Push your Business

Februar 7, 2010

Die CeBIT, eine in Hannover stattfindende, kommerziell orientierte deutsche Computermesse mit inhaltlichem Rahmenprogramm, wird sich dieses Jahr im März nicht mehr dem Thema E-Voting widmen. Zumindest findet sich im Programm bisher noch keine Veranstaltung, auch unter den Ausstellern sind keine Anbieter gelistet. Das Thema scheint kommerziell also wenig attraktiv. Allerdings erschien auf der CeBIT-Webseite vor wenigen Tagen ein Interview mit Melanie Volkamer zum Thema E-Voting. Nicht ohne Ironie wurde es in der Kategorie Push your Business hinterlegt.

Als stünde die Einführung von Online-Wahlen kurz bevor, stellt der namentlich ungenannte Fragesteller die erstaunliche Frage: “Was fehlt noch für den Einsatz der Online-Wahl auf politischer Ebene?” Da wäre nicht jeder drauf gekommen, sich diese Frage überhaupt zu stellen angesichts des weiter oben im Interview angesprochenen Urteils des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland.

Nicht minder erstaunlich ist aber die Antwort. Neben den noch fehlenden mathematischen Beweisen und nachvollziehbaren Verfahren besteht offenbar ein Mangel an politischen Unterstützern:

Abgesehen von den technischen Feinheiten braucht es sicherlich auch Enthusiasten auf politischer Ebene, um den Prozess voranzubringen.[1]

Nunja, da kann man ja gespannt sein, welche Enthusiasten sich da finden werden.

[1] Wie sicher sind elektronische Wahlen? Online-Wahlen als Alternative anbieten. Interview mit Dr. Melanie Volkamer.

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War da nicht noch dieser “Hamburger Wahlstift”?

Januar 8, 2010

Einige erinnern sich vielleicht noch, dass in Hamburg am 31. Oktober 2006 die Anschaffung eines Wahlstiftes beschlossen und dafür fünf Millionen Euro bereitgestellt wurde. Mit diesem digitalen Wahlstift sollte am 24. Februar 2008 erstmals gewählt werden. Ob der geplante Einsatz aus rechtlicher Perspektive verfassungsgemäß gewesen wäre, war umstritten, denn laut dem neuen Hamburger Wahlgesetz sollten dabei die vom Wahlstift aufgezeichneten digitalen Kreuzchen der Ausdruck des Wählerwillens sein, nicht das Ergebnis auf dem Papier.

Zum Einsatz kam er jedoch nie bei parlamentarischen Wahlen, auch weil der Chaos Computer Club (CCC) zeigen konnte, dass das System unsicher und manipulationsanfällig ist. Der Hack ist auf diesem YouTube-Video dokumentiert, die Wahlstift-Geschichte in einem Podcast von Chaosradio Express ausführlich besprochen.

Die Weltpremiere fiel also aus – und die Hersteller verklagten den CCC. Den Rechtsstreit konnten die Hacker für sich entscheiden: Wahlstift-Hersteller müssen gerichtliche Schlappe gegen den Chaos Computer Club einstecken. CCC-Sprecher Frank Rieger erklärt:

Den gescheiterten Herstellern fiel nach dem Aufdecken der Schwachstellen in ihrem Produkt nichts besseres ein, als dem CCC per Klage den Mund verbieten zu wollen und ihn mit Schadenersatzforderungen zum Schweigen zu bringen. [1]

Gerade deshalb ist die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamm wichtig für Wahlcomputer-Aktivisten: Kritische Stimmen, die Schwachstellen aufdecken und veröffentlichen, brauchen zuweilen einen langen Atem, dürfen aber weiter wahrheitsgemäß berichten (und weiterhacken)! :}

[1] Siehe die Pressemitteilung des CCC. Wer sich für weitere Details zur damals geplanten Einführung des Wahlstiftes interessiert, kann sich auch noch diesen Vortrag auf dem 24c3 vom 29. Dezember 2007 anhören.

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Wahlcomputer belletristisch

Oktober 25, 2009

Kritiker der computerisierten Wahlen bekommen offenbar neue Mitstreiter: Schriftsteller. Wer neben Sachbüchern auch mal Unterhaltung mag: Andreas Eschbach hat Wahlbetrug und die Manipulation von Wahlcomputern zum Thema eines leicht satirischen Thrillers mit dem Titel Ein König für Deutschland gemacht (hier eine Inhaltsangabe).

