Weitere Fehler im E-Voting-System gefunden!

Mai 18, 2009

Als unbedarfte kritische Studentin wollte ich ganz bequem von zuhause aus im Pyjama meine Stimme abgeben. Dabei habe ich, als Informatik-Studentin und Software-Entwicklerin zwei Fehler und andere Auffälligkeiten im Onlinewahlsystem für die ÖH-Wahlen gefunden! Und das nach nur 10 Minuten des Ausprobierens! Was hätte man wohl finden können, wären wir nicht komplett eingeschränkt gewesen bei der Sourcecode-Analyse.

Hier mein Weg als Ansichtssache in Screenshots (zum Vergrößern Klicken):

Startpunkt war die Seite https://e-voting.oeh-wahl.gv.at/voting/, ich verwende Firefox 3.0.6 als Browser, ein Klasse 2 Chipkarten-Lesegerät und meine eCard, die ich mir vom BMWF freischalten ließ.

e-voting 01

Dort wählte ich meine Uni, für die ich wahlberechtigt bin. Nun kam ich zur Auswahl der Bürgerkartenumgebung.

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Her wähle ich die Online-BKU. Irgendein komisches Fenster lädt sich in das Browserfenster hinein.

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Eine Warnung kommt! Wieso werde ich während der Wahl gewarnt?

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Ich gehe mal auf “Ausführen”, auch wenn ich mir nicht recht sicher bin, was ich wohl gerade ausführe. Aha, es ist ein Java-Applet (das orange Ding da).

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Ich denke, spätestens hier wäre ein nicht technophiler Durchschnittsbürger vom Verständnis her überfordert gewesen. Oder wissen Sie, was ein Java-Applet oder eine Bürgerkartenumgebung genau ist und könnten es Ihrer Oma erklären?

Endlich kommt die Aufforderung zur Pin-Eingabe.

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Ich gebe meinen (richtigen!) Pin am Kartenlesegerät ein und erhalte eigenartigerweise folgende Fehlermeldung:

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Wieso ist die Seite nicht mehr pink? Wo ist der Kontext? Wo bin ich hier gelandet und wie komme ich wieder zurück?

Verunsichert wie ich war, habe ich den Vorgang am ersten Schritt an einige Male wiederholt, aber es kam immer die gleiche Fehlermeldung, trotz Eingabe des richtigen Pins. Vielleicht kommt der Fehler, weil ich das sicherere Klasse 2 Lesegerät benutze und das E-Voting-System nur auf die weniger sicheren Klasse 1 Lesegeräte ausgelegt ist, die das BMWF verteilen ließ?

Ich nehme einmal an, dass das Problem an der Online-BKU liegt und starte die von mir bereits am PC installierte BKU “trustDesk basic”.

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Nebenbei bemerkt: Was ist ein Widerrufsdämon (ganz untem am letzten oberen Screenshot)?

Nachdem die BKU-Software gestartet ist, ich nochmal von Anfang an eingestiegen bin (erster Screenshot) und beim zweiten Schritt die “lokale BKU” gewählt habe, werde ich weitergeleitet.

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Wieder verlasse ich den Kontext. Wieder werde ich auf eine Seite geleitet, die nicht pink ist und kein Logo oder irgendwas enthält, das eine Zuordnung zur vorhergehenden Seite vermuten lässt. Bin ich noch richtig?

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Nun kommt wieder eine Warnung und da weiß ich sofort, dass ich richtig bin. Vertrauenerweckend ist dieser Vorgang doch wirklich nicht. Ich klicke wieder auf “Ausführen”, immerhin mag ich ja auch mal zum Abstimmen kommen.

Endlich kommt die Aufforderung zur Karten-Pin-Eingabe:

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Dann muss ich meine “Anmeldedaten signieren”. Wieso muss ich nochmal den Pin eingeben? Bei anderen Webapplikationen muss ich mich doch auch nur einmal einloggen.

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Und schon taucht der Stimmzettel auf! War doch gar nicht so schlimm.

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Interessanterweise kann ich hier auch entscheiden, meine Stimme doch per Papierwahl später abzugeben. Auf der nächsten Seite …

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… kann ich meine Stimme für ein “Wahlorgan” abgeben. Ich kreuze hier ebenfalls an, dass ich meine Stimme nicht per E-Voting abgeben möchte und drücke auf “Abschicken”. Danach kommt ein eigenartiger leerer Stimmzettel, obwohl ich doch gesagt habe, dass ich nichts per E-Voting abgeben möchte. Interessant.

