Juli 28, 2010
Die futurezone berichtete heute im Laufe des Tages über den Entscheid des Wissenschaftsministeriums bezüglich der vergangenen ÖH-Wahlen an der Uni Wien.
Wenig überraschend sieht das Ministerium die Wahl, bei der erstmals das E-Voting-System getestet wurde, als gültig an. Damit kommt es auch zu keiner Neuwahl mehr.
Zwar ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig (innerhalb von 6 Wochen können noch Rechtsmittel bei Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof eingelegt werden), aber eine Neuwahl müsste mehr als 6 Monate vor dem nächsten regulären Wahltermin stattfinden – was in diesem Fall sehr unwahrscheinlich ist, da die nächsten ÖH-Wahlen bereits im Mai/Juni 2011 stattfinden.
Bemängelt wurden seitens der ÖH-Fraktionen die fehlerhaften elektronischen Stimmzettel der JES und die fehlenden Kurzbezeichnungen bei allen Fraktionen.
Das Ministerium sieht “keine wesentlichen Mängel” vorliegen, die eine Aufhebung der Wahl rechtfertigen würden. Begründet wurde dies unter anderem damit:
dass im Gegensatz zu dem nur von sehr wenigen Studenten genutzten E-Voting der Stimmzettel bei der Papierwahl allen rechtlichen Anforderungen entsprochen habe. Außerdem habe mit der JES gerade jene Fraktion, die durch den fehlerhaften elektronischen Stimmzettel benachteiligt worden sein könnte, keine Neuwahlen gefordert.
[...]
Schließlich hätten verunsicherte JES-Wähler das E-Voting abbrechen und dann an der herkömmlichen Papierwahl teilnehmen können. Außerdem sei eine Mandatsverschiebung wegen der geringen Zahl elektronischer Stimmen ausgeschlossen.
Auf die fehlenden Kurzbezeichnungen ist das Ministerium in dem Bescheid nicht eingegangen.
Auch in Salzburg ist die Wiederholung der Wahl sehr unwahrscheinlich. Dort wurde die Wahl zwar für ungültig erklärt, aber die Bundeswahlkommission hat eine neuerliche Untersuchung beauftragt. Untersuchung deswegen, weil “versehentlich sämtliche Papierprotokolle und Stimmzettel vernichtet wurden und das Ergebnis damit nicht mehr nachkontrollierbar ist“.
Das Thema E-Voting und ÖH-Wahl wird also weiterhin präsent bleiben, zumal auch noch die Beschwerde beim VfGH der GRAS ansteht.
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Verfasst von marc
Juli 2, 2010
Diese Woche teilten die futurezone und GRAS (Grünen und Alternativen StudentInnen) mit, dass das zentrale Wählerverzeichnis bei den nächsten ÖH-Wahlen nicht mehr zum Einsatz kommen soll.
Das Verzeichnis war 2009 beim E-Voting-Versuch bei den ÖH-Wahlen in Verwendung und musste von Anfang an einige Kritik einstecken. Sowohl von verfassungsrechtlicher, wie auch von technischer Seite.
So gab es Anfangs beispielsweise nur ein unvollständiges Wählerverzeichnis und später gab es etwa Probleme mit der Zusammenführung der Daten der einzelnen Unis mit dem zentralen Verzeichnis im Bundesrechenzentrum.
In ihrer Mitteilung erklärt die GRAS das damit:
[..], dass E-Voting auf allen Ebenen gescheitert ist.
Im Wissenschaftsministerium hält man sich etwas bedeckter. Gegenüber dem ORF äußerte ein Sprecher:
“Wir wollten den Betroffenen nicht etwas aufzwingen, was diese nicht wollen
[..]
Das ist keine prinzipielle Abkehr vom E-Voting [...] bei den derzeitigen technischen Rahmenbedingungen und der geringen Verbreitung der Bürgerkarte ergibt der Einsatz des verwendeten Systems aber keinen Sinn.”
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Verfasst von marc
April 2, 2010
Wie heute, am 2. April 2010, in einem Standard-Interview mit Wissenschaftsministerin Karl bekannt wurde, wird E-Voting nicht weiter bei ÖH-Wahlen eingesetzt.
