Juli 4, 2010
Disclaimer: Selbstverständlich freue ich (Alex T.) mich, dass das Thema E-Voting vorerst einmal vom Tisch ist und dass mittlerweile anscheinend sogar die ÖVP sich still und heimlich eingesteht, dass ihr Prestigeprojekt ein Debakel war – den unkritischen Evaluierungsbericht hat schließlich auch niemand mehr wirklich ernst genommen.
Dennoch halte ich es für sehr bedauernswert, dass die Politik anscheinend nicht im Stande ist zwischen den verfassungsrechtlich und demokratiepolitisch bedenklichen Internet-Wahlen und einem vernünftigem (sogar notwendigem – siehe weiter unten) online WählerInnenverzeichnis zu unterscheiden.
Von meinen Seiten (das sind sowohl die technische als auch die demokratische) spricht überhaupt nichts gegen ein zentrales online WählerInnenverzeichnis welches dazu da ist:
- zu sehen was eine Person wählen darf [1] und
- zu sehen was eine Person schon gewählt hat.
Im Gegenteil, ich hielte das für eine gute Sache! Auf meiner Stamm-Uni, der TU Graz, wären ÖH-Wahlen ohne ein online Verzeichnis undenkbar, da viele Studierende auf mehreren der vier Wahllokale wahlberechtigt sind. Bereits bei den ÖH-Wahlen 2005 und 2007 ist ein von dem ZID der TU Graz erstelltes online Verzeichnis zum Einsatz gekommen. Ich, als stv. Vorsitzender einer Wahlkommission, habe es selbst benutzt. Im Gegensatz zu dem fehlerhaften WählerInnenverzeichnis des BMWF, welches 2009 zum Einsatz kam, gab es nie ein Problem damit.
Ohne ein derartiges online Verzeichnis (das übrigens in gar keinem Zusammenhang mit E-Voting steht), müssten alle Wahlkommissionen bei WählerInnen, die auf mehreren Wahllokalen wahlberechtigt sind, ständig die anderen Wahlkommissionen durchtelefonieren, nachfragen ob diese Person bei ihnen schon gewählt hat und die angerufenen Wahlkommissionen müssten mühsam ihre Listen durchsuchen um nachzusehen ob die Person bereits gewählt hat. Eine Horrorvorstellung für die ehrenamtlichen Wahlkommissionen – das online System ist also unverzichtbar.
Durch ein zentrales WählerInnenverzeichnis, das vom BMWF erstellt wird, könnten sich die 21 Unis den Aufwand sparen ihre eigenen Verzeichnisse zu erstellen und somit wäre eine große, einfache und eigentlich vollkommen logische Einsparung in der teuren Verwaltung möglich. So haben die Unis 21mal den Aufwand – ähnlich wie bei den Studiengebühren, deren 21fache Verwaltung auch Unmengen an Geld verpulvert.
.
[1] was Studierende wählen dürfen: Seit 2005 dürfen Studierende bei ÖH-Wahlen nur mehr ihre Studienvertretungen (meistens eine pro inskribiertem Studium) und ihre Universitätsvertretungen wählen. Warum das ziemlich unfair ist schreibe ich demnächst in einem eigenen Artikel zum Thema HSWO 2005.
Kommentar schreiben » |
e-voting, internetwahlen, news, recht, uni, wahlcomputer | Mit Tag(s) versehen: ÖH, ÖH-Wahl, ÖH-Wahlen, online, Verzeichnis, WählerInnenverzeichnis, Wählerverzeichnis, zentral |
Permalink
Verfasst von LX_T
April 2, 2010
Wie heute, am 2. April 2010, in einem Standard-Interview mit Wissenschaftsministerin Karl bekannt wurde, wird E-Voting nicht weiter bei ÖH-Wahlen eingesetzt.