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Also drücke ich auf “Bestätigen und Stimme abgeben”. Es kommt eine Fehlermeldung:

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Naja, also hab ich nichts abgegeben, weil nichts da war, das man abgeben konnte.

Aber man kann ja seine Meinung noch ändern, oder? Ich gehe über “Zurück zur Universitätsauswahl” zurück und gehe alle Schritte wieder durch, treffe dieses Mal auch eine Wahl:

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Ausnahmsweise habe ich ungültig gewählt, sehe mir die Zusammenfassung an, überdenke aber meine Auswahl und will über “Neu starten” irgendetwas neu starten. Es kommt ein Dialog:

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… und ich klicke auf “Ja”, aber es tut sich nichts! Ich bleibe auf dem Screen hängen. Schon wieder ein Fehler!

Also gehe ich auf “Abbrechen”, was mich auch zurück aus diesem Albtraum bringt.

Die Fehler meldete ich der Wahlkommission der TU Wien, die mich schon von der Wahlberechtigungsprüfung kennt.

Ich hoffe nur, dass ich nun nicht als E-Voter registriert bin!

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Ich habe meine Stimme nicht elektronisch abgegeben. Ich möchte das nämlich bei der Papierwahl tun!

Ungeheuerlich, wenn man sich dieses Szenario für Nationalratswahlen vorstellt!


ARGE DATEN stellt Test-Tool für E-Voting-System bereit

Mai 14, 2009

Obmann der ARGE DATEN Hans G. Zeger informiert:

In den letzten Wochen hatte die ARGE DATEN zahllose Anfragen zum Thema Zuverlässigkeit von eVoting. Auf Grund dieser Anfragen haben wir daher ein kleines Test-Tool entwickelt, dass eine kontinuierliche Überprüfung des eVoting-Servers erlaubt.

So kann sich jeder Studierende von der Lauffähigkeit und Verfügbarkeit des Internetwahlsystems überzeugen. Die Validierung anderer Qualitätsmerkmale wie Software-Qualität, Integrität, Ausfallsicherheit, Vollständigkeit, Flexibilität, Zuverlässigkeit, Systemstabilität, Nachvollziehbarkeit, Wartbarkeit, Verständlichkeit, Effizienz, Erweiterbarkeit, Genauigkeit, Robustheit, Bedienbarkeit etc. etc. wäre durch eine Einbeziehung der Öffentlichkeit möglich gewesen, was aber das BMWF abgelehnt hat.

Nachtrag: Lange hat es nicht gedauert, schon wird das Test-Tool kritisiert.

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Weitere Informationen zum Test-Tool der ARGE DATEN:

ÖH-eVoting – Zweifel an Zuverlässigkeit aufgetaucht

ÖH-eVoting soll mit großem finanziellen Aufwand und gegen den Willen der Studenten durchgedrückt werden – ab Montag 18. Mai kann 5 Tage lang elektronisch “gewählt” werden – spanische Betreiberfirma “Scytl” fiel schon in Finnland mit einem fehlerhaften System auf – auch in Österreich bestehen Zweifel an Funktionsfähigkeit – ARGE DATEN hat ein kleines Test-Tool zur Überwachung der eVoting-Website entwickelt (http://www.argedaten.at/static/servercheck.html)

ÖH-eVoting gegen enorme Widerstände durchgepeitscht

Trotz massiver grundrechtlicher Bedenken wird eVoting, das Lieblingsspielzeug des Wissenschaftsministers Hahn, durchgepeitscht. Selbst der regierungsfreundliche Datenschutzrat hatte sich im Herbst einstimmig gegen eVoting ausgesprochen. Die ARGE DATEN berichtete ausführlich darüber. Offenbar konnte sich jedoch die Bürgerkartenlobby gegen alle verfassungsrechtlichen Bedenken durchsetzen.

Zweifel an der Funktionsfähigkeit des Systems

Neben den grundrechtlichen Bedenken wurden in den letzten Wochen jedoch verstärkt Zweifel an der technischen Funktionsfähigkeit angemeldet. Weder traut man der spanischen Firma “Scytl” die Lieferung fehlerfreier Software zu, noch dem Bundesrechenzentrum eine störungsfreie Abwicklung.

