Februar 7, 2010
Die CeBIT, eine in Hannover stattfindende, kommerziell orientierte deutsche Computermesse mit inhaltlichem Rahmenprogramm, wird sich dieses Jahr im März nicht mehr dem Thema E-Voting widmen. Zumindest findet sich im Programm bisher noch keine Veranstaltung, auch unter den Ausstellern sind keine Anbieter gelistet. Das Thema scheint kommerziell also wenig attraktiv. Allerdings erschien auf der CeBIT-Webseite vor wenigen Tagen ein Interview mit Melanie Volkamer zum Thema E-Voting. Nicht ohne Ironie wurde es in der Kategorie Push your Business hinterlegt.
Als stünde die Einführung von Online-Wahlen kurz bevor, stellt der namentlich ungenannte Fragesteller die erstaunliche Frage: „Was fehlt noch für den Einsatz der Online-Wahl auf politischer Ebene?“ Da wäre nicht jeder drauf gekommen, sich diese Frage überhaupt zu stellen angesichts des weiter oben im Interview angesprochenen Urteils des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland.
Nicht minder erstaunlich ist aber die Antwort. Neben den noch fehlenden mathematischen Beweisen und nachvollziehbaren Verfahren besteht offenbar ein Mangel an politischen Unterstützern:
Abgesehen von den technischen Feinheiten braucht es sicherlich auch Enthusiasten auf politischer Ebene, um den Prozess voranzubringen.[1]
Nunja, da kann man ja gespannt sein, welche Enthusiasten sich da finden werden.
[1] Wie sicher sind elektronische Wahlen? Online-Wahlen als Alternative anbieten. Interview mit Dr. Melanie Volkamer.

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Verfasst von 46halbe
September 18, 2009
Es wurde zwar hier schon gemeldet, aber wir haben so lange darauf gewartet, deshalb sollte es hier im Blog nochmal Erwähnung finden: Das deutsche Bundesverfassungsgericht, das am 3. März 2009 seine wegweisende Entscheidung zu Wahlcomputern verkündete, hat das vollständige Urteil dankenswerterweise übersetzen lassen und online gestellt (nämlich hier). Da das Urteil die erste höchstrichterliche Entscheidung zur Wahlcomputerproblematik weltweit ist, wird es nun hoffentlich auch in anderen Jurisdiktionen einfacher zur Kenntnis genommen werden können. Die Leitsätze:
1. The principle of the public nature of elections emerging from Article 38 in conjunction with Article 20.1 and 20.2 of the Basic Law (Grundgesetz – GG) requires that all essential steps in the elections are subject to public examinability unless other constitutional interests justify an exception.
2. When electronic voting machines are deployed, it must be possible for the citizen to check the essential steps in the election act and in the ascertainment of the results reliably and without special expert knowledge.[1]
Man kann sich über die eine oder andere Formulierung streiten, dennoch sollte die Wirkung der Übersetzung nicht ausbleiben. (OpEdNews hatte bereits einen Artikel dazu.)
[1] Englische Version des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes, 2 BvC 3/07 und 2 BvC 4/07.

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Verfasst von 46halbe
April 3, 2009
Das aktuelle Chaosradio Express setzt sich nochmal detailiert und ausführlicher mit dem vor einem Monat gefällten Wahlcomputer-Urteil in Deutschland auseinander. Wie gewohnt, moderiert Tim Pritlove den Podcast. Gast ist Ulrich Wiesner, der zusammen mit seinem Vater erfolgreich gegen den Wahlcomputereinsatz vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt hatte.
Am 3. März 2009 hat das Bundesverfassungsgericht in einem wegweisenden Urteil den Einsatz von Wahlcomputern, wie er bisher in der Bundesrepublik Deutschland praktiziert wurde, untersagt. Im Gespräch mit Tim Pritlove erläutert Ulrich Wiesner, der gemeinsam mit seinem Vater die Verfassungsklage angestrengt hatte, was ihn zu der Klage motiviert hat, welche grundlegende Kritik er gegenüber dem Einsatz von Wahlcomputern vorbringt, was genau das Verfassungsgericht bewertet und gesagt hat, welche Konsequenzen das Urteil für die zukünftige Verwendung von elektronischen Geräten im öffentlichen Wahlprozess hat und welche Problematik die Briefwahl für den Wahlprozess darstellt.
Chaosradio Express 118: Das Wahlcomputer-Urteil
[direkter Download der Datei (.mp3 / 87MB)]
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Verfasst von marc
März 22, 2009
Unter dem Titel „Computerschrott“ steht das Editorial der Heftnummer 7/2009 der c’t Magazin für Computer und Technik. Anlass ist das Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichtes, in dem die Verwendung von Wahlcomputern in Deutschland für verfassungswidrig erklärt wurde.
Wenn eine Sache besonders wichtig ist, betraut man damit mehrere Menschen, die ihre Arbeit gegenseitig kontrollieren, etwa im Cockpit eines Flugzeugs, bei Geldtransporten oder im Leitstand eines Kernkraftwerks. Genauso hält man es bei Wahlen, der Grundlage unserer Demokratie. Hier gilt das Vier-Augen-Prinzip. Wählerliste und Wahlurne sind immer unter Aufsicht, jeder Wahlvorgang wird schriftlich vermerkt, die Wahlhelfer schauen sich bei der Wahl und der anschließenden Auszählung gegenseitig auf die Finger.
