Wie heute auf der Homepage des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) bekannt gegeben wurde, ist E-Voting, in seiner derzeitigen Form, in Österreich gesetzeswidrig. Anlass zu dieser Entscheidung waren die ÖH-Wahlen 2009 und die darauf eingebrachten Beschwerden seitens einige ÖH-Fraktionen, In der Entscheidung heißt es unter anderem:
Wie der Verfassungsgerichtshof weiters in seinem Prüfungsbeschluss ausgeführt hat, bedarf es im Unterschied zu herkömmlichen Wahlverfahren, bei denen sich jeder Wahlberechtigte von der Einhaltung der Wahlgrundsätze überzeugen kann, im Verfahren der elektronischen Wahl eines besonderen technischen Sachverstandes, der bei einem Großteil der Wähler nicht vorausgesetzt werden kann. Die Verordnung regelt aber nicht einmal, dass die Möglichkeit einer transparenten, in ihren Ergebnissen der interessierten Öffentlichkeit zugänglichen Kontrolle der für elektronische Wahlen eingesetzten Techniken bzw. des verwendeten Systems und der diesem zu Grunde liegenden Software, allenfalls auch deren Quellcode, am Maßstab der Verfahrensvorschriften eröffnet wird, sodass sich auch der
einzelne Wähler nicht darauf verlassen kann, dass insbesondere bei der Stimmabgabe die Wahlgrundsätze erfüllt und seine abgegebene Stimme unverfälscht erfasst wurden.
Papierwahl.at freut sich, dass der VfGH die wesentlichen Kritikpunkte und Bedenken bezüglich E-Voting erkannt und dementsprechend auch das Urteil gefällt hat!
Wie kürzlich angekündigt, gab es heute die öffentliche Verhandlung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) in Sachen E-Voting bei den ÖH-Wahlen 2009.
Nach einem pannenreichen Testlauf 2009 wurde die Wahl im heurigen Mai ohne elektronische Stimmabgabe durchgeführt. Der VfGH hinterfragt aber nach Beschwerden gegen Wahlergebnisse, ob die Verordnung des Wissenschaftsministeriums den Schutz des Wahlrechts sicherstellt.
Die Richter monierten in der öffentlichen Verhandlung am Montag, dass wesentliche Fragen zur Durchführung des E-Votings, etwa zum Auslesen der Stimmen, in der Verordnung nicht geregelt seien.
[...]
Spätestens im ersten Quartal 2012 kann mit einer Entscheidung gerechnet werden.
[Kleine Zeitung ›› VfGH hinterfragt E-Voting bei ÖH-Wahlen]
Wie heute im VfGH-Blog bekannt gegeben wurde, findet kommenden Montag, den 05.12.2011, eine öffentliche Verhandlung zum E-Voting bei den ÖH-Wahlen 2009 statt. Anders als bei den nichtöffentlichen Verhandlungen wird der Verfassungsgerichtshof nicht zu einer endgültigen Entscheidung kommen, da die öffentlichen Sitzungen hauptsächlich mit einem Hearing zu vergleichen sind, bei dem die Verfahrensparteien ihre Standpunkte vorbringen können und die vom VfGH gestellten Fragen beantworten sollen.
Am Montag, 5. Dezember, findet im Verfassungsgerichtshof eine Öffentliche Verhandlung zum Verfahren rund um das E-Voting bei der ÖH-Wahl statt. Im Allgemeinen kommt der Verfassungsgerichtshof in nichtöffentlichen Beratungen der 14 Verfassungsrichterinnen und Verfassungrichter zu seinen Entscheidungen. In Fällen, in denen es noch Aufklärungsbedarf gibt oder ein besonderes Interesse besteht, setzt der VfGH jedoch Öffentliche Verhandlungen an.
[...]