E-Voting widerspricht den verfassungsrechtlichen Grundprinzipien der freien, geheimen und persönlichen Wahl – endlich hat dies auch das Ministerium erkannt!
sagt Eva Pentz, Aktivistin der Grünen & Alternativen StudentInnen. Die GRAS hatte zuvor die ÖH-Wahl von 2009 an 13 Universitäten wegen E-Voting angefochten und hat angekündigt, mit den Klagen bis zum VfGH zu gehen. Wir berichteten davon.
Die wesentlichen Kritikpunkte von papierwahl.at und anderen GegnerInnen von E-Voting waren und sind
- die verfassungs- und datenschutzrechtliche Bedenken (die Gefährdung des freien, geheimen und persönlichen Wahlrechts)
- die Möglichkeit das Wahlverhalten abzurufen oder die Wahlergebnisse zu manipulieren
- die mangelnde Nachvollziehbarkeit für die WählerInnen
Für eine vollständige Auflistung der Kritikpunkte siehe hier. Der lange angekündigte E-Voting-Evaluierungsbericht des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung wurde nun endlich veröffentlicht.
Er zeigt, dass sich E-Voting als technologiebasiertes Wahlverfahren im Internet bewährt hat. Aber die Bürgerkarte, die ja für die Online-Stimmabgabe nötig ist, ist noch nicht so weit verbreitet, wie es notwendig wäre. Das war ein klarer Hemmschuh.
meinte Ministerin Karl zu dem Bericht – nach wie vor von E-Voting überzeugt. LeserInnen von papierwahl.at können sich selbst ein Bild machen von dem Bericht auf E-Voting.cc – der Seite des unabhängigen Projektbeauftragten Robert Krimmer (siehe weiter unten).
.
Update: “Dicker Bericht, dünne Ergebnisse” schreibt derstandard.at zu dem 50.000 € teuren Bericht von Krimmer. Weiter: “Die Ergebnisse, zu denen diejenigen, die auch für die Umsetzung von E-Voting zuständig waren, gekommen sind, sind wenig überraschend.”
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Verfasst von LX_T
Februar 18, 2010
Letzten Sonntag zählte das Magazin Format das “E-Voting-Debakel” zu den dubiosesten Projekten der derztigen Regierung. Diese machen vor allem durch Intransparenz und hohe Beratungskosten (“Freunderlwirtschaft”) auf sich aufmerksam:
Ferry Thierry, langjähriger Parteifreund von Exminister Hahn, cashte allein an Beratungshonoraren für den E-Voting-Flop mit seiner Politikberatung GmbH 204.655 Euro.
Der Grüne Abgeordnete Karl Öllinger rechnet vor:
„Die Kosten für die ÖH-Wahl explodieren von ursprünglich 240.000 Euro auf vorläufig 1,5 Millionen Euro. Bezogen auf die wählenden Personen, heißt das: Jede einzelne Stimme kostete 644 Euro.“
Die Grünen & Alternativen StudentInnen (GRAS) versuchen nun Druck auf Wissenschaftsministerin Beatrix Karl zu machen. In einer parlamentarischen Anfrage, eingebracht von der Grünen Verfassungssprecherin Daniela Musiol, wollen sie wissen, wann der Evaluierungsbericht zu den ersten elektronischen Wahlen endlich veröffentlicht wird. (Wir sind alle gespannt auf diesen Bericht ;-))
Weiters wird die Frage gestellt, ob Karl angesichts der hohen Kosten (644 Euro für jede der 2161 Stimmen) und der Aufhebung der ÖH-Wahlen an zwei Unis (Uni Wien und Uni Salzburg, papierwahl.at berichtete) E-Voting nach wie vor für einen Erfolg hält und bei kommenden ÖH-Wahlen im Frühjahr 2011 erneut einsetzen will.
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Verfasst von LX_T
Januar 18, 2010
Wie im letzten Beitrag berichtet wurde das Ergebnis der ÖH-Wahl auf der Uni Salzburg heute, am 18.01.2010, in erster Instanz aufgehoben, weil die Doktoratsstudierenden aufgrund von Fehlern in der Wahlsoftware am ersten der drei Wahltage nicht wählen konnten.
