August 3, 2011
Wie der Standard (u.a.) heute im Laufe des Tages berichteten, hat der österreichische Verfassungsgerichtshof massive Bedenken an E-Voting geäußert. Anlass war der misslungene Testlauf bei den ÖH-Wahlen 2009, gegen den unter anderem die GRAS und VSStÖ Beschwerde eingelegt hatten.
Kontrolle des Quellcodes
Der VfGH ist zudem auch der Ansicht, dass die Wahlordnung genau regeln muss, welches technische System genau zum Einsatz kommt. Das sei nicht der Fall gewesen. Außerdem scheint es notwendig zu sein, auch den Quellcode der Software einer der Öffentlichkeit zugänglichen Kontrolle zu ermöglichen. Hier kritisierte etwa die GRAS, dass die wahlwerbenden Fraktionen zwar die Möglichkeit bekommen hätten, den Quellcode des Wahlprogramms einzusehen; der Termin sei allerdings „eine Farce“ gewesen. Auch eine Neuauszählung der Stimmen sei beim E-Voting nicht gewährleistet, man habe „schlicht darauf zu vertrauen“, dass die Software ein korrektes Wahlergebnis produziert, hieß es in der Beschwerde der GRAS.
Der Verfassungsgerichtshof hält fest, dass jene gesetzlichen Bestimmungen, die E-Voting regeln, so gestaltet sein müssen, dass es – letztlich auch für den Verfassungsgerichtshof – möglich ist, die Einhaltung der Wahlgrundsätze zu prüfen. Bei der Wahlordnung scheint es so zu sein, dass dies nicht der Fall ist und vor allem die Vorgaben und Kriterien, wie die Wahlkommission die Einhaltung der Wahlgrundsätze prüfen soll, fehlen.
Kritik am Zeitraum
Außerdem dürfte auch noch gesetzwidrig sein, dass der Zeitraum der Stimmabgabe für E-Voting anders geregelt war als der für die Papierwahl. Die elektronische Stimmabgabe war in der Woche vor der klassischen Urnenwahl (26.-28.5.2009), vom 18. bis 22. Mai möglich.
[Hervorhebungen von mir]
Das vom VfGH eingeleitete Verordnungsprüfungsverfahren wird sich aber noch etwas hinziehen. In rund neun Monaten soll entschieden werden ob E-Voting in Österreich gesetzeswidrig ist oder nicht.
Der vollständiger Bericht umfasst 48 Seiten und kann als .pdf heruntergeladen werden.
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Verfasst von marc
März 4, 2011
Die Bundeswahlkommission an der Uni Salzburg hat erneut die Ungültigkeit der, im Mai 2009 statt gefundenen, Hochschülerschaftswahlen bestätigt. Wie schon des öfteren berichtet, wird das aber keine Neuwahlen zur Folge haben, da die nächsten Wahlen (im Mai 2011) schon vor der Tür stehen. Die Presse berichtete dazu heute in einem Artikel:
Die Grünen und Alternativen StudentInnen (GRAS) haben bei ihrer Anfechtung der Wahlen zur Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) an der Uni Salzburg wegen eklatanter Mängel Recht erhalten. Wie die Bundeswahlkommission in einem der APA vorliegenden Bescheid schreibt, wird die Wahl für ungültig erklärt und aufgehoben. Wiederholt wird sie jedoch nicht, da die Entscheidung erst im letzten Viertel der aktuellen Amtsperiode rechtskräftig wird und die nächsten Wahlen bereits von 24. bis 26. Mai stattfinden. „Es ist ein großer Erfolg, wenn auch ein sehr später Erfolg“, so Eva Pentz von der GRAS.
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Verfasst von marc
August 17, 2010
Der Standard und futurezone berichten heute, dass der klägliche E-Voting-Versuch bei den ÖH-Wahlen ab Ende August 2010 endlich vor dem Verfassungsgerichtshof landet. Einige erinnern sich vielleicht noch: Am 18. Mai 2009 startet kurz vor dem offiziellen Beginn der Papierwahl das elektronische Wählen zur österreichischen Hochschülerschaft. Der damalige Wissenschaftsminister sowie eine Lobbygruppe waren uneingeschränkt dafür und hofften (vergebens) auf eine erhöhte Wählerbeteiligung.