E-Voting widerspricht den verfassungsrechtlichen Grundprinzipien der freien, geheimen und persönlichen Wahl – endlich hat dies auch das Ministerium erkannt!
sagt Eva Pentz, Aktivistin der Grünen & Alternativen StudentInnen. Die GRAS hatte zuvor die ÖH-Wahl von 2009 an 13 Universitäten wegen E-Voting angefochten und hat angekündigt, mit den Klagen bis zum VfGH zu gehen. Wir berichteten davon.
Die wesentlichen Kritikpunkte von papierwahl.at und anderen GegnerInnen von E-Voting waren und sind
- die verfassungs- und datenschutzrechtliche Bedenken (die Gefährdung des freien, geheimen und persönlichen Wahlrechts)
- die Möglichkeit das Wahlverhalten abzurufen oder die Wahlergebnisse zu manipulieren
- die mangelnde Nachvollziehbarkeit für die WählerInnen
Für eine vollständige Auflistung der Kritikpunkte siehe hier. Der lange angekündigte E-Voting-Evaluierungsbericht des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung wurde nun endlich veröffentlicht.
Er zeigt, dass sich E-Voting als technologiebasiertes Wahlverfahren im Internet bewährt hat. Aber die Bürgerkarte, die ja für die Online-Stimmabgabe nötig ist, ist noch nicht so weit verbreitet, wie es notwendig wäre. Das war ein klarer Hemmschuh.
meinte Ministerin Karl zu dem Bericht – nach wie vor von E-Voting überzeugt. LeserInnen von papierwahl.at können sich selbst ein Bild machen von dem Bericht auf E-Voting.cc – der Seite des unabhängigen Projektbeauftragten Robert Krimmer (siehe weiter unten).
.
Update: “Dicker Bericht, dünne Ergebnisse” schreibt derstandard.at zu dem 50.000 € teuren Bericht von Krimmer. Weiter: “Die Ergebnisse, zu denen diejenigen, die auch für die Umsetzung von E-Voting zuständig waren, gekommen sind, sind wenig überraschend.”
3 Kommentare |
e-voting, internetwahlen, news, uni | Mit Tag(s) versehen: ÖH-Wahlen, Beatrix Karl, BMWF, e-voting, Eva Pentz, Evaluierungsbericht, GRAS, Hahn, Robert Krimmer |
Permalink
Verfasst von LX_T
März 26, 2010
In der heutigen Sitzung der ÖH-Bundesvertretung wurde Robert Krimmer als Vertreter der ÖVP-Aktionsgemeinschaft in die Kontrollkommission der ÖH-Bundesvertretung entsandt.
Der Direktor des “Kompetenzzentrum für Elektronische Partizipation und Elektronische Wahlen“, der von dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung unter Gio Hahn als “unabhängiger” Experte dafür bezahlt wurde, Stimmung für E-Voting zu machen, steht nun im also Dienste der Aktionsgemeinschaft.
Die Tatsache, dass der Lobbyist für E-Voting zuerst als unabhängig verkauft wurde und nun allen Ernstes offiziell für die Aktionsgemeinschaft arbeitet, ist ein weiterer Beweis dafür, wie undemokratisch die Vorgänge rund um die Einführung des E-Votings bei den ÖH-Wahlen 2009 waren.
7 Kommentare |
e-voting, internetwahlen, uni | Mit Tag(s) versehen: AktionsGemeinschaft, ÖH, ÖVP, Bundesvertretung, e-voting, Kontrollkommission, Robert Krimmer |
Permalink
Verfasst von LX_T
Februar 18, 2010
Letzten Sonntag zählte das Magazin Format das “E-Voting-Debakel” zu den dubiosesten Projekten der derztigen Regierung. Diese machen vor allem durch Intransparenz und hohe Beratungskosten (“Freunderlwirtschaft”) auf sich aufmerksam:
Ferry Thierry, langjähriger Parteifreund von Exminister Hahn, cashte allein an Beratungshonoraren für den E-Voting-Flop mit seiner Politikberatung GmbH 204.655 Euro.
