Eine Karikatur im Tagesspiegel (via Wahlbeobachtung des CCC): “Spam” im Bundestag?! ;)
Karikatur: Stuttmann
Eine Karikatur im Tagesspiegel (via Wahlbeobachtung des CCC): “Spam” im Bundestag?! ;)
Karikatur: Stuttmann
Das aktuelle Chaosradio Express setzt sich nochmal detailiert und ausführlicher mit dem vor einem Monat gefällten Wahlcomputer-Urteil in Deutschland auseinander. Wie gewohnt, moderiert Tim Pritlove den Podcast. Gast ist Ulrich Wiesner, der zusammen mit seinem Vater erfolgreich gegen den Wahlcomputereinsatz vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt hatte.
Am 3. März 2009 hat das Bundesverfassungsgericht in einem wegweisenden Urteil den Einsatz von Wahlcomputern, wie er bisher in der Bundesrepublik Deutschland praktiziert wurde, untersagt. Im Gespräch mit Tim Pritlove erläutert Ulrich Wiesner, der gemeinsam mit seinem Vater die Verfassungsklage angestrengt hatte, was ihn zu der Klage motiviert hat, welche grundlegende Kritik er gegenüber dem Einsatz von Wahlcomputern vorbringt, was genau das Verfassungsgericht bewertet und gesagt hat, welche Konsequenzen das Urteil für die zukünftige Verwendung von elektronischen Geräten im öffentlichen Wahlprozess hat und welche Problematik die Briefwahl für den Wahlprozess darstellt.
Chaosradio Express 118: Das Wahlcomputer-Urteil
[direkter Download der Datei (.mp3 / 87MB)]
Unter dem Titel “Computerschrott” steht das Editorial der Heftnummer 7/2009 der c’t Magazin für Computer und Technik. Anlass ist das Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichtes, in dem die Verwendung von Wahlcomputern in Deutschland für verfassungswidrig erklärt wurde.
Wenn eine Sache besonders wichtig ist, betraut man damit mehrere Menschen, die ihre Arbeit gegenseitig kontrollieren, etwa im Cockpit eines Flugzeugs, bei Geldtransporten oder im Leitstand eines Kernkraftwerks. Genauso hält man es bei Wahlen, der Grundlage unserer Demokratie. Hier gilt das Vier-Augen-Prinzip. Wählerliste und Wahlurne sind immer unter Aufsicht, jeder Wahlvorgang wird schriftlich vermerkt, die Wahlhelfer schauen sich bei der Wahl und der anschließenden Auszählung gegenseitig auf die Finger.
[auf heise.de weiterlesen]
[Bild Quelle heise.de]
Studierende an Österreichischen Hochschulen haben die Möglichkeit ihre Stimme vom 18. bis 22. Mai via Internet abzugeben oder in der darauffolgenden Woche an drei Werktagen über die herkömmliche Papierwahl. Wissenschaftsminister Hahn verteidigt erneut seinen Plan einen zusätzlichen elektronische Wahlkanal bei den kommenden ÖH-Wahlen anzubieten. Zudem präsentierte Hahn eine Studie, in der “eine mehr als 80-prozentige Zustimmung zur Möglichkeit des E-Votings” der Studierenden eruiert wurde.
Eine Antwort der ÖH, die sich als E-Voting-Versuchskaninchen sieht, lässt nicht lange auf sich warten: Die Vertreter der Grazer ÖHs Christian Dobnik (TU Graz) und Florian Ortner (Uni Graz) sprechen sich erneut vehement gegen E-Voting aus. Sie fordern “E-Voting auszusetzen, um die Grundsätze einer demokratischen Wahl zu wahren und Manipulationen nicht Tür und Tor zu öffnen”.
Allerdings lassen die Gegenstimmen der ÖHs, die Kritik des Verfassungsgerichtshofspräsidenten Gerhart Holzinger an E-Voting wie auch die Skepsis des Datenschutzrates und vieler anderer Hahn bisweilen kalt. Nun stellte auch Kurt Grünewald, Wissenschaftssprecher der Grünen, am 9. März eine parlamentarische Anfrage zum Einsatz von E-Voting bei den ÖH-Wahlen. Ebenso hat Deutschland erst vor kurzem gegen E-Voting entschieden, dennoch wird weiterhin an einem Einsatz von Internetwahlen in Österreich gearbeitet.