Die zugesagte Einschau der Wahlkommission in den Sourcecode des Programmes entpuppte sich als Farce. Die Mitglieder konnten den Code nicht ungestört analysieren, sie konnten nicht einmal nach Belieben darin blättern.

Selbst die staatsnahe und bürgerkartenfreundliche Prüfstelle A-SIT, die das technische Gesamtsystem eVoting zertifizieren sollte, begnügte sich nur mit einer Teilzertifizierung, die auch nur unter nicht überprüfbaren Voraussetzungen gültig ist. Eine Zertifizierung des Endsystems, also jener Software, mit der dann der Student tatsächlich wählt, wurde abgelehnt. Niemand kann somit garantieren, dass auf den Computern der wählenden Studenten keine Manipulationen vorkommen.

Lapidar wurde festgeschrieben, dass die “Studenten für die Sicherheit ihres Computers selbst Sorge tragen müssen”. Niemand will die Verantwortung übernehmen festzulegen, welche Maßnahmen für die Einhaltung der Sicherheit tatsächlich notwendig sind. Niemand kann daher sicher sein, eVoting ordnungsgemäß zu benutzen!

Funktionsfähigkeit testen!

Auf Grund zahlreicher Anfragen und Wünsche hat daher die ARGE DATEN ein kleines Test-Tool entwickelt, das eine kontinuierliche Prüfung des eVoting-Servers erlaubt. Jeder Bürger, der sich über die Verfügbarkeit des eVoting-Systems informieren will kann dieses Tool starten.
Das Tool fragt kontinuierlich den eVoting-Server ab und zeichnet die erfolgreichen und erfolglosen Abfragen auf. Das Tool arbeitet solange, bis es wieder gestoppt wird, es kann daher die ganze Nacht durchlaufen oder auch die ganze eVoting-Periode.

Die Häufigkeit der Abfragen kann als “Analyseintervall in Millisekunden” eingestellt werden (Voreinstellung ist 1000 = jede Sekunde). Weiters kann auch eine parallele Abfrage simuliert werden (“Belastungskoeffizient”). Die Voreinstellung ist 5, aus Sicherheitsgründen ist die Obergrenze mit 50 parallellen Abfragen begrenzt.

Was tut das Test-Tool?

http://www.argedaten.at/static/servercheck.html ist ein javabasiertes Tool und kann von jedem Webserver, bei dem Java aktiviert ist, ohne weitere Installation aufgerufen werden. Das Tool stellt eine Verbindung zum eVoting-Server her und ruft ein Bild von diesem Server ab. Ist der Abruf erfolgreich, dann “lebt” der Server und eVoting kann grundsätzlich durchgeführt werden.

Nicht getestet werden die dahinterliegenden Softwareteile, dazu wären sicherheitstechnisch problematische Eingriffe erforderlich gewesen, die von der ARGE DATEN nicht zu verantworten wären.

Technischer Hinweis! Derzeit ist der eVoting-Werbeserver https://oeh-wahl.gv.at/ eingetragen. Laut eVoting-Betreiber wird der “echte” Server erst ab 18.5. bekannt gegeben. Die ARGE DATEN wird die Standardeinstellungen dem aktuellen Server anpassen. Zusätzlich kann jeder Benutzer selbst den richtigen zu prüfenden eVoting-Server eintragen.

Ist der Einsatz des Test-Tools rechtlich problematisch?

Ein klares NEIN. Es ist das Recht jedes besorgten Bürgers sich Gedanken über die Zuverlässigkeit demokratischer Wahlprozesse zu machen und diese auch zu beobachten. Das Nachsehen ob ein eVoting-Server funktioniert ist demokratisch und rechtlich völlig legitim und ist vergleichbar mit dem Beobachten eines Wahllokals.

Den eVoting-Proponenten ist natürlich bewusst, dass zur ÖH-Wahl 230.000 Studenten aufgerufen sind und jeder davon – theoretisch – eVoten könnte. Der Server muss daher auf entsprechende gleichzeitige Belastungen ausgelegt sein.
Ein Wert von 10.000 gleichzeitigen Zugriffen muss das System jedenfalls vertragen können, da dürfen sich 5 oder gar 50 gleichzeitige Testabrufe in keinster Weise auswirken.

