Wissenschaftsministerium erklärt ÖH-Wahl an Uni Wien für gültig

Juli 28, 2010

Die futurezone berichtete heute im Laufe des Tages über den Entscheid des Wissenschaftsministeriums bezüglich der vergangenen ÖH-Wahlen an der Uni Wien.

Wenig überraschend sieht das Ministerium die Wahl, bei der erstmals das E-Voting-System getestet wurde, als gültig an. Damit kommt es auch zu keiner Neuwahl mehr.
Zwar ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig (innerhalb von 6 Wochen können noch Rechtsmittel bei Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof eingelegt werden), aber eine Neuwahl müsste mehr als 6 Monate vor dem nächsten regulären Wahltermin stattfinden – was in diesem Fall sehr unwahrscheinlich ist, da die nächsten ÖH-Wahlen bereits im Mai/Juni 2011 stattfinden.

Bemängelt wurden seitens der ÖH-Fraktionen die fehlerhaften elektronischen Stimmzettel der JES und die fehlenden Kurzbezeichnungen bei allen Fraktionen.
Das Ministerium sieht “keine wesentlichen Mängel” vorliegen, die eine Aufhebung der Wahl rechtfertigen würden. Begründet wurde dies unter anderem damit:

dass im Gegensatz zu dem nur von sehr wenigen Studenten genutzten E-Voting der Stimmzettel bei der Papierwahl allen rechtlichen Anforderungen entsprochen habe. Außerdem habe mit der JES gerade jene Fraktion, die durch den fehlerhaften elektronischen Stimmzettel benachteiligt worden sein könnte, keine Neuwahlen gefordert.
[...]
Schließlich hätten verunsicherte JES-Wähler das E-Voting abbrechen und dann an der herkömmlichen Papierwahl teilnehmen können. Außerdem sei eine Mandatsverschiebung wegen der geringen Zahl elektronischer Stimmen ausgeschlossen.

Auf die fehlenden Kurzbezeichnungen ist das Ministerium in dem Bescheid nicht eingegangen.

Auch in Salzburg ist die Wiederholung der Wahl sehr unwahrscheinlich. Dort wurde die Wahl zwar für ungültig erklärt, aber die Bundeswahlkommission hat eine neuerliche Untersuchung beauftragt. Untersuchung deswegen, weil “versehentlich sämtliche Papierprotokolle und Stimmzettel vernichtet wurden und das Ergebnis damit nicht mehr nachkontrollierbar ist“.

Das Thema E-Voting und ÖH-Wahl wird also weiterhin präsent bleiben, zumal auch noch die Beschwerde beim VfGH der GRAS ansteht.


Verursacher für ÖH-E-Voting-Fehlschlag wechselt zur OSZE

Juli 13, 2010

Nachdem der ehemalige Wissenschaftsminister Hahn in die Europäische Kommission gewechselt ist, um dort mit Gedanken über elektronische Wahlen sein Unwesen zu treiben, wird ein weiterer Hauptverantwortlicher des E-Voting-Disasters in Zukunft einen ebenfalls interessanten Posten bekleiden.

Das selbsternannte “Kompetenzzentrum” für elektronische Wahlen e-voting.cc teilte dies bei einer Pressekonferenz mit:

“Robert Krimmer, bisheriger Chef von e-voting.cc, wird [..] für Wahlbeobachtung verantwortlichen OSZE-Unterorganisation Office for Democratic Institutions and Human Rights (ODIHR) wechseln und dort den neu geschaffenen Posten des Senior Advisor on New Voting Technology übernehmen.”

derStandard.at titelt diese Neuigkeit mit “Nach ÖH-Flop OSZE-Karriere“.

Die Grünen reagierten prompt und verfassten einen Offenen Brief an die OSZE, in dem Verfassungssprecherin Daniela Musiol die Aufnahme von Krimmer schärfstens kritisiert.

“”Ausgerechnet der Verantwortliche für den E-Voting-Reinfall bei den ÖH-Wahlen 2009 soll nun die OSZE bei der Durchführung von Wahlen mit E-Voting beraten”

“Die OSZE braucht Glaubwürdigkeit, um in Ländern mit niedrigen Standards bei demokratischen Wahlen Hilfestellung leisten zu können. Krimmer mangelt es meiner Ansicht nach an dieser Glaubwürdigkeit. Das schadet der OSZE im Allgemeinen und Österreich im Speziellen” [..]. Besonders inakzeptabel ist [, dass Krimmer] pikanterweise auch selbst im Auftrag des BMWF evaluiert hat. “Da ist es kein Wunder, dass trotz offensichtlicher Unregelmäßigkeiten, bereits erfolgreicher Wahl-Anfechtungen und zahlreicher noch offener Beschwerden immer noch eine positive Bilanz gezogen wurde. Diese Vorgangsweise ist einer Demokratie absolut unwürdig”, kritisiert Musiol und kündigt an, sich weiterhin für die lückenlose Aufklärung der Ungereimtheiten einzusetzen.