Vincent Wayne Merrit, ein US-Amerikaner deutscher Abstammung, kann vielem widerstehen, aber keiner Herausforderung, seine Fähigkeiten als Programmierer unter Beweis zu stellen. Auch nicht, als er im Herbst 2000 beauftragt wird, mal eben ein Programm zu schreiben, mit dem man über Wahlcomputer abgegebene Stimmen fälschen könnte. Nur ein Prototyp, heißt es, zu Studienzwecken. Noch ahnt niemand, dass den USA die umstrittensten Präsidentschaftswahlen aller Zeiten bevorstehen. Kommt Vincents Programm zum Einsatz, um George W. Bush an die Macht zu bringen? Vincent weiß es nicht, aber die Hinweise mehren sich … Acht Jahre später wird Vincent erpresst, noch einmal ein solches Programm zu schreiben. Um sich abzusichern, schickt er alles heikle Material nach Deutschland, zu seinem Vater Simon König. Bloß versteht der nichts von Computern und begreift deshalb erst, als er mit ein paar jungen Computerfreaks und Wahlcomputergegnern zusammenkommt, was das alles bedeutet. Gemeinsam entwickeln sie den Plan, eine Partei zu gründen, damit die Wahlen zu gewinnen und auf diese Weise die Gefährlichkeit von Wahlmaschinen zu entlarven. Und was könnte absurder sein als eine Partei zur Wiedereinführung der Monarchie? Es kommt, wie es kommen muss: Simon König gewinnt. Doch warum den Schwindel aufdecken? Warum nicht wirklich König von Deutschland werden? [1]

Wer gern zu einer Lesung gehen möchte, hat im November die Gelegenheit, Eschbach macht eine kleine Deutschlandtour. Hier die Termine. Außerdem gibt es auch ein Hörbuch (Hörprobe).

[1] Klappentext

Update:

Klaus Schleisiek hat das Buch gelesen und empfiehlt es wärmstens. Er hat eine kurze Rezension geschrieben:

Eschbach sind die Wahlcomputer offenbar ein Herzensanliegen – und er ist ja auch Informatiker. Detailreich und mit Quellenbelegen zeigt er auf, dass möglicherweise die zweite Wahlperiode von Bush ebensolchen Manipulationen geschuldet ist. Meine Liebste hat das Buch auch gelesen, sie ist Lehrerin und hat gesagt, dass sie nun verstanden hätte, wo da eigentlich die Gefahren liegen.

Und dann spinnt Eschbach die Möglichkeiten einfach weiter aus: Im manipulierten Wahlprogramm ist eine Backdoor. Wenn eine Partei als Abkürzung die Initialen des Programmierers hat, dann bekommt sie immer 90 Prozent der Stimmen. Um diesen Defekt den auf entsprechende Warnungen nicht reagierenden Parteieliten endlich deutlich zu machen, wird deshalb die VWM, die “Volksbewegung zur Wiedereinführung der Monarchie” gegründet und mit einem Spitzenkandidaten Namens König erfolgreich zur Bundestagswahl angemeldet. Die Schilderungen der politischen Mechanismen sind alle sehr realistisch, und auch das Bundesverfassungsgericht wird da prima eingebaut.

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D: BITKOM fordert Online-Wahlen

Oktober 5, 2009

Wie die Futurezone berichtet, fordert der deutsche Branchenverband BITKOM Internetwahlen, um “die Wahlbeteiligung zu erhöhen”. Die beauftragte Studie ergab, dass bei der vergangenen Bundestagswahl am 27. September in Deutschland die Wahlbeteiligung gesteigert werden hätte können, falls Online-Wahlen angeboten worden wären:

Danach gaben 21 Prozent der Nichtwähler an, dass sie gewählt hätten, wenn sie die Möglichkeit zur elektronischen Stimmabgabe per Internet gehabt hätten. [..] 25 Prozent der 18- bis 29-jährigen Nichtwähler hätten davon Gebrauch gemacht, aber nur elf Prozent der über 59-Jährigen.

[..] August-Wilhelm Scheer, Präsident des Branchenverbandes, forderte im Zuge der Veröffentlichung der Studie, dass die Politik in der kommenden Legislaturperiode die rechtlichen Voraussetzungen für elektronische Wahlen schaffen solle.

Derzeit sind Wahlen über das Internet in Deutschland nicht verfassungskonform und nach dem letzten vernichtenden Wahlcomputer-Urteil (wir berichteten) sieht es wohl nicht nach einer baldigen Änderung der Deutschen Verfassung aus.