Eine unerlaubte Schädigung eines Computerssystems (etwa nach §126b StGB “Störung der Funktionsfähigkeit eines Computersystems”) läge nur dann vor, wenn jemand vorsätzlich – also mit Absicht – versucht eine Internetverbindung zum Absturz zu bringen. Techniker sprechen dann von einer DoS- oder gar DDoS-Attacke. DoS steht für Denial-of-Service, DDoS für Destributed-Denial-of-Service. Das bloße Nachsehen, ob ein Webserver noch existiert ist zwar auch eine Belastung des Servers, so wie jeder andere Seitenaufruf auch, muss aber von ihm als Teil des Betriebs verkraftet werden können.

Kann das Test-Tool eine Gefahr für das eVoting darstellen?

Wieder ein klares NEIN. Wenn die eVoting-Befürworter ihre Hausaufgaben gemacht haben, kann das bloße Nachsehen ob der Server noch funktioniert, keinesfalls das eVoting behindern oder gar gefährden.

Es muss der Server leistungsfähig genug sein um auch mehrere tausend eVotingprozesse zu erlauben, die Internetbandbreite genügend groß sein und die Serversoftware sauber programmiert sein. Leider hatten weder die ARGE DATEN, noch die Hochschülerschaft, die Wahlkommission, nicht einmal die Prüfstelle A-SIT Gelegenheit sich über diese Leistungsfähigkeit zu überzeugen. Wir gehen aber davon aus, dass der Betreiber weiß, was er tut.

Kann das Test-Tool meinen eigenen Computer beschädigen?

Wieder ein klares NEIN. Das Test-Tool führt nur ein einfaches Java-Skript aus, wie es mittlerweile praktisch alle eCommerce-, Online-Shopping- und Internet-Banking-Seiten verwenden. Das Tool installiert überhaupt nichts am eigenen Computer. Während es läuft, insbesondere beim 50er Parallelsession-Test kommt es natürlich zu einer gewissen Verlangsamung des Computers. World-of-Warcraft oder Second-Life sollte man nicht parallel benutzen. Normale Büroarbeiten, wie das Schreiben dieses Artikels, lassen sich jedoch problemlos erledigen.

Selbstverständlich benötigt es eine funktionsfähige Internet-Verbindung und auch eine gewisse geringe Bandbreite. Bei einem Modem- oder ISDN-Anschluss sollte man das Tool nicht verwenden, ab 128kbit Bandbreite kann es aber bedenkenlos eingesetzt werden.

mehr Online –>
http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGEDATEN&s=86866ryc

mehr –>
http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGEDATEN&s=51275ccd
http://www.argedaten.at/static/servercheck.html
Archiv –>
http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGEDATEN&s=18047gle
http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGEDATEN&s=78115gwe
http://www.a-sit.at/pdfs/bescheinigungen_hsg/bescheinigung_hsg_final_sig.pdf
ftp://ftp.freenet.at/pri/evoting-dsr-ablehnung.pdf
andere –>
https://oeh-wahl.gv.at/Content.Node/33092_3.php


ÖH-Wahlen: E-Voting kurz vorm Einsatz

Mai 13, 2009

Bei FM4 gab es heute einen Beitrag zu E-Voting bei den ÖH-Wahlen 2009. Es werden nochmal ein paar News der vergangenen Wochen angesprochen und grundsätzliche Bedenken zusammengefasst:

Bei der elektronischen Abstimmung fällt die Überprüfbarkeit demokratischer Standards weg. Selbst Programmierer unter den Wahlbeobachtern können nicht mehr wirklich feststellen, ob da alles seine Richtigkeit hat.
[...]
Das in der Verfassung verankerte “gleiche, unmittelbare, geheime und persönliche Wahlrecht” kann der Staat – anders als in der Wahlkabine – zu Hause nicht garantieren.

FM4 stellte übrigens die vergangenen Tage auch die jeweiligen Spitzenkandidaten der einzelnen ÖH-Fraktionen vor.

Die futurezone liefert auch einen umfassenderen Artikel ab, in dem papierwahl.at erwähnt ist (im Zusammenhang mir der Sourcecode-Analyse im BRZ letzten Freitag):

E-Voting-Skeptiker, unter anderen die Wissenschaftler Peter Purgathofer und Barbara Ondrisek, die das Weblog Papierwahl.at mitbetreiben, hatten im Vorfeld der Einsichtnahme scharf kritisiert, dass die Zeit nicht ausreiche, um sich mit dem umfangreichen Code der Closed-Source-Software des spanischen Herstellers Scytl wirklich vertraut zu machen.

