Verfassungsgerichtshof erklärt E-Voting für gesetzeswidrig

Dezember 21, 2011

Wie heute auf der Homepage des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) bekannt gegeben wurde, ist E-Voting, in seiner derzeitigen Form, in Österreich gesetzeswidrig. Anlass zu dieser Entscheidung waren die ÖH-Wahlen 2009 und die darauf eingebrachten Beschwerden seitens einige ÖH-Fraktionen, In der Entscheidung heißt es unter anderem:

Wie der Verfassungsgerichtshof weiters in seinem Prüfungsbeschluss ausgeführt hat, bedarf es im Unterschied zu herkömmlichen Wahlverfahren, bei denen sich jeder Wahlberechtigte von der Einhaltung der Wahlgrundsätze überzeugen kann, im Verfahren der elektronischen Wahl eines besonderen technischen Sachverstandes, der bei einem Großteil der Wähler nicht vorausgesetzt werden kann. Die Verordnung regelt aber nicht einmal, dass die Möglichkeit einer transparenten, in ihren Ergebnissen der interessierten Öffentlichkeit zugänglichen Kontrolle der für elektronische Wahlen eingesetzten Techniken bzw. des verwendeten Systems und der diesem zu Grunde liegenden Software, allenfalls auch deren Quellcode, am Maßstab der Verfahrensvorschriften eröffnet wird, sodass sich auch der
einzelne Wähler nicht darauf verlassen kann, dass insbesondere bei der Stimmabgabe die Wahlgrundsätze erfüllt und seine abgegebene Stimme unverfälscht erfasst wurden.

Die Entscheidung zu dem Urteil gibt es als .pdf

Papierwahl.at freut sich, dass der VfGH die wesentlichen Kritikpunkte und Bedenken bezüglich E-Voting erkannt und dementsprechend auch das Urteil gefällt hat!

Medienspiegel:
orf.at ›› VfGH: Hohe Hürden für Internetwahlen
standard.at ›› Gesetzeswidrig: E-Voting vom VfGH aufgehoben
Die Presse ›› ÖH-Wahl: E-Voting von VfGH aufgehoben
futurezone.at ›› Verfassungsgerichtshof hebt E-Voting auf
Wiener Zeitung ›› Verfassungsrichter kippen E-Voting
Kleine Zeitung ›› Stein: VfGH-Entscheid ohne Auswirkung auf Bundeswahlen
netzpolitik.org ›› Höchstrichter-Urteil zu E-Voting in Österreich


Verfassungsgerichtshof prüft E-Voting

Dezember 5, 2011

Wie kürzlich angekündigt, gab es heute die öffentliche Verhandlung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) in Sachen E-Voting bei den ÖH-Wahlen 2009.

Nach einem pannenreichen Testlauf 2009 wurde die Wahl im heurigen Mai ohne elektronische Stimmabgabe durchgeführt. Der VfGH hinterfragt aber nach Beschwerden gegen Wahlergebnisse, ob die Verordnung des Wissenschaftsministeriums den Schutz des Wahlrechts sicherstellt.
Die Richter monierten in der öffentlichen Verhandlung am Montag, dass wesentliche Fragen zur Durchführung des E-Votings, etwa zum Auslesen der Stimmen, in der Verordnung nicht geregelt seien.
[...]
Spätestens im ersten Quartal 2012 kann mit einer Entscheidung gerechnet werden.
[Kleine Zeitung ›› VfGH hinterfragt E-Voting bei ÖH-Wahlen]

Weitere Links:
derStandard ›› Verfassungsgerichtshof prüft E-Voting
ORF.at ›› VfGH: Kritische Fragen zu Internet-Wahlen
Die Presse ›› Verfassungsgerichtshof prüft E-Voting bei ÖH-Wahlen
GRAS ›› Wir sind da – VfGH
GRAS ›› E-Voting: Auch 2,5 Jahre danach ist alles unklar!
und live getwittert von der Verhandlung haben heute @pap3rbag und @d_musiol
Update – noch ein paar Pressemitteilungen:
ots.at ›› HTU Wien: E-Voting vor dem Verfassungsgerichtshof
Wirtschaftsblatt ›› E-Voting auf Prüfstand des VfGH
studium.at ›› Elektronische Wahl Zur ÖH nach Testlauf wieder gestoppt
Wiener Zeitung ›› “E-Voting zu intransparent”
Studi.Kurier ›› Verfassungsgericht prüft E-Voting
futurezone ›› Verfassungsgerichtshof prüft E-Voting
heise ›› Österreichs Verfassungsgerichtshof hebt E-Voting auf


VfGH äußert Bedenken zu E-Voting

August 3, 2011

Wie der Standard (u.a.) heute im Laufe des Tages berichteten, hat der österreichische Verfassungsgerichtshof massive Bedenken an E-Voting geäußert. Anlass war der misslungene Testlauf bei den ÖH-Wahlen 2009, gegen den unter anderem die GRAS und VSStÖ Beschwerde eingelegt hatten.

