-Mobayyed, Aktionsgemeinschaft. Beim letzten q/talk hat Barbara Ondrisek mitgewirkt.

Einlass ist um 19:00, die Podiumsdiskussion fängt um 20:00 an, im Raum D / quartier21, QDK / Electric Avenue, MQ Wien.

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Eine weitere Podiumsdiskussion des Vereins der Absolvent/inn/en der Rechtswiss. Fakultät der Uni Wien findet am 22. April um 18.00 Uhr am Dach des Juridicum (Schottenbastei 10-16, 1010 Wien) zum Thema E-Voting statt. Peter Purgathofer diskutiert zusammen mit Heinrich Neisser, Robert Stein und Heinz Mayer. Minister Hahn soll angefragt worden sein.

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Der Republikanische Club lädt am 30. April ab 19:00 (Rockhgasse 1, 1010 Wien) ebenfalls zu einer Diskussion ein: “Eine Diskussion zur demokratiepolitisch fragwürdigen Entwicklung in Richtung eVoting, der Wahl über das Internet.” Georg Markus Kainz, quintessenz, Andrea Maria Dusl, Autorin und Filmemacherin, Gerda Marx, Staatsrecht an der Universität Wien, Hans Zeger, ARGE Daten und eine VertreterIn einer ÖH werden das Thema erörtern.

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Weitere Links zu dem Thema:

Rudolf Taschner, Mathematiker und Betreiber des math.space im Wiener MQ: “Fortschritt muss „E-“ nicht bedeuten – Ein Appell gegen das E-Voting

Ex-VfGH-Chef Karl Korinek: “Experten: Faire Wahl wird ausgehöhlt

Präsident des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) Gerhart Holzinger: “Verfassungsrechtliche Zweifel an E-Voting

Johannes Hahn: “Kritik an E-Voting lässt Hahn kalt


Datenmissbrauch bei E-Voting – ÖHs und Zeger gegen E-Voting

Februar 20, 2009

Heute war die zweite Pressekonferenz von Vertretern von ÖHs der TU Wien, Uni Graz und TU Graz, allerdings dieses mal aus einem kritischen Blickwinkel. Es wurde ein rechtlicher Verstoß geortet, wobei die Vorsitzenden der ÖH-Wahlkommissionen nicht dazu befugt gewesen wären, die Daten der Studierenden für eine Wählerevidenz an das BRZ und folglich auch an Scytl weiterzugeben. Florian Ortner, Vorsitzender der ÖH der Universität Graz, präsentierte Briefverkehr inklusive Rechtsgutachten, die den Missstand belegen. Hier der Pressetext “Datenmissbrauch bei E-Voting” und ein Beitrag in der Futurezone.

Hans Zeger, Obmann der ARGE-Daten und Mitglied im Datenschutzrat, sprach sich bei der PK scharf gegen E-Voting aus. Er sehe verfassungs-, menschenrechtliche und grundsätzliche Probleme, wobei das freie, geheime und persönliche Wahlrecht gefährdet seien. In seinem Artikel “eVoting beschädigt Vertrauen in demokratische Prozesse” fasst er die Problematik der elektronischen ÖH-Wahlen zusammen.

Zudem wurde Kritik an den hohen Kosten geäußert. Zeger schätzt eine ÖH-Wahlstimme auf 400-500 €, wobei er meinte, dass man um dieses Geld jeden einzelnen Auslandsstudi einfliegen könne. Distanzwahlen, wie Internetwahlen oder Briefwahlen, seien generell keine gute Lösung, da bei den vergangenen Briefwahlen 7% der Stimmzettel als formalen Gründen nicht gezählt wurden. Es sollen neue Wege gefunden werden, wie man Auslandswähler einbinden könne, E-Voting sei hier nicht der richtige Ansatz.

Das Vergabeverfahren, bei dem es keine neue Ausschreibung nach dem ersten abgebrochenen Anlauf gab, sondern das BRZ direkt beauftragt wurde, wurde erneut kritisiert. Ebenso  wurden die Interessenskonflikte der Kontrollorgane aufgezeigt:

Das Bundesrechenzentrum ist im Einflussbereich des Finanzministeriums. Geprüft werden soll es durch A-SIT, das ist ein Verein, in dem Mitglieder des Finanzministeriums und der Uni Graz sitzen – und Reinhard Posch, CIO der Bundesregierung. [Futurezone]

e-voting zeger ortner

Nachtrag: Hier ein Bericht vom Standard über die PK heute.

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Und weiter geht es: Für Dienstag Abend hat quintessenz eine Podiumsdiskussion zum Thema E-Voting im Raum D des Wiener MQ ab 19:00 angekündigt.

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papierwahl.at ist nach wie vor eine eigenständige, unabhängige, fraktions- wie parteilose Inititative, die die Kampagne der oben genannten ÖHs, die zur Aufklärung der Studierenden dient, unterstützt. Daher war der papierwahl.at-Pacman auf einem Transparent im Hintergrund zu sehen.

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Nachtrag: Hier noch drei Videos auf wahltotal.at von den Sprechern heute: Florian Ortner, Hans Zeger und Markus Hauser.

Markus Hauser

Florian Ortner

Hans Zeger


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