Ebenfalls heute wurden die Einsprüche der GRAS gegen das Wahlergebnis an den drei noch ausstehenden Unis (Uni Klagenfurt, Med-Uni Graz und Uni f. Musik u. darst. Kunst Wien) abgewiesen. Der Einspruch an der TU Wien wurde letzten Freitag, den 15.01.2010, abgelehnt. Am Tag davor wurden die Einsprüche an sieben weiteren Unis abgewiesen, papierwahl.at berichtete davon.
Nun zur Übersicht:
Insgesamt wurden die Reklamationen gegen die ÖH-Wahlen an 11 von 13 Unis von der Wahlkommission abgewiesen. Das Wahlergebnis an der Uni Salzburg wie auch an der Uni Wien (Bescheid der Uni Wien) wurde aufgehoben. Diese beiden HoschülerInnenschaften müssten also binnen zwei Monaten (Update: die Inskriptionszeiten werden allerdings nicht dazugezählt, sodass die “60 Tage” bis Mai dauern) ihre Wahl wiederholen – sofern keine Fraktion Berufung gegen die Bescheide einlegt.
Bei beiden Unis sind Fehler in der Wahlsoftware der Grund für die Wiederholung – nicht jedoch die von der GRAS, dem VSStÖ und den Fachschaftslisten unisono kritisierten Internetwahlen an sich. Für verfassungsrechtliche Bedenken fühlt sich die Wahlkommission laut ihren Bescheiden nicht zuständig.
Es ist zu erwarten, dass die GRAS Berufung gegen die abgewiesenen Bescheide einlegen wird. Falls sich die nächste Instanz, das BMWF ebenfalls nicht zuständig fühlt, wäre die letzte Instanz der entweder der Verfassungsgerichtshof oder der Verwaltungsgerichtshof. (2. Update: Ich gestehe, noch nicht zu wissen, was die letzte Instanz wäre.) Erst dieser könnte die großen Probleme des E-Votings berücksichtigen und zukünftige Internetwahlen in Österreich verhindern – und damit das erklärte Ziel der Einsprüche der GRAS erreichen.
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Verfasst von LX_T
Juni 4, 2009
Vor einer Woche ging die ÖH-Wahl 2009 zu Ende. Bis zum Nachmittag konnte gewählt werden und danach ging es an die Stimmenauszählung. Bereits kurz nachdem die Auszählung startete, zeichneten sich erste Probleme bei der Stimmauszählung ab, die in konkretem Zusammenhang mit dem E-Voting standen.
Jetzt, genau eine Woche später, liegt immer noch kein amtliches Wahlergebnis vor:
Chaos bei der Stimmauszählung
Das durch den erstmaligen Einsatz von E-Voting hervorgerufenen Chaos bei der Stimmauszählung ist übrigens auch eine Woche nach Ende der Wahlen noch nicht ausgestanden. Der E-Voting-Verantwortliche des Wissenschaftsministeriums, Robert Krimmer, sagte, dass nach wie vor nicht alle amtlichen Wahlergebnisse veröffentlicht sind. Dies ist auch der Grund, warum der als zusätzlicher Sicherheitsfaktor angebotene Prüfcode noch nicht abgefragt werden kann.
Damit wurde bereits kurz nach der Wahl ein weiteres Argument der Befürworter entkräftet. Zum einen führte die durch E-Voting erhoffte Steigerung der Wahlbeteiligung zu einem historischen Tiefstand. Zum anderen kann nicht von einer Zeitersparnis (wegen schnellerer Auszählung) durch E-Voting gesprochen werden, geschweige denn von einem “reibungslosen Ablauf der Wahlen”.
Update:
Mittlerweile scheinen jetzt alle Stimmen ausgezählt zu sein. Alle die übers Internet abgestimmt haben, können jetzt die Prüfcodeabfrage durchführen.
.
In einer Presseaussendung kündigte heute auch die GRAS die Anfechtung der ÖH-Wahlen aufgrund von E-Voting an:
Die undemokratische Wahl wird nun an allen 13 Universitäten, an denen die GRAS kandidiert hat, angefochten. Nachdem die Wahlkommissionen der einzelnen Universitäten eine Stellungnahme abgegeben haben geht das Verfahren weiter an die Bundeswahlkommission und bei Nichtaufhebung der Wahl weiter an das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung sowie an den Verfassungsgerichtshof.