Kontrolle des Quellcodes

Der VfGH ist zudem auch der Ansicht, dass die Wahlordnung genau regeln muss, welches technische System genau zum Einsatz kommt. Das sei nicht der Fall gewesen. Außerdem scheint es notwendig zu sein, auch den Quellcode der Software einer der Öffentlichkeit zugänglichen Kontrolle zu ermöglichen. Hier kritisierte etwa die GRAS, dass die wahlwerbenden Fraktionen zwar die Möglichkeit bekommen hätten, den Quellcode des Wahlprogramms einzusehen; der Termin sei allerdings “eine Farce” gewesen. Auch eine Neuauszählung der Stimmen sei beim E-Voting nicht gewährleistet, man habe “schlicht darauf zu vertrauen”, dass die Software ein korrektes Wahlergebnis produziert, hieß es in der Beschwerde der GRAS.

Der Verfassungsgerichtshof hält fest, dass jene gesetzlichen Bestimmungen, die E-Voting regeln, so gestaltet sein müssen, dass es – letztlich auch für den Verfassungsgerichtshof – möglich ist, die Einhaltung der Wahlgrundsätze zu prüfen. Bei der Wahlordnung scheint es so zu sein, dass dies nicht der Fall ist und vor allem die Vorgaben und Kriterien, wie die Wahlkommission die Einhaltung der Wahlgrundsätze prüfen soll, fehlen.

Kritik am Zeitraum

Außerdem dürfte auch noch gesetzwidrig sein, dass der Zeitraum der Stimmabgabe für E-Voting anders geregelt war als der für die Papierwahl. Die elektronische Stimmabgabe war in der Woche vor der klassischen Urnenwahl (26.-28.5.2009), vom 18. bis 22. Mai möglich.
[Hervorhebungen von mir]

Das vom VfGH eingeleitete Verordnungsprüfungsverfahren wird sich aber noch etwas hinziehen. In rund neun Monaten soll entschieden werden ob E-Voting in Österreich gesetzeswidrig ist oder nicht.

Der vollständiger Bericht umfasst 48 Seiten und kann als .pdf heruntergeladen werden.


E-Voting has lost!

Mai 29, 2011

Nachdem bei den ÖH-Wahlen 2009 das erste mal der Versuch unternommen wurde, in Österreich E-Voting salonfähig zu machen, musste das vom damaligen Wissenschaftsminister Hahn forcierte Projekt einige herbe Schlappen einstecken. Es kam zu mehreren Unregelmäßigkeiten, die im Anschluss zur Anfechtung der Wahl führten. Was sogar vorm Verfassungsgerichtshof dazu führte, dass die Wahl an einigen Universitäten für ungültig erklärt wurde (wir berichteten).

Praktisch hatte dies zwar keine Konsequenzen – da durch den 2-Jahres-Rhythmus sich zeitlich keine Wahlwiederholung mehr realisieren ließ – als ein deutliches Zeichen das der E-Voting Versuch gescheitert ist, kann man das dennoch werten.

Jetzt, 2 Jahre später, fanden also die nächsten Hochschülerschaftswahlen statt. Ganz klassisch mit Stift und Papier. Das Ergebnis lässt sich folgendermaßen darstellen:

Im Jahr 2009, als zum ersten und vorerst letzten Mal auch online abgestimmt werden konnte, war die die Beteiligung an den Wahlen zur Studentenvertretung Österreichische Hochschülerschaft (ÖH) auf ein Rekordtief von 24,9 Prozent zuzüglich 0,9 Prozent Online-Wähler gefallen. Bei den diese Woche abgehaltenen Wahlen kam kein E-Voting mehr zum Einsatz. Diesmal schritten 28,5 Prozent der knapp 250.000 Wahlberechtigten zur Urne.

Und:

Diesmal sind keine gröberen Probleme bekannt geworden.