Wo die größten Probleme bei elektronischen Wahlen liegen, wird auf einer eigenen Seite auf papierwahl.at oder hier sehr gut zusammengefasst.
[e-voting tagcloud, via ygfrz]
Zwei Tage nach dem Wahlcomputer Urteil in Deutschland, gibt es auch in Österreich vermehrt Reaktionen zur elektronischen Stimmabgabe. Der Standard berichtete heute dazu in drei Artikeln.
Deutsches Urteil gegen E-Voting schlägt Wellen:
Erfolgreicher Kläger kritisiert nun auch E-Voting in Österreich: Es gäbe “keine Garantie, dass der Wähler unbeeinflusst ist” – Wissenschaftsministerium bessert bei Überprüfbarkeit nach
E-Voting kommt – trotz großer Bedenken:
Kritiker des E-Votings sehen sich durch das jüngste Urteil des deutschen Verfassungsgerichts gegen Wahlcomputer bestätigt. Minister Hahn sieht keinen Zusammenhang und besteht darauf: Bei der ÖH-Wahl wird elektronisch gewählt
Grüne wollen E-Voting verhindern: “Werden nicht locker lassen”:
In einer parlamentarischen Anfrage wollen die Grünen vom Wissenschaftsministerium Detail zu Sicherheit, Kosten und Abwicklung der elektronischen Wahl wissen
Wie bereits angekündigt, fand heute Vormittag die Urteilsverkündung des deutschen Bundesverfassungsgerichts in Sachen Wahlcomputer in Karlsruhe statt.
Das Gericht kam zur Entscheidung, dass der Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 verfassungswidrig war, da der Wähler weder die abgegebenen Stimmen noch deren Auszählung kontrollieren kann. Die Wahl bleibt aber trotzdem gültig, da es keine besonderen Anzeichen für Fehler oder Manipulationen gibt. In der Urteilsbegründung heißt es unter anderem:
Der Zweite Senat hat entschieden, dass der Einsatz elektronischer Wahlgeräte voraussetzt, dass die wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung vom Bürger zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können. Dies ergibt sich aus dem Grundsatz
der Öffentlichkeit der Wahl (Art. 38 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 GG), der gebietet, dass alle wesentlichen Schritte der Wahl öffentlicher Überprüfbarkeit unterliegen [...] Die Bundeswahlgeräteverordnung ist jedoch verfassungswidrig, weil sie nicht sicherstellt, dass nur solche Wahlgeräte zugelassen und verwendet werden, die den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen des Grundsatzes der Öffentlichkeit genügen.
Unter Punkt II werden auch nochmal sehr schön grundsätzliche Bedenken bei elektronischen Wahlen festgehalten:
Der Einsatz von Wahlgeräten, die die Stimmen der Wähler elektronisch erfassen und das Wahlergebnis elektronisch ermitteln, genügt nur dann den verfassungsrechtlichen Anforderungen, wenn die wesentlichen Schritte von Wahlhandlung und Ergebnisermittlung zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können. Während bei der herkömmlichen Wahl mit Stimmzetteln Manipulationen oder Wahlfälschungen unter den Rahmenbedingungen der geltenden Vorschriften jedenfalls nur mit erheblichem Einsatz und einem präventiv wirkenden sehr hohen Entdeckungsrisiko möglich sind, sind Programmierfehler in der Software oder zielgerichtete Wahlfälschungen durch Manipulation der Software bei elektronischen Wahlgeräten nur schwer erkennbar. Die große Breitenwirkung möglicher Fehler an den Wahlgeräten oder gezielter Wahlfälschungen gebietet besondere Vorkehrungen zur Wahrung des Grundsatzes der Öffentlichkeit der Wahl.
Weiter heißt es, dass der Gesetzgeber nicht daran gehindert ist, elektronische Wahlgeräte zum Einsatz zu bringen, nur müssen diese dann eine verfassungsrechtlich gebotene Möglichkeit einer zuverlässigen Richtigkeitskontrolle bieten. Dies sieht das Bundesverfassungsgericht bei den derzeitig eingesetzten Wahlcomputern der Firma Nedap jedoch nicht erfüllt.