Nun sind alle Einsprüche abgewiesen. Das Wissenschaftsministerium erklärte die ÖH-Wahlen entsprechend für gültig, daher ist für die Grünen und Alternativen Studentinnen (GRAS) und den Verband Sozialistischer Studentinnen (VSStÖ) nach all dem Chaos rund um das E-Voting der Weg frei zur Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof. Eine Grundsatzentscheidung in Österreich steht wohl zu erwarten, was von Anfang an das Ziel der Anfechtungen war.
Wir wünschen viel Erfolg!

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Verfasst von 46halbe
Juli 28, 2010
Die futurezone berichtete heute im Laufe des Tages über den Entscheid des Wissenschaftsministeriums bezüglich der vergangenen ÖH-Wahlen an der Uni Wien.
Wenig überraschend sieht das Ministerium die Wahl, bei der erstmals das E-Voting-System getestet wurde, als gültig an. Damit kommt es auch zu keiner Neuwahl mehr.
Zwar ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig (innerhalb von 6 Wochen können noch Rechtsmittel bei Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof eingelegt werden), aber eine Neuwahl müsste mehr als 6 Monate vor dem nächsten regulären Wahltermin stattfinden – was in diesem Fall sehr unwahrscheinlich ist, da die nächsten ÖH-Wahlen bereits im Mai/Juni 2011 stattfinden.
Bemängelt wurden seitens der ÖH-Fraktionen die fehlerhaften elektronischen Stimmzettel der JES und die fehlenden Kurzbezeichnungen bei allen Fraktionen.
Das Ministerium sieht „keine wesentlichen Mängel“ vorliegen, die eine Aufhebung der Wahl rechtfertigen würden. Begründet wurde dies unter anderem damit:
dass im Gegensatz zu dem nur von sehr wenigen Studenten genutzten E-Voting der Stimmzettel bei der Papierwahl allen rechtlichen Anforderungen entsprochen habe. Außerdem habe mit der JES gerade jene Fraktion, die durch den fehlerhaften elektronischen Stimmzettel benachteiligt worden sein könnte, keine Neuwahlen gefordert.
[...]
Schließlich hätten verunsicherte JES-Wähler das E-Voting abbrechen und dann an der herkömmlichen Papierwahl teilnehmen können. Außerdem sei eine Mandatsverschiebung wegen der geringen Zahl elektronischer Stimmen ausgeschlossen.
Auf die fehlenden Kurzbezeichnungen ist das Ministerium in dem Bescheid nicht eingegangen.
Auch in Salzburg ist die Wiederholung der Wahl sehr unwahrscheinlich. Dort wurde die Wahl zwar für ungültig erklärt, aber die Bundeswahlkommission hat eine neuerliche Untersuchung beauftragt. Untersuchung deswegen, weil „versehentlich sämtliche Papierprotokolle und Stimmzettel vernichtet wurden und das Ergebnis damit nicht mehr nachkontrollierbar ist„.
Das Thema E-Voting und ÖH-Wahl wird also weiterhin präsent bleiben, zumal auch noch die Beschwerde beim VfGH der GRAS ansteht.
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Verfasst von marc
Juli 2, 2010
Diese Woche teilten die futurezone und GRAS (Grünen und Alternativen StudentInnen) mit, dass das zentrale Wählerverzeichnis bei den nächsten ÖH-Wahlen nicht mehr zum Einsatz kommen soll.
Das Verzeichnis war 2009 beim E-Voting-Versuch bei den ÖH-Wahlen in Verwendung und musste von Anfang an einige Kritik einstecken. Sowohl von verfassungsrechtlicher, wie auch von technischer Seite.
So gab es Anfangs beispielsweise nur ein unvollständiges Wählerverzeichnis und später gab es etwa Probleme mit der Zusammenführung der Daten der einzelnen Unis mit dem zentralen Verzeichnis im Bundesrechenzentrum.
In ihrer Mitteilung erklärt die GRAS das damit:
[..], dass E-Voting auf allen Ebenen gescheitert ist.
