Nachdem die Initiative Wij vertrouwen stemcomputers niet Nedap-Wahlcomputern das Schachspielen beigebracht hat, schreitet die Umfunktionierung von Wahlcomputern zu Spielecomputern voran.
Im aktuellen Beispiel berichtet Slashdot von Bastlern der University of Michigan und der Princeton University, die sich dran gemacht und den Spieleklassiker Pac-Man auf einen Sequoia Wahlcomputer portiert haben.
Das Ergebnis wird auf der dazugehörigen Site sowie in einem kurzen Video dokumentiert:
Die futurezone berichtete heute im Laufe des Tages über den Entscheid des Wissenschaftsministeriums bezüglich der vergangenen ÖH-Wahlen an der Uni Wien.
Wenig überraschend sieht das Ministerium die Wahl, bei der erstmals das E-Voting-System getestet wurde, als gültig an. Damit kommt es auch zu keiner Neuwahl mehr.
Zwar ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig (innerhalb von 6 Wochen können noch Rechtsmittel bei Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof eingelegt werden), aber eine Neuwahl müsste mehr als 6 Monate vor dem nächsten regulären Wahltermin stattfinden – was in diesem Fall sehr unwahrscheinlich ist, da die nächsten ÖH-Wahlen bereits im Mai/Juni 2011 stattfinden.
Bemängelt wurden seitens der ÖH-Fraktionen die fehlerhaften elektronischen Stimmzettel der JES und die fehlenden Kurzbezeichnungen bei allen Fraktionen.
Das Ministerium sieht “keine wesentlichen Mängel” vorliegen, die eine Aufhebung der Wahl rechtfertigen würden. Begründet wurde dies unter anderem damit:
dass im Gegensatz zu dem nur von sehr wenigen Studenten genutzten E-Voting der Stimmzettel bei der Papierwahl allen rechtlichen Anforderungen entsprochen habe. Außerdem habe mit der JES gerade jene Fraktion, die durch den fehlerhaften elektronischen Stimmzettel benachteiligt worden sein könnte, keine Neuwahlen gefordert.
[...]
Schließlich hätten verunsicherte JES-Wähler das E-Voting abbrechen und dann an der herkömmlichen Papierwahl teilnehmen können. Außerdem sei eine Mandatsverschiebung wegen der geringen Zahl elektronischer Stimmen ausgeschlossen.
Auf die fehlenden Kurzbezeichnungen ist das Ministerium in dem Bescheid nicht eingegangen.
Auch in Salzburg ist die Wiederholung der Wahl sehr unwahrscheinlich. Dort wurde die Wahl zwar für ungültig erklärt, aber die Bundeswahlkommission hat eine neuerliche Untersuchung beauftragt. Untersuchung deswegen, weil “versehentlich sämtliche Papierprotokolle und Stimmzettel vernichtet wurden und das Ergebnis damit nicht mehr nachkontrollierbar ist“.
Das Thema E-Voting und ÖH-Wahl wird also weiterhin präsent bleiben, zumal auch noch die Beschwerde beim VfGH der GRAS ansteht.
Diese Woche teilten die futurezone und GRAS (Grünen und Alternativen StudentInnen) mit, dass das zentrale Wählerverzeichnis bei den nächsten ÖH-Wahlen nicht mehr zum Einsatz kommen soll.
Das Verzeichnis war 2009 beim E-Voting-Versuch bei den ÖH-Wahlen in Verwendung und musste von Anfang an einige Kritik einstecken. Sowohl von verfassungsrechtlicher, wie auch von technischer Seite.
So gab es Anfangs beispielsweise nur ein unvollständiges Wählerverzeichnis und später gab es etwa Probleme mit der Zusammenführung der Daten der einzelnen Unis mit dem zentralen Verzeichnis im Bundesrechenzentrum.
In ihrer Mitteilung erklärt die GRAS das damit:
[..], dass E-Voting auf allen Ebenen gescheitert ist.
Im Wissenschaftsministerium hält man sich etwas bedeckter. Gegenüber dem ORF äußerte ein Sprecher:
“Wir wollten den Betroffenen nicht etwas aufzwingen, was diese nicht wollen
[..]
Das ist keine prinzipielle Abkehr vom E-Voting [...] bei den derzeitigen technischen Rahmenbedingungen und der geringen Verbreitung der Bürgerkarte ergibt der Einsatz des verwendeten Systems aber keinen Sinn.”