Zusammenfassend heißt das:
*die Wahlbeteiligung ist gestiegen,
*die Wahl selber ist transparent von statten gegangen und ist durch das einfache Papier-Stift-System für jeden nachvollziehbar,
*die Auszählung der Stimmen konnte relativ zeitnah erfolgen und
*von keiner der ÖH-Fraktionen wurden Unregelmäßigkeiten bzw. Gründe zur Anfechtung der Wahl beanstanded.

Ein sehr eindeutiges Zeugnis, das dem E-Voting auch in der Praxis eine klare Absage erteilt!

Die Wahlergebnisse zu den Hochschülerschaftswahlen kann man sich im Detail auf den Seiten der ÖH anschauen: wahl.oeh.ac.at


ÖH-Wahlen: Ungültigkeit erneut bestätigt

März 4, 2011

Die Bundeswahlkommission an der Uni Salzburg hat erneut die Ungültigkeit der, im Mai 2009 statt gefundenen, Hochschülerschaftswahlen bestätigt. Wie schon des öfteren berichtet, wird das aber keine Neuwahlen zur Folge haben, da die nächsten Wahlen (im Mai 2011) schon vor der Tür stehen. Die Presse berichtete dazu heute in einem Artikel:

Die Grünen und Alternativen StudentInnen (GRAS) haben bei ihrer Anfechtung der Wahlen zur Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) an der Uni Salzburg wegen eklatanter Mängel Recht erhalten. Wie die Bundeswahlkommission in einem der APA vorliegenden Bescheid schreibt, wird die Wahl für ungültig erklärt und aufgehoben. Wiederholt wird sie jedoch nicht, da die Entscheidung erst im letzten Viertel der aktuellen Amtsperiode rechtskräftig wird und die nächsten Wahlen bereits von 24. bis 26. Mai stattfinden. “Es ist ein großer Erfolg, wenn auch ein sehr später Erfolg”, so Eva Pentz von der GRAS.


ÖH-Wahlen: Dieses Jahr kein E-Voting, kein Zentrales Wählerverzeichnis

Februar 1, 2011

Dieses Jahr wird es bei den ÖH-Wahlen nach dem schief gelaufenen Testlauf vor zwei Jahren kein E-Voting und ebenso kein zentrales WählerInnen-Verzeichnis geben.

Die Presse berichtet:

Vor zwei Jahren hatte dieses zu zahlreichen Problemen bei der Papierwahl geführt. So konnten Studenten teilweise nicht bzw. mehrfach wählen. Das Ministerium sprach damals von fehlerhaften Dateneingaben der einzelnen Unis.

Die Mehrkosten für E-Voting würden sich ebenfalls nicht rentieren, da weniger als 1% der Studierenden (das waren nur 2161) für die elektronische Stimmabgabe entschieden haben.


Auf zum Verfassungsgerichtshof

August 17, 2010

Der Standard und futurezone berichten heute, dass der klägliche E-Voting-Versuch bei den ÖH-Wahlen ab Ende August 2010 endlich vor dem Verfassungsgerichtshof landet. Einige erinnern sich vielleicht noch: Am 18. Mai 2009 startet kurz vor dem offiziellen Beginn der Papierwahl das elektronische Wählen zur österreichischen Hochschülerschaft. Der damalige Wissenschaftsminister sowie eine Lobbygruppe waren uneingeschränkt dafür und hofften (vergebens) auf eine erhöhte Wählerbeteiligung.

Nun sind alle Einsprüche abgewiesen. Das Wissenschaftsministerium erklärte die ÖH-Wahlen entsprechend für gültig, daher ist für die Grünen und Alternativen Studentinnen (GRAS) und den Verband Sozialistischer Studentinnen (VSStÖ) nach all dem Chaos rund um das E-Voting der Weg frei zur Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof. Eine Grundsatzentscheidung in Österreich steht wohl zu erwarten, was von Anfang an das Ziel der Anfechtungen war.

Wir wünschen viel Erfolg!

ccc wahlcomputer-logo e-voting


Wissenschaftsministerium erklärt ÖH-Wahl an Uni Wien für gültig

Juli 28, 2010

Die futurezone berichtete heute im Laufe des Tages über den Entscheid des Wissenschaftsministeriums bezüglich der vergangenen ÖH-Wahlen an der Uni Wien.

Wenig überraschend sieht das Ministerium die Wahl, bei der erstmals das E-Voting-System getestet wurde, als gültig an. Damit kommt es auch zu keiner Neuwahl mehr.
Zwar ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig (innerhalb von 6 Wochen können noch Rechtsmittel bei Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof eingelegt werden), aber eine Neuwahl müsste mehr als 6 Monate vor dem nächsten regulären Wahltermin stattfinden – was in diesem Fall sehr unwahrscheinlich ist, da die nächsten ÖH-Wahlen bereits im Mai/Juni 2011 stattfinden.