Pressemitteilung des BVerfG zum Urteil
Leitsätze zum Urteil des Zweiten Senats
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Nachtrag
Hier einige Reaktion in den Medien:
“Wahlcomputer-Einsatz war verfassungswidrig” (fuzo)
“Einsatz von Wahlmaschinen bei Bundestagswahl war verfassungswidrig” (heise.de)
“Bundesverfassungsgericht beendet elektronisches Wahlroulette” (CCC.de)
“Interview Wahlcomputer-Urteil – “Man sieht nur, dass man nichts sieht”" (taz.de)
“Hilfreich, modern, verfassungswidrig” (tagesschau.de)
“Bundesverfassungsgericht entscheidet gegen Wahlcomputer” (golem.de)
“CCC: NEDAP-Wahlcomputer nach Urteil nur noch Elektroschrott” (golem.de)
Erste Reaktionen von der Politik:
“Karlsruhe zieht Black-Box-Voting den Stecker” (heise.de)
Verfassungsjuristin Gerda Marx ist am 15. Dezember 2008 als Leiterin der Wahlbehörde der Universität Wien zurückgetreten, da sie rechtliche Bedenken und Zweifel an der Manipulationsfreiheit und der Überprüfungbarkeit der elektronischen ÖH-Wahl hatte. Ein Interview im Standard:
“Auf meine Kritik hin hat man seitens des Ministeriums darauf verwiesen, dass entsprechende Experten zugezogen würden und diese den ordnungsgemäßen Ablauf kontrollieren würden. Aber bereits kurz darauf war anlässlich eines Symposions von den Experten keine Rede, auch nicht von der ankündigten Offenlegung des Sourcecodes, sondern wiederum nur davon, dass für die rechtliche Richtigkeit der Durchführung der Wahlen ja doch die Wahlkommisson zur Verfügung stünden.
Ich habe mich nicht in der Lage gesehen, als Feigenblatt herzuhalten. Ich wollte nicht die rechtliche Garantie dafür abgeben, dass die Wahl ordnungsgemäß abläuft, wenn es im Nachhinein faktisch nicht nachweisbar ist, dass es ohne Manipulation abgelaufen ist.
[..] Ich glaube aber nicht daran, dass die Wahlbeteiligung steigen wird. Denn ein junger Mensch, der das demokratische Wahlrecht nicht ausüben möchte, der macht das auch nicht am Computer. Studien zeigen, dass in den Ländern, wo es E-Voting-Projekte gibt, auch keine Erhöhung der Wahlbeteiligung stattgefunden hat.”
Ich persönlich konnte Gerda Marx bei der Podiumsdiskussion mit Robert Krimmer kennen lernen und freue mich sehr über rechtlichen Beistand in Fragen E-Voting von einer kompetenten und sympatischen Frau.
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Übrigens wird dieses Monat eine wichtige Entscheidung in Deutschland gefällt, da das deutsche Bundesverfassungsgericht gerade prüft, ob der Einsatz von Wahlcomputern mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar ist.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird am 03. März 2009 das Urteil in Sachen Wahlcomputer verkünden. Dieses wird auf Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 28. Oktober 2008 passieren:
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am
Dienstag, den 28. Oktober 2008, 10:00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruheüber die Wahlprüfungsbeschwerden von zwei Wählern, die sich gegen den Einsatz von rechnergesteuerten Wahlgeräten („Wahlcomputern“) der Bauarten Nedap ESD 1 und ESD 2 bei der Bundestagswahl 2005 (16. Deutscher Bundestag) in verschiedenen Wahlbezirken der Bundesländer Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen- Anhalt wenden.
[...]
Die Beschwerdeführer beanstanden, dass der Einsatz der rechnergesteuerten Wahlgeräte gegen den aus dem Demokratieprinzip folgenden Öffentlichkeitsgrundsatz verstoße, da weder die Wählenden noch die Wahlvorstände kontrollieren könnten, ob alle von den Wählern abgegebenen Stimmen –und nur diese– unverändert im Stimmenspeicher abgelegt und inhaltlich unverändert bei der Ermittlung des Wahlergebnisses berücksichtigt werden.