Robert Krimmer, Berater des Wissenschaftsministeriums in Sachen E-Voting, sah das natürlich weitaus weniger kritisch, denn “[v]orerst sei dem Gesetz aber genüge getan, die Prüfung sei reibungslos abgelaufen.”

Das E-Voting-Projekt steht jetzt kurz bevor und lässt sich nun nicht mehr stoppen und wird demnach nächste Woche wie geplant durchgeführt. Es sei denn, die Technik versagt im großen Stile:

Bei Störungen kann er die E-Wahlperiode am letzten Tag, dem 22. Mai, notfalls um sechs Stunden bis 24.00 Uhr verlängern. Sollte es zu größeren Ausfällen kommen, müssen alle E-Wähler notfalls zur herkömmlichen Papierwahl gerufen werden.


BMWF beantwortet die 2. Anfrage der Grünen zu E-Voting bei den ÖH-Wahlen

Mai 11, 2009

Vor einer Woche hat BM Johannes Hahn (ÖVP) die parlamentarische Anfrage von Mag. Daniela Musiol und der GRAS beantwortet. Mittlerweile wurde auch die Anfrage des grünen Bildungssprechers Prof. Kurt Grünewald beantwortet.

Der Versuch von Grünewald eine Beeinflussung der WK-Vorsitzenden durch das BMWF aufzuzeigen hat nicht geklappt. Der umstrittene Transfer der Daten der wahlberechtigten Studierenden wird in der Beantwortung als gesetzeskonform definiert – als Beweis zitiert Hahn zwei Gutachten, die dafür sprechen. Die Grazer ÖHen haben allerdings ein Gutachten, welches vom Gegenteil überzeugen will. Es stehen also Gutachten gegen Gutachten. Darüber hinaus haften laut Meinung des BMWF nicht die Wahlkommissionsvorsitzenden für Verstöße gegen das Datenschutzgesetz, sondern der Bund.

Die (zweite) Ausschreibung an das Bundesrechenzentrum (BRZ) begründet Hahn folgendermaßen (zusammengefasst):

“Die Arbeitspakete waren anders zu schnüren als angenommen, die Auftragsvergabe wurde zurückgezogen, weil das Ministerium es effizienter fand, es intern zu vergeben. Die interne Vergabe ist §38 BVergG 2006 konform an das BRZ erfolgt. Das BRZ hat Teile des Auftrags an Scytl weitergegeben. Diese Weitergabe des Auftrags vom BRZ an Scytl muss das BRZ kommentieren, dem BMWF liegen darüber keine detaillierte Informationen”.

Des Weiteren, wurden in der Beantwortung neue bzw. bisher unbekannte Kosten aufgelistet. Die Summe der aufgelisteten Kosten des E-Votings im Rahmen der ÖH-Wahlen 2009 für alle Firmen, Organisationen und sonstige (etwa interne) Beiträge beträgt nun 567.139,04 Euro.

zur Anfrage von Grünewald “e-Voting bei den ÖH-Wahlen 2009 bezüglich Datenmissbrauch und Auftragsvergabe”
zur Anfragebeantwortung durch BM Hahn


BMWF behindert ÖH-Wahlkommissionen!

Mai 11, 2009

Eine Presseaussendung als Antwort zur Organisation der Quelltext-Analyse ging vor kurzem raus (original OTS):

ÖH Uni Wien: BMWF behindert Wahlkommissionen bei der E-Voting Kontrolle
Utl.: Überprüfung des E-Voting-Systems durch die ÖH wird verhindert

Wien (OTS) – Das Recht der Wahlkommissionsmitglieder auf Kontrolle des E-Voting-Systems wird auf den heutigen Freitag – auf neun Stunden (!) – beschränkt. InformatikexpertInnen der Florida State University benötigten für die Überprüfung einer früheren Version dieser Software drei Monate. Der von der ÖH Uni Wien beauftragte Sachverständige bekommt selbst an diesem einen Tag weder Zugang zum System noch zu den Zertifizierungsunterlagen.