D: Vorerst kein Einsatz von Voteremote

September 27, 2009

Passend zum heutigen Wahlsonntag etwas verspätet ein Bericht über den Fortschritt die Entwicklung des Online-Wahlsystems Voteremote von Richard Sietmann für heise.de:

Das Deutsche BMWi (Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie) hat im Rahmen der Innovationsförderung das Online-Wahlsystem Voteremote mit rund 1,2 Millionen Euro gefördert. T-Systems hat hier gemeinsam mit der TU Darmstadt und der Universität Kassel ein Wahlsystem für nicht-parlamentarische Wahlen entwickelt, “das sich zum Schutz der geheimen Stimmabgabe und vor Manipulationen unter anderem auf eine zweifache Verschlüsselung der Voten, die Übertragung der Wählerstimme über verschlüsselte Verbindungen sowie die Ablage der Daten in einem Hochsicherheitsrechenzentrum stützt.”

Ein Pilotversuch für Parlamentswahlen sei prinzipiell angedacht, aber vorerst wird das Wahlsystem nicht eingesetzt, auch nicht für nicht-parlamentarische Vertreterwahlen.

Zu dem im Projekt angestrebten Einsatz von voteremote parallel zur Briefwahl in den Sozialwahlen 2011 wird es mangels rechtzeitiger Zertifizierung und Erprobung jedenfalls nicht kommen.  [..] Den Versicherten die Option zur Online-Wahl zu eröffnen, sei jetzt für die nächsten im Jahre 2017 anstehenden Sozialwahlen das Ziel [..].


Übersetzung des deutschen Wahlcomputerurteils

September 18, 2009

Es wurde zwar hier schon gemeldet, aber wir haben so lange darauf gewartet, deshalb sollte es hier im Blog nochmal Erwähnung finden: Das deutsche Bundesverfassungsgericht, das am 3. März 2009 seine wegweisende Entscheidung zu Wahlcomputern verkündete, hat das vollständige Urteil dankenswerterweise übersetzen lassen und online gestellt (nämlich hier). Da das Urteil die erste höchstrichterliche Entscheidung zur Wahlcomputerproblematik weltweit ist, wird es nun hoffentlich auch in anderen Jurisdiktionen einfacher zur Kenntnis genommen werden können. Die Leitsätze:

1. The principle of the public nature of elections emerging from Article 38 in conjunction with Article 20.1 and 20.2 of the Basic Law (Grundgesetz – GG) requires that all essential steps in the elections are subject to public examinability unless other constitutional interests justify an exception.
2. When electronic voting machines are deployed, it must be possible for the citizen to check the essential steps in the election act and in the ascertainment of the results reliably and without special expert knowledge.[1]

Man kann sich über die eine oder andere Formulierung streiten, dennoch sollte die Wirkung der Übersetzung nicht ausbleiben. (OpEdNews hatte bereits einen Artikel dazu.)

[1] Englische Version des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes, 2 BvC 3/07 und 2 BvC 4/07.

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D: Workshop des CAST-Forums

Mai 15, 2009

Etwa 50 Fachleute tauschten sich beim CAST-Workshop in Darmstadt zum Thema “Elektronische Wahlen” aus und berieten sich über die Auswirkungen des Karlsruher Wahlcomputer-Urteils.

Auf die weitere Entwicklung in Österreich werde der Karlsruher Spruch keine Auswirkungen haben, “weil die Rechtslage bei uns eine andere ist”, betonte der stellvertretende Bundeswahlleiter Gregor Wenda. [..] Denn anders als in Deutschland gibt es im Nachbarland kein Öffentlichkeitsprinzip im Sinne eines Jedermannsrechts, der Stimmabgabe und -auszählung beiwohnen zu können;

Zum Thema Sourcecode-Review, die in Österreich nur eine Alibi-Aktion war, meldeten sich ebenfalls andere zu Wort:

Gerald Krummeck, Leiter der Prüfstelle der atsec information security, [..] wünscht sich, dass solche Systeme, wenn sie eingesetzt werden, öffentlich sind. “Closed Source schützt nicht nur Intellectual Property, sondern auch schlechte Programmierung”.

Ein ausführlicher Bericht ist auf heise.de zu finden.

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Übrigens gibt es am Sonntag Abend eine Radiosendung auf Ö1 zum Thema “Pro und kontra E-Voting bei der ÖH-Wahl” im Ö1-Netzkulturmagazin “matrix” um 22.30 Uhr.