Bemängelt wurden seitens der ÖH-Fraktionen die fehlerhaften elektronischen Stimmzettel der JES und die fehlenden Kurzbezeichnungen bei allen Fraktionen.
Das Ministerium sieht “keine wesentlichen Mängel” vorliegen, die eine Aufhebung der Wahl rechtfertigen würden. Begründet wurde dies unter anderem damit:

dass im Gegensatz zu dem nur von sehr wenigen Studenten genutzten E-Voting der Stimmzettel bei der Papierwahl allen rechtlichen Anforderungen entsprochen habe. Außerdem habe mit der JES gerade jene Fraktion, die durch den fehlerhaften elektronischen Stimmzettel benachteiligt worden sein könnte, keine Neuwahlen gefordert.
[...]
Schließlich hätten verunsicherte JES-Wähler das E-Voting abbrechen und dann an der herkömmlichen Papierwahl teilnehmen können. Außerdem sei eine Mandatsverschiebung wegen der geringen Zahl elektronischer Stimmen ausgeschlossen.

Auf die fehlenden Kurzbezeichnungen ist das Ministerium in dem Bescheid nicht eingegangen.

Auch in Salzburg ist die Wiederholung der Wahl sehr unwahrscheinlich. Dort wurde die Wahl zwar für ungültig erklärt, aber die Bundeswahlkommission hat eine neuerliche Untersuchung beauftragt. Untersuchung deswegen, weil “versehentlich sämtliche Papierprotokolle und Stimmzettel vernichtet wurden und das Ergebnis damit nicht mehr nachkontrollierbar ist“.

Das Thema E-Voting und ÖH-Wahl wird also weiterhin präsent bleiben, zumal auch noch die Beschwerde beim VfGH der GRAS ansteht.


Schade um das zentrale WählerInnenverzeichnis

Juli 4, 2010

Disclaimer: Selbstverständlich freue ich (Alex T.) mich, dass das Thema E-Voting vorerst einmal vom Tisch ist und dass mittlerweile anscheinend sogar die ÖVP sich still und heimlich eingesteht, dass ihr Prestigeprojekt ein Debakel war – den unkritischen Evaluierungsbericht hat schließlich auch niemand mehr wirklich ernst genommen.

Dennoch halte ich es für sehr bedauernswert, dass die Politik anscheinend nicht im Stande ist zwischen den verfassungsrechtlich und demokratiepolitisch bedenklichen Internet-Wahlen und einem vernünftigem (sogar notwendigem – siehe weiter unten) online WählerInnenverzeichnis zu unterscheiden.

Von meinen Seiten (das sind sowohl die technische als auch die demokratische) spricht überhaupt nichts gegen ein zentrales online WählerInnenverzeichnis welches dazu da ist:

  1. zu sehen was eine Person wählen darf [1] und
  2. zu sehen was eine Person schon gewählt hat.

Im Gegenteil, ich hielte das für eine gute Sache! Auf meiner Stamm-Uni, der TU Graz, wären ÖH-Wahlen ohne ein online Verzeichnis undenkbar, da viele Studierende auf mehreren der vier Wahllokale wahlberechtigt sind. Bereits bei den ÖH-Wahlen 2005 und 2007 ist ein von dem ZID der TU Graz erstelltes online Verzeichnis zum Einsatz gekommen. Ich, als stv. Vorsitzender einer Wahlkommission, habe es selbst benutzt. Im Gegensatz zu dem fehlerhaften WählerInnenverzeichnis des BMWF, welches 2009 zum Einsatz kam, gab es nie ein Problem damit.

Ohne ein derartiges online Verzeichnis (das übrigens in gar keinem Zusammenhang mit E-Voting steht), müssten alle Wahlkommissionen bei WählerInnen, die auf mehreren Wahllokalen wahlberechtigt sind, ständig die anderen Wahlkommissionen durchtelefonieren, nachfragen ob diese Person bei ihnen schon gewählt hat und die angerufenen Wahlkommissionen müssten mühsam ihre Listen durchsuchen um nachzusehen ob die Person bereits gewählt hat. Eine Horrorvorstellung für die ehrenamtlichen Wahlkommissionen – das online System ist also unverzichtbar.