Nach dem Ende einer Öffentlichen Verhandlung gibt es in aller Regel keine Entscheidung des Gerichtshofes, die bekanntgegeben werden kann. Denn erst nach der Verhandlung beginnen die eigentlichen Beratungen des Gerichtshofes.
Wie der Standard (u.a.) heute im Laufe des Tages berichteten, hat der österreichische Verfassungsgerichtshof massive Bedenken an E-Voting geäußert. Anlass war der misslungene Testlauf bei den ÖH-Wahlen 2009, gegen den unter anderem die GRAS und VSStÖ Beschwerde eingelegt hatten.
Kontrolle des Quellcodes
Der VfGH ist zudem auch der Ansicht, dass die Wahlordnung genau regeln muss, welches technische System genau zum Einsatz kommt. Das sei nicht der Fall gewesen. Außerdem scheint es notwendig zu sein, auch den Quellcode der Software einer der Öffentlichkeit zugänglichen Kontrolle zu ermöglichen. Hier kritisierte etwa die GRAS, dass die wahlwerbenden Fraktionen zwar die Möglichkeit bekommen hätten, den Quellcode des Wahlprogramms einzusehen; der Termin sei allerdings “eine Farce” gewesen. Auch eine Neuauszählung der Stimmen sei beim E-Voting nicht gewährleistet, man habe “schlicht darauf zu vertrauen”, dass die Software ein korrektes Wahlergebnis produziert, hieß es in der Beschwerde der GRAS.
Der Verfassungsgerichtshof hält fest, dass jene gesetzlichen Bestimmungen, die E-Voting regeln, so gestaltet sein müssen, dass es – letztlich auch für den Verfassungsgerichtshof – möglich ist, die Einhaltung der Wahlgrundsätze zu prüfen. Bei der Wahlordnung scheint es so zu sein, dass dies nicht der Fall ist und vor allem die Vorgaben und Kriterien, wie die Wahlkommission die Einhaltung der Wahlgrundsätze prüfen soll, fehlen.
Kritik am Zeitraum
Außerdem dürfte auch noch gesetzwidrig sein, dass der Zeitraum der Stimmabgabe für E-Voting anders geregelt war als der für die Papierwahl. Die elektronische Stimmabgabe war in der Woche vor der klassischen Urnenwahl (26.-28.5.2009), vom 18. bis 22. Mai möglich. [Hervorhebungen von mir]
Das vom VfGH eingeleitete Verordnungsprüfungsverfahren wird sich aber noch etwas hinziehen. In rund neun Monaten soll entschieden werden ob E-Voting in Österreich gesetzeswidrig ist oder nicht.
Der vollständiger Bericht umfasst 48 Seiten und kann als .pdf heruntergeladen werden.
Nachdem bei den ÖH-Wahlen 2009 das erste mal der Versuch unternommen wurde, in Österreich E-Voting salonfähig zu machen, musste das vom damaligen Wissenschaftsminister Hahn forcierte Projekt einige herbe Schlappen einstecken. Es kam zu mehreren Unregelmäßigkeiten, die im Anschluss zur Anfechtung der Wahl führten. Was sogar vorm Verfassungsgerichtshof dazu führte, dass die Wahl an einigen Universitäten für ungültig erklärt wurde (wir berichteten).
Praktisch hatte dies zwar keine Konsequenzen – da durch den 2-Jahres-Rhythmus sich zeitlich keine Wahlwiederholung mehr realisieren ließ – als ein deutliches Zeichen das der E-Voting Versuch gescheitert ist, kann man das dennoch werten.
Jetzt, 2 Jahre später, fanden also die nächsten Hochschülerschaftswahlen statt. Ganz klassisch mit Stift und Papier. Das Ergebnis lässt sich folgendermaßen darstellen:
Im Jahr 2009, als zum ersten und vorerst letzten Mal auch online abgestimmt werden konnte, war die die Beteiligung an den Wahlen zur Studentenvertretung Österreichische Hochschülerschaft (ÖH) auf ein Rekordtief von 24,9 Prozent zuzüglich 0,9 Prozent Online-Wähler gefallen. Bei den diese Woche abgehaltenen Wahlen kam kein E-Voting mehr zum Einsatz. Diesmal schritten 28,5 Prozent der knapp 250.000 Wahlberechtigten zur Urne.