[...]
Da die eingesetzten Wahlgeräte technische und konstruktive Sicherheitsmängel aufgewiesen hätten, habe der Einsatz der Wahlgeräte auch gegen die Wahlrechtsgrundsätze aus Art. 38 Abs. 1 GG und die in Anhang 1 zu § 2 BWahlGV enthaltenen „Richtlinien für die Bauart von Wahlgeräten“ verstoßen.
[BVerfG Pressemitteilung]
Urteilsverkündung:
Dienstag, 3. März 2009, 10:00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe
Interessierte BürgerInnen können auch an der Urteilsverkündung teilnehmen. Dazu muss man sich schriftlich oder telefonisch anmelden. Näheres dazu steht hier.
[via Piratenpartei Brandenburg]
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Nachtrag
Hier einige Reaktion in den Medien:
“Wahlcomputer-Einsatz war verfassungswidrig” (fuzo)
“Einsatz von Wahlmaschinen bei Bundestagswahl war verfassungswidrig” (heise.de)
“Bundesverfassungsgericht beendet elektronisches Wahlroulette” (CCC.de)
“Interview Wahlcomputer-Urteil – “Man sieht nur, dass man nichts sieht”" (taz.de)
“Hilfreich, modern, verfassungswidrig” (tagesschau.de)
“Bundesverfassungsgericht entscheidet gegen Wahlcomputer” (golem.de)
“CCC: NEDAP-Wahlcomputer nach Urteil nur noch Elektroschrott” (golem.de)
Erste Reaktionen von der Politik:
“Karlsruhe zieht Black-Box-Voting den Stecker” (heise.de)
Wie heise in einer kurzen Mitteilung berichtet, denkt die hessische CDU/FDP-Koalition über die Einführung von Internetwahlen nach:
In dem von den Spitzengremien von CDU und FDP am Wochenende abgesegneten Koalitionsvertrag (PDF-Datei) unter dem Titel “Vertrauen. Freiheit. Fortschritt.” haben die Koalitionäre auch die Einführung von Internetwahlen auf Kommunalebene zum Programmpunkt erhoben. In dem Abschnitt zur künftigen Innenpolitik heißt es in Bezug auf das Wahlrecht unter anderem, “um die Wahlbeteiligung bei Kommunalwahlen zu erhöhen, werden wir prüfen, … ob auch die Stimmabgabe auf elektronischem Wege (Internetwahl) realisierbar ist”.
Nachdem die Wahlcomputer, bei der vorgezogenen Landtagswahl Anfang des Jahres, keine Verwendungsgenehmigung erhalten hatten, will man nun also noch einen Schritt weiter gehen. Als Begründung dafür, wird lediglich die sinkende Wahlbeteiligung genannt, die sich dieses Jahr bei den Landtagswahlen, auf dem Negativwert von 61,0% befand.
Die betreffende Stelle kann man in dem Dokument “Vertrauen. Freiheit. Fortschritt – Hessen startet ins nächste Jahrtausend” (.pdf/970KB), im Kapitel “Innen und Recht” unter Punkt 20 nachlesen.
Ulrich Wiesner ist in Deutschland als Beschwerdeführer gegen die Nedap-Wahlcomputer vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Während wir [Chaos Computer Club] noch auf die Entscheidung warten, die innerhalb des Januars erwartet wird, macht er sich jetzt Gedanken um die Zukunft computerisierter Wahlen:
Cryptographic methods have been suggested as a solution of the transparency and auditability issues in electronic voting. This talk introduces some of the suggested approaches and explains why such methods replace one issue with another, rather than fixing it. [1]
Wer zwischen Weihnachten und Neujahr endlich eine Ausrede braucht, dem Festtagstreiben zu entkommen, dem sei eine Reise nach Berlin empfohlen, wo Ulrich seine Erkenntnisse beim 25c3 [Chaos Communication Congress] vortragen wird. (Wer nicht kann oder möchte: Es wird natürlich auch einen Stream sowie wenig später eine Aufzeichnung geben.)
[1] Vortrag eVoting after Nedap and Digital Pen