Sophie Wollner, Vorsitzteam der ÖH Uni Wien, ist verärgert: “Die Kontrolle eines ohnehin bereits bedenklichen E-Voting Systems mit 183.000 Zeilen Programmcode – das entspricht dem Umfang von Goethes gesammelten Werken – auf einen Tag zu beschränken, ist eine Farce.”

“Da pro Fraktion nur einE VerantwortlicheR zur Einsichtnahme entsendet werden kann, ist eine ausreichende juristische und technische Überprüfung schier unmöglich”, so Fanny Rasul, Vorsitzteam der ÖH Uni Wien.

Zusätzlich zum insgesamt absurden Prozedere müssen die BeobachterInnen eine Maulkorb-Schweigeverpflichtung abgeben – um “schutzwürdige Interessen” der Firma Scytl zu gewähren.
“Die Interessen eines profitorientierten Unternehmens vor das Grundrecht eines freien und für alle nachvollziehbaren Wahlvorgangs zu stellen, spricht Bände über das Demokratieverständnis des verantwortlichen Ministers Hahn”, kommentiert Marlies Wilhelm vom Vorsitzteam der ÖH Uni Wien.

“Der Ausschluss unserer Sachverständigen von der Einsichtnahme verunmöglicht die Kontrolle des E-Voting-Systems”, schließt das Vorsitzteam der ÖH Uni Wien und fordert: “Uneingeschränkter Zugang zu allen relevanten Daten muss unbedingt gewährleistet werden!”


Sourcecode-Analyse im BRZ

Mai 8, 2009

Heute Freitag sind Mitglieder der ÖH-Wahlkommissionen ins BRZ eingeladen, um an einem Workshop teilzunehmen – wie bereits berichtet. Im Rahmen dieser ganztägigen Veranstaltung wird die Wahlsoftware präsentiert. Ein Teil stammt von der spanischen Firma Scytl, die erst vor kurzem wegen Stimmenverlust bei finnischen Wahlen abgesetzt wurde.

Einige Details dazu:

  • Gewöhnliche Studierende haben keine Möglichkeit und kein Recht an der Sourcecode-Analyse teilzunehmen. Öffentlichkeit?
  • Die Wahlkommissionen haben die Möglichkeit Wahlbeobachter mitzubringen, aber auch nur pro Gruppe einen einzigen (!) und das erst nach spezieller Beantragung.
  • Man muss vorher einen NDA unterschreiben -> also darf man später auch nicht über Ergebnisse berichten. Transparenz?
  • Es wird nur ein Teil des Sourcecodes hergezeigt, da die Komponenten von Scytl geschützt sind (wozu dann der NDA?).
  • Man darf keine Datenträger mit zur Veranstaltung nehmen.
  • Die Präsentation findet geführt statt, d.h. es wird nur ein Teil des Sourcecodes hergezeigt. Vollständigkeit?

Als erfahrene Software-Entwicklerin ist diese Aktion für mich persönlich nichts weiter als eine Farce. Bei einer derartigen Aufstellung ist es kaum möglich auch nur einen Eindruck von einem komplexen Software-System zu erhaschen.

Es ist für mich auch unerklärlich, wieso ich als Fachperson auf dem Gebiet und mit Erfahrung im Bereich der Sourcecode-Analyse von Internetwahlen trotz mehrmaligem Ansuchen nicht zu einer vernünftigen Sourcecode-Review eingeladen worden bin. Wieso werden gerade in einem Bereich, der unsere demokratischen Grundsätze betrifft und damit auch Öffentlichkeit und Transparenz, unabhängige Stimmen nicht erwünscht?


BMWF beantwortet Anfrage zu E-Voting bei den ÖH-Wahlen

Mai 5, 2009

Vor zwei Monaten reichten Mag. Daniela Musiol und Kollegen eine schriftliche Anfrage der GRAS, an Bundesminister Hahn betreffend E-Voting bei den kommenden ÖH-Wahlen ein. Seit gestern gibt es auf den Seiten des österreichischen Parlaments die Antworten darauf.

Die Anfrage verlangt Auskunft über technische Angelegenheiten, Scytl, die Wahldurchführung, Rechtliches, Kosten und die Zukunft.
Das Bundesministerium macht allerdings teilweise sehr wenig zufrieden stellende Aussagen. So gibt es etwa auf die Frage, wie das System vor Angriffen von außen geschützt werden soll, die Antwort:

Generell werden keine Angriffe erwartet, da Personen, die versuchen, das System zu kompromittieren, rechtlich belangt werden können. [...]