Im Wissenschaftsministerium hält man sich etwas bedeckter. Gegenüber dem ORF äußerte ein Sprecher:
„Wir wollten den Betroffenen nicht etwas aufzwingen, was diese nicht wollen
[..]
Das ist keine prinzipielle Abkehr vom E-Voting [...] bei den derzeitigen technischen Rahmenbedingungen und der geringen Verbreitung der Bürgerkarte ergibt der Einsatz des verwendeten Systems aber keinen Sinn.“
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Verfasst von marc
Juli 2, 2010
Wie derStandard.at und die Futurezone (Nachtrag: und heise.de) bereits berichteten, reichen Die Grünen und Alternativen StudentInnen (GRAS) wie angekündigt eine Beschwerde gegen das bei der ÖH-Wahl 2009 verwendete E-Voting-System beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein.
Als Grundlage dient dabei ein Bescheid der Datenschutzkommission. Durch den negativen Bescheid der DSK, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sich der VfGk mit dem Fall beschäftigt.
papierwahl.at drückt selbstverständlich die Daumen.
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Verfasst von electrobabe
April 7, 2010
Dass sich die am E-Voting-Versuch zu den ÖH-Wahlen 2009 maßgeblich beteiligten Organisationen (E-Voting.CC, IVM und TU Wien INSO) selbst evaluieren, ist schon mal sehr bedenklich. Die „externe Evaluierung“ wurde durch das Sora-Institut durchgeführt und enthält lediglich eine „Gesellschaftspolitische Analyse“. Ein unabhängiger Bericht hätte – wie auch eine unabhängige Wahlbeobachtung – das kaum vorhandene Vertrauen in das Projekt erhöhen können.
Zudem üben Beiträge u.a. im Standard „Dicker Bericht, dünne Ergebnisse“ und in der ORF Futurezone zusätzlich Kritik an dem Evaluierungsbericht (PDF) :
SPÖ-Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter bezeichnete den Bericht in einer Aussendung als „peinliche Selbstevaluierung“. Auch für die grüne Justizsprecherin Daniela Musiol ist die Evaluierung „äußerst fragwürdig“. [..] Der Bericht sei eine „Farce“ und alles andere als unabhängig, kritisierte auch Eva Pentz von den Grünen und Alternativen StudentInnen (GRAS) [..].
Ein Kommentar von Martin Fehndrich wahlrecht.de zum Bericht: Bezugnehmend auf (S.95) „Wahlbeobachtung von E-Voting [..] eine reine Beobachtung der Vorgänge am Wahltag lässt nur minimale Schlüsse zu.“
Das ist doch schon nah an „geht nicht“.
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Verfasst von electrobabe
April 2, 2010
Wie heute, am 2. April 2010, in einem Standard-Interview mit Wissenschaftsministerin Karl bekannt wurde, wird E-Voting nicht weiter bei ÖH-Wahlen eingesetzt.
E-Voting widerspricht den verfassungsrechtlichen Grundprinzipien der freien, geheimen und persönlichen Wahl – endlich hat dies auch das Ministerium erkannt!
sagt Eva Pentz, Aktivistin der Grünen & Alternativen StudentInnen. Die GRAS hatte zuvor die ÖH-Wahl von 2009 an 13 Universitäten wegen E-Voting angefochten und hat angekündigt, mit den Klagen bis zum VfGH zu gehen. Wir berichteten davon.
Die wesentlichen Kritikpunkte von papierwahl.at und anderen GegnerInnen von E-Voting waren und sind
- die verfassungs- und datenschutzrechtliche Bedenken (die Gefährdung des freien, geheimen und persönlichen Wahlrechts)
- die Möglichkeit das Wahlverhalten abzurufen oder die Wahlergebnisse zu manipulieren
- die mangelnde Nachvollziehbarkeit für die WählerInnen
Für eine vollständige Auflistung der Kritikpunkte siehe hier. Der lange angekündigte E-Voting-Evaluierungsbericht des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung wurde nun endlich veröffentlicht.