Der Grüne Abgeordnete Karl Öllinger rechnet vor:
„Die Kosten für die ÖH-Wahl explodieren von ursprünglich 240.000 Euro auf vorläufig 1,5 Millionen Euro. Bezogen auf die wählenden Personen, heißt das: Jede einzelne Stimme kostete 644 Euro.“
Die Grünen & Alternativen StudentInnen (GRAS) versuchen nun Druck auf Wissenschaftsministerin Beatrix Karl zu machen. In einer parlamentarischen Anfrage, eingebracht von der Grünen Verfassungssprecherin Daniela Musiol, wollen sie wissen, wann der Evaluierungsbericht zu den ersten elektronischen Wahlen endlich veröffentlicht wird. (Wir sind alle gespannt auf diesen Bericht ;-))
Weiters wird die Frage gestellt, ob Karl angesichts der hohen Kosten (644 Euro für jede der 2161 Stimmen) und der Aufhebung der ÖH-Wahlen an zwei Unis (Uni Wien und Uni Salzburg, papierwahl.at berichtete) E-Voting nach wie vor für einen Erfolg hält und bei kommenden ÖH-Wahlen im Frühjahr 2011 erneut einsetzen will.
Kommentar schreiben » |
e-voting, internetwahlen, uni | Mit Tag(s) versehen: ÖH-Wahlen, Öllinger, BMWF, e-voting, GRAS, Hahn, Karl, Musiol, parlamentarische Anfrage |
Permalink
Verfasst von LX_T
Januar 18, 2010
Wie im letzten Beitrag berichtet wurde das Ergebnis der ÖH-Wahl auf der Uni Salzburg heute, am 18.01.2010, in erster Instanz aufgehoben, weil die Doktoratsstudierenden aufgrund von Fehlern in der Wahlsoftware am ersten der drei Wahltage nicht wählen konnten.
Ebenfalls heute wurden die Einsprüche der GRAS gegen das Wahlergebnis an den drei noch ausstehenden Unis (Uni Klagenfurt, Med-Uni Graz und Uni f. Musik u. darst. Kunst Wien) abgewiesen. Der Einspruch an der TU Wien wurde letzten Freitag, den 15.01.2010, abgelehnt. Am Tag davor wurden die Einsprüche an sieben weiteren Unis abgewiesen, papierwahl.at berichtete davon.
Nun zur Übersicht:
Insgesamt wurden die Reklamationen gegen die ÖH-Wahlen an 11 von 13 Unis von der Wahlkommission abgewiesen. Das Wahlergebnis an der Uni Salzburg wie auch an der Uni Wien (Bescheid der Uni Wien) wurde aufgehoben. Diese beiden HoschülerInnenschaften müssten also binnen zwei Monaten (Update: die Inskriptionszeiten werden allerdings nicht dazugezählt, sodass die “60 Tage” bis Mai dauern) ihre Wahl wiederholen – sofern keine Fraktion Berufung gegen die Bescheide einlegt.
Bei beiden Unis sind Fehler in der Wahlsoftware der Grund für die Wiederholung – nicht jedoch die von der GRAS, dem VSStÖ und den Fachschaftslisten unisono kritisierten Internetwahlen an sich. Für verfassungsrechtliche Bedenken fühlt sich die Wahlkommission laut ihren Bescheiden nicht zuständig.
Es ist zu erwarten, dass die GRAS Berufung gegen die abgewiesenen Bescheide einlegen wird. Falls sich die nächste Instanz, das BMWF ebenfalls nicht zuständig fühlt, wäre die letzte Instanz der entweder der Verfassungsgerichtshof oder der Verwaltungsgerichtshof. (2. Update: Ich gestehe, noch nicht zu wissen, was die letzte Instanz wäre.) Erst dieser könnte die großen Probleme des E-Votings berücksichtigen und zukünftige Internetwahlen in Österreich verhindern – und damit das erklärte Ziel der Einsprüche der GRAS erreichen.