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Verfasst von marc
Mai 29, 2009
Bis gestern konnten Studierende in ganz Österreich ihre ÖH-Vertretung für die nächsten 2 Jahre wählen. Novum dieses Jahr war die Einführung des E-Voting Testlaufs vom Wissenschaftsministerium. So konnte vorige Woche elektronisch und diese Woche auf Papier abgestimmt werden.
Wie, unter anderem auf papierwahl.at, immer wieder berichtet, gab es schon von vornherein, wie auch während E-Voting lief, immer wieder Probleme. So ist es fast schon nicht mehr verwunderlich, dass es auch gestern Abend bei der Auszählung der Stimmen erneut Schwierigkeiten gab.
So berichtet etwa der ORF Steiermark heute:
An der Universität Graz versucht man bisher vergeblich, die Ergebnisse von elektronischer Wahl und Zettel-Wahl zusammenzuführen. Ein “vorläufiges Wahlergebnis” auf der Wahl-Internetseite der ÖH dürfte jene rund 150 Stimmen nicht beinhalten, die per E-Voting an der Uni Graz abgegeben wurden.
Desweiteren berichtete der Standard Live-Ticker zur ÖH-Wahl gestern Abend:
E-Voting Probleme an der BOKU
Es gelten angeblich zu viele Stimmen als abgegeben, sagt Sigrid Maurer von der GRAS. Wie es weitergeht, weiß keiner so genau.
[...]
Neben der WU kann man angeblich das E-Voting Ergebnis auch an der Uni Linz nicht entschlüsseln, sagt Sophie Wollner vom VSStÖ. Sie hat Anrufe erhalten, dass auch dort die Stimmen nicht ordnungsgemäß gezählt werden können.
Der Leiter der Wahlkommission Bernhard Varga meinte daraufhin lediglich:
“Kein Grund nervös zu ” [...] Von Problemen bezüglich E-Voting will er nichts wissen.
Neben diesen ganzen Problemen konnte aber auch ein weiteres Ziel nicht erreicht werden – nämlich die Wahlbeteiligung durch E-Voting zu steigern. Die Wahlbeteiligung bei den diesjährigen ÖH-Wahlen lag, laut futurezone (in Bezug auf APA), bei rund 25%, was ein historischer Tiefstand ist. Die Wahlbeteiligung bei E-Voting lag bei 0,9% und an 7 der 21 österreichischen Universitäten wollte niemand elektronisch Wählen.
Wissenschaftsminister Johannes Hahn findet die Wahl aber trotzdem “sehr okay“.
Wie geht es nun weiter?
Der Ring Freiheitlicher Studenten (RFS) und die Grünen & Alternativen StudentInnen (GRAS) haben bereits angekündigt Klage beim Verfassungsgerichtshof einzulegen.
Außerdem soll es laut Robert Krimmer im Juni zu einer Evaluierung des E-Voting Projekts kommen.
weitere Links:
Ergebnisse – oeh-wahl.gv.at
Ergebnisse – oeh.ac.at
Live-Ticker auf FM4
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Verfasst von marc
Mai 22, 2009
Die ÖH-Wahlen via Internet sind beendet. Obwohl im Rahmen der studi.gv.at-Werbekampagne zirka 11.900 BürgerInnenkarten-Lesegeräte verteilt worden sind, haben nur 2.161 Studierende an der elektronischen Wahl teilgenommen. Das sind weniger als 1% der rund 230.000 Wahlberechtigten. Das BMWF nannte die Grenze von 1% als Erfolgsziel, das nun verfehlt wurde!
Laut der parlamentarischen Anfrage von Kurt Grünewald hat das E-Voting im Rahmen der ÖH-Wahlen 2009 zumindest 567.139,04 Euro gekostet (nicht nur 300.000 wie vom BMWF behauptet wird). Das sind über 260 Euro pro abgegebener Stimme.