Er zeigt, dass sich E-Voting als technologiebasiertes Wahlverfahren im Internet bewährt hat. Aber die Bürgerkarte, die ja für die Online-Stimmabgabe nötig ist, ist noch nicht so weit verbreitet, wie es notwendig wäre. Das war ein klarer Hemmschuh.
meinte Ministerin Karl zu dem Bericht – nach wie vor von E-Voting überzeugt. LeserInnen von papierwahl.at können sich selbst ein Bild machen von dem Bericht auf E-Voting.cc – der Seite des unabhängigen Projektbeauftragten Robert Krimmer (siehe weiter unten).
.
Update: „Dicker Bericht, dünne Ergebnisse“ schreibt derstandard.at zu dem 50.000 € teuren Bericht von Krimmer. Weiter: „Die Ergebnisse, zu denen diejenigen, die auch für die Umsetzung von E-Voting zuständig waren, gekommen sind, sind wenig überraschend.“
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Verfasst von LX_T
Februar 18, 2010
Letzten Sonntag zählte das Magazin Format das „E-Voting-Debakel“ zu den dubiosesten Projekten der derztigen Regierung. Diese machen vor allem durch Intransparenz und hohe Beratungskosten („Freunderlwirtschaft“) auf sich aufmerksam:
Ferry Thierry, langjähriger Parteifreund von Exminister Hahn, cashte allein an Beratungshonoraren für den E-Voting-Flop mit seiner Politikberatung GmbH 204.655 Euro.
Der Grüne Abgeordnete Karl Öllinger rechnet vor:
„Die Kosten für die ÖH-Wahl explodieren von ursprünglich 240.000 Euro auf vorläufig 1,5 Millionen Euro. Bezogen auf die wählenden Personen, heißt das: Jede einzelne Stimme kostete 644 Euro.“
Die Grünen & Alternativen StudentInnen (GRAS) versuchen nun Druck auf Wissenschaftsministerin Beatrix Karl zu machen. In einer parlamentarischen Anfrage, eingebracht von der Grünen Verfassungssprecherin Daniela Musiol, wollen sie wissen, wann der Evaluierungsbericht zu den ersten elektronischen Wahlen endlich veröffentlicht wird. (Wir sind alle gespannt auf diesen Bericht ;-))
Weiters wird die Frage gestellt, ob Karl angesichts der hohen Kosten (644 Euro für jede der 2161 Stimmen) und der Aufhebung der ÖH-Wahlen an zwei Unis (Uni Wien und Uni Salzburg, papierwahl.at berichtete) E-Voting nach wie vor für einen Erfolg hält und bei kommenden ÖH-Wahlen im Frühjahr 2011 erneut einsetzen will.
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Verfasst von LX_T
Januar 29, 2010
Nach der letzten Übersicht über die Einsprüche gegen die ÖH-Wahlen nun aktuelle Nachrichten zu den Anfechtungen:
Der Verband Sozialistischer StudentInnen (VSStÖ) geht nun wegen der abgelehnten Bescheide (Beschwerden wegen E-Voting an Unis Linz und Innsbruck sowie an TUs Graz und Wien) in Berufung (die Futurezone berichtet). Wird diese vom Ministerium zurückgewiesen, kann der nächst höhere Schritt – eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof – angegangen werden. Die Grünen und Alternativen StudentInnen (GRAS) wollen den gleichen Weg einschlagen.
Die neue Wissenschaftsministerin Beatrix Karl (ÖVP) tritt nun in die Fußstapfen Hahns:
Karl hatte sich zuletzt am 18. Jänner noch in ihrer Funktion als Wissenschaftssprecherin der Volkspartei für das E-Voting ausgesprochen und es als „korrekt durchgeführt“ bezeichnet. Die Mängel hätten nicht mit dem System an sich zu tun, sondern hätten organisatorische Gründe gehabt.
Die AktionsGemeinschaft (AG) hat Berufung gegen die Aufhebung der Wahl an der Uni Wien durch die Bundeswahlkommission eingelegt (Artikel in der Futurezone).
ÖH-Wahl an Uni Wien wird vermutlich nicht wiederholt, berichtet diePresse.
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Verfasst von electrobabe