Durch ein zentrales WählerInnenverzeichnis, das vom BMWF erstellt wird, könnten sich die 21 Unis den Aufwand sparen ihre eigenen Verzeichnisse zu erstellen und somit wäre eine große, einfache und eigentlich vollkommen logische Einsparung in der teuren Verwaltung möglich. So haben die Unis 21mal den Aufwand – ähnlich wie bei den Studiengebühren, deren 21fache Verwaltung auch Unmengen an Geld verpulvert.

.

[1] was Studierende wählen dürfen: Seit 2005 dürfen Studierende bei ÖH-Wahlen nur mehr ihre Studienvertretungen (meistens eine pro inskribiertem Studium) und ihre Universitätsvertretungen wählen. Warum das ziemlich unfair ist schreibe ich demnächst in einem eigenen Artikel zum Thema HSWO 2005.


Über die Selbstevaluierung des E-Voting-Systems

Juni 16, 2010

In der htu_info № 03 / 2010, der Zeitung der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft an der TU Wien, ist ein Beitrag von Manfred Menhart, Co-Autor von papierwahl.at und Mandatar der ÖH Bundesvertretung, erschienen:

Eigenlob stinkt
über die Selbstevaluierung des e-Votingsystems

Vor ziemlich genau einem Jahr vollzog das Wissenschaftsministerium ihr Prestigeprojekt e-Voting bei den ÖH-Wahlen, entgegen der Ablehnung von Seiten der ÖH selbst (insbesondere auch der HTU) und den zahlreichen warnenden ExpertInnenstimmen. Jetzt ist der offizielle Evaluierungsbericht da, in dem sich die für e-Voting verantwortlichen Organisationen auf 120 Seiten selbst loben dürfen.

Fakt ist, dass es aufgrund der elektronischen Abwicklung zu zahlreichen Komplikationen kam, insbesondere zu Verzögerungen bei der Papierstimmabgabe und bei der Stimmenauszählung, die durch das System eigentlich beschleunigt werden sollten. Fakt ist, dass nicht einmal 1% der Stimmen elektronisch abgegeben wurden. Fakt ist auch, dass den Einsprüchen gegen die elektronischen Wahlen an der Universität Wien und an der Universität Salzburg in erster Instanz stattgegeben wurden. All diese Fakten werden in dem Bericht kleingeredet und auf juristische und verwalterische Ursachen reduziert. Das ist nicht einmal komplett falsch, denn das gesamte Projekt e-Voting schwimmt in vielerlei Hinsicht im rechtsgekrümmten bis rechtsleeren Raum.

Die Berichtsteile, die auf die technischen Gegebenheiten eingehen, lesen sich wie eine Paradeumsetzung, da sich die Organisationen logischerweise selbst ein gutes Urteil ausstellten. Auf eine neutrale Evaluierung auf dieser Ebene werden wir wohl ewig warten, da unabhängige BegutachterInnen nicht an die verantwortliche Soft- und Hardware herangelassen werden. Somit bleibt für die Öffentlichkeit im Dunklen, wie die elektronischen Stimmen tatsächlich gezählt wurden.

Im Vorfeld und im Zuge der letztjährigen ÖH-Wahl kam es zu einer groß angelegten öffentlichen Debatte um die Durchführung der elektronischen Wahlen. Dem konsequent durchgeführten Vorhaben des Ministeriums mitsamt der ÖVP-Lobbyingmaschinerie stand die ablehnende Meinung der HochschülerInnenschaft selbst gegenüber. Zahlreiche Punkte der europäischen Richtlinien für elektronische Wahlen wurden bewusst ignoriert. Insbesondere auf die Rücksichtnahme auf die Betroffenen wurde mit der Wortmeldung des damaligen Bundesministers Johannes Hahn, e-Voting würde auch „gegen die Meinung der ÖH“ durchgeführt werden, verzichtet.

Die neue Bundesministerin Beatrix Karl kündigte zumindest an, bei den nächsten ÖH-Wahlen auf e-Voting zu verzichten. Als Grund gab sie an, dass sie aus den Gesprächen mit der ÖH klar ableiten konnte, dass diese selbst e-Voting nicht wollen. Das dürfte aber sicher nicht der einzige Grund sein. Auch wenn die elektronische Wahl von Ministeriumsseite als Erfolg verkauft wird, lässt sich nicht leugnen, dass der geplante Aufwand wesentlich überschritten wurde und die gewünschten Ergebnisse ausblieben.

sailormeni e-voting Meni legt großen Wert auf sein Wahlrecht.


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