Neben kleinen Pannen mit dem Server und Fehlern in der Software gab es auch falsche Bezeichnungen von Studierendenlisten. Auf die Kurzbezeichnungen der Fraktionen wurde auf den elektronischen Stimmzetteln anscheinend vollkommen vergessen. Laut dem Wiener Verfassungsrechtler Heinz Mayer sind die Stimmzettel ohne Kurzbezeichnung allerdings “rechtswidrig” und “die Chance auf eine Aufhebung der gesamten ÖH-Wahlen ist sehr groß”.
Die Premiere ist technisch einwandfrei gelaufen, mehr als 2.000 Studierende haben das Angebot genutzt. Ich hoffe, irgendwann wird es zur Normalität.
sagte Hahn als erste Bilanz zu den Internetwahlen im Gespräch mit dem Standard. Nachzulesen hier.
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Verfasst von LX_T
Mai 22, 2009
Der Radiosender FM4 hat heute ein Interview mit Hans Zeger geführt. Dieser ist letzte Woche vermehrt mit dem Bereitstellen eines Test-Tools zur Überprüfung der E-Voting-Seite (oeh-wahl.gv.at) in die Schlagzeilen gekommen. Zu den Anschuldigungen und Drohungen mit rechtlichen Konsequenzen seitens des Wissenschaftsministeriums spricht Zeger von extrem hysterischen Reaktionen:
Wenn das ein [Internetwahl-]System wäre, das professionell organisiert und gebaut ist und auch die Sicherheitsbestimmungen des Datenschutzgesetzes einhalten würde, hätte dieses Tool in keinster Weise Auswirkungen haben dürfen. [...] Es wurde ein System zusammengebastelt, das so stabil wie ein Kartenhaus ist, und bei Kartenhäusern darf man auch nicht laut husten.
Zum derzeitigen E-Voting-Testlauf meint Zeger:
Was ich zu bedenken gebe ist, dass unser gesamtes Staatswesen, unser gesamtes Staatssystem darauf aufbaut, dass Wahlen anerkannt werden – und zwar von allen Seiten anerkannt werden, auch vom Verlierer. [...] Das heißt, wählen ist kein beliebiger technischer Prozess wie Onlinebanking, Onlineshopping, E-Government oder sonst irgendwas. Sondern E-Voting ist das Fundament der Demokratie, und wenn wir hier beginnen, zweifelhafte Methoden einzuführen, dann landen wir sehr rasch in einer Demokratieverdrossenheit bis Demokratieverweigerung. Hier wird mit dem Feuer gespielt.
[...]
Die Einsicht in den Quellcode der E-Voting-Software wurde von mehreren Seiten sehr scharf k[ri]tisiert, unter anderem auf papierwahl.at: [...] Was sagen sie zur Einsicht in den Sourcecode des E-Voting-Programms?
Hier hat offensichtlich der Betreiber etwas zu verbergen, [...] diese angekündigte Einsicht [ist] eine Farce! Man muss ganz klar sagen: Hier gleitet Österreich in ganz gefährliche Bereiche ab.
Das Interview kann hier nachgelesen und auch nachgehört werden.
Zu den angesprochenen papierwahl.at-Beiträgen: “Sourcecode-Analyse im BRZ” und “Details der Sourcecode-Einsicht“.
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Verfasst von marc
Mai 19, 2009
Die Rahmenbedingungen der Quelltexteinsicht des E-Voting-Systems, das bei der ÖH-Wahl eingesetzt wird, am 8. Mai im BRZ waren ja bereits enorm eingeschränkt. Noch mal zur Erinnerung:
- Gewöhnliche Studierende haben keine Möglichkeit und kein Recht an der Sourcecode-Analyse teilzunehmen.
- Die Wahlkommissionen haben die Möglichkeit Wahlbeobachter mitzubringen, aber auch nur pro Gruppe einen einzigen (!) und das erst nach spezieller Beantragung.
- Man muss vorher einen NDA unterschreiben -> also darf man später auch nicht über Ergebnisse berichten.
- Es wird nur ein Teil des Sourcecodes hergezeigt, da die Komponenten von Scytl geschützt sind (wozu dann der NDA?).
- Man darf keine Datenträger mit zur Veranstaltung nehmen.