Und:
Diesmal sind keine gröberen Probleme bekannt geworden.
Zusammenfassend heißt das:
*die Wahlbeteiligung ist gestiegen,
*die Wahl selber ist transparent von statten gegangen und ist durch das einfache Papier-Stift-System für jeden nachvollziehbar,
*die Auszählung der Stimmen konnte relativ zeitnah erfolgen und
*von keiner der ÖH-Fraktionen wurden Unregelmäßigkeiten bzw. Gründe zur Anfechtung der Wahl beanstanded.
Ein sehr eindeutiges Zeugnis, das dem E-Voting auch in der Praxis eine klare Absage erteilt!
Die Wahlergebnisse zu den Hochschülerschaftswahlen kann man sich im Detail auf den Seiten der ÖH anschauen: wahl.oeh.ac.at
Die Bundeswahlkommission an der Uni Salzburg hat erneut die Ungültigkeit der, im Mai 2009 statt gefundenen, Hochschülerschaftswahlen bestätigt. Wie schon des öfteren berichtet, wird das aber keine Neuwahlen zur Folge haben, da die nächsten Wahlen (im Mai 2011) schon vor der Tür stehen. Die Presse berichtete dazu heute in einem Artikel:
Die Grünen und Alternativen StudentInnen (GRAS) haben bei ihrer Anfechtung der Wahlen zur Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) an der Uni Salzburg wegen eklatanter Mängel Recht erhalten. Wie die Bundeswahlkommission in einem der APA vorliegenden Bescheid schreibt, wird die Wahl für ungültig erklärt und aufgehoben. Wiederholt wird sie jedoch nicht, da die Entscheidung erst im letzten Viertel der aktuellen Amtsperiode rechtskräftig wird und die nächsten Wahlen bereits von 24. bis 26. Mai stattfinden. “Es ist ein großer Erfolg, wenn auch ein sehr später Erfolg”, so Eva Pentz von der GRAS.
Die letzten Tage gab es wieder ein paar Meldungen rund um E-Voting und im Speziellen auch zu Wahlcomputern. Das soll an dieser Stelle natürlich nicht unerwähnt bleiben. Deshalb kurz zusammengefasst die Artikel:
The report, released Wednesday by the Brennan Center for Justice, calls on Congress to provide authority for the federal Election Assistance Commission, or EAC, or some other federal agency to establish and maintain a publicly searchable database and to require voting machine vendors to report problems to the database so election officials can take steps to prevent failures from repeating.
Consultants examining the Aug. 5 Shelby County election found 3,221 more votes than voters on documents provided by Shelby County elections officials pursuant to a court order.
The Mumbai police had recently arrested Mukund Lagoo, a 48-year-old civil engineer and social activist from Pune in the EVM theft case. The first arrest was of Hyderabad based technocrat Hari Prasad, the technical co-coordinator of VeTA (Citizens for verifiability, Transparency and Accountability in Elections). Prasad was arrested on August 21.
Wir testen den E-Voting-Versuch für stimmberechtigte Auslandschweizer der Stadt Zürich.
Am 26. September 2010 stimmen die Schweizerinnen und Schweizer über die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes ab. Als Auslandschweizer darf ich (in einem Versuch) mitabstimmen, in meinem Fall in der Stadt Zürich.
Wie Rop Gonggrijp berichtet, ist der indische Wahlcomputer-Forscher, der nach dem Wahlcomputer-Hack aus absurden Gründen verhaftet worden war, seit gestern wieder auf freiem Fuß.