Workshop: Black Box Enlightenment

Mai 10, 2009

papierwahl.at-Gründerin Barbara Ondrisek und Michael Gissing wurden vom Institut für Informatik von der Humboldt Universität in Berlin zu einem E-Voting-Workshop mit dem Titel “Black Box Enlightenment” eingeladen.

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Neben den beiden Österreichern, die über die Entwicklung bei den ÖH-Wahlen und die Quelltext-Analyse berichteten, haben noch folgende E-Voting-Größen gesprochen:

Martin Fehndrich, wahlrecht.de
Rop Gonggrijp, wijvertrouwenstemcomputersniet.nl
Till Jäger, Rechtsexperte
Jörg Pohle, Informatiker und Mitarbeiter an der HU Berlin
Frank Rieger, CCC
Richard Sietmann, heise.de
Ulrich Wiesner, ulrichwiesner.de

Organisiert und geleitet hat Constanze Kurz.

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Hier sind die Folien von Barbara zum Thema “Sourcecode-Analyse des österreichischen E-Voting-Systems”:

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Der Workshop war in einem recht engen Kreis abgehalten und sehr spannend. Wenn sich so viele namhafte E-Voting-Kritiker zusammenfinden, kommt hoffentlich nur Gutes dabei heraus.


Irland entsorgt Nedap-Wahlcomputer

April 24, 2009

Einspruchsführer in Deutschland Ulrich Wiesner berichtet:

Nach Angaben des für die Wahlcomputer zuständigen Ministeriums für Umwelt, Denkmalschutz und kommunale Angelegenheiten werden die im Jahre 2003 angeschafften Wahlgeräte nicht länger gelagert und nun entsorgt. Die Republik Irland hatte die Maschinen für das gesamte Land angeschafft, dann aber nie verwendet. Nach öffentlicher Kritik an der mangelnden Transparenz und Überprüfbarkeit elektronischer Wahlen hatte die Regierung eine Kommission für Elektronische Wahlen eingesetzt, die sich schließlich gegen den Einsatz der Geräte aussprach. Die irischen Wahlcomputer sind mit den auch in den Niederlanden und Deutschland nicht mehr eingesetzten Geräten weitgehend baugleich.

Irland ist nach Deutschland und Finnland dieses Jahr nun ein weiteres europäisches Land, das sich gegen E-Voting entscheidet.

Nachtrag: Auch in der Futurezone


Schwerpunktheft der DuD zu elektronischen Wahlen

April 14, 2009

Die Zeitschrift DuD (Datenschutz und Datensicherheit) hat in ihrer Ausgabe 2/2009 den Schwerpunkt “Elektronische Wahlen” mit acht Beiträgen zum Thema. Leider gibt es keine elektronische Version, allerdings kann man das Einzelheft bei Vieweg bestellen.

Neben dem Editorial des Mitherausgebers Dirk Fox finden sich dort Beiträge von Peter Wilm zu technischen Anforderungen an staatliche Internetwahlen sowie von Rüdiger Grimm et al. über Erfahrungen mit Online-Wahlen für Vereinsgremien.

Die Sicherheitsanalyse der Nedap-Wahlcomputer ist auch im Heft enthalten, dazu ein launiger Artikel von Dieter Richter et al., dem verantwortlichen Zertifizierer der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) in Deutschland, dessen Arbeit kürzlich seitens des Bundesverfassungsgerichts kritisch “gewürdigt” wurde.

Auch nach dem wegweisenden Urteil des Gerichts ist die neue Situation in Sachen Wahlcomputer offenbar noch nicht so ganz in den Köpfen und Herzen der PTB-Mitarbeiter angekommen. Nach einer Litanei an diesmal etwas vorsichtiger vorgetragenen Argumenten, warum Wahlcomputer gar nicht so unsicher und manipulationsanfällig seien, wie Kritiker behaupten, heißt es im Artikel dann über die Prüfung der Computer durch die PTB:

Bisher sind die Prüfungen so gründlich durchgeführt worden, dass seit dem Ersteinsatz der Nedap-Wahlgeräte im Jahre 1999 keine Fehler oder Zustände bekannt geworden sind, die den Bestimmungen der Bundeswahlgeräteverordnung entgegenstehen. [1]

Und da fragt man sich wie immer bei Black-Box-Systemen: Woher wissen die Autoren das?
Gut, dass wir diese Black Boxes in Deutschland los sind! :}

[1] Heike Schrepf, Norbert Greif, Dieter Richter: Wahlgeräte in Deutschland, DuD 2/2009, S. 89.

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