- Die Präsentation findet geführt statt, d.h. es wird nur ein Teil des 183.000 Zeilen langen Sourcecodes hergezeigt.
Nun kamen weitere Details des Ablaufes zum Vorschein. Das c’t Magazin berichtet in der aktuellen Ausgabe:
Statt der tatsächlich eingesetzten Software wurde nur ein (angeblich) ähnlicher Code gezeigt. Es handelte sich weder um jene Version, die der A-SIT zur Zertifizierung vorgelegt wurde, noch um jene, die bei dem heute gestarteten E-Voting-Prozess tatsächlich zum Einsatz gelangt. Der nicht kompilierbare C++- und Java-Code war zumindest um den Großteil der Kommentare bereinigt worden – nicht auf Wunsch des Herstellers, sondern auf Wunsch des Kunden, sprich der österreichischen Regierung. Ein Grund dafür wurde nicht angeführt. Eine Überprüfung, ob auch die richtige Software verwendet wird, ist den Wahlkommissionen somit mangels übereinstimmender Hash-Werte unmöglich. Denn auch das A-SIT-Zertifikat nannte keine MD5-Prüfsumme.
Nach allgemeinen Vorträgen wurden maximal neun Personen gleichzeitig zur Einsichtnahme in einen separaten Raum eingelassen. Darin befanden sich drei Laptops. Auf einem wurde der (ansonsten nicht öffentliche) Prüfbericht der A-SIT präsentiert. Die beiden anderen Laptops waren mit je einem Mitarbeiter des Softwarelieferanten Scytl besetzt und durften von den Wahlkommissären nicht angerührt werden. Fragen durften nur auf Englisch gestellt werden. Auf dem einen Laptop wurde der Source Code der Serversoftware, auf dem anderen jener des Clients in einer Entwicklungsumgebung angezeigt.
Die Suche nach Stichwörtern wurde nicht gestattet. Auf Wunsch öffneten die Scytl-Mitarbeiter bestimmte Dateien und scrollten darin auf oder ab. Dafür standen insgesamt etwa acht Stunden zur Verfügung. Doch nicht von jeder erfragten Funktion wussten die Scytl-Mitarbeiter, wo diese im Code zu finden war. Die Verwendung mitgebrachter Laptops, Kameras oder Mobiltelefone war verboten, auch abschreiben wurde von Security-Männern unterbunden. Stichwörter durften unter Beobachtung notiert werden. Konfigurationsdateien fehlten beziehungsweise waren durch Dummies ersetzt. Wie die Scytl-Mitarbeiter ausführten, sei ihr Unternehmen weder für die Konfiguration noch für die Kompilierung zuständig. Wer den Code tatsächlich kompiliert hat, blieb undeutlich.
Ebenfalls wurden Sicherheitslücken in der Bürgerkartenumgebung - die Basis der Sicherheit – festgestellt. Der Quelltext der BKU ist nicht einmal den Wahlkommissionen zugänglich.
Der Sourcecode der Wahladministrationssoftware, die für die Auszählung (!) verantwortlich ist, wurde ebenfalls nicht gezeigt.
Außerdem ist das geheime Wahlrecht quasi aufgelöst, da drei von vier Mitgliedern der Wahlkommission zusammen eine Stimme einer Person zuordnen können.
.
Weitere Artikel:
Ulrich Wiesner berichtet ebenfalls über die ÖH-Wahlen.
Einige Blogger berichten ebenfalls kritisch:
“Bebilderter E-Voting- Test“
“E-Voting und das geheime Wahlrecht“
“ÖH-Wahlen: Zum Start”
Aktuelle Zeitungsmeldungen:
“eVoting-Server gefährdet!”
“Das ÖH-eVoting startete am Montag 18. Mai 2009″
“Sicherheitslücken bei österreichischer Bürgerkarte trotz Zertifizierung”
“Habe ich jetzt schon gewählt?”
“ÖH-Wahlen: E-Voting-Gegner beschweren sich über Pannen und falsche Wahlzettel“
“Parteien erneuern Kritik an E-Voting”
“E-Voting ist in Österreich nicht unbedingt geheim“
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Verfasst von electrobabe