Ein internationales Team aus Wahlcomputer-Experten hat diese Woche Möglichkeiten zur Manipulation von indischen Wahlcomputern veröffentlicht. Mit im Team sind unter anderem Rop Gonggrijp (den man noch von den Nedap-Wahlcomputern in Deutschland und den Niederlanden kennen sollte) und Alex Halderman von der University of Michigan.
Demonstriert werden 2 Angriffe
1) “Dishonest Display Attack”:
Dabei wird auf dem LED-Display einfach ein anderes Ergebnis angezeigt als im Gerät berechnet wurde. Aktivieren und steuern lässt sich diese Technik beispielsweise mit einem normalen Handy über Bluetooth.
2) “Clip-on Memory Manipulator Attack”:
Hierbei wird einfach ein kleines Stück selbstgebastelte Hardware kurz an die Kontakte des Speicherchips geklemmt. Dadurch lässt sich der Speicherinhalt verändern und das Gerät liefert ein anderes Ergebnis.
Im März diesen Jahres fand in München zum vierten Mal das jährliche internationale Treffen UOCAVA Summit 2010 statt (wurde auch auf papierwahl.at angekündigt). UOCAVA steht für Uniformed and Overseas Citizen Absentee Voting Act – oder etwas vereinfacht “Overseas And Military Voting”. Die Organisation dahinter ist die Overseas Voting Foundation (OVF). Ziel der OVF ist es, wie der Name bereits vermuten lässt, WählerInnen aus Übersee und Militär an Wahlen teilnehmen lassen zu können.
Bei dem Summit wurde eine Debatte zu Internetwahlen abgehalten, bei der sowohl Befürworter als auch Gegner zu Wort kamen. Das Ganze verlief nach einem festen Schema, wie hier beschrieben.
Vor Ort mitdiskutiert hat auch papierwahl.at-Mitautorin Constanze Kurz.
Die Videoaufzeichnungen der Veranstaltung gibt es im Youtube-Channel der Overseas Voting Foundation.
Die Videos zur Internet-Voting-Debatte sind bei wahlrecht.de in chronologischer Reihenfolge verlinkt.
Im Rahmen einer Buchpräsentation (zum Buch “Mensch. Nummer. Datensatz“) hat sich Hans Zeger, der unter anderem Obmann der ARGE Daten und Mitglied des österreichischen Datenschutzrates ist, wieder mal äußerst kritisch gegenüber E-Voting geäußert.
Den kompletten, knapp 2,5 stündigen Mitschnitt der Präsentation gibt es im Sendungsarchiv von Orange94.0.
Der Teil, in dem es um E-Voting geht, liegt hier (.mp3) und dauert ca. 6 Minuten.
Er bezeichnet u.a. E-Voting als “Anschlag auf die Vertrauenswürdigkeit unserer demokratischen Systeme”.
tagesschau.de fasst die aktuelle Situation in Los Angeles, unter dem Titel “Sternstunden der Demokratie”, zusammen:
Das Leben eines Volksvertreters ist anstrengend: Arbeitsessen, Mitarbeitersitzungen, Lobbyistentreffen, Termine im Wahlkreis – und dann noch diese unendlichen Parlamentssitzungen und Abstimmungen. Zumindest für letztere haben die Stadtvertreter von Los Angeles jetzt eine Lösung gefunden: Sie stellen den Computer an ihrem Platz so ein, dass er automatisch allen Anträgen zustimmt. Lediglich für Ablehnungen müssen sie persönlich vorbeikommen, um den Knopf zu drücken. So bleibt mehr Zeit für Gespräche, Zigarettenpausen oder andere wichtige Dinge, berichtet die “Los Angeles Times”.
Auch Stadtratpräsident Eric Garcetti sieht das unkritisch: Es käme nur sehr selten vor, dass jemand versehentlich automatisch mit “Ja” stimme.
Wie schon öfter auf papierwahl.at berichtet, versucht sich auch die Schweiz an E-Voting. Wie der nächste Versuch aussehen soll, berichtet der Tagesanzeiger:
Noch eingeschränkter ist die Auswahl, was den neuen Stadtpräsidenten betrifft: Ausser dem bisherigen SP-Stadtrat Ernst Wohlwend kann gar keine andere Person angeklickt werden. Ein Mitarbeiter der Stadtverwaltung bestätigte eine entsprechende Meldung des «Landboten» vom Mittwoch, wonach die Gründe für diese eingeschränkte Wahl technischer Natur seien.