Detaillierte Informationen zu den indischen Wahlcomputern sind in einer aufgezeichneten Podiumsdiskussion (mp3) zu erfahren, die Anfang August beim Electronic Voting Technology Workshop aufgezeichnet wurde. Teilnehmer sind Prof. Pavagada Venkata Indiresan, Vorsitzender des Experten-Komitees der Election Commission of India (ECI), Narasimha Rao (VeTA1), Dr. Alok Shukla (ECI) und Prof. J. Alex Halderman von der University of Michigan. Zumindest eine Debatte ist nach dem Hack und den zunächst verhaltenen Reaktionen zustandegekommen.
Rop kommentiert:
We’ll have to see what public opinion in India does over the next months, but I have hopes that this dramatic overreach by the government will be part of the cause the current EVMs [Electronic Voting Machines] to be ditched. [1]
Einschüchterungsversuche können leicht nach hinten losgehen.
Vor ein paar Wochen haben wir hier auf papierwahl.at über die Sicherheit von indischen Wahlcomputern berichtet.
In diesem Zusammenhang wurde am gestrigen Samstag einer der beteiligten Forscher, Hari Prasad, in Hyderabad (Indien) festgenommen. Freedom to Tinker berichtet zu dem Vorfall:
At 5:30 Saturday morning, about ten police officers arrived at Hari’s home in Hyderabad. They questioned him about where he got the machine we studied, and at around 8 a.m. they placed him under arrest and proceeded to drive him to Mumbai, a 14 hour journey.
The police did not state a specific charge at the time of the arrest, but it appears to be a politically motivated attempt to uncover our anonymous source. The arresting officers told Hari that they were under “pressure [from] the top,” and that he would be left alone if he would reveal the source’s identity.
Hari was allowed to use his cell phone for a time, and I spoke with him as he was being driven by the police to Mumbai:
Das liest sich in dem Bericht und dem dazugehörigen Blogbeitrag alles sehr nach Willkür und Einschüchterungsversuch der indischen Behörden. Ob und welche Sanktionen es gegen Prasad geben wird, wird sich wahrscheinlich in den nächsten Tagen klären.
Weitere Hintergründe zu den indischen Wahlcomputern gibts auf indiaevm.org.
Update:
Hari werden jetzt konkret Einbruch und Diebstahl (des Wahlcomputers) vorgeworfen. Er wird noch zumindest bis Sonntag in Haft bleiben, wenn die nächste Anhörung stattfindet. Zwischenzeitlich gab es wohl auch gesundheitliche Probleme: Update: Indian E-Voting Researcher Remains in Police Custody
Der Standard und futurezone berichten heute, dass der klägliche E-Voting-Versuch bei den ÖH-Wahlen ab Ende August 2010 endlich vor dem Verfassungsgerichtshof landet. Einige erinnern sich vielleicht noch: Am 18. Mai 2009 startet kurz vor dem offiziellen Beginn der Papierwahl das elektronische Wählen zur österreichischen Hochschülerschaft. Der damalige Wissenschaftsminister sowie eine Lobbygruppe waren uneingeschränkt dafür und hofften (vergebens) auf eine erhöhte Wählerbeteiligung.
Nun sind alle Einsprüche abgewiesen. Das Wissenschaftsministerium erklärte die ÖH-Wahlen entsprechend für gültig, daher ist für die Grünen und Alternativen Studentinnen (GRAS) und den Verband Sozialistischer Studentinnen (VSStÖ) nach all dem Chaos rund um das E-Voting der Weg frei zur Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof. Eine Grundsatzentscheidung in Österreich steht wohl zu erwarten, was von Anfang an das Ziel der Anfechtungen war.
"Ich war am INSO Sommer-Fest, und der erste, der mir über den Weg rennt, ist der Krimmer". -- ein auf diesem Fest eingeladener(Anmerkung: Der Herr Grechenig, "Berater fuer das Ministerium" ist vom INSO)[Reposted from tubasis]