[auf heise.de weiterlesen]

[Bild Quelle heise.de]
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Verfasst von scolytus
März 5, 2009
Das Bundesverfassungsgericht hat wegen der internationalen Bedeutung seines Urteils zu Wahlcomputern dankenswerterweise eine englische Pressemitteilung veröffentlicht:
The voters themselves must be able to understand without detailed knowledge of computer technology whether their votes cast are recorded in an unadulterated manner as the basis of vote counting, or at any rate as the basis of a later recount. If the election result is determined through computer-controlled processing of the votes stored in an electronic memory, it is not sufficient if merely the result of the calculation process carried out in the voting machine can be taken note of by means of a summarising printout or an electronic display. [1]
Auch der CCC [Chaos Computer Club] hat für die internationale Berichterstattung eine Übersetzung seiner Pressemitteilung ins Netz gestellt: Federal Constitutional Court Stops Electronic Voting Roulette.
[1] Federal Constitutional Court – Press release no. 19/2009


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Verfasst von 46halbe
März 3, 2009
Wie bereits angekündigt, fand heute Vormittag die Urteilsverkündung des deutschen Bundesverfassungsgerichts in Sachen Wahlcomputer in Karlsruhe statt.
Das Gericht kam zur Entscheidung, dass der Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 verfassungswidrig war, da der Wähler weder die abgegebenen Stimmen noch deren Auszählung kontrollieren kann. Die Wahl bleibt aber trotzdem gültig, da es keine besonderen Anzeichen für Fehler oder Manipulationen gibt. In der Urteilsbegründung heißt es unter anderem:
Der Zweite Senat hat entschieden, dass der Einsatz elektronischer Wahlgeräte voraussetzt, dass die wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung vom Bürger zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können. Dies ergibt sich aus dem Grundsatz
der Öffentlichkeit der Wahl (Art. 38 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 GG), der gebietet, dass alle wesentlichen Schritte der Wahl öffentlicher Überprüfbarkeit unterliegen [...] Die Bundeswahlgeräteverordnung ist jedoch verfassungswidrig, weil sie nicht sicherstellt, dass nur solche Wahlgeräte zugelassen und verwendet werden, die den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen des Grundsatzes der Öffentlichkeit genügen.
Unter Punkt II werden auch nochmal sehr schön grundsätzliche Bedenken bei elektronischen Wahlen festgehalten:
Der Einsatz von Wahlgeräten, die die Stimmen der Wähler elektronisch erfassen und das Wahlergebnis elektronisch ermitteln, genügt nur dann den verfassungsrechtlichen Anforderungen, wenn die wesentlichen Schritte von Wahlhandlung und Ergebnisermittlung zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können. Während bei der herkömmlichen Wahl mit Stimmzetteln Manipulationen oder Wahlfälschungen unter den Rahmenbedingungen der geltenden Vorschriften jedenfalls nur mit erheblichem Einsatz und einem präventiv wirkenden sehr hohen Entdeckungsrisiko möglich sind, sind Programmierfehler in der Software oder zielgerichtete Wahlfälschungen durch Manipulation der Software bei elektronischen Wahlgeräten nur schwer erkennbar. Die große Breitenwirkung möglicher Fehler an den Wahlgeräten oder gezielter Wahlfälschungen gebietet besondere Vorkehrungen zur Wahrung des Grundsatzes der Öffentlichkeit der Wahl.
Weiter heißt es, dass der Gesetzgeber nicht daran gehindert ist, elektronische Wahlgeräte zum Einsatz zu bringen, nur müssen diese dann eine verfassungsrechtlich gebotene Möglichkeit einer zuverlässigen Richtigkeitskontrolle bieten. Dies sieht das Bundesverfassungsgericht bei den derzeitig eingesetzten Wahlcomputern der Firma Nedap jedoch nicht erfüllt.
Pressemitteilung des BVerfG zum Urteil
Leitsätze zum Urteil des Zweiten Senats
.
Nachtrag
Hier einige Reaktion in den Medien:
„Wahlcomputer-Einsatz war verfassungswidrig“ (fuzo)
„Einsatz von Wahlmaschinen bei Bundestagswahl war verfassungswidrig“ (heise.de)
„Bundesverfassungsgericht beendet elektronisches Wahlroulette“ (CCC.de)
„Interview Wahlcomputer-Urteil – „Man sieht nur, dass man nichts sieht“" (taz.de)
„Hilfreich, modern, verfassungswidrig“ (tagesschau.de)
„Bundesverfassungsgericht entscheidet gegen Wahlcomputer“ (golem.de)
„CCC: NEDAP-Wahlcomputer nach Urteil nur noch Elektroschrott“ (golem.de)
Erste Reaktionen von der Politik:
„Karlsruhe zieht Black-Box-Voting den Stecker“ (heise.de)
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Verfasst von marc
Februar 5, 2009
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird am 03. März 2009 das Urteil in Sachen Wahlcomputer verkünden. Dieses wird auf Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 28. Oktober 2008 passieren:
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am
Dienstag, den 28. Oktober 2008, 10:00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe
über die Wahlprüfungsbeschwerden von zwei Wählern, die sich gegen den Einsatz von rechnergesteuerten Wahlgeräten („Wahlcomputern“) der Bauarten Nedap ESD 1 und ESD 2 bei der Bundestagswahl 2005 (16. Deutscher Bundestag) in verschiedenen Wahlbezirken der Bundesländer Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen- Anhalt wenden.