Schade um das zentrale WählerInnenverzeichnis

Juli 4, 2010

Disclaimer: Selbstverständlich freue ich (Alex T.) mich, dass das Thema E-Voting vorerst einmal vom Tisch ist und dass mittlerweile anscheinend sogar die ÖVP sich still und heimlich eingesteht, dass ihr Prestigeprojekt ein Debakel war – den unkritischen Evaluierungsbericht hat schließlich auch niemand mehr wirklich ernst genommen.

Dennoch halte ich es für sehr bedauernswert, dass die Politik anscheinend nicht im Stande ist zwischen den verfassungsrechtlich und demokratiepolitisch bedenklichen Internet-Wahlen und einem vernünftigem (sogar notwendigem – siehe weiter unten) online WählerInnenverzeichnis zu unterscheiden.

Von meinen Seiten (das sind sowohl die technische als auch die demokratische) spricht überhaupt nichts gegen ein zentrales online WählerInnenverzeichnis welches dazu da ist:

  1. zu sehen was eine Person wählen darf [1] und
  2. zu sehen was eine Person schon gewählt hat.

Im Gegenteil, ich hielte das für eine gute Sache! Auf meiner Stamm-Uni, der TU Graz, wären ÖH-Wahlen ohne ein online Verzeichnis undenkbar, da viele Studierende auf mehreren der vier Wahllokale wahlberechtigt sind. Bereits bei den ÖH-Wahlen 2005 und 2007 ist ein von dem ZID der TU Graz erstelltes online Verzeichnis zum Einsatz gekommen. Ich, als stv. Vorsitzender einer Wahlkommission, habe es selbst benutzt. Im Gegensatz zu dem fehlerhaften WählerInnenverzeichnis des BMWF, welches 2009 zum Einsatz kam, gab es nie ein Problem damit.

Ohne ein derartiges online Verzeichnis (das übrigens in gar keinem Zusammenhang mit E-Voting steht), müssten alle Wahlkommissionen bei WählerInnen, die auf mehreren Wahllokalen wahlberechtigt sind, ständig die anderen Wahlkommissionen durchtelefonieren, nachfragen ob diese Person bei ihnen schon gewählt hat und die angerufenen Wahlkommissionen müssten mühsam ihre Listen durchsuchen um nachzusehen ob die Person bereits gewählt hat. Eine Horrorvorstellung für die ehrenamtlichen Wahlkommissionen – das online System ist also unverzichtbar.

Durch ein zentrales WählerInnenverzeichnis, das vom BMWF erstellt wird, könnten sich die 21 Unis den Aufwand sparen ihre eigenen Verzeichnisse zu erstellen und somit wäre eine große, einfache und eigentlich vollkommen logische Einsparung in der teuren Verwaltung möglich. So haben die Unis 21mal den Aufwand – ähnlich wie bei den Studiengebühren, deren 21fache Verwaltung auch Unmengen an Geld verpulvert.

.

[1] was Studierende wählen dürfen: Seit 2005 dürfen Studierende bei ÖH-Wahlen nur mehr ihre Studienvertretungen (meistens eine pro inskribiertem Studium) und ihre Universitätsvertretungen wählen. Warum das ziemlich unfair ist schreibe ich demnächst in einem eigenen Artikel zum Thema HSWO 2005.


Aus für’s zentrale Wählerverzeichnis

Juli 2, 2010

Diese Woche teilten die futurezone und GRAS (Grünen und Alternativen StudentInnen) mit, dass das zentrale Wählerverzeichnis bei den nächsten ÖH-Wahlen nicht mehr zum Einsatz kommen soll.

Das Verzeichnis war 2009 beim E-Voting-Versuch bei den ÖH-Wahlen in Verwendung und musste von Anfang an einige Kritik einstecken. Sowohl von verfassungsrechtlicher, wie auch von technischer Seite.
So gab es Anfangs beispielsweise nur ein unvollständiges Wählerverzeichnis und später gab es etwa Probleme mit der Zusammenführung der Daten der einzelnen Unis mit dem zentralen Verzeichnis im Bundesrechenzentrum.

In ihrer Mitteilung erklärt die GRAS das damit:

[..], dass E-Voting auf allen Ebenen gescheitert ist.

Im Wissenschaftsministerium hält man sich etwas bedeckter. Gegenüber dem ORF äußerte ein Sprecher:

“Wir wollten den Betroffenen nicht etwas aufzwingen, was diese nicht wollen
[..]
Das ist keine prinzipielle Abkehr vom E-Voting [...] bei den derzeitigen technischen Rahmenbedingungen und der geringen Verbreitung der Bürgerkarte ergibt der Einsatz des verwendeten Systems aber keinen Sinn.”


VfGH-Beschwerde der Grünen wegen E-Voting

Juli 2, 2010

Wie derStandard.at und die Futurezone (Nachtrag: und heise.de) bereits berichteten, reichen Die Grünen und Alternativen StudentInnen (GRAS) wie angekündigt eine Beschwerde gegen das bei der ÖH-Wahl 2009 verwendete E-Voting-System beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein.

Als Grundlage dient dabei ein Bescheid der Datenschutzkommission. Durch den negativen Bescheid der DSK, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sich der VfGk mit dem Fall beschäftigt.

papierwahl.at drückt selbstverständlich die Daumen.


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