Neben vielen vagen und zurückhaltenden Aussagen gibt es aber immerhin noch eine kleine Kostenaufschlüsselung (Frage 5) zu dem Projekt und die Aussage, dass es einen öffentlichen Endbericht geben wird (Datum derzeit noch unbekannt).

zur schriftlichen Anfrage “E-Voting bei ÖH-Wahlen 2009″
zur Beantwortung durch BM Hahn

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Nachtrag: Eine Reaktion der Grünen lässt auch nicht lange auf sich warten: “Grüne verschärfen Kritik an E-Voting“. Hier kritisieren sie, dass zwar eine Kostenaufstellung gegeben wurde, aber laut Hahn die “Gesamtkosten des Projekts derzeit noch nicht abschätzbar” seien.


E-Voting-Testwahlen vor den ÖH-Wahlen

März 19, 2009

Probleme bei den Testwahlen

Am Dienstag, 17.3.2009, wurden als Vorbereitung für die ÖH-Wahlen Testwahlen an der Montanuni Leoben und der Wirtschaftsuni Wien abgehalten. Laut einer Presseaussendung der HTU Graz kam es dabei zu technischen Pannen.

… “Der Systemabsturz beim Testlauf ist der sprichwörtliche Tropfen, der das Fass endgültig zum Überlaufen bringt. Nicht nur, dass die Grundsätze einer demokratischen Wahl bei E-Voting nicht gewahrt werden können und es verfassungsrechtliche Bedenken gibt, ist nun auch bewiesen, dass das Programm instabil ist” …

Auch die Futurezone berichtet zu diesem Thema: “Streit über Software-Stabilität beim E-Voting“.  Für den Artikel wurde auch eine Stellungnahme von Robert Krimmer, Berater des Wissenschaftsministeriums in E-Voting-Fragen, eingeholt. Er führt aus, dass das Problem lediglich die Verwaltungssoftware, nicht aber das Backend betroffen habe.

Das E-Voting-System ist in ein Backend (zentraler Wahlserver), das von Scytl und dem Bundesrechenzentrum betrieben wird, und eine Wahladministrationskomponente aufgeteilt, die auf das Backend zugreift. Die Störung sei auf eine organisatorische Umstellung zurückzuführen, die die Verwaltungssoftware betroffen habe und nicht das zentrale Backend – was allerdings keinen Unterschied für die wählenden Studierenden macht, da sie im Fall einer Störung so wie so ihre Stimmen nicht abgeben können.

Wahllommission der Uni Graz spricht sich gegen E-Voting aus

Die Wahlkomission an der Uni Graz hat sich,  wie in einer Presseaussendung bekannt gegeben, einhellig erneut gegen E-Voting ausgesprochen:

In der ersten Sitzung der Wahlkommission (WaKo) an der ÖH Uni Graz im Sommersemester 2009 hat diese aufgrund rechtlicher/technischer Probleme sowie einer Unvereinbarkeit der elektronischen Wahl mit den im HochschülerInnenschaftsgesetz (HSG) festgelegten Wahltagen einen einhelligen Beschluss gefasst, in welchem die WaKo Wissenschaftsminister Hahn auffordert, seine Entscheidung zu überdenken und von einer Durchführung elektronischer ÖH-Wahlen abzusehen. …


Weitere Stellungnahmen zu den elektronischen ÖH-Wahlen

März 17, 2009

Studierende an Österreichischen Hochschulen haben die Möglichkeit ihre Stimme vom 18. bis 22. Mai via Internet abzugeben oder in der darauffolgenden Woche an drei Werktagen über die herkömmliche Papierwahl. Wissenschaftsminister Hahn verteidigt erneut seinen Plan einen zusätzlichen elektronische Wahlkanal bei den kommenden ÖH-Wahlen anzubieten. Zudem präsentierte Hahn eine Studie, in der “eine mehr als 80-prozentige Zustimmung zur Möglichkeit des E-Votings” der Studierenden eruiert wurde.