5 Kommentare |
e-voting, internetwahlen, uni | Mit Tag(s) versehen: ÖH-Wahl, ÖH-Wahlen, BMWF, e-voting, Einspruch, GRAS, internetwahlen, Uni Salzburg, Uni Wien, Verfassungsgerichtsof, Wahlkommission |
Permalink
Verfasst von LX_T
Januar 14, 2010
Der Einspruch wird gemäß § 45 Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz BGBl. I Nr. 22/1999 idF BGBl. I Nr. 2/2008 abgewiesen.
So lautet der nüchterne Spruch auf den Bescheiden die heute, am 14. Jänner 2010, an die Rechtsvertreterin der GRAS (Grüne und Alternative StudentInnen) zugestellt wurden. Absenderin ist die Wahlkommission der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft.
Betroffen sind folgende Universitäten: Die Uni Graz (eingescannter Bescheid), die Uni Innsbruck, die WU Wien, die Uni Linz, die TU Graz, die Uni für Bodenkultur und die Veterinärmedizinische Uni (beide in Wien). Die Bescheide der Uni Wien und der Uni Salzburg sind noch ausständig.
Im Gegensatz zur Uni Wien, wo die Wahl bereits aufgehoben wurde (papierwahl.at berichtete davon), gibt es auf der Uni Salzburg von offizieller Seite weiterhin noch kein Ergebnis. Es kursieren jedoch Gerüchte, dass die Wahl auch dort aufgehoben werden könnte.
Die Abweisung der Einsprüche bringt die GRAS einen Schritt weiter in Richtung Verfassungsgerichtshof (VfGH).
Der VfGH soll bestätigen, was die GRAS seit Anfang an sagt: E-Voting ist verfassungswidrig, es gefährdet das freie, geheime und persönliche Wahlrecht und damit einen Grundpfeiler der Demokratie.
kommentiert Eva Pentz, eine Aktivistin der GRAS.
In den nächsten Tagen wird die GRAS vermutlich gegen die abgewiesenen Einsprüche bei der nächsten Instanz, dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung, berufen. Wird diese Berufung ebenfalls abgewiesen, wäre die nächste Instanz bereits das erklärte Ziel – der Verfassungsgerichtshof.
.
Hier der derStandard.at-Artikel zum selben Thema.
1 Kommentar |
e-voting, internetwahlen, uni | Mit Tag(s) versehen: ÖH-Wahl, ÖH-Wahlen, Bescheid, Einspruch, GRAS, verfassungsgerichtshof, Wahlkommission |
Permalink
Verfasst von LX_T
Mai 22, 2009
Die ÖH-Wahlen via Internet sind beendet. Obwohl im Rahmen der studi.gv.at-Werbekampagne zirka 11.900 BürgerInnenkarten-Lesegeräte verteilt worden sind, haben nur 2.161 Studierende an der elektronischen Wahl teilgenommen. Das sind weniger als 1% der rund 230.000 Wahlberechtigten. Das BMWF nannte die Grenze von 1% als Erfolgsziel, das nun verfehlt wurde!
Laut der parlamentarischen Anfrage von Kurt Grünewald hat das E-Voting im Rahmen der ÖH-Wahlen 2009 zumindest 567.139,04 Euro gekostet (nicht nur 300.000 wie vom BMWF behauptet wird). Das sind über 260 Euro pro abgegebener Stimme.
Neben kleinen Pannen mit dem Server und Fehlern in der Software gab es auch falsche Bezeichnungen von Studierendenlisten. Auf die Kurzbezeichnungen der Fraktionen wurde auf den elektronischen Stimmzetteln anscheinend vollkommen vergessen. Laut dem Wiener Verfassungsrechtler Heinz Mayer sind die Stimmzettel ohne Kurzbezeichnung allerdings “rechtswidrig” und “die Chance auf eine Aufhebung der gesamten ÖH-Wahlen ist sehr groß”.
Die Premiere ist technisch einwandfrei gelaufen, mehr als 2.000 Studierende haben das Angebot genutzt. Ich hoffe, irgendwann wird es zur Normalität.
sagte Hahn als erste Bilanz zu den Internetwahlen im Gespräch mit dem Standard. Nachzulesen hier.