Damit alle wählbaren Personen angeklickt werden könnten, müsste das ganze Stimmregister ins System eingespiesen werden. «Beim jetzigen System ist das leider noch nicht möglich.» Ziel sei es aber, dass das irgendwann der Fall sei.
Das heißt dann also, dass ein unfertiges System bei den Wahlen getestet wird.
Der Mitarbeiter erklärt weiter:
Die Wahlfreiheit sei damit aber keineswegs eingeschränkt, betonte er auf Anfrage der SDA. Wer andere Personen wählen wolle, könne immer noch zur Papier-Version greifen.
Die Wähler haben somit also die Wahl zwischen einem offensichtlich mangelhaftem E-Voting System und der Papierwahl.
Zumindest diese Entscheidung sollte nicht schwer fallen.
Am 7. März soll das “vertrauenerweckende” E-Voting-System in 12 Zürcher Gemeinden zum Einsatz kommen.
Auf die-wirtschaft.at gibt es eine aktuellen Artikel über die Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ). Interessant dabei sind die zwei Absätze übers E-Voting. Das BRZ hätte letztes Jahr die ÖH-Wahlen “technisch korrekt abgewickelt”:
Der Prototyp politischer Partizipation im Netz, der elektronische Urnengang, hatte bereits im Vorjahr Premiere – bei den Hochschülerschaftswahlen. Technisch ist dabei alles glatt gelaufen, dennoch ist die Wahl an der Uni Wien in erster Instanz für ungültig erklärt worden. Aufgrund eines formellen Fehlers auf dem virtuellen Stimmzettel. Lauer betont: „Das lag nicht am Bundesrechenzentrum“, vielmehr sei die Falschbenennung einer wahlwerbenden Partei das Problem gewesen. „So etwas passiert auch bei normalen Wahlen öfter“, so Lauer. Und Jabkowski fügt hinzu: „Das Wissenschaftsministerium hat bestätigt: Das elektronische Verfahren wurde technisch korrekt abgewickelt.“
Er betont, dass das BRZ „Gewehr bei Fuß“ stehe, wenn es zur nächsten E-Wahl in Österreich kommt. Für den E-Government-Experten Johann Höchtl von der Uni Krems ist das Problem beim elektronischen Wahlvorgang ein grundsätzliches: „Es ist nun einmal schwierig, transparent zu machen, dass man einem PC dasselbe Vertrauen schenken kann wie einer Wahlkommission. Es gibt aber tatsächlich Algorithmen, die eine geheime Wahl im Netz garantieren.“
Wie diese Algorithmen funktionieren sollen, ob sie schon irgendwo eingesetzt werden und ob dadurch elektronische Wahlen für den Normalbürger nachvollziehbar und transparent werden, wird nicht erläutert.
Der Standard meldet, dass heute auch die Wahl an der Uni Salzburg aufgehoben wurde. Nachdem die Uni Wien bereits die vergangene ÖH-Wahl aufhoben hat, wurde jetzt auch eine Entscheidung an der Uni Salzburg getroffen.
Aufgrund des verwendeten E-Voting-Systems kam es zu einigen Problemen, wie auch auf papierwahl.at zu lesen war.
Die Begründung des Vorsitzenden der Bundeswahlkommission, Bernhard Varga, lautet:
Grund ist der Umstand, dass Doktoratstudenten am ersten Tag des dreitägigen Urnengangs nicht wählen konnten, weil “die Wahladministration nicht funktioniert hat”, so Varga.
Ein entsprechender Bescheid über die Aufhebung der Wahl wird nun allen wahlwerbenden Gruppen zugestellt.
Sollte gegen diesen Bescheid (Frist: zwei Wochen ab Zustellung) keine Berufung eingelegt werden, muss die Wahl innerhalb von 60 Tagen wiederholt werden. Ansonsten muss die nächsthöhere Instanz, der Wissenschaftsminister, innerhalb von sechs Monaten eine Entscheidung treffen. Gegen diese könnte dann noch in letzter Instanz eine Beschwerde beim Verwaltungs- bzw. Verfassungsgerichtshof eingelegt werden.
"Ich war am INSO Sommer-Fest, und der erste, der mir über den Weg rennt, ist der Krimmer". -- ein auf diesem Fest eingeladener(Anmerkung: Der Herr Grechenig, "Berater fuer das Ministerium" ist vom INSO)[Reposted from tubasis]