[...]
Die Beschwerdeführer beanstanden, dass der Einsatz der rechnergesteuerten Wahlgeräte gegen den aus dem Demokratieprinzip folgenden Öffentlichkeitsgrundsatz verstoße, da weder die Wählenden noch die Wahlvorstände kontrollieren könnten, ob alle von den Wählern abgegebenen Stimmen –und nur diese– unverändert im Stimmenspeicher abgelegt und inhaltlich unverändert bei der Ermittlung des Wahlergebnisses berücksichtigt werden.
[...]
Da die eingesetzten Wahlgeräte technische und konstruktive Sicherheitsmängel aufgewiesen hätten, habe der Einsatz der Wahlgeräte auch gegen die Wahlrechtsgrundsätze aus Art. 38 Abs. 1 GG und die in Anhang 1 zu § 2 BWahlGV enthaltenen „Richtlinien für die Bauart von Wahlgeräten“ verstoßen.
[BVerfG Pressemitteilung]
Urteilsverkündung:
Dienstag, 3. März 2009, 10:00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe
Interessierte BürgerInnen können auch an der Urteilsverkündung teilnehmen. Dazu muss man sich schriftlich oder telefonisch anmelden. Näheres dazu steht hier.
[via Piratenpartei Brandenburg]
.
Nachtrag
Hier einige Reaktion in den Medien:
„Wahlcomputer-Einsatz war verfassungswidrig“ (fuzo)
„Einsatz von Wahlmaschinen bei Bundestagswahl war verfassungswidrig“ (heise.de)
„Bundesverfassungsgericht beendet elektronisches Wahlroulette“ (CCC.de)
„Interview Wahlcomputer-Urteil – „Man sieht nur, dass man nichts sieht“" (taz.de)
„Hilfreich, modern, verfassungswidrig“ (tagesschau.de)
„Bundesverfassungsgericht entscheidet gegen Wahlcomputer“ (golem.de)
„CCC: NEDAP-Wahlcomputer nach Urteil nur noch Elektroschrott“ (golem.de)
Erste Reaktionen von der Politik:
„Karlsruhe zieht Black-Box-Voting den Stecker“ (heise.de)
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Verfasst von marc
Oktober 28, 2008
Der Vizechef des Wahlprüfungsausschusses des deutschen Bundestags bezeichnete Wahlcomputer zwar bereits als sicher, allerdings wurden zwei Wahlprüfungsbeschwerden „zum Einsatz der Wahlautomaten in rund 2.000 Wahllokalen in Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt im Jahr 2005″ eingebracht.
Das deutsche Bundesverfassungsgericht entscheidet berät heute in einer mündlichen Verhandlung über die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Einsatzes der Nedap-Wahlcomputer (von ad-hoc news):
Bei der Bundestagswahl 2005 sind in 39 ausgewählten Wahlkreisen – von insgesamt 299 – von einer niederländischen Firma hergestellte Wahlcomputer eingesetzt worden. Diese Geräte gab es auch schon bei der Europawahl 1999, bei der Bundestagswahl 2002, bei Landtags- und Gemeinderatswahlen. Stets gab es Wahleinsprüche wegen mangelnder Sicherheit und wegen Manipulierbarkeit der Geräte. Nie hat ein Verfahren jedoch Karlsruhe erreicht. Es ist also ein Grundsatzurteil zu erwarten, das uns alle als Staatsbürger und Wähler angeht.
…und auch uns ÖsterreicherInnen!
.
update: der Chaos Computer Club legt zudem heute den Abschlussbericht der Wahlbeobachtungen in Brandenburg vor.
update: ein Spiegel-Online-Interview mit einem der Einspruchsführer Ulrich Wiesner: „Sogar Handys sind besser vor Manipulationen geschützt“
.
update: „Richter: Wahlcomputer unsicher“
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat Zweifel an der Sicherheit der derzeit in Deutschland bei verschiedenen Wahlvorgängen benutzten Abstimmungscomputer geäußert. [..] Mehrere Richter kritisierten am Dienstag in der mündlichen Verhandlung des Gerichts in Karlsruhe, dass mit den derzeitigen Systemen weder die korrekte Speicherung der abgegebenen Stimmen noch deren Auszählung kontrolliert werden könne. [..] Das Urteil wird in einigen Monaten erwartet.
update: Sachsen verzichtet auf Wahlcomputer: Innenministerium hält Manipulationsrisiko für zu hoch
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Verfasst von electrobabe