9 Kommentare |
e-voting, internetwahlen, uni, wahlcomputer | Mit Tag(s) versehen: ÖH-Wahlen, Österreichischen HochschülerInnenschaft, BürgerInnenkarte, BMWF, e-voting, Hahn, internetwahlen |
Permalink
Verfasst von LX_T
Mai 13, 2009
Am Donnerstag dem 14 Mai, 17.30 Uhr findet im Hörsaal U10, Juridicum Wien (Schottenbastei 10-16) die Podiumsdiskussion der bundesweiten SpitzenkandidatInnen für die ÖH-Wahlen von 26.-28. Mai statt. Moderiert wird das traditionelle Spektakel von Armin Wolf.
Es diskutieren:
- Samir Al-Mobayyed (AG)
- Sigrid Maurer (GRAS)
- Manfred Menhart (FLÖ)
- Sophie Wollner (VSStÖ)
- Alegra-Isabel Raising (JuLis)
- Sebastian Wisiak (KSV)
VertreterInnen der Medien und interessierte Studierende sind herzlich eingeladen.
.
Am Mittwoch, den 13. Mai, 19:30 Uhr findet im Hörsaal A (HS 06.01) der Vorklinik (Universitätsplatz 6) die Podiumsdiskussion der SpitzenkandidatInnen aller an der Universität Graz wahlwerbenden Gruppen statt.
Es diskutieren:
- Gisela Fuchs (FLUG)
- Christoph Robinson (AG)
- David Kriebernegg (GRAS)
- Christiane Mörth (VSStÖ)
- Jakob Matscheko (KSV)
- Stefan F. Windberger (Veritas)
Kommentar schreiben » |
uni | Mit Tag(s) versehen: Armin Wolf, ÖH, ÖH-Wahlen, graz, Podiumsdiskussion, SpitzenkandidatInnen, Wien |
Permalink
Verfasst von LX_T
Mai 11, 2009
Vor einer Woche hat BM Johannes Hahn (ÖVP) die parlamentarische Anfrage von Mag. Daniela Musiol und der GRAS beantwortet. Mittlerweile wurde auch die Anfrage des grünen Bildungssprechers Prof. Kurt Grünewald beantwortet.
Der Versuch von Grünewald eine Beeinflussung der WK-Vorsitzenden durch das BMWF aufzuzeigen hat nicht geklappt. Der umstrittene Transfer der Daten der wahlberechtigten Studierenden wird in der Beantwortung als gesetzeskonform definiert – als Beweis zitiert Hahn zwei Gutachten, die dafür sprechen. Die Grazer ÖHen haben allerdings ein Gutachten, welches vom Gegenteil überzeugen will. Es stehen also Gutachten gegen Gutachten. Darüber hinaus haften laut Meinung des BMWF nicht die Wahlkommissionsvorsitzenden für Verstöße gegen das Datenschutzgesetz, sondern der Bund.
Die (zweite) Ausschreibung an das Bundesrechenzentrum (BRZ) begründet Hahn folgendermaßen (zusammengefasst):
“Die Arbeitspakete waren anders zu schnüren als angenommen, die Auftragsvergabe wurde zurückgezogen, weil das Ministerium es effizienter fand, es intern zu vergeben. Die interne Vergabe ist §38 BVergG 2006 konform an das BRZ erfolgt. Das BRZ hat Teile des Auftrags an Scytl weitergegeben. Diese Weitergabe des Auftrags vom BRZ an Scytl muss das BRZ kommentieren, dem BMWF liegen darüber keine detaillierte Informationen”.