Eine Antwort der ÖH, die sich als E-Voting-Versuchskaninchen sieht, lässt nicht lange auf sich warten: Die Vertreter der Grazer ÖHs Christian Dobnik (TU Graz) und Florian Ortner (Uni Graz) sprechen sich erneut vehement gegen E-Voting aus. Sie fordern “E-Voting auszusetzen, um die Grundsätze einer demokratischen Wahl zu wahren und Manipulationen nicht Tür und Tor zu öffnen”.

Allerdings lassen die Gegenstimmen der ÖHs, die Kritik des Verfassungsgerichtshofspräsidenten Gerhart Holzinger an E-Voting wie auch die Skepsis des Datenschutzrates und vieler anderer Hahn bisweilen kalt. Nun stellte auch Kurt Grünewald, Wissenschaftssprecher der Grünen, am 9. März eine parlamentarische Anfrage zum Einsatz von E-Voting bei den ÖH-Wahlen. Ebenso hat Deutschland erst vor kurzem gegen E-Voting entschieden, dennoch wird weiterhin an einem Einsatz von Internetwahlen in Österreich gearbeitet.

Wo die größten Probleme bei elektronischen Wahlen liegen, wird auf einer eigenen Seite auf papierwahl.at oder hier sehr gut zusammengefasst.

tagcloud_e-voting

[e-voting tagcloud, via ygfrz]


ÖH-Bundesvertretung tagt in Graz

März 13, 2009

Die Bundesvertretung der Österreichischen HochschülerInnenschaft tagt heute, am Freitag, den 13. März, in Graz. Die Sitzung findet seit 13:30 im Hörsaal II der technischen Universität in der Rechbauerstraße 12 statt. Während der Erstellung dieses Artikels läuft die Sitzung bereits seit gut drei Stunden und das Thema E-Voting bleibt weiterhin sehr präsent.

In diesem Moment wird über einen Abwahlantrag gegen den Vorsitzenden und seinen 2. Stellvertreter diskutiert und abgestimmt. Obwohl sich die Bundesvertretung in vielen Beschlüssen durchgehend gegen E-Voting ausgesprochen hat, wird dies von dem Vorsitzenden Samir Al-Mobayyed immer wieder in Frage gestellt.

Warum hat der Vorsitzende eine andere Meinung als die Mehrheit der Bundesvertretung? Die Beantwortung dieser Frage ist kompliziert und wirft neue Fragen auf, denn: Noch im Juni 2008 hatte die Bundesvertretung einstimmig die Ablehnung von E-Voting bekräftigt.

Ungefähr zur gleichen Zeit kam es zum Ende der Koalition zwischen GRAS, FLÖ und VSStÖ. Nachdem die FLÖ Koalitionsbruch begangen hat, wurde die AG von der Bundesvertretung in den Vorsitz gewählt und stellt seitdem den Vorsitzenden und den 2. Stellvertreter (der Posten der 1. Stellvertreterin/des 1. Stellvertreters ist immer noch unbesetzt).

Die aktuelle Situation ist also folgende: Die AG ist in einer Minderheitsexekutive und spricht sich seit Oktober 2008 nun als einzige Fraktion für E-Voting aus. Alle anderen Fraktionen – die gemeinsam eine starke Mehrheit in der Bundesvertretung haben – sind gegen E-Voting.

Somit ist die ÖH-Bundesvertretung weiterhin mit breiter Mehrheit ablehnend gegenüber E-Voting eingestellt. Die Verhältnisse erinnern irgendwie an das Parlament: Auch dort ist die ÖVP (die Mutterpartei der AG) als einzige Partei für das E-Voting.

Der Abwahlantrag wird gerade per geheimer Wahl abgestimmt, das Ergebnis ist allerdings schon vorabsehbar: Damit der Antrag angenommen wird, bräuchte es eine 2/3-Mehrheit in der Bundesvertretung. Die wird sich aber wahrscheinlich nicht ausgehen, da die AG, die wohl nicht gegen sich selbst abstimmt, 20 von 58 Mandaten hält.

Abwahlantrag

Links im Bild der 2. Stellvertretende Vorsitzende und rechts im Bild eine Mandatarin bei der Abstimmung. Dahinter steht ein Banner von papierwahl.at.

Nachtrag: Bei dem Abwahlantrag gegen den Vorsitzenden haben 29 MandatarInnen für die Abwahl gestimmt und 24 dagegen. Die notwendige 2/3-Mehrheit wurde damit klar verfehlt.


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