Des Weiteren, wurden in der Beantwortung neue bzw. bisher unbekannte Kosten aufgelistet. Die Summe der aufgelisteten Kosten des E-Votings im Rahmen der ÖH-Wahlen 2009 für alle Firmen, Organisationen und sonstige (etwa interne) Beiträge beträgt nun 567.139,04 Euro.
zur Anfrage von Grünewald “e-Voting bei den ÖH-Wahlen 2009 bezüglich Datenmissbrauch und Auftragsvergabe”
zur Anfragebeantwortung durch BM Hahn
2 Kommentare |
e-voting, internetwahlen, news, uni | Mit Tag(s) versehen: Anfrage, Auftragsvergabe, ÖH-Wahlen, Bildungssprecher, BMWF, Datenmissbrauch, e-voting, GRAS, johannes hahn, Kurt Grünewald |
Permalink
Verfasst von LX_T
März 13, 2009
Die Bundesvertretung der Österreichischen HochschülerInnenschaft tagt heute, am Freitag, den 13. März, in Graz. Die Sitzung findet seit 13:30 im Hörsaal II der technischen Universität in der Rechbauerstraße 12 statt. Während der Erstellung dieses Artikels läuft die Sitzung bereits seit gut drei Stunden und das Thema E-Voting bleibt weiterhin sehr präsent.
In diesem Moment wird über einen Abwahlantrag gegen den Vorsitzenden und seinen 2. Stellvertreter diskutiert und abgestimmt. Obwohl sich die Bundesvertretung in vielen Beschlüssen durchgehend gegen E-Voting ausgesprochen hat, wird dies von dem Vorsitzenden Samir Al-Mobayyed immer wieder in Frage gestellt.
Warum hat der Vorsitzende eine andere Meinung als die Mehrheit der Bundesvertretung? Die Beantwortung dieser Frage ist kompliziert und wirft neue Fragen auf, denn: Noch im Juni 2008 hatte die Bundesvertretung einstimmig die Ablehnung von E-Voting bekräftigt.
Ungefähr zur gleichen Zeit kam es zum Ende der Koalition zwischen GRAS, FLÖ und VSStÖ. Nachdem die FLÖ Koalitionsbruch begangen hat, wurde die AG von der Bundesvertretung in den Vorsitz gewählt und stellt seitdem den Vorsitzenden und den 2. Stellvertreter (der Posten der 1. Stellvertreterin/des 1. Stellvertreters ist immer noch unbesetzt).
Die aktuelle Situation ist also folgende: Die AG ist in einer Minderheitsexekutive und spricht sich seit Oktober 2008 nun als einzige Fraktion für E-Voting aus. Alle anderen Fraktionen – die gemeinsam eine starke Mehrheit in der Bundesvertretung haben – sind gegen E-Voting.
Somit ist die ÖH-Bundesvertretung weiterhin mit breiter Mehrheit ablehnend gegenüber E-Voting eingestellt. Die Verhältnisse erinnern irgendwie an das Parlament: Auch dort ist die ÖVP (die Mutterpartei der AG) als einzige Partei für das E-Voting.
Der Abwahlantrag wird gerade per geheimer Wahl abgestimmt, das Ergebnis ist allerdings schon vorabsehbar: Damit der Antrag angenommen wird, bräuchte es eine 2/3-Mehrheit in der Bundesvertretung. Die wird sich aber wahrscheinlich nicht ausgehen, da die AG, die wohl nicht gegen sich selbst abstimmt, 20 von 58 Mandaten hält.

Links im Bild der 2. Stellvertretende Vorsitzende und rechts im Bild eine Mandatarin bei der Abstimmung. Dahinter steht ein Banner von papierwahl.at.
Nachtrag: Bei dem Abwahlantrag gegen den Vorsitzenden haben 29 MandatarInnen für die Abwahl gestimmt und 24 dagegen. Die notwendige 2/3-Mehrheit wurde damit klar verfehlt.
Kommentar schreiben » |
e-voting, uni | Mit Tag(s) versehen: Abwahlantrag, ÖH, ÖH-Wahlen, BMWF, Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung, Bundesvertretung, e-voting, Internetwahl, Parlament, Sitzung, Technische Universität Graz, tu graz |
Permalink
Verfasst von LX_T